FLUGPLATZ UND WIDERSPRÜCHE

 

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Protokoll vom 07.04.1999

Im Frühjahr kam es zu einem Gespräch des Regierungspräsidenten mit 4 Vertretern unserer Bürgerinitiative. Das daraus entstandene Protokoll (von der Bürgerinitiative erstellt) wurde den Teilnehmern kurze Zeit später zugesendet. Unserer Meinung nach beinhaltete das Treffen entscheidene Aussagen in Sachen Flugplatz-Ausbau der beiden an dem Treffen teilnehmenden Seiten. 
Die Anwesenden sind aus datenrechtlichen Gründen nicht näher bezeichnet. Das Protokoll mit den vollständigen Namen kann natürlich von uns angefordert werden (siehe email-Hinweis unten). 

Das Protokoll im Wortlaut:

"Zunächst stellt ein Vertreter der Bürgerinitiative die Anwesenden seitens der Bürgerinitiative mit Namen und Beruf vor und weist darauf hin, dass der neue Vorsitzende der Bürgerinitiative Herr Richter ist. 
Ein Vertreter der Bürgerinitiative kommt sofort zum Anliegen dieses vom Regierungspräsidenten mit einem Vertreter der Bürgerinitiative vereinbarten Termins: 
Sehr viele Einwohner Magdeburgs, Anwohner der unmittelbaren und mittelbaren Umgebung des Flugplatzes sowie Mitglieder der Bürgerinitiative äußern die Befürchtung, dass durch das Dezernat 34 (des RP) eine objektive Bearbeitung des Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flugplatzes Magdeburg nicht gegeben ist sowie das D 34 bei Beschwerden der Bürger über Fluglärm zu Ruhezeiten unsachgemäß reagiert. 
Nicht nur, dass ausgerechnet das D 34 eine Ansammlung von Hobbyfliegern darstellt. Mitarbeiter dieses Dezernates verhalten sich bei Anrufen und Beschwerden seitens der betroffenen Bürger arrogant, indem sie beispielsweise vom Flughafentower lässige Antworten geben mit dem Hinweis, die Bürger sollen sich doch beim RP beschweren. Wohlwissend, dass beim RP (also sie selbst) diese Anrufe nie beachtet werden. 
Ein Vertreter der Bürgerinitiative umreißt kurz die Entwicklung des bisherigen Flugplatzausbaus und nennt die Verfahren, die den Ausbau des Flugplatzes sukzessive und zum Teil illegal ermöglicht haben.

Beim Plangenehmigungsverfahren, Änderungsgenehmigungsverfahren bzw. beim Planfeststellungsverfahren haben mehrfach Tausende Bürger Einwendungen gegen das Projekt des Ausbaus getätigt. Diese Einwendungen wurden zwar vom RP zur Kenntnis genommen, beachtet wurden sie anscheinend bei der Entscheidungsfindung nie. Die Bürgerinitiative vermutet hier eine Interessenverquickung zwischen Antragstellerin und Genehmigungsbehörde, die eine objektive Beurteilung und Entscheidung bezüglich der Entwicklung des Flugplatzes und der damit zugrundeliegenden Verfahren nicht ermöglichen.

Bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren habe man den Eindruck gehabt, dass nicht das RP der Akteur in diesem Verfahren war, sondern das Management der Flughafen Magdeburg GmbH. Die Anwesenden des Regierungspräsidiums waren meist nicht in der Lage, den fachlichen Aspekten folgen zu können und kannten oft nicht den Sinn oder Inhalt der Anträge und Gutachten. Herr Rode als Vertreter des RP (D34) und damit Versammlungsleiter fragte wiederholt die Antragstellerin, was denn dann und wann gemeint sei. Viele anwesende Bürger hatten den Eindruck, dass die Regierungsbehörde von dem durch sie zu verantwortenden und zu entscheidenden Verfahren völlig überfordert sei.

Ausdrücklich weist ein Vertreter der Bürgerinitiative darauf hin, dass der bisherige Ausbau durch die Antragstellerin teilweise gesetzeswidrig und ohne Baugenehmigungen erfolgte und diese erst nachträglich durch das RP erteilt worden sind.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative gibt zu bedenken, dass, wenn jetzt schon gegen Gesetze als Grundlage des Handelns verstoßen wird, dies in Zukunft erst recht der Fall sein werde. Diese Gesetzesverstöße, die ausgerechnet das RP als oberste Kontroll- und Genehmigungsbehörde gutheißt und legalisiert, werden sich bei dem geplanten Ausbau in Größenordnungen an Folgen verheerend auswirken.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative  weist darauf hin, dass die Gleichbehandlung von Antragsgegner und Antragstellerin nicht gegeben ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Flughafen Magdeburg GmbH (Herr Fritz), gleichzeitig als Vorsitzender des Stadtrates Magdeburg fungierend, hatte Herrn L telefonisch mitgeteilt, dass er die Bürgerinitiative mit all ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen wird. Bedauerlich sei insbesondere, dass anscheinend etliche Stadtvertreter von vornherein eine Diskussion mit betroffenen Bürgern auf demokratische Art und Weise ablehnen.

Die Stadt hat bis heute Baugenehmigungen erteilt und preiswertes Bauland (in Flugplatznähe bzw. unter den zukünftigen Luftkorridoren) an Bürger dieser Stadt verkauft. Klammheimlich ist die Stadt Magdeburg bereits davon ausgegangen, dass sie nach Bekanntwerden des Beschlusses zum Ausbau des Flugplatzes diese nur noch für sehr viel weniger Geld oder überhaupt nicht mehr verkaufen könnte.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative weist auf den komplexen Einsatz von Fluggerät hin. Neben notwendigen Einsätzen von Polizei- und Rettungshubschraubern, Schleppflugzeugen von Segelfliegern, Fallschirmspringern, Rundflügen, Geschäftsflugzeuge etc. wird vor allem durch viele Flugzeuge das neue Start- und Landesystem genutzt. Die negativen Folgen für die Betroffenen sind schon jetzt deutlich erkennbar: Neben der geringeren Flughöhe über dem Stadtgebiet ist es auch insbesondere zur Zunahme der Flugtätigkeit (und damit Lärmbelästigung) in der Zeit von 21.00 - 23.00 Uhr und in den frühen Morgenstunden gekommen.

Es wird in diesem Zusammenhang auf die Alternative Cochstedt verwiesen, die anscheinend bei den Überlegungen des RP und der Flughafen Magdeburg GmbH überhaupt keine Rolle spielt. Ein Vertreter der Bürgerinitiative gibt zu bedenken, dass nach dem Ausbau des Flugplatzes ein weiterer Ausbau (und dann wieder ohne Planfeststellungsverfahren, also ohne notwendige Umweltgutachten) zu erwarten ist. Grund zu der Annahme sind Straßenverlegungen in Größenordnungen, die vor allem nur dann einen Sinn machen, wenn ein „Ausbau des Ausbaus“ geplant wird. Auch das zur Zeit im Bau befindliche Abfertigungsgebäude mit seinen technischen Anschlüssen ist bereits jetzt so konzipiert, dass sich problemlos weitere Module an die vorhandenen Gebäude anbauen lassen.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative verweist auf die viel zu geringe Auslastung dieses Fluglatzes durch Investoren. Denn diese wurden immer wieder als Grund für den Ausbau des Flugplatzes genannt. Ein überzeugender Nachweis dazu existiert nicht. Klagen in Millionenhöhe gegen die Stadt Magdeburg aufgrund des Wertverlustes der Immobilien betroffener Bürger seien zu erwarten. Genauso, wie die Politik bei der Anbindung Magdeburgs an die (Deutsche) Bahn versagt hat, vermutet er auch hier das Versagen der Politik gegenüber den Interessen der betroffenen Bürger.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative verweist auf eine Entscheidungsfindung des RP, denen manipulierte Gutachten zugrunde liegen. Er führt dafür einige Beispiele an. Er verweist unter anderem auf das Lärmgutachten. In diesem Gutachten wird nur der Flugzeuglärm (und auch dann nur begrenzt) berücksichtigt. Straßenlärm durch die A 14, B71 sowie durch die Hauptstraßen wird ebenso wie der starke Hubschrauberlärm insbesondere in Flugplatznähe von vornherein nicht in Betracht der Untersuchungen gezogen. Ebenso bleiben z.B. Bodengeräusche (von startendem und gelandetem Fluggerät) für die Begutachtung vollständig außen vor. Überhaupt wird sämtlicher anderer Lärm in diesem Gutachten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Es wurde nicht ein Messgerät zur Ermittlung der Ist-Werte aufgestellt und bei der Erstellung des Gutachtens zur Grundlage genommen. Es handelt sich hier lediglich um theoretische Werte.

Noch absurder erscheint, dass selbst diese theoretischen Werte mit einem PC-Programm berechnet wurden, welches der Gutachter selbst zusammengeschrieben hat. Ausgerechnet dieses stellt er aber zur Prüfung nicht zur Verfügung. Auch die Lage neuer Wohngebiete wurde nicht beachtet oder waren dem Gutachter nicht bekannt, Werte wurden gefälscht, Entfernungen verändert usw.. Es wird hier also aufgrund falscher Grundlagen eine Entscheidung durch das RP getroffen. Auf die Frage, ob denn neue Gutachten angefertigt wurden oder ob denn tatsächlich diese "Gefälligkeitsgutachten" als Grundlage zur Entscheidungsfindung dienen, kann ein Vertreter des Regierungspräsidiums keine Antwort geben. Von neuen oder weiteren in Auftrag gegebenen Gutachten ist ihm nichts bekannt. Ein Vertreter der Bürgerinitiative äußert den Verdacht, dass sich das RP als Lobby vorsätzlich für die Antragstellerin missbrauchen lässt und nicht ihrer eigentlichen Aufgabe einer objektiven Prüfung nachkommen will und kann.

Ein Vertreter des Regierungspräsidiums nennt drei Problemkreise: Den ersten nennt er den politischen, für den das RP nicht zuständig sei. Anscheinend, so der Vertreter des Regierungspräsidiums, ist es der politische Wille Magdeburger Abgeordneter, den Flugplatz in Magdeburg auszubauen.

Als zweiten Problemkreis nennt er das Verhalten bei Nichteinhaltung der Verordnungen und Bestimmungen durch zu tief fliegendes Fluggerät, Überschreitung der Betriebszeiten usw. Die Mitarbeiter des RP können erst dann aktiv werden, wenn durch betroffene Bürger eine Anzeige erstattet wird. Solche sind den Vertretern des Regierungspräsidiums aber nicht bekannt. Als dritten Problemkreis wird das Planfeststellungsverfahren genannt. Man versichert, dass alle schriftlich getätigten Einwendungen und die im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren protokollierten Details sorgfältig geprüft und dann in einer Entscheidung für ein Für oder Wider des Flugplatzes einfließen. Die vorliegenden, von der Antragstellerin in Auftrag gegebenen Gutachten haben bisher noch keinerlei positive oder negative Würdigung durch das RP erfahren, hebt der Vertreter der Regierungspräsidiums noch einmal hervor!

Alle im heutigen Gespräch aufgeführten Fakten könnten ebenfalls nochmals schriftlich nachgereicht werden.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative bringt zum Ausdruck, dass alle Fakten bereits in der Anhörung oder in anderen schriftlichen Einwendungen genannt wurden und es der Bürgerinitiative insbesondere darauf ankommt, dass diese Fakten auch tatsächlich vom RP bei der Entscheidungsfindung und mit der notwendigen Gewichtung berücksichtigt werden.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative betont, dass das RP vor allem auf eine "gerichtsfeste" Entscheidung abzielt. Dementsprechend sollen auch die Resultate der Gutachten gewürdigt werden.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative verweist auf andere Gutachten (z.B. die vom Büro Dr. Zöllner), die eine andere Aussage als die der Antragstellerin treffen und für dieses Verfahren herangezogen werden müssten.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative macht nochmals klar, dass aus fehlerhaften Gutachten keine richtigen Schlüsse gezogen werden können und somit eine Entscheidung ohne Hinzuziehung neuer Gutachten von vornherein immer fehlerbehaftet sein muss.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative verweist darauf, dass sich in einigen Wochen die Bürgerinitiative im Internet präsentieren wird und die interessierten Bürger in Veröffentlichungen einschlägiger Medien über dieses Ereignis informiert. Dadurch sollen gezielt Informationen zum Planfeststellungsverfahren und aller der für diese Entscheidung zur Verfügung stehenden Gutachten, Bedenken und Folgen für die Bevölkerung gegeben werden können. Anfragen, eMails usw. werden dann in kürzester Zeit durch den entsprechenden Technikeinsatz beantwortet werden können."

Protokollant

Sie können Ihre Meinungen Fragen und Hinweise, hier als E-Mail an uns schicken!  


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