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Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 167/02
Magdeburg, den 5. März 2002
Gutachtervergleich Magdeburg-Süd/Cochstedt liegt vor/
Heyer: Vermarktung von Cochstedt und Dialog mit den Kommunen über
Zusammenarbeit müssen fortgeführt werden
Verkehrsminister Dr. Jürgen Heyer hat heute die
Mitglieder des Kabinetts über die seit gestern vorliegende Bewertung der
Gutachter Prof. Werner Rothengatter und Dr. Benedikt Mandel für die
Luftverkehrsstandorte Magdeburg-Süd und Cochstedt informiert. Heyer
erklärte anschließend vor der Presse:
"Aus der jetzt vorliegenden Bewertung möchte ich folgende
Punkte hervorheben:
- Beide Standorte stehen in Konkurrenz zu den internationalen
Verkehrsflughäfen außerhalb der Landesgrenzen, in Leipzig/Halle,
Hannover und Berlin. Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind deshalb -
insbesondere durch strategische Entscheidungen der Fluggesellschaften -
begrenzt.
- Erwartungsgemäß kommen die Gutacher zu dem Schluss, dass die
Aufrechterhaltung beider Standorte nicht wirtschaftlich und eine
parallele öffentliche Subventionierung nicht zu rechtfertigen wäre.
- Die Feststellung, dass Magdeburg-Süd aufgrund seiner Nähe zur
Landeshauptstadt und der besseren verkehrlichen Anbindung größere
Passagierpotentiale erschließen kann als Cochstedt, entspricht früheren
gutachterlichen Feststellungen.
- Ein Ausbau von Magdeburg-Süd wird aus Sicht der Stadtentwicklung und
der Regionalplanung als problematisch bewertet. Dabei schlagen
insbesondere die Lärmbelastung für vorhandene Wohngebiete und die
Verhinderung weiterer Wohnbebauung im Süden der Stadt zu Buche.
- Angesichts der bereits getätigten Investitionen am Standort
Cochstedt problematisieren die Gutachter weitere Investitionen des
Landes am Standort Magdeburg-Süd. Ein Verzicht auf einen Ausbau von
Magdeburg-Süd hat nach ihren Ergebnissen keine signifikanten
Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, weil die benachbarten
internationalen Flughäfen ein unvergleichlich besseres Angebot bieten
können.
- Die Gutachter empfehlen, die Infrastruktur am Standort Cochstedt
aufrechtzuerhalten, da jede andere Lösung mit deutlich höheren
Folgekosten für das Land verbunden ist. Damit ergibt sich für das Land
die Notwendigkeit, sowohl die Vermarktung Cochstedts als Gewerbestandort
als auch die Moderation des begonnenen Dialogs zwischen den Kommunen
über eine Zusammenarbeit fortzuführen. Nur so kann eine tragfähige
Lösung für Cochstedt gefunden werden.
Das Gutachten werden wir umgehend den Kommunen zuleiten,
um es mit ihnen zu erörtern."
Anlage
Fazit der Gutachter
Fazit der Gutachter Rothengatter/Mandel
Aus den verkehrs- und regionalwirtschaftlichen Analysen
lässt sich das folgende Fazit ziehen:
- Die gemeinsame Vorhaltung beider Standorte, Magdeburg und Cochstedt,
durch öffentliche Subventionen des Landes (Investitionen und / oder
Betriebskostenzuschüsse) ist für den Prognosehorizont weder aus
verkehrs- noch aus regionalwirtschaftlicher Sicht vertretbar.
- Die verkehrliche Beurteilung des Standorts Magdeburg-Süd ist unter
den sozioökonomischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen der
Bundesverkehrswegeplanung deutlich besser als diejenige für den Standort
Cochstedt. Die Entwicklung des Magdeburger Flughafens setzt
konsequenterweise die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften (EU-Norm
JAR-OPS) zur Abwicklung des gewerblichen Luftverkehrs vorraus.
- Unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Entwicklung des
Raumes Magdeburg und des Landkreises Aschersleben-Stassfurt würde sich
die verkehrswirtschaftliche Beurteilung des Standortes Cochstedt
verbessern. Dies setzt eine massive Erhöhung der raumwirksamen
Fördermittel in der Umgebung von Cochstedt voraus.
- Aus den Aspekten der Stadtentwicklung und der Raumordnung stellt
sich die Entwicklung des Standortes Magdeburg-Süd problematisch dar. Die
Stadtentwicklung nach Süden wäre auf Gewerbegebiete beschränkt. Weiter
würden die Bewohner der südlichen Stadtteile Magdeburgs und der
Nachbargemeinden durch Fluglärm belastet, wenngleich unterhalb der
gesetzlichen Grenzwerte.
- In Anbetracht der bereits vorgenommenen Investitionen am Standort
Cochstedt und insbesondere den sich daraus ergebenden Verpflichtungen
erhebt sich die Frage, ob weitere Investitionen in erheblichen Umfang
für die Aufwertung des Standortes Magdeburg aus Landessicht
wirtschaftlich zu rechtfertigen sind. Hierzu ist festzustellen:
- Der Raum Magdeburg ist gut mit internationalen Verkehrsflughäfen
verknüpft. (z.B. Fahrzeit nach Leipzig/Halle rund 60 Minuten ab 2003).
Die internationalen Verkehrsflughäfen Leipzig/Halle, Hannover und in
Berlin bieten bereits eine Destinationsvielfalt, die von einem Flughafen
mit regionaler Bedeutung nicht in vergleichbarer Weise angeboten werden
kann. Insofern ist der Verzicht auf die verkehrswirtschaftlich bessere
Lösung in Form des Standortes Magdeburg-Süd sowie eine regionale
luftverkehrswirtschaftliche Entwicklung nicht mit signifikanten
Konsequenzen für die regionale Wirtschaft verbunden.
- Auch wenn im Falle einer verhaltenen Wirtschaftsentwicklung im
betroffenen Raum die Wirtschaftlichkeit des Betriebes beim Standort
Cochstedt nicht erreicht werden kann, wird aufgrund der bestehenden
Rahmenbedingungen empfohlen, zumindest die Infrastruktur an dem Standort
aufrechtzuerhalten, da jede andere Lösung unter Beteiligung der
öffentlichen Hand mit deutlich höheren Folgekosten für das Land
Sachsen-Anhalt verbunden ist.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz
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