FLUGPLATZ UND WIDERSPRÜCHE | ||
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Auszüge aus dem Brief an die Stadträte vom 26.06.00 Sehr geehrte Stadträte, am
Mittwoch, dem 28.06.2000, wird es in der Stadtratssitzung unter anderem
um den Ausbau des Flugplatzes Magdeburg und den damit verbundenen finanziellen
Verpflichtungen gehen.
Die Notwendigkeit des Ausbaus wird von der Flughafen-Magdeburg GmbH immer wieder als Argument gebraucht, indem sie darauf verweist, daß ein Linienflug für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie und den damit verbundenen Möglichkeiten des Einfliegens von Investoren notwendig sei. Hierbei verweist sie auf die Notwendigkeit des Einsatzes größerer Flugzeuge, die für diesen Flugbetrieb unerlässlich sei. Eng damit verbunden ist der Hinweis, dass aufgrund bestehender Gesetzlichkeiten nur bis zum Jahr 2005 der Einsatz größerer Flugzeuge, die jetzt noch eine Start- und Landegenehmigung haben, erlaubt sei und danach faktisch das Ende des Betriebes mit den derzeitigen Flugzeuggrößen besiegelt wird. Daher müsse die Start- und Landebahn unbedingt auf 1800 m verlängert werden. Der Oberbürgermeister (und natürlich die Flughafen Magdeburg GmbH) hat in der Vergangenheit oft davon gesprochen, dass getroffene EU-Regelungen den Ausbau des Flugplatzes notwendig machen. Wo und wann diese Entscheidung getroffen wurde, und wo diese Regelung nachzulesen sei, haben die Betreffenden nie sagen können. Auch der Vorstandsvorsitzende der Flugplatz-Magdeburg GmbH, Herr Balzer, konnte dazu keine Aussagen machen. Auf die Frage, warum ausgerechnet die Länge der Start- und Landebahn auf 1800 m verlängert werden soll, wurde auf Vorschriften verwiesen. Es wurde nie gesagt, welche das sind und wo diese Informationen eingeholt werden können. Die Notwendigkeit des Ausbaus wurde von der Bürgerinitiative hinterfragt. Für
die Zukunft werden Gesetzlichkeiten der JarOps 1 gelten. Dort steht geschrieben,
daß ab dem Jahr 2005 ohne Sonder- und Ausnahmeregelungen für Flugzeuge
über 10 t Gesamtgewicht und mit mehr als 19 Sitzplätzen
eine Startbahnlänge von 1200 m vorgeschrieben ist. Eine solche besteht
zur Zeit in Magdeburg nicht. 1. Es wird beim Regierungspräsidium eine zeitlich unbefristete Ausnahmegenehmigung beantragt. Damit wäre sichergestellt, daß Magdeburg auch ohne Erweiterung der Start- und Landebahn künftig in der Lage ist, Flugverkehr mit größeren Flugzeugen durchzuführen. Schon jetzt gibt es zahlreiche Sondergenehmigungen für Flugzeuge, die eine bestimmte Größe überschreiten oder zu bestimmten Zeiten den Flugplatz Magdeburg benutzen können. Selbst ein Transporter wie die Transall landet jetzt schon regelmäßig in Magdeburg. Eine solche zeitlich unbefristete Ausnahmeregelung wird z.B. vom Flugplatz Dresden genutzt, um auch den Flugverkehr mit größerem Gerät zu realisieren. 2. Die jetzige Start- und Landebahn wird auf 1200 m (und nicht auf 1800 m!) mit einem wesentlich kleineren finanziellen und Bauaufwand verlängert und genügt somit den Anforderungen der JarOps 1 in vollem Maße. Dadurch ist keine Verlegung der B71, sondern nur ein relativ kleiner Bogen in Richtung Westen notwendig. 3. Sollte es wirklich einmal dazu kommen, dass ein sehr großes Flugzeug (z.B. ein Boeing 747 „Jumbo Jet“ oder ein Airbus der größten Bauausführung) eine Magdeburger Firma schnell mit großen Bauteilen beliefern soll, dann kann der Flugplatz Cochstedt (30 km weiter) genutzt werden. Er befindet sich in einem ausgebauten Zustand, Flugzeuge aller Art und Größe können dort zu jeder Tages- und Nachtzeit starten und landen. 4. Selbst wenn langfristig der Einsatz größerer Flugzeuge (z.B. Linienverkehr mit beliebig vielen Sitzplätzen) realisiert werden soll (zur Zeit schreiben nur drei Flughäfen in Deutschland schwarze Zahlen), kann sofort auf die Alternative Cochstedt zurückgegriffen werden. Dort wird schon jetzt neben dem Fachtflugverkehr bei Bedarf Passagierflugverkehr abgewickelt. Die von Flugplatz-Lobbyisten häufig zitierte EU-Richtlinie gibt es nicht! Natürlich hat die europäische Flugplatzlobby ein Papier erstellt, welches die betreffenden Flugplatzbetreiber als Argument für einen weiteren Ausbau nutzen. Angeblich sollte dieses Papier immer wieder „demnächst“ Gesetzescharakter erhalten. Aber dabei ist es auch geblieben. Und so wird die Fluplatzlobby noch in zehn Jahren von irgendwelchen (ihren) fiktiven (Wunsch-)Richtlinien sprechen. Lassen Sie sich doch bitte vom OB Polte diese Richtlinien zeigen! Allerdings glauben wir eher, daß auch er diesen „Richtlinien“ und der Flugplatzlobby auf den Leim gegangen ist! Und lassen Sie sich von Herrn Balzer bitte auch sagen, warum er auf die ominöse Startbahnlänge von 1800m kommt, wenn doch nur 1200 m vorgeschrieben sind (und auch dann nur, wenn der Betreiber keinen Antrag auf eine Ausnahmeregelung gestellt hat!) FAZIT: Um den künftigen Flugverkehr in Magdeburg mit den jetzigen Flugzeuggrößen und auch künftig auch mit wesentlich größeren Maschinen durchführen zu können, ist ein Ausbau des Flugplatzes im Interesse der Stadt Magdeburg nicht notwendig. Die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus wurde von der Flughafen-Magdeburg GmbH bis heute nicht nachgewiesen! Es
wird sich immer wieder auf die Prognose im Planfeststellungsverfahren
berufen. Und dort sei ja schließlich auch die Wirtschaftlichkeit dargestellt
und mit dem positiven Ausgang des Planfeststellungsverfahren nachgewiesen. Die Wirtschaftlichkeit
des Ausbaus wurde von der Bürgerinitiative Vor
allem auf das Argument der Wirtschaftlichkeit aufgrund des positiven Planfeststellungsbescheids
möchten wir etwas genauer eingehen: Als Grundlage für die Bedarfsermittlung soll die Prognose über die Entwicklung des Passagieraufkommens herhalten. Selbst die FMG gibt im Anhörungsverfahren zu: „..., daß es teilweise nicht leicht ist, die Prognose nachzuvollziehen.“ Weiterhin ist von der Antragstellerin zu Protokoll gegeben: „Von der Methode her ist es nicht möglich, spezifisch für die Stadt und den Raum Magdeburg eine Prognose zu stellen, die sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung ableitet.“ (S. 63, Protokoll Anhörungsverfahren) Und weiter auf Seite 66 wird zugegeben: „Prognose ist - boshaft gesprochen - immer Kaffeesatzlesen“. Kaffeesatzlesen
- das war im wahrsten Sinne des Wortes schon immer eine Spezialität der
FMG gewesen. Als Grundlage für die Prognose des Planfeststellungsverfahrens
diente folgende Geheimrezeptur: Man nehme sich wirtschaftlich starke westdeutsche
Städte mit einem in der Nähe liegenden Flughafen, schaue auf deren Entwicklung,
unterstelle Magdeburg einen visionären und gewaltigen wirtschaftlichen
Fortschritt, vergleiche ein bißchen...und siehe da, eine großartige Prognose
tut sich auf! Beweisen kann man sie nicht. Man muß es halt einfach glauben. Noch
ein Wort zu den Kosten: Die 20 Millionen sind eine Irreführung! Im Planfeststellungsverfahren
hat die FMG zu Protokoll gegeben, daß die Flugplatzerweiterung mindestens
50 Millionen DM kostet. Denn ohne Flächenankauf, Straßenverlegung und
die anderen Nebenkosten kann man auch die restlichen 20 Millionen nicht
für die Verlängerung der Start- und Landebahn verbauen! Sie haben die Qual, mit Ihrem gesunden Menschenverstand abzuwägen, ob Sie eine nicht notwendige Erweiterung des Flugplatzes mit ruhigem Gewissen zustimmen oder die Stadt Magdeburg vor einem finanziellen Desaster bewahren. Ein letzter Gedanke, falls Sie sich immer noch nicht sicher sind: Durch
den Ausbau wird sich natürlich kein Bedarf entwickeln, sondern ein vorhandener
Bedarf befriedigen lassen. Wenn also ein Bedarf da ist, wie immer behauptet
wird, dann sollte er schnellstmöglich im wirtschaftlichen Interesse der
Stadt Magdeburg befriedigt werden! Und wie bekommt man nun heraus, ob
ein Bedarf besteht, um ihn dann ggf zu befriedigen, ohne auch nur eine
Steuermark zu verschwenden? Warum wir der Meinung sind, daß kein Bedarf vorhanden ist? Weil dann schon längst Charter- und Reiseverkehr stattfinden würde, dieser aber schon im Ansatz nachweislich kläglich gescheitert ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bürgerinitiative i.A. Richter, Vorsitzender Sie können Ihre Meinungen Fragen und Hinweise, hier als E-Mail an uns schicken! |
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