FLUGPLATZ UND WIDERSPRÜCHE | ||
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Mit Datum 06.12.2002 stimmte der Stadtrat für den Ausbau des Flugplatzes Magdeburg. Der Ausbaubeschluss ist damals mit knapper Mehrheit bestätigt worden. Während im Punkt 4 klar die Finanzen mit einem Sperrvermerk versehen wurden, wurde in der Begründung (weiter unten) eine Passage eingefügt, der diesem Ausbausbeschluss in Punkt 4 anscheinend widerspricht. Ob das selbst im Sinne etlicher Ausbaubefürworter war, kann man wohl bezweifeln... 1. Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses über die Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg mit Teilverlegung der Bundesstraße B 71 vom 10.02.2000 beschließt der Stadtrat den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Magdeburg. Entsprechend der durch den Stadtrat bestätigten mittel- und langfristigen Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH wird der 1. Abschnitt, die Grundinvestitionsphase, im Investitionszeitraum 2001 - 2005 umgesetzt. 2. Die Realisierung des 2. Abschnitts erfolgt in Abhängigkeit der Bedarfsentwicklung. 3. Die Mittel für die Umverlegung der B 71 für 2001 sind in das Jahr 2002 zu übertragen und dem Tiefbauamt zur Bewirtschaftung zu geben (779,7 Tsd.EUR). Für 2002 sind die Mittel in Höhe von 779,7 Tsd.EUR und für 2003 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR neu einzustellen. Gleichzeitig ist in 2003 die Einnahme der Landesförderung zur Umverlegung der B 71 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR zu berücksichtigen. Die Mittel für die Ankäufe der Liegenschaften zur Umverlegung der B 71 in Höhe von 425,0 Tsd. EUR sind in Bewirtschaftung des Liegenschaftsamtes für 2002 einzustellen. 4. Die in den Haushaltsplan 2002 einzustellenden und eingestellten Mittel für geplante Investitionen sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Sperrvermerk entfällt, sobald das Land Sachsen-Anhalt die in der Investitionsplanung der Flughafen Magdeburg GmbH vorgesehenen Fördermittel bewilligt. 5. Der Betriebskostenzuschuss, der mit Stadtratsbeschluss-Nr. 1320-36(III)01 auf der Grundlage der Unternehmensplanung der FMG eingestellt wurde, wird jährlich ab 2002 um 52,0 Tsd. EUR erhöhtBegründung Mit der DS 0292/01 wurde die von der WIBERA, Wirtschaftsberatung AG geprüfte lang- und mittelfristige Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH (FMG) bestätigt. Mit dieser Drucksache wird der letzte Schritt zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Nr. 753-17(III)00 vom 10.07.2000 (Anlage 1) vollzogen und ein Grundsatzbeschluss zum Flugplatzausbau gefasst.
Im Auftrag der Landeshauptstadt Magdeburg wurde im Jahr 1995 das Entwicklungskonzept zum Verkehrslandeplatz Magdeburg extern erstellt. Dieses beinhaltet zwei Ausbaustufen (Ausbauprogramm 2000 und 2010). Im Jahr 1995 beschloss der Stadtrat das Ausbauprogramm 2000 einschließlich Finanzierungsprogramm und beauftragte die FMG mit dessen Umsetzung. Diese Stufe wurde 1999 realisiert und stellt im Wesentlichen die Optimierung der Flugplatzanlage in ihren derzeitigen Grenzen vorrangig für den individuellen Geschäftsreiseverkehr dar. Die zukünftige Ausrichtung auf höherwertige, regelmäßige Geschäftsreiseverkehre war dabei zu berücksichtigen. Ebenfalls im Jahr 1995 beschloss der Stadtrat zur möglichen Realisierung der Ausbaustufe 2010 (Start- und Landebahnverlängerung) die vorsorgliche Reservierung von Außenbereichsflächen im Flächennutzungsplan. Ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sollte in diesem Zusammenhang für weiteren Aufschluss sorgen. Der seit Juni 2000 bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss über die Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg mit Teilverlegung eines Streckenabschnitts der Bundesstraße B 71 vom 10.02.2000 bildete folgerichtig die Grundlage für die Unternehmensplanung der FMG. Er ist gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des beantragten und genehmigten Vorhabens. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden alle baulichen Maßnahmen genehmigt. Der Beschluss enthält 38 Auflagen und Maßgaben, die sich ausschließlich auf übliche Vorgehensweisen bei der Baudurchführung bzw. den späteren Betrieb beziehen. Planfestgestellt wurde der Flugbetrieb zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr Ortszeit. Neben der bereits getroffenen Nachtflugregelung wurden nachstehende Flugbewegungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit planfestgestellt:
Nicht planfestgestellt wurde der Nachtflug zwischen 22:00 und 6:00 Uhr für folgende Flugbewegungen:
Mit dieser Vorgehensweise behält sich das Regierungspräsidium für den jeweiligen Fall eine Einzelentscheidung vor. Im Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses stellt das Regierungspräsidium Magdeburg fest:
Weiterhin waren bei der Unternehmensplanung die aktuellen und zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs einschließlich der Auswirkungen der europäischen Betriebsvorschrift JAR-OPS 1 zu berücksichtigen. Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Erhebung eines Vorbehalts eine Zeitverschiebung des Inkrafttretens dieser Regelung für die Start- und Landestrecken von Flugzeugen der Flugleistungsklasse B auf den 01.01.2005 erreicht. Damit wird den betroffenen deutschen Flugplatzbetreibern die notwendige Zeit gegeben, die erforderlichen Ausbauten genehmigen zu lassen und umzusetzen. Der Stadtrat wurde über die Auswirkungen der neuen Vorschrift JAR-OPS 1 mit der I0214/00 (Anlage 2) informiert. Gleichzeitig wurden von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) für die Flugzeugmuster die entsprechenden Start- und Landestrecken ermittelt (Übersicht der Info). Mit Schreiben vom 18.06.2001 wurde die Richtigkeit noch einmal bestätigt. (Anlage 3) Danach gehört der Flugplatz Magdeburg zu den in der BRD von dieser Betriebsvorschrift betroffenen Flugplätzen. Die Zielstellung des bereits in 1995 beschlossenen und mittlerweile realisierten Ausbauprogramms 2000 ist aufgrund dieser Auswirkungen zukünftig nicht mehr in vollem Umfang erreichbar. Allein daraus ergibt sich ein zusätzliches Ausbauerfordernis. Außerdem wurde der Unternehmensplanung entsprechend SR-Beschluss Nr. 753-17(III)00, Punkt 2 eine aktualisierte Verkehrsprognose zugrunde gelegt. Aktuelles Datenmaterial des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vom Juni 2000 über Passagiere, die im Jahr 1998 tatsächlich eine Flugreise durchführten und diese wiederum zugeordnet den 97 Raumordnungsregionen (ROR) der Bundesanstalt für Bauwesen und Raumordnung, brachten erstmals regionalspezifische Daten zur Luftverkehrsnachfrage in den neuen Bundesländern. Dieses diente der ADV als Grundlage bei der Erweiterung der Planungsparameter und erhöhte somit auch die Sicherheit bei der betriebswirtschaftlichen Planung. Wesentliche Parameter sind:
Danach ergibt sich folgende perspektivische Ausrichtung des Flugplatzes: a) Linienflugverkehr
Eine tabellarische Übersicht zur Entwicklung des Linienflugverkehrs ist als Anlage 4 beigefügt. b) Charterflugverkehr Die Analyse der Flugtouristik zeigt auf, dass die Nachfrage zu den klassischen Urlaubszielen im Mittelmeerraum in den zurückliegenden Jahren bundesweit spürbar anstieg und die Reiseveranstalter ihr Angebot auch von mittleren Flugplätzen erheblich ausbauten. Die mittlerweile zur Verfügung stehenden 80-110sitzigen Jet-Flugzeuge mit ausreichender Zuladungsmöglichkeit bieten die Basis für einen wirtschaftlichen Flugbetrieb.
Ausgehend von der Größe der Flugplatzanlage wird gemäß der aufgezeigten Entwicklung der Charterverkehr am Flugplatz Magdeburg nur ein Randprodukt bleiben, dass allerdings für einen wirtschaftlichen Betrieb des Flugplatzes nicht unbedeutend ist. So wird die Anzahl der Passagiere im Jahr 2015 nur ca. 1 % des am Flughafen Halle/Leipzig zum gleichen Zeitpunkt erwarteten Charterpassagieraufkommens ausmachen. Eine Gesamtübersicht der Flugzeugbewegungen und Passagiere im Linien- und Charterverkehr (2003 – 2015) ist als Anlage 5 beigefügt. c) Allgemeine Luftfahrt
Eine Gesamtübersicht aller Flugzeugbewegungen auf dem Magdeburger Flugplatz ist in der Anlage 7 ausgewiesen. 2. Erweiterung des Flugplatzes gemäß geprüfter Unternehmensplanung der FMG Die nunmehr von der WIBERA geprüfte Unternehmensplanung zeigt auf, wie bei stetiger Stärkung der Investitionskraft des Unternehmens eine Senkung des Zuschussbedarfs der Gesellschaft erreicht werden kann. Dabei wurden die Planungsparameter an der Zielstellung des Entwicklungskonzeptes von 1995 ausgerichtet und aktuelle Entwicklungen im Luftverkehr berücksichtigt. Mit der DS 0292/01 wurde dem Stadtrat die geprüfte Unternehmensplanung vorgelegt. Die Grundinvestitionsphase umfasst den Zeitraum 2001 bis 2005 und beinhaltet:
Das Investitionsvolumen für den Ausbau in dieser Phase beträgt insgesamt 9.772,0 Tsd. EUR, davon sind 3.068 Tsd. EUR für den Grundstückserwerb vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung durch die Landeshauptstadt Magdeburg (6.420 Tsd. EUR) und durch das Land Sachsen-Anhalt (3.352 Tsd. EUR) erfolgt. Weitere 2.454,5 Tsd. EUR sind für Investitionen in das neue Objekt der Polizeihubschrauberstaffel gebunden. Für Investitionen in den Bereichen Fuhrpark, techn. Anlagen und Betriebsausstattung sowie Platz- und Außenanlagen sind 572 Tsd. EUR vorgesehen. Diese Investitionen erfolgen aus Kreditaufnahmen bzw. durch Eigenfinanzierung der Gesellschaft. Die bedarfsorientierte Investitionsphase beginnt ab 2006. In dieser Investitionsphase werden Neubaumaßnahmen nur noch in Abhängigkeit vom sich entwickelnden Bedarf vorgenommen. Unter dieser Voraussetzung ist die Einrichtung eines Präzisionsanflugverfahrens in der Hauptanflugrichtung mit einem Investitionsvolumen von 1.000 Tsd. EUR vorgesehen. An der Finanzierung beteiligt sich die FMG mit 25 %. Für die Finanzierung der 75 % ist eine Unterstützung durch Stadt und Land geplant. Ab 2010 bis 2015 (Ausblick) würden unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung Investitionen im Bereich der Passagierabfertigung (Erweiterung Abfertigungsgebäude einschl. Gepäckbeförderungsanlage, Schaffung weiterer Abstellpositionen für Luftfahrzeuge) mit einem Investitionsvolumen von 5.000 Tsd. EUR erforderlich werden. Dabei plant die FMG mit einer Eigenfinanzierung von mind. 50 %. Für die Restfinanzierung ist eine Unterstützung durch Stadt und Land geplant. 3. Finanzielle Auswirkungen im städtischen Haushalt Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits vorab in der DS 0292/01 dargestellt. Dabei wurde Bezug auf den Haushaltsplan 2001 einschließlich mittelfristiger Planung genommen. Aufgrund des weiteren Zeitfortschritts wird in der jetzt vorliegenden Drucksache Bezug auf den Haushaltsplanentwurf 2002 einschließlich mittelfristiger Planung genommen.
Insgesamt ist für den Flughafenausbau gemäß Unternehmenskonzept der FMG für 2001 bis 2005 (Grundinvestitionsphase) eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 6.420 Tsd. EUR geplant. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt: Werte in Tsd. EUR 2001 2002 2003 2004 2005 GesamtGrunderwerb 2.045 511,5 511,5 0 0 3.068 Kompl.-finanz. Investitionen 50% 0 128 818,0 1.099,5 1.306,5 3.352 Summe Tsd. EUR 2.045 639,5 1.329,5 1.099,5 1.306,5 6.420 Dabei wird von einer 100 %igen Finanzierung des Grunderwerbs durch die Landeshauptstadt Magdeburg und einer jeweils 50 %igen Finanzierung der Investitionen durch die Landeshauptstadt Magdeburg und durch das Land Sachsen-Anhalt ausgegangen. Somit entfällt auch auf das Land eine 50 %ige Finanzierung in Höhe von 3.352 Tsd. EUR. Die Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH weist für die Grund-investitionsphase ein Investitionsvolumen in Höhe von 9.772 Tsd. EUR aus. Dieser Betrag setzt sich aus dem Zuschuss der Landeshauptstadt Magdeburg in Höhe von 6.420 Tsd. EUR und dem Zuschuss des Landes in Höhe von 3.352 Tsd. EUR zusammen. Eine Übersicht zum Investitionsprogramm der Grundinvestitionsphase und zum Finanzierungsschema ist als Anlage 8 beigefügt. Im Haushaltsplan 2001 sind bei der Flughafen Magdeburg GmbH für 2001 2.045 Tsd. EUR (TDM 4.000) für Grundstückserwerb und 779,7 Tsd. EUR (TDM 1.525) Kosten für die Umverlegung der B 71 enthalten. Die Flughafen Magdeburg GmbH führt aber nicht den Umbau der Straße B 71 durch, sondern ist in Absprache mit dem Tiefbauamt der Projektsteuerer der Gesamtmaßnahme. Die Umverlegung der B 71 muss damit durch das Tiefbauamt in Abstimmung mit der Flughafen Magdeburg GmbH durchgeführt werden. Die Mittel für die Umverlegung der B 71 müssen dem Tiefbauamt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. In gemeinsamen Abstimmungen (Amt 66 und FMG) wurde ein Kostenrahmen von ca. 3.118,8 Tsd. EUR bzw. 6.100 TDM angesetzt. Dieser Gesamtbetrag wird in dieser Höhe im städtischen Haushalt berücksichtigt; die 50 %ige Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 3.050 TDM (1.559,4 Tsd. EUR) wird als Einnahme im städtischen Haushalt für 2003 angesetzt. Die Mittel zur Finanzierung der Umverlegung der B 71 verteilen sich wie folgt: Die bereits im Haushaltsplan 2001 bei der Flughafen GmbH berücksichtigten Mittel in Höhe von 779,7 Tsd. EUR werden in das Jahr 2002 als Haushaltsausgaberest übertragen. Für 2002 werden weitere Mittel in Höhe von 779,7 Tsd. EUR im städtischen Haushalt berücksichtigt. Für 2003 werden weitere Mittel in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR sowie die Einnahme der Landesförderung in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR berücksichtigt. Im Haushaltsplanentwurf 2002 einschließlich mittelfristiger Planung sind bereits die geprüften Bedarfszahlen für den Flughafen angemeldet (lt. Prioritätenliste-Nr. 149). Die Investitionsprioritätenliste 2002 – 2005 weist bei der Flughafen Magdeburg GmbH folgende Zuschüsse aus (Ausweis einschl. 2001 wegen Summenbildung): Werte in Tsd. EUR (2001) 2002; 2003; 2004; 2005 GesamtGrunderwerb (2.045) 511,5; 511,5; 0; 0; 3.068 Kompl.-finanz. Investitionen 50 % 0 128,0 818,0 1.099,5 1.306,5 3.352 Summe Tsd. EUR (2.045) 639,5 1.329,5 1.099,5 1.306,5 6.420 Durch das Liegenschaftsamt sind für die Umverlegung der B 71 noch Grundstücke zu erwerben. Gemäß Vorplanung zur Variantenauswahl Umverlegung der B 71 ergibt sich für die planfestgestellte Variante A ein Flächenbedarf von ca. 50.350 qm, der von Privateigentümern und der DB AG zu erwerben ist. Es wird insgesamt von einem Kaufpreis von ca. 425 Tsd. EUR ausgegangen. Ein noch nicht im Haushaltsplan 2002 berücksichtigter Mehrbedarf entsteht somit für die Kosten der Umverlegung der B 71 in 2002 in Höhe von 779,7 Tsd. EUR und in 2003 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR . Die entsprechende Einnahme der Landesförderung in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR (in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes zusätzlich einzustellen) ist ebenfalls noch nicht im Haushaltsplan 2002 berücksichtigt. Des Weiteren sind die Kosten für den Erwerb von Grundstücksflächen für die neue B 71 in Höhe von ca. 425 Tsd. EUR (in Bewirtschaftung des Liegenschaftsamtes zusätzlich einzustellen) zu berücksichtigen. Da beim Grunderwerb ein zeitlicher Vorlauf notwendig ist, werden diese Mittel ohne Sperrvermerk eingestellt. Eine Übersicht über die bereits im städtischen Haushalt eingestellten Mittel und den noch einzustellenden Mehrbedarf sowie der Gesamtkosten ist als Anlage 9 beigefügt. Ein Unsicherheitsfaktor ist die 50 %ige Komplementärfinanzierung des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 3.352 Tsd. EUR sowie die 50%ige Förderung der Umverlegung der B 71 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR. Die Maßnahme beläuft sich einschließlich Finanzierungsanteil des Landes Sachsen-Anhalt somit insgesamt auf 13.315,8 Tsd. EUR (siehe Anlage 9). Mit Datum vom 27.08.2001 hat sich der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper an Herrn Verkehrsminister Dr. Heyer gewandt und um eine Positionierung zum Ausbau des Flugplatzes Magdeburg und eine Aussage zur Bereitstellung von Fördermitteln gebeten. Da dazu bisher noch keine Antwort vorliegt, wird im Beschlusstext unter Punkt 4 die Aufnahme eines Sperrvermerkes für die für den Flugplatzausbau vorgesehenen Mittel vorgeschlagen. Der Sperrvermerk entfällt, sobald das Land Sachsen-Anhalt die in der Investitionsplanung der Flughafen Magdeburg GmbH vorgesehenen Fördermittel bewilligt. Damit ist aber letztendlich eine Entscheidung zur Ausbaufinanzierung des Flugplatzes Magdeburg bei einer möglichen Nichtfinanzierung des Landes Sachsen-Anhalt offen. II. Verwaltungshaushalt Die von der WIBERA geprüfte Unternehmensplanung, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.08.2001 mit Beschluss-Nr. 1320-36(III)01 bestätigt hat, wurde für die Mittelanmeldung für die Flughafen Magdeburg GmbH im Haushaltsplanentwurf 2002 einschließlich mittelfristiger Planung zugrunde gelegt. Damit sind im städtischen Haushalt folgende Beträge berücksichtigt: Werte in Tsd. EUR 2002 2003 2004 2005 GesamtBetriebskosten- Zuschuss FMG 667,6 717,8 689,2 702,0 2.776,6 Nach neuestem Erkenntnisstand ist ein im Gutachten genannter Risikofaktor eingetreten. Zum 30.06.2001 erfolgte der Abzug des Sekundärrettungshubschraubers von Magdeburg nach Halle und wirkt sich damit in der Erfolgsrechnung der FMG im Jahr 2001 erlösmindernd in Höhe von 26,1 Tsd. EUR aus. In den Folgejahren vermindern sich die Einnahmen in dieser Position um jährlich 52 Tsd. EUR. Diese Erlösminderung ist bisher noch nicht im Haushaltsplan berücksichtigt und stellt nach heutigem Erkenntnisstand einen Mehrbedarf dar. Anlagen
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