FLUGPLATZ UND WIDERSPRÜCHE

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Mit Datum 06.12.2002 stimmte der Stadtrat für den Ausbau des Flugplatzes Magdeburg.  Der Ausbaubeschluss ist damals mit knapper Mehrheit bestätigt worden. Während im Punkt 4 klar die Finanzen mit einem Sperrvermerk versehen wurden, wurde in der Begründung (weiter unten) eine Passage eingefügt, der diesem Ausbausbeschluss in Punkt 4 anscheinend widerspricht. Ob das selbst im Sinne etlicher Ausbaubefürworter war, kann man wohl bezweifeln...

Beschlussvorschlag:

1. Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses über die Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg mit Teilverlegung der Bundesstraße B 71 vom 10.02.2000 beschließt der Stadtrat den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Magdeburg. Entsprechend der durch den Stadtrat bestätigten mittel- und langfristigen Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH wird der 1. Abschnitt, die Grundinvestitionsphase, im Investitionszeitraum 2001 - 2005 umgesetzt.

2. Die Realisierung des 2. Abschnitts erfolgt in Abhängigkeit der Bedarfsentwicklung.

3. Die Mittel für die Umverlegung der B 71 für 2001 sind in das Jahr 2002 zu übertragen und dem Tiefbauamt zur Bewirtschaftung zu geben (779,7 Tsd.EUR). Für 2002 sind die Mittel in Höhe von 779,7 Tsd.EUR und für 2003 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR neu einzustellen. Gleichzeitig ist in 2003 die Einnahme der Landesförderung zur Umverlegung der B 71 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR zu berücksichtigen. Die Mittel für die Ankäufe der Liegenschaften zur Umverlegung der B 71 in Höhe von 425,0 Tsd. EUR sind in Bewirtschaftung des Liegenschaftsamtes für 2002 einzustellen.

4. Die in den Haushaltsplan 2002 einzustellenden und eingestellten Mittel für geplante Investitionen sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Sperrvermerk entfällt, sobald das Land Sachsen-Anhalt die in der Investitionsplanung der Flughafen Magdeburg GmbH vorgesehenen Fördermittel bewilligt.

5. Der Betriebskostenzuschuss, der mit Stadtratsbeschluss-Nr. 1320-36(III)01 auf der Grundlage der Unternehmensplanung der FMG eingestellt wurde, wird jährlich ab 2002 um 52,0 Tsd. EUR erhöht

Begründung

Mit der DS 0292/01 wurde die von der WIBERA, Wirtschaftsberatung AG geprüfte lang- und mittelfristige Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH (FMG) bestätigt.

Mit dieser Drucksache wird der letzte Schritt zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Nr. 753-17(III)00 vom 10.07.2000 (Anlage 1) vollzogen und ein Grundsatzbeschluss zum Flugplatzausbau gefasst.

  1. Ausgangslage

Im Auftrag der Landeshauptstadt Magdeburg wurde im Jahr 1995 das Entwicklungskonzept zum Verkehrslandeplatz Magdeburg extern erstellt. Dieses beinhaltet zwei Ausbaustufen (Ausbauprogramm 2000 und 2010). Im Jahr 1995 beschloss der Stadtrat das Ausbauprogramm 2000 einschließlich Finanzierungsprogramm und beauftragte die FMG mit dessen Umsetzung. Diese Stufe wurde 1999 realisiert und stellt im Wesentlichen die Optimierung der Flugplatzanlage in ihren derzeitigen Grenzen vorrangig für den individuellen Geschäftsreiseverkehr dar. Die zukünftige Ausrichtung auf höherwertige, regelmäßige Geschäftsreiseverkehre war dabei zu berücksichtigen.

Ebenfalls im Jahr 1995 beschloss der Stadtrat zur möglichen Realisierung der Ausbaustufe 2010 (Start- und Landebahnverlängerung) die vorsorgliche Reservierung von Außenbereichsflächen im Flächennutzungsplan. Ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sollte in diesem Zusammenhang für weiteren Aufschluss sorgen.

Der seit Juni 2000 bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss über die Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg mit Teilverlegung eines Streckenabschnitts der Bundesstraße B 71 vom 10.02.2000 bildete folgerichtig die Grundlage für die Unternehmensplanung der FMG. Er ist gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des beantragten und genehmigten Vorhabens. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden alle baulichen Maßnahmen genehmigt. Der Beschluss enthält 38 Auflagen und Maßgaben, die sich ausschließlich auf übliche Vorgehensweisen bei der Baudurchführung bzw. den späteren Betrieb beziehen. Planfestgestellt wurde der Flugbetrieb zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr Ortszeit. Neben der bereits getroffenen Nachtflugregelung wurden nachstehende Flugbewegungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit planfestgestellt:

  • Starts und Landungen in Ausnahmefällen nach besonderer Genehmigung durch das Regierungspräsidium Magdeburg,
  • Starts und Landungen von Flugzeugen im Rettungseinsatz,
  • Starts und Landungen von Hubschraubern der Polizei- und Rettungsfliegerkräfte,
  • Verspätungen von planmäßigen Flügen (vor 22:00 Uhr) für An- und Abflüge im Linien- und Charterverkehr für die Zeit von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr und für höchstens sechs Flüge täglich. Die Antragstellerin hat dem Regierungspräsidium Magdeburg monatlich die Verspätungsflüge mit An- bzw. Abflugzeit bis zum 10. des Folgemonats mitzuteilen. Das Regierungspräsidium Magdeburg wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn es bei den Verspätungsflügen eine Regelmäßigkeit feststellt.

Nicht planfestgestellt wurde der Nachtflug zwischen 22:00 und 6:00 Uhr für folgende Flugbewegungen:

  • Starts und Landungen von Luftfahrzeugen, die im Nachtflug der Deutschen Bundespost eingesetzt werden,
  • Vermessungsflüge der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH), soweit sie zur Aufrechterhaltung der Flugsicherheit erforderlich sind,
  • Landungen in Notfällen,
  • An- und Abflüge von Luftfahrzeugen, deren Halter solche Luftfahrtunternehmen sind, die den Schwerpunkt ihres Geschäfts- bzw. Wartungsbetriebes in Magdeburg unterhalten.

Mit dieser Vorgehensweise behält sich das Regierungspräsidium für den jeweiligen Fall eine Einzelentscheidung vor.

Im Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses stellt das Regierungspräsidium Magdeburg fest:

"Der Plan für die Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg mit Teilverlegung der B 71 wird festgestellt. Das Vorhaben bedarf einer Planfeststellung nach § 8 LuftVG. Die von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung sind im Rahmen der Abwägung berücksichtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG). Die Maßnahme entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und der Landesplanung; sie berücksichtigt die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und den Schutz vor Fluglärm angemessen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind nicht gefährdet; die öffentlichen Interessen werden nicht in unangemessener Weise beeinträchtigt (§ 6 Abs.2 und 3 LuftVG). Das Gelände ist geeignet, gegen das Vorhaben sprechen auch keine Sicherheitsbedenken."

Weiterhin waren bei der Unternehmensplanung die aktuellen und zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs einschließlich der Auswirkungen der europäischen Betriebsvorschrift JAR-OPS 1 zu berücksichtigen. Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Erhebung eines Vorbehalts eine Zeitverschiebung des Inkrafttretens dieser Regelung für die Start- und Landestrecken von Flugzeugen der Flugleistungsklasse B auf den 01.01.2005 erreicht. Damit wird den betroffenen deutschen Flugplatzbetreibern die notwendige Zeit gegeben, die erforderlichen Ausbauten genehmigen zu lassen und umzusetzen.

Der Stadtrat wurde über die Auswirkungen der neuen Vorschrift JAR-OPS 1 mit der I0214/00 (Anlage 2) informiert. Gleichzeitig wurden von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) für die Flugzeugmuster die entsprechenden Start- und Landestrecken ermittelt (Übersicht der Info). Mit Schreiben vom 18.06.2001 wurde die Richtigkeit noch einmal bestätigt. (Anlage 3)

Danach gehört der Flugplatz Magdeburg zu den in der BRD von dieser Betriebsvorschrift betroffenen Flugplätzen. Die Zielstellung des bereits in 1995 beschlossenen und mittlerweile realisierten Ausbauprogramms 2000 ist aufgrund dieser Auswirkungen zukünftig nicht mehr in vollem Umfang erreichbar. Allein daraus ergibt sich ein zusätzliches Ausbauerfordernis.

Außerdem wurde der Unternehmensplanung entsprechend SR-Beschluss Nr. 753-17(III)00, Punkt 2 eine aktualisierte Verkehrsprognose zugrunde gelegt. Aktuelles Datenmaterial des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vom Juni 2000 über Passagiere, die im Jahr 1998 tatsächlich eine Flugreise durchführten und diese wiederum zugeordnet den 97 Raumordnungsregionen (ROR) der Bundesanstalt für Bauwesen und Raumordnung, brachten erstmals regionalspezifische Daten zur Luftverkehrsnachfrage in den neuen Bundesländern. Dieses diente der ADV als Grundlage bei der Erweiterung der Planungsparameter und erhöhte somit auch die Sicherheit bei der betriebswirtschaftlichen Planung. Wesentliche Parameter sind:

  • Analyse des Luftverkehrspotentials der Region Magdeburg unter besonderer Berücksichtigung des flugplatznahen Bereiches der ROR 32-Magdeburg,
  • Entwicklung eines Streckennetzes und der Fluggastzahlen im Linien- und Charterverkehr,
  • Zukünftige Entwicklung von Flugzeugtypen unter Berücksichtigung der Flottenstandardisierung und des Trends zu Jet- und größerem Gerät,
  • Ordnungspolitische Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Funktion des Business-Airport im großräumigen Flughafennetz derzeitiger und zukünftiger Flughäfen sowie im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern,
  • Entwicklungen der allgemeinen Luftfahrt unter Berücksichtigung der Auswirkungen der JAR-OPS 1.

Danach ergibt sich folgende perspektivische Ausrichtung des Flugplatzes:

a) Linienflugverkehr

Die Analyse des Luftverkehrspotentials zeigt auf, dass bezüglich der Nachfrage mittelfristig vier innerdeutsche Routen (München, Frankfurt, Stuttgart, Köln/Bonn) beflogen werden können.

Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Linienangebotes setzt einerseits voraus, dass eine den sicherheitstechnischen Erfordernissen vorhandene Flugplatzanlage mit qualifiziertem Personal angeboten wird. Andererseits ist Voraussetzung, dass die betreffende Fluggesellschaft den Flugbetrieb sicher und zuverlässig durchführt. Das gelingt ihr dann, wenn sie auch wirtschaftlich und effizient arbeiten kann.

Erfahrungsgemäß dauert es insbesondere bei vollkommenem Neubeginn einige Jahre bis das vorhandene Nachfragepotential hinreichend ausgeschöpft werden kann. In dieser Anlaufphase, die in der Regel 2-3 Jahre dauert, reichen die Einnahmen durch Ticketverkäufe nicht aus, um die Kosten des laufenden Flugbetriebs zu decken. Der Flugbetrieb erfordert daher für die Anlaufperiode eine finanzielle Förderung durch das jeweilige Land. Insbesondere strukturschwache Länder haben in der Vergangenheit von diesem Instrument Gebrauch gemacht, um die Standortbedingungen für die ansässige Industrie zu verbessern. Die Verordnung 2408/92 des Rates (4) zur Durchführung von Linienflugdiensten lässt gemäß Artikel 4 die Möglichkeit der Subventionierung ausdrücklich zu, wenn die Verbindung für die wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes als unabdingbar gilt.

Die Bedeutung des Luftverkehrs als wichtiger strukturpolitischer Faktor ist heute unumstritten. Untersuchungen zu Firmenansiedlungen haben bestätigt, dass Firmen bei ansonsten vergleichbaren Standortbedingungen (u.a. Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte, Infrastrukturvoraussetzungen, Finanzierungsbedingungen, Nähe zum Absatzmarkt bzw. zu Vor- und Nachlieferanten) den Standort bevorzugen, der in der Nähe eines Flughafens liegt. Insbesondere exportorientierte Firmen sind auf schnelle Verbindungen ins Ausland angewiesen.

Als erste Linienflugverbindung bietet sich München an, das von allen deutschen Destinationen aufgrund der Entfernung die höchste Luftverkehrsnachfrage hat.

Für die Bedienung dieser Route müsste ein Luftfahrtunternehmen gewonnen werden, das sich mit hinreichender Unterstützung durch das Land langfristig am Flugplatz Magdeburg engagieren würde und in der Lage wäre, mit zunehmendem Ausbau des Angebots weitere Strecken zu bedienen. Nach Sondierung und ausreichend langer Planungsphase könnte der Flugbetrieb zum Sommer 2003 aufgenommen werden. Im ersten Rumpfjahr würden danach mit 200 Abflügen 800 Zusteiger befördert, was einer Ausschöpfung der Nachfrage von 30% entspricht.

Im zweiten Betriebsjahr 2004 könnte eine zweite Tagesrandverbindung angeboten werden, so dass mit 2.025 beförderten Zusteigern (4,5 Passagiere je Flug) bei 450 Abflügen gerechnet wird. Zum Einsatz kommen dabei Flugzeuge mit 6-12 Sitzen der Flugzeugklasse I wie z.B. die Cessna 421 oder die Beech King Air 200.

Im dritten Betriebsjahr 2005 würden mit zwei Tagesrandverbindungen durchschnittlich 6 Passagiere je Flug (insgesamt 3.000 Zusteiger bei 500 Abflügen) befördert werden, so dass dann die Betriebskosten des eingesetzten Fluggeräts abgedeckt wären. Eine bis zu diesem Zeitpunkt gewährte finanzielle Förderung hätte damit ihr Ziel erreicht und wäre nicht mehr erforderlich.

Ab 2006 könnten mit Fertigstellung der Bahnverlängerung und Verbesserung des Instrumentenlandesystems und bei entsprechender Auslastung auch Flugzeuge der Flugzeugklasse II mit 12-20 Sitzen wie z.B. die Beech 1900 und die DO 228 zum Einsatz kommen. Es wird in 2006 von insgesamt 500 Abflügen mit 4.000 Zusteigern (8 Passagiere je Flug) ausgegangen. Insgesamt sind damit 1.000 Flugzeugbewegungen mit 8.000 Zu- bzw. Aussteigern auf dem Magdeburger Flugplatz zu verzeichnen.

Im Betriebsjahr 2007 wird München weiterhin mit zwei Tagesrandverbindungen angeboten. Dabei wird mit 500 Abflügen und mit 4.500 Zusteigern (9 Passagiere je Flug) gerechnet. Nach geplanter Inbetriebnahme einer weiteren Landebahn am Flughafen – Drehkreuz Frankfurt kann in 2007 die zweite Linienflugverbindung (2xTagesrand) nach Frankfurt angeboten werden. Dabei wird mit 400 Abflügen und 2.400 Zusteigern (6 Passagiere je Flug) gerechnet. In 2007 sind demnach 1.800 Flugbewegungen mit 13.800 Passagieren zu verzeichnen.

Im Betriebsjahr 2008 kann als dritte Linienflugverbindung Stuttgart aufgenommen werden. München und Frankfurt sind mit zwei Tagesrandverbindungen mit je 500 Abflügen vorgesehen. Die Münchner Linie weist eine Auslastung von 10,5 Passagieren je Flug (5.250 Zusteiger gesamt), die Frankfurter Linie mit 7,5 Passagiere je Flug (3.750 Zusteiger gesamt) aus. Es fliegen Flugzeuge der Flugzeugklassen I und II. Die Stuttgarter Linie ist mit einer Tagesrandverbindung mit 200 Abflügen für 1.300 Zusteiger (6,5 Passagiere je Flug) vorgesehen. Dabei fliegen Maschinen der Flugzeugklasse I.

Im Betriebsjahr 2009 werden die Linienflugverbindungen München, Frankfurt und Stuttgart mit zwei Tagesrandverbindungen (Stuttgart erst zum Sommer) angeboten. München und Frankfurt sind weiterhin mit 500 Abflügen berücksichtigt. Insgesamt wird jetzt von 9.000 bzw. 8.000 Zusteigern (18 bzw. 16 Passagiere je Flug) ausgegangen. Damit erfolgt in 2009 der Umstieg auf Flugzeuge der Flugzeugklasse III mit 20 – 36 Sitzen, wie z.B. die DO 328, DO 328 Jet, die Saab 340 und die Dash 8-100. Stuttgart wird mit 450 Abflügen und mit 2.900 Zusteigern (6,5 Passagiere je Flug) berücksichtigt. Dabei fliegen Flugzeuge der Flugzeugklasse I mit 6 – 12 Sitzen. Zusätzlich wird ab 2009 mit der Aufnahme einer weiteren Linienflugverbindung Köln/Bonn gerechnet. Diese Linie soll mit einer Tagesrandverbindung (ab Sommer) mit 200 Abflügen insgesamt 1.500 Zusteiger (7,5 Passagiere je Flug) befördern. Im Jahr 2009 werden auf dem Magdeburger Flugplatz entsprechend der Wirtschaftsplanung insgesamt 3.300 Flugzeugbewegungen mit 42.800 Passagieren zu verzeichnen sein.

Im Betriebsjahr 2010 sind München, Frankfurt und Stuttgart mit zwei Tagesrandverbindungen mit je 500 Abflügen berücksichtigt. Es erfolgt der Umstieg auf die Flugzeugklasse IV mit 36 – 50 Sitzen. Die Linie Köln/Bonn ist ab Sommer ebenfalls mit einer zweiten Tagesrandverbindung geplant. Insgesamt werden auf dem Magdeburger Flugplatz 3.900 Flugzeugbewegungen mit 53.700 Passagieren erwartet.

Der Ausblick auf des Jahr 2015 ergibt folgendes Bild: Die Linienflugziele München und Frankfurt werden vier mal täglich angeflogen. Es wird mit je 1.000 Abflügen und je 23.000 Zusteigern (23 Passagiere je Flug) gerechnet. Beide Linien werden voraussichtlich mit Flugzeugen der Flugzeugklasse IV bedient. Dabei bleibt der Fluggesellschaft vorbehalten, erforderlichenfalls auch größere Flugzeuge (70 – 90 Sitze) ihrer Flotte einzusetzen. Die Linien Stuttgart und Köln/Bonn werden mit zwei Tagesrandverbindungen und je 500 Abflügen 5.750 bzw. 6.000 Zusteiger (11,5 bzw. 12 Passagiere je Flug) abgedeckt. Dabei kommen Maschinen der Flugzeugklasse II zum Einsatz. Insgesamt werden auf dem Magdeburger Flugplatz 6.000 Flugzeugbewegungen mit 115.500 Passagieren erwartet.

Eine tabellarische Übersicht zur Entwicklung des Linienflugverkehrs ist als Anlage 4 beigefügt.

b) Charterflugverkehr

Die Analyse der Flugtouristik zeigt auf, dass die Nachfrage zu den klassischen Urlaubszielen im Mittelmeerraum in den zurückliegenden Jahren bundesweit spürbar anstieg und die Reiseveranstalter ihr Angebot auch von mittleren Flugplätzen erheblich ausbauten. Die mittlerweile zur Verfügung stehenden 80-110sitzigen Jet-Flugzeuge mit ausreichender Zuladungsmöglichkeit bieten die Basis für einen wirtschaftlichen Flugbetrieb.

Gegenüber der Situation im Linienverkehr, wo eine neue Route vertriebs- und marketingmäßig erst mühsam aufgebaut werden muss, kann im Charterverkehr jedes neue Angebot nahtlos in das Programm der Reiseveranstalter integriert werden. Vor Ort in den Reisebüros werden die Reisenden auf das neue Angebot aufmerksam gemacht. Insgesamt liegt somit die einzigartige Situation vor, dass das Angebot in der Regel schon im ersten Jahr voll vom Markt angenommen wird. Einzige Voraussetzung ist allerdings, dass der Flughafen über die notwendige Infrastruktur verfügt.

Die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Aufnahme einer regelmäßigen Charterverbindung in den Mittelmeerraum sind erst mit Verlängerung der Start- und Landebahn und Einrichtung eines Präzisionsanflugverfahrens in der Hauptanflugrichtung 27 (Ost) im Jahr 2006 gegeben.

Zu diesem Zeitpunkt kann das erste Touristikziel (z.B. Palma de Mallorca) angeboten werden. Dabei ist für sieben Monate ein wöchentlicher Flug (insgesamt 28 Abflüge) mit je 70 Passagieren für ca. 2.000 Zusteiger geplant. Es kommen Maschinen der Flugzeugklasse V mit 80 - 90 Sitzen zum Einsatz. Insgesamt verzeichnet der Flugplatz Magdeburg im Jahr 2006 also 56 Flugzeugbewegungen bei 4.000 Passagieren.

Im Betriebsjahr 2007 würde ein zweites Touristikziel hinzukommen, das entsprechend der Nachfrage in Griechenland liegen könnte. Auch dieses Touristikziel soll für sieben Monate ein Mal wöchentlich angeflogen werden.

Ab dem Betriebsjahr 2008 erfolgt der Anflug des 1. Touristikziels zwei Mal wöchentlich für sieben Monate, so dass 56 Abflüge für 4.500 Zusteiger (80 Passagiere je Flug) geplant sind. Für das zweite Urlaubsziel erfolgt weiterhin für sieben Monate ein wöchentlicher Abflug, so dass 28 Abflüge für 2.100 Zusteiger (75 Passagiere je Flug) geplant sind. Im Flugeinsatz sind weiterhin Maschinen der Flugzeugklasse V. Insgesamt kommt es im Jahr 2008 zu 168 Flugbewegungen mit 13.200 Passagieren.

Im Jahr 2009 werden beide Touristikziele für sieben Monate zwei Mal wöchentlich angeflogen. Für das erste Touristikziel wird von 56 Abflügen für 5.000 Zusteiger (90 Passagiere je Flug) ausgegangen. Damit erfolgt ein Wechsel in die Flugzeugklasse Vl mit 90-110 Sitzen. Für das zweite Touristikziel werden 56 Abflüge mit 4.200 Zusteigern (75 Passagiere je Flug) geplant. Hier erfolgt der Einsatz von Maschinen der Flugzeugklasse V. Insgesamt erfolgen 224 Flugbewegungen mit 18.400 Passagieren.

Ab dem Betriebsjahr 2010 wird ein drittes Touristikziel (z.B. Türkei) angeboten. Das erste Touristikziel ist in der Planung drei Mal wöchentlich für sieben Monate, das zweite Touristikziel zwei Mal wöchentlich und das dritte Touristikziel ein Mal wöchentlich. Für das erste Touristikziel kommen Flugzeuge der Klasse VI in Einsatz; für das zweite und dritte Touristikziel Flugzeuge der Klasse V. Insgesamt verzeichnet der Flugplatz im Jahr 2010 damit 336 Flugbewegungen mit 27.800 Passagieren.

Der Ausblick in das Jahr 2015 ergibt folgende Situation: Es wird ein viertes Touristikziel angeboten. Das erste Touristikziel wird für sieben Monate fünf Mal wöchentlich angeflogen (Flugzeugklasse VI), das zweite Touristikziel drei Mal wöchentlich (Flugzeugklasse VI), das dritte Touristikziel zwei Mal wöchentlich (Flugzeugklasse V) und das vierte Touristikziel wird ein Mal wöchentlich (Flugzeugklasse V) angeflogen. Beim ersten Touristikziel kommt man somit auf 140 Abflüge mit 12.600 Zusteigern (90 Passagiere je Flug), während man beim vierten Touristikziel auf 28 Abflüge mit 2.000 Zusteigern (70 Passagiere je Flug) kommt. Insgesamt kommt es dann hinsichtlich der Charterflüge zu 616 Flugzeugbewegungen und 53.400 Passagieren.

Ausgehend von der Größe der Flugplatzanlage wird gemäß der aufgezeigten Entwicklung der Charterverkehr am Flugplatz Magdeburg nur ein Randprodukt bleiben, dass allerdings für einen wirtschaftlichen Betrieb des Flugplatzes nicht unbedeutend ist. So wird die Anzahl der Passagiere im Jahr 2015 nur ca. 1 % des am Flughafen Halle/Leipzig zum gleichen Zeitpunkt erwarteten Charterpassagieraufkommens ausmachen.

Eine Gesamtübersicht der Flugzeugbewegungen und Passagiere im Linien- und Charterverkehr (2003 – 2015) ist als Anlage 5 beigefügt.

c) Allgemeine Luftfahrt

Unter diesem Punkt wird der Luftverkehr ohne Linien- und Charterverkehr erfasst. Der Flugverkehr der allgemeinen Luftfahrt kann in folgende Untergruppen unterteilt werden: sonstiger gewerblicher Verkehr, Werkverkehr, sonstiger nicht gewerblicher Verkehr, Hubschrauberverkehr sowie Verkehr mit Ultraleicht- und Segelflugzeugen.

Der sonstige gewerbliche Verkehr beinhaltet insbesondere die Flugarten Tramp- und Anforderungsverkehr, Taxiflüge, Arbeitsflüge, Ambulanzflüge, Schulflüge und Rundflüge. Mittelfristig wird in dieser Flugart kein Anstieg erwartet, da die Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS 1 bereits jetzt ein Erschwernis insbesondere für ausländische Luftfahrtunternehmen darstellt. Durch den Ausbau des Flugplatzes werden die Auswirkungen der JAR-OPS 1 auf die Start- und Landebahnlänge kompensiert, so dass langfristig mit einem Anstieg in diesem Verkehrssegment zu rechnen ist. Für 2010 werden 7.000 Flugbewegungen erwartet.

Die Verkehrsart Werkverkehr beinhaltet die Beförderung von Personen und Gütern im eigenen Geschäftsinteresse. Mittel- und langfristig wird mit einem leichten Anstieg bei dieser Flugart gerechnet. Für 2010 werden 3.000 Flugbewegungen erwartet.

Der sonstige nichtgewerbliche Verkehr hat sich in den letzten Jahren am Flugplatz Magdeburg überproportional entwickelt, so dass auch mittel- und langfristig mit weiteren Steigerungsraten zu rechnen ist. Zu dieser Flugart gehören z.B. private Reiseflüge, Sportflüge und Staatsflüge. Für 2010 weist die Planung 12.720 Flugbewegungen aus.

Die Hubschrauberbewegungen sind in Magdeburg im Wesentlichen durch die ansässige Polizeihubschrauberstaffel sowie durch den im Auftrag des Landes stationierten Hubschraubersonderdienst zur sekundären Luftrettung geprägt. Aufgrund von Kostensparmaßnahmen der Landesministerien und der Krankenkassen werden allerdings in den nächsten Jahren keine wesentlichen Steigerungen in dieser Flugart erwartet. Für 2010 sind 4.000 Flugbewegungen berücksichtigt.

Bei der Flugart Ultraleicht- und Segelflugzeuge wird dagegen mittel- und langfristig von einem Anstieg der Flugbewegungen ausgegangen. Die Ursache dafür liegt im Wesentlichen in der Umorientierung der Nutzer von älteren einmotorigen Flugzeugen auf moderne Ultraleichtflugzeuge begründet. Für 2010 werden 7.500 Flugbewegungen erwartet.

Insgesamt steigen die Flugbewegungen der Flugarten der allgemeinen Luftfahrt mittel- und langfristig an. Die Planung weist für 2001 insgesamt 27.070 Flugbewegungen aus, 2010 werden es 34.220 und 2015 dann 36.645 Flugbewegungen erwartet. Die tabellarische Übersicht zur Entwicklung der allgemeinen Luftfahrt ist als Anlage 6 beigefügt.

Eine Gesamtübersicht aller Flugzeugbewegungen auf dem Magdeburger Flugplatz ist in der Anlage 7 ausgewiesen.

2. Erweiterung des Flugplatzes gemäß geprüfter Unternehmensplanung der FMG

Die nunmehr von der WIBERA geprüfte Unternehmensplanung zeigt auf, wie bei stetiger Stärkung der Investitionskraft des Unternehmens eine Senkung des Zuschussbedarfs der Gesellschaft erreicht werden kann. Dabei wurden die Planungsparameter an der Zielstellung des Entwicklungskonzeptes von 1995 ausgerichtet und aktuelle Entwicklungen im Luftverkehr berücksichtigt. Mit der DS 0292/01 wurde dem Stadtrat die geprüfte Unternehmensplanung vorgelegt.

Die Grundinvestitionsphase umfasst den Zeitraum 2001 bis 2005 und beinhaltet:

  • die Schaffung der Voraussetzungen für den Ausbau
  • Grunderwerb der flugplatzspezifischen Anlagenteile
  • Baufeldfreimachung durch Umverlegung der B 71
  • die Erweiterung der Flugplatzanlage
  • Verlängerung der SLB,
  • Erweiterung der Befeuerung der SLB,
  • Bau einer verkürzten Anflugbefeuerung in Landerichtung 09 (West),
  • Flächen- und Geländeregulierung zur Gewährleistung des Sicherheitsstreifens,
  • Umzäunung des östlichen, südlichen und westlichen Flugplatzbereiches

Das Investitionsvolumen für den Ausbau in dieser Phase beträgt insgesamt 9.772,0 Tsd. EUR, davon sind 3.068 Tsd. EUR für den Grundstückserwerb vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung durch die Landeshauptstadt Magdeburg (6.420 Tsd. EUR) und durch das Land Sachsen-Anhalt (3.352 Tsd. EUR) erfolgt.

Weitere 2.454,5 Tsd. EUR sind für Investitionen in das neue Objekt der Polizeihubschrauberstaffel gebunden. Für Investitionen in den Bereichen Fuhrpark, techn. Anlagen und Betriebsausstattung sowie Platz- und Außenanlagen sind 572 Tsd. EUR vorgesehen. Diese Investitionen erfolgen aus Kreditaufnahmen bzw. durch Eigenfinanzierung der Gesellschaft.

Die bedarfsorientierte Investitionsphase beginnt ab 2006.

In dieser Investitionsphase werden Neubaumaßnahmen nur noch in Abhängigkeit vom sich entwickelnden Bedarf vorgenommen.

Unter dieser Voraussetzung ist die Einrichtung eines Präzisionsanflugverfahrens in der Hauptanflugrichtung mit einem Investitionsvolumen von 1.000 Tsd. EUR vorgesehen. An der Finanzierung beteiligt sich die FMG mit 25 %. Für die Finanzierung der 75 % ist eine Unterstützung durch Stadt und Land geplant.

Ab 2010 bis 2015 (Ausblick) würden unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung Investitionen im Bereich der Passagierabfertigung (Erweiterung Abfertigungsgebäude einschl. Gepäckbeförderungsanlage, Schaffung weiterer Abstellpositionen für Luftfahrzeuge) mit einem Investitionsvolumen von 5.000 Tsd. EUR erforderlich werden. Dabei plant die FMG mit einer Eigenfinanzierung von mind. 50 %. Für die Restfinanzierung ist eine Unterstützung durch Stadt und Land geplant.

3. Finanzielle Auswirkungen im städtischen Haushalt

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits vorab in der DS 0292/01 dargestellt. Dabei wurde Bezug auf den Haushaltsplan 2001 einschließlich mittelfristiger Planung genommen. Aufgrund des weiteren Zeitfortschritts wird in der jetzt vorliegenden Drucksache Bezug auf den Haushaltsplanentwurf 2002 einschließlich mittelfristiger Planung genommen.

  1. Vermögenshaushalt

Insgesamt ist für den Flughafenausbau gemäß Unternehmenskonzept der FMG für 2001 bis 2005 (Grundinvestitionsphase) eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 6.420 Tsd. EUR geplant. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt:

Werte in Tsd. EUR 2001 2002 2003 2004 2005 Gesamt

Grunderwerb 2.045 511,5 511,5 0 0 3.068

Kompl.-finanz.

Investitionen 50% 0 128 818,0 1.099,5 1.306,5 3.352

Summe Tsd. EUR 2.045 639,5 1.329,5 1.099,5 1.306,5 6.420

Dabei wird von einer 100 %igen Finanzierung des Grunderwerbs durch die Landeshauptstadt Magdeburg und einer jeweils 50 %igen Finanzierung der Investitionen durch die Landeshauptstadt Magdeburg und durch das Land Sachsen-Anhalt ausgegangen. Somit entfällt auch auf das Land eine 50 %ige Finanzierung in Höhe von 3.352 Tsd. EUR.

Die Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH weist für die Grund-investitionsphase ein Investitionsvolumen in Höhe von 9.772 Tsd. EUR aus. Dieser Betrag setzt sich aus dem Zuschuss der Landeshauptstadt Magdeburg in Höhe von 6.420 Tsd. EUR und dem Zuschuss des Landes in Höhe von 3.352 Tsd. EUR zusammen. Eine Übersicht zum Investitionsprogramm der Grundinvestitionsphase und zum Finanzierungsschema ist als Anlage 8 beigefügt.

Im Haushaltsplan 2001 sind bei der Flughafen Magdeburg GmbH für 2001 2.045 Tsd. EUR (TDM 4.000) für Grundstückserwerb und 779,7 Tsd. EUR (TDM 1.525) Kosten für die Umverlegung der B 71 enthalten. Die Flughafen Magdeburg GmbH führt aber nicht den Umbau der Straße B 71 durch, sondern ist in Absprache mit dem Tiefbauamt der Projektsteuerer der Gesamtmaßnahme. Die Umverlegung der B 71 muss damit durch das Tiefbauamt in Abstimmung mit der Flughafen Magdeburg GmbH durchgeführt werden. Die Mittel für die Umverlegung der B 71 müssen dem Tiefbauamt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. In gemeinsamen Abstimmungen (Amt 66 und FMG) wurde ein Kostenrahmen von ca. 3.118,8 Tsd. EUR bzw. 6.100 TDM angesetzt. Dieser Gesamtbetrag wird in dieser Höhe im städtischen Haushalt berücksichtigt; die 50 %ige Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 3.050 TDM (1.559,4 Tsd. EUR) wird als Einnahme im städtischen Haushalt für 2003 angesetzt. Die Mittel zur Finanzierung der Umverlegung der B 71 verteilen sich wie folgt:

Die bereits im Haushaltsplan 2001 bei der Flughafen GmbH berücksichtigten Mittel in Höhe von 779,7 Tsd. EUR werden in das Jahr 2002 als Haushaltsausgaberest übertragen. Für 2002 werden weitere Mittel in Höhe von 779,7 Tsd. EUR im städtischen Haushalt berücksichtigt. Für 2003 werden weitere Mittel in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR sowie die Einnahme der Landesförderung in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR berücksichtigt.

Im Haushaltsplanentwurf 2002 einschließlich mittelfristiger Planung sind bereits die geprüften Bedarfszahlen für den Flughafen angemeldet (lt. Prioritätenliste-Nr. 149). Die Investitionsprioritätenliste 2002 – 2005 weist bei der Flughafen Magdeburg GmbH folgende Zuschüsse aus (Ausweis einschl. 2001 wegen Summenbildung):

Werte in Tsd. EUR (2001) 2002; 2003; 2004; 2005 Gesamt

Grunderwerb (2.045) 511,5;   511,5;  0;   0;   3.068

Kompl.-finanz.

Investitionen 50 % 0 128,0 818,0 1.099,5 1.306,5 3.352

Summe Tsd. EUR (2.045) 639,5 1.329,5 1.099,5 1.306,5 6.420

Durch das Liegenschaftsamt sind für die Umverlegung der B 71 noch Grundstücke zu erwerben. Gemäß Vorplanung zur Variantenauswahl Umverlegung der B 71 ergibt sich für die planfestgestellte Variante A ein Flächenbedarf von ca. 50.350 qm, der von Privateigentümern und der DB AG zu erwerben ist. Es wird insgesamt von einem Kaufpreis von ca. 425 Tsd. EUR ausgegangen.

Ein noch nicht im Haushaltsplan 2002 berücksichtigter Mehrbedarf entsteht somit für die Kosten der Umverlegung der B 71 in 2002 in Höhe von 779,7 Tsd. EUR und in 2003 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR . Die entsprechende Einnahme der Landesförderung in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR (in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes zusätzlich einzustellen) ist ebenfalls noch nicht im Haushaltsplan 2002 berücksichtigt.

Des Weiteren sind die Kosten für den Erwerb von Grundstücksflächen für die neue B 71 in Höhe von ca. 425 Tsd. EUR (in Bewirtschaftung des Liegenschaftsamtes zusätzlich einzustellen) zu berücksichtigen. Da beim Grunderwerb ein zeitlicher Vorlauf notwendig ist, werden diese Mittel ohne Sperrvermerk eingestellt.

Eine Übersicht über die bereits im städtischen Haushalt eingestellten Mittel und den noch einzustellenden Mehrbedarf sowie der Gesamtkosten ist als Anlage 9 beigefügt.

Ein Unsicherheitsfaktor ist die 50 %ige Komplementärfinanzierung des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 3.352 Tsd. EUR sowie die 50%ige Förderung der Umverlegung der B 71 in Höhe von 1.559,4 Tsd. EUR. Die Maßnahme beläuft sich einschließlich Finanzierungsanteil des Landes Sachsen-Anhalt somit insgesamt auf 13.315,8 Tsd. EUR (siehe Anlage 9).

Mit Datum vom 27.08.2001 hat sich der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper an Herrn Verkehrsminister Dr. Heyer gewandt und um eine Positionierung zum Ausbau des Flugplatzes Magdeburg und eine Aussage zur Bereitstellung von Fördermitteln gebeten. Da dazu bisher noch keine Antwort vorliegt, wird im Beschlusstext unter Punkt 4 die Aufnahme eines Sperrvermerkes für die für den Flugplatzausbau vorgesehenen Mittel vorgeschlagen. Der Sperrvermerk entfällt, sobald das Land Sachsen-Anhalt die in der Investitionsplanung der Flughafen Magdeburg GmbH vorgesehenen Fördermittel bewilligt.

Damit ist aber letztendlich eine Entscheidung zur Ausbaufinanzierung des Flugplatzes Magdeburg bei einer möglichen Nichtfinanzierung des Landes Sachsen-Anhalt offen.

II. Verwaltungshaushalt

Die von der WIBERA geprüfte Unternehmensplanung, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.08.2001 mit Beschluss-Nr. 1320-36(III)01 bestätigt hat, wurde für die Mittelanmeldung für die Flughafen Magdeburg GmbH im Haushaltsplanentwurf 2002 einschließlich mittelfristiger Planung zugrunde gelegt.

Damit sind im städtischen Haushalt folgende Beträge berücksichtigt:

Werte in Tsd. EUR 2002 2003 2004 2005 Gesamt

Betriebskosten-

Zuschuss FMG 667,6 717,8 689,2 702,0 2.776,6

Nach neuestem Erkenntnisstand ist ein im Gutachten genannter Risikofaktor eingetreten. Zum 30.06.2001 erfolgte der Abzug des Sekundärrettungshubschraubers von Magdeburg nach Halle und wirkt sich damit in der Erfolgsrechnung der FMG im Jahr 2001 erlösmindernd in Höhe von 26,1 Tsd. EUR aus. In den Folgejahren vermindern sich die Einnahmen in dieser Position um jährlich 52 Tsd. EUR. Diese Erlösminderung ist bisher noch nicht im Haushaltsplan berücksichtigt und stellt nach heutigem Erkenntnisstand einen Mehrbedarf dar.

Anlagen

  1. SR-Beschluss 753-17(III)00
  2. Information 0214/00
  3. Schreiben ADV vom 18.06.01
  4. Übersicht Entwicklung Linienverkehr
  5. Übersicht Linien- und Charterverkehr
  6. Übersicht Entwicklung Allgemeine Luftfahrt
  7. Gesamtübersicht Flugzeugbewegungen
  8. Planung FMG – Inv.-programm u. Fin.-schema
  9. Übersicht zur Einordnung im städtischen Haushalt

 

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