Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten | ||
Geschichte in Dokumenten (Überblick) n
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Verkehrsflughafen Cochstedt (Abg.
Dr. Christoph Bergner, CDU, Drs. 2/3289) vom 17.04.1997
Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Ich (Herr Dr. Bergner) frage die Landesregierung:
Antwort der Landesregierung, erstellt vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Zu 1: Der Flugplatz Cochstedt/Schneidlingen ist luftrechtlich als Flughafen für den allgemeinen Verkehr (Verkehrsflughafen) genehmigt. Die Flugplätze Magdeburg, Ballenstedt, Dessau und Halle Oppin verfügen über eine luftrechtliche Genehmigung als Landeplatz für den allgemeinen Verkehr (Verkehrslandeplatz). Zu 2: Nachdem sich der ehemalige Landkreis Aschersleben für die Übernahme des Flugplatzes und seinen Betrieb entschieden hatte, wurden gleichzeitig Überlegungen zur weiteren Nutzung der gesamten Liegenschaft angestellt. Eine Chance für diesen Standort ergibt sich als Gewerbe- und Industriegebiet mit einem Flughafen. Diese Aktivitäten werden von der Landesregierung vorbehaltlos unterstützt. Zur Verbesserung der Anflugbedingungen (Instrumentenlandesystem) ist u. a. der Bau eines ungerichteten Funkfeuers vorgesehen. Das Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hatte 1995 eine Fördermittelzusage erteilt. Die im Jahr 1996 zur Verfügung gestellten Mittel wurden nicht abgerufen. Zu 3 a): Die Verkehrslandeplätze Magdeburg und Halle Oppin gewährleisten, daß Geschäftsreisende diese Regionen auch mit Luftfahrzeugen erreichen können. Für den Flugplatz Magdeburg wird neben der Abwicklung des Geschäftsreiseverkehrs mittelfristig auch ein geringerer Bedarf an Tagesrandverbindungen für linienähnliche Verkehre gesehen. Zu 3 b): Derzeit liegt dem Regierungspräsidium Magdeburg ein Antrag zur Umwidmung des Flugplatzes Stendal-Borstel vom Sonderlandeplatz zum Verkehrslandeplatz vor. Für den aktuellen Bedarf der unmittelbaren Altmarkregion wird dies seitens des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr befürwortet. Mit der möglichen Verwirklichung des Projektes eines Großflughafens Stendal-Buchholz würde keine Infrastruktur ausschließlich für das Land Sachsen-Anhalt entstehen. Hiermit will der Antragsteller luftverkehrliche Belange für den gesamten Nordostdeutschen Raum und darüber hinaus erfüllen. Zu 4: Die für Wirtschaft und Verkehr zuständigen Ministerien sind in die Ansiedlungsgespräche der Wirtschaftsfördergesellschaft des Kreises Aschersleben-Staßfurt einbezogen worden. Insofern sind verschiedene Ideen bekannt. Da bisher jedoch noch kein Investor verbindlich zugesagt hat, gibt es noch keine konkreten Pläne. Die Gemeinden Cochstedt und Schneidlingen haben einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan für das entsprechende Gebiet beschlossen. Zu 5: Sollte es wie beabsichtigt zu einer konkreten Ansiedlung kommen, wird die Landesregierung die Pläne intensiv prüfen und, soweit die Maßnahmen förderfähig sind, diese voraussichtlich unterstützen. |