Landeshauptstadt Magdeburg |
Datum |
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- Der Oberbürgermeister - |
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Dezernat |
II |
Amt |
20 |
Beratungsfolge |
Sitzung |
Beschlussvorschlag |
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Tag |
Ö |
N |
angenom-men |
abge-lehnt |
geän-dert |
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Der Oberbürgermeister |
05.08.2003 |
X |
X |
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Finanz- und Grundstücksausschuss |
27.08.2003 |
X |
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beschließendes Gremium |
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Stadtrat |
04.09.2003 |
X |
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beteiligte Ämter |
Beteiligung des RPA KFP |
Ja |
Nein |
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[X] |
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[X] |
Kurztitel: |
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Beschlussvorschlag: |
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1. Der Stadtrat stimmt der Zahlung eines Zuschusses aus dem Vermögenshaushalt der Landes- hauptstadt Magdeburg zur Ablösung des Restdarlehens der FMG in Höhe von 850 Tsd. EUR zu. Die Mittel i. H. v. 850 Tsd. EUR werden außerplanmäßig aus der Hst. 2.82103.985700.8-91 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Haushaltsausgaberest 2002 der Hst. 2.82103.985000.0-91. Die Investitionsmittel für den Ausbau des Flugplatzes vermindern sich insgesamt um diesen Betrag. Die durch die Tilgung des Darlehens bei der FMG eintretende liquiditätsmäßige Ent- lastung vermindert den Betriebskostenzuschuss der Landeshauptstadt Magdeburg in den Folge- jahren. 2. Die Gesellschaftervertreter werden angewiesen: - der Entschuldung der FMG durch Ablösung des Restdarlehens in Höhe von 850 Tsd. EUR zuzustimmen, - der bilanziellen Einstellung des Tilgungsbetrages in Höhe von 850 Tsd. EUR als Zuschuss des Gesellschafters in die Kapitalrücklage, die in den Folgejahren zur teilweisen bilanziellen Deckung des Jahresfehlbetrages aufgelöst wird, zuzustimmen, - der Kürzung der für den Ausbau des Flugplatzes insgesamt zur Verfügung stehenden Investi- tionsmittel in Höhe von 6.419,5 Tsd. EUR um 850 Tsd. EUR auf 5.569,5 Tsd. EUR zuzu- stimmen. |
Pflichtaufgaben |
freiwillige Aufgaben |
Maßnahmenbeginn/ |
finanzielle |
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JA |
NEIN |
Gesamtkosten/Gesamtein- |
jährliche |
Finanzierung |
Objektbezogene |
Jahr der |
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nahmen der Maßnahmen |
Folgekosten/ |
Eigenanteil |
Einnahmen |
Kassenwirk- |
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(Beschaffungs-/ |
Folgelasten |
(i.d.R. = |
(Zuschüsse/ |
samkeit |
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Herstellungskosten) |
ab Jahr |
Kreditbedarf) |
Fördermittel, |
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Beiträge) |
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keine |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
Haushalt |
Verpflichtungs- |
Finanzplan / Invest. |
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ermächtigung |
Programm |
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veranschlagt: |
Bedarf: |
veranschlagt: |
Bedarf: |
veranschlagt: |
Bedarf: |
veranschlagt: |
Bedarf: |
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Mehreinn.: |
Mehreinn. |
Mehreinn.: |
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Jahr Euro |
Jahr Euro |
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davon Verwaltungs- |
davon Vermögens- |
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haushalt im Jahr |
haushalt im Jahr HAR |
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mit |
Euro |
mit |
Euro |
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Haushaltsstellen |
Haushaltsstellen |
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Prioritäten-Nr.: |
federführendes |
Sachbearbeiter |
Unterschrift AL |
Amt |
Verantwortlicher |
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Herr Czogalla |
Begründung
Der Aufsichtsrat der Flughafen Magdeburg GmbH (FMG) hat in seiner Sitzung am 09.07.2003 vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Unternehmensplanung folgenden Beschluss gefasst:
Auf der Grundlage des überarbeiteten Wirtschaftsplanes 2003 der FMG beschließt der Aufsichtsrat vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates:
Bei dem Darlehen handelt es sich um die Finanzierung der Befestigung der Start- und Landebahn im Jahr 1993. Das Darlehen ist durch eine Ausfallbürgschaft der Stadt Magdeburg gesichert (Stadtverordnetenbeschluss: 343-46(I)93).
Diese o.g. Beschlüsse des Aufsichtsrates sowie die damit verbundenen finanziellen und bilanziellen Auswirkungen für die FMG und für die Landeshauptstadt Magdeburg werden nachfolgend mit Bezug auf die aktuelle Haushaltssituation dargestellt.
Im städtischen Haushalt berücksichtigte Mittel für die FMG
Für die FMG ergeben sich ausgehend vom Stadtratsbeschluss zum Flugplatzausbau vom 06.12.2001 folgende Ansätze:
Werte in Tsd. EUR
2003 2004 2005 2006SR-Beschluss zum Flugplatzausbau 769,8 741,2 754,0 781,9
Einsparung Eckwertebeschluss 2,5 % 18,0 18,5 18,8 19,5
1. Reduzierung 751,8 722,7 735,2 762,4
Einsparung Haushaltskonsolidierung 10 %
SR- Beschluss: 2304-65(III)03 0,0 72,3 73,5 76,2
2. Reduzierung 751,8 650,4 661,7 686,2
Einsparung durch Dienstleistungsvertrag
Für Flugplatz Cochstedt 111,4 0,0 0,0 0,0
Aktuelle Vorgabe für die FMG 640,4 650,4 661,7 686,2
Im Vermögenshaushalt sind folgende Mittel für die FMG (ohne Umverlegung der B71) im Rahmen des Flugplatzausbaus und auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 06.12.2001 berücksichtigt:
Werte in Tsd. EUR
(Vorjahre) 2003 2004 2005 2006 2007Grunderwerb (HAR: 2.556,0) 511,5 0 0 0 0
Kompl.-finanz.
Invest. 50 % 0 0 818,0 1.099,5 1.306,5 128,0
Summe (HAR: 2.556,0) 511,5 818,0 1.099,5 1.306.5 128,0
Insgesamt sind für die FMG im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 6.419,5 T? berücksichtigt (HH-Stelle: 2.82103.985000.0-91).
Finanzielle und bilanzmäßige Auswirkungen der Tilgung des Darlehens
Mit dem Beschluss des Aufsichtsrates zur Tilgung des Restdarlehens zum 30.09.2003 wird die FMG liquiditätsmäßig um den jährlichen Tilgungsbetrag in den Folgejahren entlastet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nur in Höhe der jährlichen Zinsersparnis entlastet. Da bisher die Tilgung des Darlehens (jährlich ca. 170.000 ?) aus den Abschreibungen der Gesellschaft finanziert wurde, werden im Finanzplan der Gesellschaft diese Mittel (Abschreibungsanteil) frei. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates der FMG sollen diese Mittel (Abschreibungsanteil) in Höhe von 170.000 ? jährlich in den Jahren 2004 - 2008 den Betriebskostenzuschuss mindern. Das bedeutet, dass die Landeshauptstadt nicht den vollen Jahresfehlbetrag der Gesellschaft ausgleicht, sondern den um diesen Anteil verminderten Jahresfehlbetrag. Der um alle anderen Positionen gekürzte Finanzplan der Gesellschaft würde dann im Jahr 2004 wie folgt aussehen (Werte in EUR):
Mittelherkunft
Anteil der Abschreibungen 170.000
Betriebskostenzuschuss 521.000
691.000
Mittelverwendung
Ausgleich Jahresfehlbetrag 691.000
Die Landeshauptstadt Magdeburg überweist der FMG 850.000 ? zur Tilgung des Restdarlehens. Tilgungen von Darlehen sind erfolgsneutral und somit nur in der Bilanz der Gesellschaft ersichtlich. Die Einzahlung bei der FMG wird gegen die Kapitalrücklage gebucht (Bank an Kapitalrücklage). Bei der Überweisung zur Tilgung des Darlehens wird dann buchungstechnisch das Verbindlichkeitenkonto gegen die Bank aufgelöst. Liquiditätsmäßig ist das Geld durch die Einzahlung bei der FMG und durch die Überweisung an die Bank sofort abgeflossen. In der Bilanz hat sich durch die Einzahlung die Kapitalrücklage um 850.000 ? erhöht. Wenn in den Folgejahren
die Jahresfehlbeträge der Gesellschaft wie oben dargestellt nicht mehr vollständig ausgeglichen werden, verbleibt ein nicht verrechneter Jahresfehlbetrag, der dann per Beschluss durch Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft bilanziell ausgeglichen werden soll.
2. Finanzielle Auswirkungen bei der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt der FMG außerplanmäßig Mittel zur Tilgung des Restdarlehens in Höhe von 850.000 ? aus dem Vermögenshaushalt zur Verfügung (neue HH-Stelle: 2.82103.985700.8-91). Die Deckung erfolgt dabei aus den bisher nicht verbrauchten Haushaltsausgaberesten für den Grunderwerb (HH-Stelle: 2.82103.985000.0-91). Diese Mittel werden um 850.000 ? insgesamt gekürzt. Insgesamt werden die für den Flughafenausbau einschließlich Grunderwerb zur Verfügung stehenden Mittel im Vermögenshaushalt für die FMG von 6.419,5 T? um 850 T? auf 5.569,5 T? gekürzt (HH-Stelle: 2.82103.985000.0-91).
Die Landehauptstadt Magdeburg hat durch den nicht vollen Ausgleich des Jahresfehlbetrages der FMG jährliche Einsparungen im Verwaltungshaushalt. Der Zuschuss zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der FMG und die Einsparungen im Verwaltungshaushalt stellen sich wie folgt dar (Werte in T?):
2004 2005 2006 2007
Vorgabe (s.o.) 650,4 661,7 686,2 747,3
Jahresfehlbetrag FMG
lt. Planung ohne Kreditablösung 722,5 742,5 762,5 787,0
Jahresfehlbetrag FMG
lt. Planung mit Kreditablösung 691,0 717,5 743,5 774,5
Deckung Jahresfehlbetrag FMG
bei Kreditablösung u. Verrechnung 521,0 547,5 573,5 604,5
Einsparung gegenüber Vorgabe 129,4 114,2 112,7 142,8
In der derzeitigen Planungsphase für den Haushaltsplan 2004 wurde als Mittelanmeldung für den Betriebskostenzuschuss für die FMG der von der Geschäftsführung eingereichte Bedarf zur Deckung des Jahresfehlbetrages ohne Berücksichtigung der Tilgung des Darlehens zugrunde gelegt.
Da das Darlehen durch eine Bürgschaft der Landeshauptstadt Magdeburg abgesichert ist, würde diese bei einer Tilgung zum 30.09.2003 bei der Landeshauptstadt Magdeburg entfallen.
Anlagen
Beschluss des AR vom 09.07.2003
Erfolgs- und Finanzplan FMG
Antrag für außerplanmäßige Mittel