FLUGPLATZ UND WIDERSPRÜCHE | ||
Folgen der Jar-Ops 1 für Magdeburg
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Inhalte und Bewertung der "Mittel- und langfristigen Unternehmensplanung der FMG" [MLUP] Auf
187 Seiten ist die Zukunft des Flugplatzes Magdeburg beschrieben. Bevor
wir gleich einige Details einer Prüfung unterziehen, wollen wir
vielleicht noch soviel bemerken: 12
Seiten beschäftigen sich mit dem Inhaltsverzeichnis, 27 Seiten sind
kalter Kaffee aus dem Planfeststellungsverfahren (Man unterstellt wohl dem
Lesern dieser MLUP, dass dieser sich mit dem Planfeststellungsverfahren
noch nie beschäftigt hat), 25 Seiten beschäftigen sich mit fiktiven
Start-, Lande- und Passagiergebühren usw. usw. Wollen
wir die Angaben der MLUP prüfen, erscheint es uns als unabdingbar, auch
die im Planfeststellungsverfahren genannten Prognosen und Zahlen der FMG
heranzuziehen. Denn die MLUP sollte auf Beschluss des Stadtrates eine auf
der Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose 2010 erstellte mittel- und
langfristige Unternehmensplanung der FMG sein. Wir
wollen folgende Fakten (die u.E. für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung
unabdingbar sind) interpretieren: 1.
Prognose der Passagieranzahl 2.
Prognose neuer Arbeitsplätze 3.
JarOps 1 und deren Folgen für Magdeburg 4.
Finanzbedarf des Ausbaus 5.
Alternativen Anschließend
wollen wir eine zusammenfassende Betrachtung der durch den Ausbau tatsächlich
auftretenden Folgen darlegen. 1.
Zu der Prognose der Passagierzahlen: Um
das Planfeststellungsverfahren zu rechtfertigen, ersann man sich bei der
Ermittlung der Passagieranzahl eine Methode , die auch heute noch bei der
FMG gültig ist und auch in Zukunft jeglichen Angriffen trotzen wird: Für
eine Prognose denkt man sich irgendwelche Zahlen aus! Man muss nur
aufpassen, dass sie keiner nachprüft. Und das hatte man ja im
Planfeststellungsverfahren bekanntlich schon erreicht. Stimmen
müssen die Zahlen hinterher nicht, denn sie dienen lediglich dem Zweck,
das Projekt (sprich: Ausbau) in der Öffentlichkeit zu begründen. Dass
sich die FMG dessen bewusst war, zeigte sich an den konkreten Zahlen sehr
schnell: Wurde
in den Antragsunterlagen des Planfeststellungsverfahren eine Zahl von 180
000 Linien- und Charterreisenden genannt (Planungshorizont 2010), so wurde
diese noch während der Planfeststellung auf 145 000 „korrigiert“.
Doch die eingangs erwähnte Prognosemethode kann noch viel mehr: In der
MLUP sind plötzlich nur noch 81 500 der o.a. Reisenden prognostiziert.
Oder anders formuliert: Die Prognosen sind so „seriös“, dass man
innerhalb von drei Jahren die Passagierzahl mehr als halbiert hat! Und
immer dabei die ADV, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen.
Sie stand (als Lobby und Dachverband vor allem für Flugplatzerweiterungen
bekannt und in deren Verwaltungsrat auch unser Flugplatzchef Fechner
sitzt) ) bei allen Prognosen „Hilfe stellend“ zur Seite und wurde in
den Antragsunterlagen verdächtig oft zitiert. Für das
Planfeststellungsverfahren hatte man auf Steuerzahlerkosten extra Herrn
Kuhne einfliegen lassen, der „Experte“ für Prognosen in der ADV. Falls
Sie ungläubig den Kopf schütteln bei diesen Prognosen, möchten wir Sie
noch mit einigen grotesken Beispielen aus der MLUP konfrontieren: Für
den Linienflug (also die Maschinen, die zu festen Zeiten starten und
landen, egal, ob die Maschine voll ist oder nicht) nennt die FMG folgende
Zahlen: Im
Jahr 2010 werden 20 000 Passagiere für München, 20 000 für Frankfurt
und 7000 für Stuttgart genannt. Selbst für die verwaiste alte Hauptstadt
Köln/Bonn werden 6700 Passagiere prognostiziert. Noch dicker kommt es für
2015: Hier sind es für München und Frankfurt jeweils 46 000 Passagiere,
für Stuttgart 11 500 und für Köln/Bonn 12 000. Stellen
Sie sich mal vor, wieviel das bei der Prognose aus 1997 gewesen sein müssen,
bei der mehr als doppelt so viele Passagiere genannt wurden! Kann man da
noch von gesundem Menschenverstand sprechen? Linienflug
hätte nach Prognosen der FMG schon seit Jahren stattfinden müssen. Da
auch hier nie ein Flugzeug abhob (hinterher als zu teuer begründet: Wenn
die FMG vorher nicht weiß, dass ein Unternehmen notwendigerweise Tickets
verkaufen muss und nichts zu verschenken hat, scheint es wohl um die
Linienpassagiere von 2010 schon jetzt sehr schlecht bestellt zu sein),
sollte man den Prognosemethoden der FMG nicht mehr bedingungslos glauben, sondern
endlich prüfen!
2.
Prognose neuer Arbeitsplätze Diesen
Punkt können wir kurz abarbeiten. Es ist dieselbe Methode wie bei der
obigen Betrachtung: Im
Planfeststellungsverfahren wurden 112 „am Flugplatz“ Beschäftigte
genannt. Was auch immer das heißt! Vielleicht hat man die Beschäftigten
von 11x „Autohaus am Flugplatz“ mitgezählt. Jedenfalls soll diese
nach dem Ausbau auf 450 ansteigen (kein Wort, wo dieser Wert herkommt). Derzeit
sind bei der FMG 14 Beschäftigte angestellt. (Hinweis: Der Flugplatz
Worms [mehr als doppelt so viele Flugbewegungen] leistet sich 5 Beschäftigte,
und Marl/Lohmühle, die schon reichlich Passagierverkehr haben, nur
insgesamt 8!) Die
Anzahl der Beschäftigten soll jetzt lt. MLUP auf insgesamt 26 steigen.
Dazu muss gesagt werden, dass darin schon alle Teilzeitbeschäftigten
erfasst sind als auch u.a. die Mitarbeiter der Luftaufsicht und der
Verwaltung. Fragen
Sie doch Herrn Fechner einmal selbst, wo die restlichen 424 Beschäftigten
(der von den 450 im Planfeststellungsverfahren genannten) plötzlich
geblieben sind... Oder
ist es einfach nur schön, sich mit so vielen Arbeitsplätzen zu brüsten? Warum
wurde das im Wirtschaftlichkeitsgutachten nicht geprüft? 3.
Zur Vorschrift Jar Ops 1 und deren Folgen für Magdeburg Die
am 26. September 1998, letzten Tag der alten Regierung, im Bundesanzeiger
veröffentlichte Vorschrift „JAR OPS 1“ („Joint Aviation
Regulations: Operations“) wurde von der „Joint Aviation Authority“
entworfen und mit der Bekanntmachung in deutsches Recht übernommen. Sie
gilt für verschiedene Flugzeugklassen und tritt bzw. trat entweder am
1.10.1998 (für Jets) oder am 1.1.2005 in Kraft. Betroffen sind Landeplätze,
auf denen gewerblicher Verkehr abgewickelt wird. Diese
Vorschrift richtet sich aber nicht an die Flugplätze, sondern an die
Flugunternehmen, die mit dem Transport von Passagieren Geld verdienen
wollen. Mit
ihren Ausführung zur Berechnung der Landebahnlängen begibt sich die
Vorschrift in den Bereich der Infrastrukturpolitik. Die
Betriebsvorschriften von diesen - meist zweimotorigen Flugzeugen mit 2 bis
5,7 Tonnen – wurden dadurch geändert, und es wurden Sicherheitszuschläge
für die Länge der Start- und Landebahn erlassen bei trockener, nasser
und "kontaminierter" Piste (Schnee, stehendes Wasser auf der
S/L-Bahn). Diese Zuschläge betragen bis zu 40 % der heutigen Längen der
S/L-Bahn. JAR
OPS 1 gilt für den gewerblichen Verkehr. Auf 140 Seiten wird alles mögliche
geregelt. Die
S/L-Bahnlängen der verschiedenen Flugzeug-Leistungsklassen werden separat
behandelt, weisen jedoch z.T. gleiche Zuschlagsfaktoren auf. Die
Ermittlung der notwendigen Bahnlänge (auf Fliegerchinesisch:
Startstrecke, verfügbare Startstrecke, Startabbruchstrecke, Stoppstrecke,
Startrollstrecke, bzw. englische Abkürzungen dieser Bezeichnungen) muss
dann nach den Gegebenheiten des jeweiligen Flugplatzes (Höhenlage,
Umgebungstemperatur, Längs- und Querneigung der Bahn, Zustand der
Pistenoberfläche ggf. Windverhältnisse, Hindernisfreiheit, Position der
Bahnschwellen, möglichen speziellen – von der Luftfahrtbehörde
genehmigten - An- und Abflugverfahren: Steilanflugverfahren,
Kurzlandeverfahren) mit den Aussagen der Betriebshandbücher zur Start-
und Landestrecke einzelner Flugzeugmuster und Beladungsfaktoren (Personal
und Fracht beim Start, voraussichtliche Landemasse) kombinieren. Verlangt
wird für Strahlflugzeuge und für Flugzeuge mit Propellerturbinen, dass
sie bei der Landung zum Stillstand innerhalb von einer Strecke von 60 bzw.
70% der verfügbaren Landestrecke kommen können müssen. Bei Nässe und
"kontaminierter Piste" muss die Piste mindestens 115% der
Strecke bei trockener Piste betragen. Ähnliche
Vorschriften treffen zu für größere mehrmotorige Flugzeuge für Start
und Landung, wiederum mit einem Zuschlag von 15% für nasse oder
kontaminierte Pisten. Wir haben wir es hier mit einem Fall von Überregulierung zu tun, die an Intransparenz und Widersprüchlichkeit nur schwer zu überbieten ist. Die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung leuchtet nicht ein. Die Längenzuschläge werden nicht wirklich mit Sicherheitsargumenten begründet. Die einheitliche Handhabung scheint nicht sichergestellt. Nicht nachvollziehbar ist, dass im Werkverkehr die gleichen Maschinen (sicher ?) auf kürzeren S/L-Bahnen starten und landen können oder dort, wo nicht ausgebaut werden kann, auch im gewerblichen Verkehr. Seltsam ist ferner, dass die JAR OPS 1 unter der Hand zu einer Infrastrukturvorschrift wird, obwohl es überzeugender wäre, ggf. einen Flugzeugtyp oder den Standort zu wechseln statt S/L-Bahnen zu verlängern (die Niederlande verlängern keine einzige S/L-Bahn wegen JAR OPS 1, sondern es wechseln die Flugzeugtypen). Für
manchen sind die Folgen von JAR OPS 1 ausgesprochen gewollt: Man kann auch
dort ausbauen, wo es keine Ausbauargumente gibt. Deshalb verschweigt man
auch bewusst Handlungsalternativen: Kurzlandeverfahren,
Steilanflugverfahren, Ausnahmegenehmigung für Landebahnen und bestimmte
Flugzeuge, Verzicht auf maximale Zuladung bei schwierigen Wetterverhältnissen
usw. usw. Welche
Argumente werden nun von der FMG bzgl. Jar-Ops 1 angeführt, und welche
Folgen hätte das für Magdeburg? Immer
wieder wird von den Ausbaubefürwortern behauptet, dass , um den
derzeitigen Flugbetrieb aufrecht zu erhalten, eine SLB-Verlängerung auf
1800 m unumgänglich ist. Diese Aussage ist grundfalsch! Im Anhörungsverfahren
muss Herr Fechner, bedrängt durch das fachkundige Publikum, zugeben:
„Um in Magdeburg den Verkehr, den wir derzeitig abwickeln auch zukünftig
abwickeln zu können, benötigen wir eine Start- und Landebahn mit einer Länge
von mindestens 1200 bis 1300 m.“ (nachzulesen in „Protokoll Erörterungstermin
vom 01.09.1998“, S.99) Also
wozu die Erweiterung auf 1800m ? Welchen Grund gibt es, die Unwahrheit zu
sagen?
Und wie sieht
das eigentlich aus mit den Flugzeugen, die 1200 m benötigen? In
Jena-Schöngleima hat man auf 1200 m ausgebaut, nicht mehr! Weil die
Stadt, die es sich eigentlich leisten könnte, sagt: Wenn hier ein
Unternehmen mit dem Transport von Ferienreisenden Geld verdienen möchte,
dann soll es sich auch am Ausbau beteiligen. Es scheint dem Steuerzahler
anscheinend nicht zugemutet zu werden, dass er für die Gewinne Dritter
das Portemonnaie aufhält, während sich vom Gewinn nichts sieht! In
Magdeburg bleibt also noch ein Rest an Flugzeugtypen, die heute zwar
starten und landen können, ab 2005 dann aber nicht mehr (aufgrund
besagter Jar-Ops 1): Welche Konsequenzen ergeben sich für Magdeburg
daraus? Wir
wollen dazu der Frage nachgehen, für welche und wie viele Flugzeuge durch
diese Regelung das „Aus“ bedeutet: Grundsätzlich gilt folgende
Regelung: Die Jar-Ops 1 trifft lediglich für Flugzeuge zu, die
kommerziell genutzt werden, will heißen: Investoren, die mit ihrem
Privatflugzeug kommen oder z.B. Geschäftsflieger, die sich Flugzeuge in
einem Pool halten (um Kosten zu sparen), sind von der Jar-Ops 1 nicht
betroffen! Wenn
man die prozentuale Anzahl der Flugzeuge betrachtet, die später nicht
mehr starten und landen können, ist man bei weit unter 10 %! Zieht man
die nicht kommerziell genutzten ab, werden es noch weniger! Mit
Ausnahmegenehmigungen würde sich der Anteil nochmals reduzieren, und ein
Austausch der Flugzeugtyp-Kapazitäten (die ja vorhanden sind und durch
ausgebaute Flugplätze frei werden) durch die betreffenden Unternehmen würde
dann den betroffenen Anteil fast auf Null reduzieren! Zudem würde es
selbst bei katastrophalen Wetterunbilden immer noch den Ausweichflughafen
Cochstedt geben, der bekanntermaßen überhaupt keine Beschränkungen
besitzt! Was
will uns die FMG weismachen? Wieder
muss die ADV herhalten. Man reiht in einem Schreiben irgendwelche
Flugzeugtypen auf, die in Magdeburg später nicht mehr starten und landen
können. Für die FMG der „Beweis“, dass ausgebaut werden muss! Dass
diese Flugzeugtypen gar nicht das typische Erscheinungsbild der startenden
und landenden Flugzeuge darstellen...wen interessiert’s? Auch
eigenartig: Selbst die Flugzeugtypen, mit denen später geflogen werden
soll und die in den Planungsgrundlagen ausgewiesen sind, sind anscheinend
ganz andere!
Foto: Avro Jet 85/100
Es
kommt noch toller: Man plant den Charterverkehr mit Flugzeugtypen, die
(legt man die Gesetzmäßigkeiten zugrunde) in Magdeburg auch bei einem
Ausbau auf 1800 m überhaupt nicht starten und landen können! Oder plant
man etwa für die in der MLUP ausgewiesene vierstrahlige Avro Jet 85/100
schon klammheimlich die Verlängerung auf 2400m ein? Und
warum werden Flugzeugtypen erwähnt, die sich gerade mal auf dem Reißbrett
befinden und deren Bau und Einsatz höchst fragwürdig erscheint? Warum
wird das nicht geprüft? Einer
der wesentlichsten Knackpunkte überhaupt! Addiert
man den Finanzbedarf, kommt man auf eine Summe von ca. 50 Millionen. Diese
Zahl nannte Herr Fechner auch in diversen Interviews. Allerdings fehlen
hierbei noch die Ausgaben für die Umverlegung der B 71: Stillschweigend
wird vorausgesetzt, dass die Stadt Magdeburg diese Kosten zusätzlich
aufbringt. Das werden voraussichtlich 6-7 Millionen DM zusätzlich sein. Ohne
sich über die Herkunft des Geldes zu streiten: Teile sollen vom Land
kommen, der größte Teil jedoch von der Stadt. Ob direkt von der Stadt
oder von der Stadt über die FMG ist lediglich aus Gründen der
Vernebelungstaktik interessant. Dass
selbst die Wibera bei ihrem Prüfungsauftrag der Marke „Extralight“
noch weitere Ungereimtheiten entdeckt hat, ist für die FMG äußerst
peinlich: Es war doch eigentlich schon fast nichts geprüft worden! Und
dann trotzdem noch die Schlappe! Aber was soll’s: die paar
Hunderttausend! Die wären später eh‘ untergegangen... Zwei Dinge, die einem aber sofort verdächtig erscheinen müssen: 1.
Wenn man davon ausgeht, dass die Einnahmen (und damit die Höhe der Zuschüsse
durch die Stadt) in erster Linie vom Passagieraufkommen abhängen, wird
schnell deutlich, dass sich bei einer später herausstellenden
Fehlprognose (und damit ist wohl aller Wahrscheinlichkeit nach zu rechnen,
da bisher noch nie eine Prognose der FMG auch nur annähernd eingetroffen
ist) die Zuschüsse vervielfachen werden. Von daher ist es eigentlich
schon uninteressant, ob von der FMG ein jährlicher Zuschuss von 1 Mio. DM
oder 2 Mio. DM oder sonst was genannt wird. Fakt ist: Bleiben die
Passagiere in der prognostizierten Zahl weg, fällt die ganze Sache ins
Wasser. Auszubaden durch die Stadt Magdeburg. Genauer gesagt: Durch den
Steuerzahler! Und das immer wiederkehrend, ohne Aussicht auf Besserung:
Die Kredite müssen getilgt werden! Oder die FMG macht pleite, und
Magdeburg sitzt auf einem riesigen Schuldenberg! 2.
Im Zeitraum ab 2015 sind weitere 50 Mio. DM an Investitionen genannt. Wofür
werden diese benötigt, und wer soll das Geld dafür geben (z.T.
Magdeburg, das wurde wenigstens benannt)? Keine Antwort in der MLUP. Ist
das vielleicht schon das Geld, das für den oben erwähnten weiteren
Ausbau der SLB benötigt wird? Warum
wurde das nicht geprüft? Für
jeden Magdeburger müsste sich zwangsläufig die Frage nach einer
Alternative zum Ausbau des Magdeburger Flugplatzes stellen. Und zwar u.a.
aus folgenden Gründen: 1.
Kann es vermieden werden, dass wir uns lästigen (kostenintensiven), lärmenden
und durch uns Magdeburger Steuerzahler hochsubventionierten Charter- und
Linienverkehr in die Stadt hereinziehen? 2.
Können wir mit geringeren finanziellen Mitteln den gleichen Zweck
erreichen? 3.
Können die berechtigten Einwände der Bürger im Süden Magdeburgs überhaupt
nicht in den Entscheidungsprozeß einfließen? 4.
Sind andere Flughäfen in der Lage, die Bereiche Linien- und
Charterverkehr mit zumutbaren Einschränkungen zu übernehmen? 5.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Magdeburg, wenn kein Ausbau
stattfindet? Nicht
eine diese Fragen stellten sich die „Unternehmensplaner“! In
der MLUP wird auf Seite 2-37 zu Cochstedt lediglich festgestellt:
„Neben den bisher genannten Flughäfen wird ein Teil der Nachfrage neben
den Flughäfen Hannover, Frankfurt (neben Umsteigern auf dem Luftwege zusätzliche
Passagiere mit Bodenanreise) und Erfurt möglicherweise auch Angebote ab
Cochstedt nutzen. Hierbei dürfte es sich allerdings nur um
Charterverkehre handeln, da [der] Aufbau von Passagierliniendiensten (von
Low Cost Carriern abgesehen) wegen der Ferne zu den Aufkommenszentren
vorerst unrealistisch erscheint. Dem Flughafen Cochstedt wird hinsichtlich
der am Flughafen geplanten Ansiedlung von luftfahrtaffinen Betrieben
vielmehr eine Dienstleistungsfunktion mit daraus resultierendem
Frachtverkehr zukommen. Insofern wird sich das Angebot mit Magdeburg ergänzen,
wo wie bereits erwähnt (Abschnitt 2.2.5 [Anm.: „Frachtflughafen
Cochstedt“]) vornehmlich die Linien-Verbindungen nach Köln/Bonn und
Frankfurt die Mitnahme von Eilfracht als Zubringung zu den Expressnetzen
ermöglichen.“ Das
war‘s zu Cochstedt als Alternative. Von 175 Seiten
„Unternehmensplanung“!
Da kann man schon staunen ,wie gründlich hier analysiert wurde. Kann
man sich das mal auf der Zunge zergehen lassen ?: „Cochstedt...vorerst
unrealistisch erscheint.“: Will heißen: Den Planern ist es völlig
egal, was zukünftig sein wird und was der Flughafen Cochstedt für
Anstrengungen unternimmt. Er soll totgeschwiegen werden. Hat
man doch schon im Planfeststellungsverfahren behauptet, dass der Flughafen
Cochstedt nicht zur Debatte steht, weil er u.a. angeblich ein
Fachtflughafen sei! Vielleicht
fällt Herrn Fechner irgendwann auf, dass es reine Frachtflughäfen überhaupt
nicht gibt. Zugegeben,
der Flughafen Cochstedt besitzt derzeit durch den ehemaligen Geschäftsführer
der Entwicklungsgesellschaft ein negatives Image. Kann das Magdeburg
interessieren? Aber gewiß doch: Hier hat sich deutlich gezeigt, wie eine
ungeprüfte Prognose und ein nur an den Wünschen herbeigesehnter Bedarf
das Kartenhaus zusammenfallen lässt. Was
also machen mit dem nun ausgebauten Cochstedter Flughafen? Der Flughafen Cochstedt ist (wie der Magdeburger Flugplatz auch) für alle Geschäftsfelder, also auch außer für Fracht- auch für den Personenverkehr ausgestattet. Rund um die Uhr besteht in Cochstedt sogar „Betriebspflicht“! Wir möchten an dieser Stelle die technischen Details nicht alle ausführen, in denen Cochstedt im Vergleich zu Magdeburg mindestens ebenbürtig, wenn nicht sogar sehr viel besser ist. Cochstedt
ist von Magdeburg in 25-40 Minuten erreichbar, abhängig vom Straßenverkehrsaufkommen.
Durch einen vierspurigen Ausbau der Straße (den nicht einmal die Stadt
Magdeburg bezahlen müsste) wäre Cochstedt für den Linien- und
Charterverkehr die ideale Alternative zu Magdeburg. Damit könnten alle
potentiellen Reisenden leben, vor allem aber die Bürger im Süden der
Stadt Magdeburg. Und wie hieß es doch in der MLUP: Urlaubsreisende nehmen
auch einen längeren Anfahrtsweg in Kauf. Na also! Sparen wir uns die Ausbaukosten und nutzen wir Cochstedt! Und unterstützen wir mit dem gesparten Geld besser solche Firmen, die innovative Techniken und Produkte schaffen und somit für Magdeburg langfristig eine Verbesserung des Wirtschaftssektors bedeuten! Warum
wurde diese Möglichkeit nicht geprüft? Sie können Ihre Meinungen Fragen und Hinweise, hier als E-Mail an uns schicken! |
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