Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 167/02

 

Magdeburg, den 5. März 2002

 

Gutachtervergleich Magdeburg-Süd/Cochstedt liegt vor/ Heyer: Vermarktung von Cochstedt und Dialog mit den Kommunen über Zusammenarbeit müssen fortgeführt werden

Verkehrsminister Dr. Jürgen Heyer hat heute die Mitglieder des Kabinetts über die seit gestern vorliegende Bewertung der Gutachter Prof. Werner Rothengatter und Dr. Benedikt Mandel für die Luftverkehrsstandorte Magdeburg-Süd und Cochstedt informiert. Heyer erklärte anschließend vor der Presse:

"Aus der jetzt vorliegenden Bewertung möchte ich folgende Punkte hervorheben:

  1. Beide Standorte stehen in Konkurrenz zu den internationalen Verkehrsflughäfen außerhalb der Landesgrenzen, in Leipzig/Halle, Hannover und Berlin. Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind deshalb - insbesondere durch strategische Entscheidungen der Fluggesellschaften - begrenzt.
  2. Erwartungsgemäß kommen die Gutacher zu dem Schluss, dass die Aufrechterhaltung beider Standorte nicht wirtschaftlich und eine parallele öffentliche Subventionierung nicht zu rechtfertigen wäre.
  3. Die Feststellung, dass Magdeburg-Süd aufgrund seiner Nähe zur Landeshauptstadt und der besseren verkehrlichen Anbindung größere Passagierpotentiale erschließen kann als Cochstedt, entspricht früheren gutachterlichen Feststellungen.
  4. Ein Ausbau von Magdeburg-Süd wird aus Sicht der Stadtentwicklung und der Regionalplanung als problematisch bewertet. Dabei schlagen insbesondere die Lärmbelastung für vorhandene Wohngebiete und die Verhinderung weiterer Wohnbebauung im Süden der Stadt zu Buche.
  5. Angesichts der bereits getätigten Investitionen am Standort Cochstedt problematisieren die Gutachter weitere Investitionen des Landes am Standort Magdeburg-Süd. Ein Verzicht auf einen Ausbau von Magdeburg-Süd hat nach ihren Ergebnissen keine signifikanten Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, weil die benachbarten internationalen Flughäfen ein unvergleichlich besseres Angebot bieten können.
  6. Die Gutachter empfehlen, die Infrastruktur am Standort Cochstedt aufrechtzuerhalten, da jede andere Lösung mit deutlich höheren Folgekosten für das Land verbunden ist. Damit ergibt sich für das Land die Notwendigkeit, sowohl die Vermarktung Cochstedts als Gewerbestandort als auch die Moderation des begonnenen Dialogs zwischen den Kommunen über eine Zusammenarbeit fortzuführen. Nur so kann eine tragfähige Lösung für Cochstedt gefunden werden.

Das Gutachten werden wir umgehend den Kommunen zuleiten, um es mit ihnen zu erörtern."

Anlage

Fazit der Gutachter

Fazit der Gutachter Rothengatter/Mandel

Aus den verkehrs- und regionalwirtschaftlichen Analysen lässt sich das folgende Fazit ziehen:

  1. Die gemeinsame Vorhaltung beider Standorte, Magdeburg und Cochstedt, durch öffentliche Subventionen des Landes (Investitionen und / oder Betriebskostenzuschüsse) ist für den Prognosehorizont weder aus verkehrs- noch aus regionalwirtschaftlicher Sicht vertretbar.
  2. Die verkehrliche Beurteilung des Standorts Magdeburg-Süd ist unter den sozioökonomischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen der Bundesverkehrswegeplanung deutlich besser als diejenige für den Standort Cochstedt. Die Entwicklung des Magdeburger Flughafens setzt konsequenterweise die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften (EU-Norm JAR-OPS) zur Abwicklung des gewerblichen Luftverkehrs vorraus.
  3. Unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Entwicklung des Raumes Magdeburg und des Landkreises Aschersleben-Stassfurt würde sich die verkehrswirtschaftliche Beurteilung des Standortes Cochstedt verbessern. Dies setzt eine massive Erhöhung der raumwirksamen Fördermittel in der Umgebung von Cochstedt voraus.
  4. Aus den Aspekten der Stadtentwicklung und der Raumordnung stellt sich die Entwicklung des Standortes Magdeburg-Süd problematisch dar. Die Stadtentwicklung nach Süden wäre auf Gewerbegebiete beschränkt. Weiter würden die Bewohner der südlichen Stadtteile Magdeburgs und der Nachbargemeinden durch Fluglärm belastet, wenngleich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
  5. In Anbetracht der bereits vorgenommenen Investitionen am Standort Cochstedt und insbesondere den sich daraus ergebenden Verpflichtungen erhebt sich die Frage, ob weitere Investitionen in erheblichen Umfang für die Aufwertung des Standortes Magdeburg aus Landessicht wirtschaftlich zu rechtfertigen sind. Hierzu ist festzustellen:

  • Der Raum Magdeburg ist gut mit internationalen Verkehrsflughäfen verknüpft. (z.B. Fahrzeit nach Leipzig/Halle rund 60 Minuten ab 2003). Die internationalen Verkehrsflughäfen Leipzig/Halle, Hannover und in Berlin bieten bereits eine Destinationsvielfalt, die von einem Flughafen mit regionaler Bedeutung nicht in vergleichbarer Weise angeboten werden kann. Insofern ist der Verzicht auf die verkehrswirtschaftlich bessere Lösung in Form des Standortes Magdeburg-Süd sowie eine regionale luftverkehrswirtschaftliche Entwicklung nicht mit signifikanten Konsequenzen für die regionale Wirtschaft verbunden.
  • Auch wenn im Falle einer verhaltenen Wirtschaftsentwicklung im betroffenen Raum die Wirtschaftlichkeit des Betriebes beim Standort Cochstedt nicht erreicht werden kann, wird aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen empfohlen, zumindest die Infrastruktur an dem Standort aufrechtzuerhalten, da jede andere Lösung unter Beteiligung der öffentlichen Hand mit deutlich höheren Folgekosten für das Land Sachsen-Anhalt verbunden ist.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
mailto:staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de