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Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss "Zur Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg mit Teilverlegung der B 71"

Seit dem Bestehen der Flughafen Magdeburg GmbH (FMG) im Jahre 1991 wird der Verkehrslandeplatz Magdeburg sukzessive nach der Salamitaktik mit Billigung des Regierungspräsidiums (RP) auf der Grundlage unzähliger Teilgenehmigungen am Gesetz vorbei ausgebaut. Laut § 8 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) dürfen Landeplätze jedoch "nur angelegt, bestehende nur geändert werden, wenn der Plan nach § 10 vorher festgestellt ist". Seit der Gründung der FMG war die Entwicklung des Verkehrslandeplatzes langfristig geplant und daher hätte das Planfeststellungsverfahren bereits Anfang der 90er Jahre eingeleitet werden müssen. Da aber zu dieser Zeit die Erfolgsaussichten für ein etwa 100 Millionen teures Projekt sehr gering waren, wurden von dem aus den Korruptionsprozessen sattsam bekannten Ex-Vizeregierungspräsidenten Lutz Frohnecke, wie Akten aus der Zeit belegen, die in Altbundesländern zur Irreführung der Bürger seit Jahren erfolgreich angewandte Salamitaktik beschlossen. Mit den o. g. Teilgenehmigungen sowie der "Änderungsgenehmigung" vom 21.10.97 und dem "Plangenehmigungsverfahren" vom 22.06.98 wurden für das "Planfeststellungsverfahren" (Bekanntmachung 11.05.98) vom RP sog. Zwangspunkte geschaffen, die den jetzt vorliegenden "Planfeststellungsbeschluss" zu einer Farce degradieren. Frohnecke als "Vater" dieser am Rande der Gesetze laufenden Aktivitäten ist zwar seit Jahren nicht mehr im RP, sein (Un-)Geist aber lebt in dem für den Flugplatzausbau zuständigen Dezernat und der entsprechenden Abteilung offensichtlich weiter.

Der bisherige Flugplatzausbau hat den Steuerzahler nach uns bekannten Veröffentlichungen bereits mehr als 30 Millionen DM gekostet (die genaue Summe ist bisher nie exakt genannt worden, da das Geld aus den verschiedensten Töpfen stammt!). Das von der FMG - alleiniger Gesellschafter ist die Stadt MD - in Auftrag gegebene Planfeststellungsverfahren kostet den Magdeburger Steuerzahler allein 2,2 Millionen DM. Das vom Gesetzgeber vorgeschriebene "Anhörungsverfahren" wurde zwar durchgeführt (0l . - 03.09.98), ließ aber bei den anwesenden, leidenschaftlich diskutierenden Bürgern sofort die Befürchtung aufkommen, dass trotz massiver Proteste von mehr als 4.000 Betroffenen das Verfahren für die Antragsteller erfolgreich abgeschlossen werden wird. Die FMG als Flugplatzbetreiber vergab den Millionenauftrag für die wichtigsten Gutachten an die in der BRD für Flugplatzerweiterungen bekanntesten Gutachter und verpflichtete die teuersten Rechtsanwälte, Projektmanager u. a. Die betroffenen Bürger hatten den Millionen der FMG "nur" ihr vom gesunden Menschenverstand getragenes Wissen, gestützt auf fachkompetenten Stellungnahmen, entgegenzusetzen.

Sehr viele der für das Planfeststellungsverfahren ausgegebenen Steuergelder hätten gespart werden können, wenn die erforderlichen unabhängigen und nicht auftraggeberfreundlichen Gutachten von Universitäten und Fachhochschulen der Stadt Magdeburg und des Landes Sachsen-Anhalt sowie von Magdeburger Firmen erarbeitet worden wären. Wenn schon der Betreiber aus seiner Sicht auf unabhängige Gutachter keinen Wert legt, so hätten die Verantwortlichen des RP die Pflicht gehabt, vor ihrer Entscheidung Gegengutachten von unabhängigen, fachkompetenten staatlichen Institutionen einzuholen.

In der BRD wird gegenwärtig heftig gestritten über Parteienfilz, Vetternwirtschaft, Veruntreuungen und Bestechlichkeit in breiten Kreisen der Politik, Verwaltung und Wirtschaft und mehr Bürgertransparenz gefordert. Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg drängt sich den verantwortungsbewussten Bürgern zwangsläufig die Frage nach den Verflechtungen der Flugplatzlobby in Politik, Wirtschaft und Verwaltung (Stadt, RP und Land) auf?

Magdeburg hat einen modern ausgebauten Flugplatz, der alle Anforderungen für den Geschäftsflugverkehr, für Rettungs- und Polizeidienste, Regierungsflüge und die Sportfliegerei erfüllt. Auch für den Passagierflugverkehr hat der Flugplatz mit seiner 1.060 m langen Start/Landebahn noch ausreichend Kapazität (das Millionen teure neu erbaute und bisher kaum genutzte Terminal eingeschlossen!). Was fehlt, ist allein der Bedarf! Auf dem Flugplatz Dortmund/Wickede, mit einer Startbahnlänge von 1050 m, wurden 1996 rund eine halbe Million Passagiere gezählt. Für Magdeburg werden für 2010 bei verlängerter Start-/Landebahn (nach Investitionen von weiteren mindestens 50 Millionen!) 221.000 Passagiere prognostiziert (nicht einmal die Hälfte von Dortmund!). Was soll dann die geplante Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg? Das fragt sich offensichtlich auch die Landesregierung.

Im "Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-SA)" vom 23.08.99 wird der Flugplatz Magdeburg nicht mehr genannt. Vom Land wird der Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle zu einem internationalen Flughafen unterstützt und für den ergänzenden Flugverkehr ausdrücklich der Verkehrsflughafen Cochstedt genannt. Eine vernünftige Entscheidung der Landesregierung, der sich die Landeshauptstadt Magdeburg vorbehaltlos anschließen sollte. Allein die geplante 6 Millionen teure Verlegung der B 71 in Richtung Osten bis auf etwa 500 m an bestehende Wohngebiete heran ist bei der angespannten finanziellen Lage in der Stadt und im Land eine Provokation aller Magdeburger Steuerzahler, insbesondere der Anwohner. Wie viele Flugplätze für den internationalen Linien- und Charterverkehr benötigt eigentlich das "Armenhaus" Sachsen-Anhalt (VS v. 04.02.00)?

Das RP ist mit dem Planfeststellungsbeschluss den anfechtbaren, z. T. menschenverachtenden (med. Gutachten!), mit Steuermitteln teuer bezahlten auftraggeberfreundlichen Gutachten gefolgt und hat damit gegen die berechtigten Interessen Tausender Bürger entschieden. Für das RP lediglich ein "Verwaltungsakt"!, der die Bürger 2,2 Millionen gekostet hat. Die betroffenen Bürger können sich dagegen nur im Sinne der ausserparlamentarischen Opposition wehren, da ihnen für eine rechtliche Auseinandersetzung die Millionen für Gegengutachten fehlen. Das wissen sowohl die Flugplatzbetreiber als auch das RP und damit hört das auf, was im allgemeinen Sprachgebrauch "Demokratie" genannt wird. Die Bürger bezahlen mit ihren Steuern die Verfahren, die gegen sie geführt werden und wenn sie sich wehren wollen, zahlen sie allein alle anfallenden Kosten, die bei dem Streitwert für einen Flugplatz letztlich unbezahlbar sind!

Allen Magdeburgern, besonders den Tausenden direkt von der Flugplatzerweiterung betroffenen Bürgern, bleibt jetzt eigentlich nur noch die Hoffnung, dass sich die verantwortungsbewussten Kommunalpolitiker durchsetzen und eine von Vernunft getragene Entscheidung treffen, um das Millionengrab Flugplatzerweiterung, die vielfältigen Umweltbelastungen und die weitere Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität sowie die Riegelwirkung im Süden der Stadt, die von der Flugplatzerweiterung ausgeht, zu verhindern.

Im Auftrage des Vorstandes der BI

W. Richter

Vorsitzender

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