FLUGHAFEN MAGDEBURG-SÜDFlugplatzlüge / Salamitaktik

 

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Salamitaktik

Planfeststellungs- verfahren

Wie geht's weiter

preisgekrönter Beitrag eines 15-Jährigen

r Zeitdokumente

 

I. Entwicklung des Flugplatzes:

Der Verkehrslandeplatz Magdeburg-Süd entstand 1935 und wurde als ziviler Verkehrsflughafen 1936 in Betrieb genommen. Während des zweiten Weltkrieges wurde er überwiegend militärisch genutzt, blieb aber nahezu unbeschädigt.
1954 gaben die sowjetischen Streitkräfte, die den Platz nach dem Krieg übernommen hatten, an die Stadt Magdeburg zurück. Bis 1990 wurde er dann als Agrar- und Wirtschaftsstützpunkt der Interflug sowie von der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) zur vormilitärischen Ausbildung junger Menschen genutzt.
Im Juli 1991 wurde der Flugplatz von der Stadt Magdeburg übernommen. Sie gründete als 100%ige Gesellschaft der Stadt die Flughafen Magdeburg GmbH (FMG). Seitdem wird der Flugplatz sukzessive ausgebaut - immer am Gesetz vorbei, d. h. ohne das vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren!

 

II. Die Flugplatzlüge:

Im "1. Bürgerforum zum Flugplatz Magdeburg-Süd" am 15.05.1991 wurde von den Verantwortlichen des Forums lt. Protokoll abschließend festgestellt, dass:

  1. die Stadt Magdeburg einen Flugplatz braucht,
  2. der vorhandene Verkehrslandeplatz diese Voraussetzungen nur bedingt erfüllen kann und als Übergangslösung betrachtet werden sollte;
  3. zur Erreichung eines Optimums ein besserer Standort gefunden werden muss.

gez. P. Fritz gez. P. Fechner"

Beide Unterzeichner des Protokolls waren zu dieser Zeit Stadtverordnete (Stadträte). Herr Fritz war bis 1999 Vorsitzender des Aufsichtsrates der FMG und Vorsitzender des Stadtrates von Magdeburg, Herr Fechner ist bis heute Geschäftsführer der FMG.

Auf ein Schreiben der Bürgerinitiative an den Oberbürgermeister der Stadt antwortete der OB am 06.07.1993 u. a.:

  1. "Der Ausbau des Magdeburger Flugplatzes ist nicht geplant."
  2. "Ich bin der Auffassung, dass in dem Zeitraum, wo der Flugplatz noch als ÜBERGANGSLÖSUNG für einen neugeplanten Regionalflughafen dient, alles getan werden muss, um den auftretenden Fluglärm vor allem an den Wochenenden zu verringern."

Trotz dieser und weiterer Versprechen von Politikern wurde der Ausbau ohne Planfeststellungsverfahren weiter zügig vorangetrieben. Die durch das Ministerium für Verkehrswesen der DDR am 12.09.1990 erteilte unbefristet gültige Genehmigung wurde vom Regierungspräsidium wie folgt geändert bzw. erweitert:

  • "Betrieb eines Hubschrauber-Nachtlandeplatzes. Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom Dezember 1991.
  • Erweiterung um das Flurstück 6, Flur 0433, Gemarkung Magdeburg zur Anlage eines Überrollstreifens. Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 08.07.1993.
  • Inbetriebnahme einer Hartbelags- Start- und Landebahn 740 x 30 m sowie befestigter Stoppstrecken und Rollbahnen. Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 03.1 1.1993.
  • Änderung der verfügbaren Start- und Landestrecken. Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 13.01.1994.

Gemäß § 8 Absatz 3 Luftverkehrsgesetz unterblieb die Planfeststellung und Plangenehmigung, da es sich um Änderungen oder Erweiterungen von unwesentlicher Bedeutung handelt."

In einem Schreiben des Regierungspräsidenten Böhm vom 27. Januar 1995 als Antwort auf ein Schreiben der Bürgerinitiative an den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalts maßt sich das RP an, zu entscheiden, was von wesentlicher oder aber unwesentlicher Bedeutung ist. 
Mit den zahlreichen am Gesetz vorbei erteilten Einzelgenehmigungen durch das RP hat sich die Wohn- und Lebensqualität tausender Flugplatzanrainer durch die vielfältigen vom Flugplatz ausgehenden negativen Auswirkungen (bes. Fluglärm und Abgasbelastungen) deutlich verschlechtert und die Grundstückswerte um mindestens 30% gemindert!



III. Salamitaktik:


Aus den bisher geschilderten Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flugplatz Magdeburg-Süd wird deutlich, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt, das Regierungspräsidium Magdeburg und die Stadt mit ihrer Flugplatz Magdeburg GmbH von Anfang an die berüchtigte "SALAMITAKTIK" auf Kosten der betroffenen Bürger betrieben haben.


Mit den bisherigen Ausbaumaßnahmen wurden sog. Zwangspunkte geschaffen, mit denen die folgenden Maßnahmen "erzwungen" werden sollen.

Beweise:

  • 1. ÄNDERUNGSGENEHMIGUNG vom 21.10.1997
    Die am 03.11.93 genehmigten Stoppstrecken und Rollbahnen in den Abmessungen von 180 m x 30 m westlich der Schwelle 09 und 195 m x 30 m östlich der Schwelle 27 wurden für die Verlängerung der Start-/Landebahn freigegeben. Damit wurde auf diesem "kalten!" Wege kurzerhand die Start-/Landebahn von 875 m auf 1.000 m verlängert.
    Um die "Änderungsgenehmigung" problemlos durchdrücken zu können, wurden vom Antragsteller auf Anraten des RP die Punkte herausgenommen, die bei einer evtl. Klage vor dem OVG gegebenenfalls hätten kritisch gewertet werden können. Sie wurden kurzerhand in einem "Plangenehmigungsverfahren" gesondert beantragt.


    2. PLANGENEHMIGUNGSVERFAHREN

    In diesem Verfahren wurden beantragt:
    1. der Flugbetrieb nach Instrumentenanflugregeln (IFR)
    2. die Errichtung des Luftraumes Klasse "F"
    3. die Angleichung der Betriebszeiten (Nachtflug)
    4. die Errichtung eines ungerichteten Funkfeuers (NDB) und eines Entfernungsmeßgerätes (DME)
    5. die Errichtung einer Anflugbefeuerung Schwelle 27 (verkürzter Anflug 420 m).
    Die Genehmigung durch das RP erfolgte am 22. Juni 1998. Die sofortige Vollziehung des Bescheides wurde angeordnet. Erst vier Monate später wurden die Bürger durch Bekanntmachung davon informiert!!


    3. PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN 

    Mit der Bekanntmachung vom 11.05.1998 wurden die Bürger darüber informiert, dass die Antragsunterlagen zur Planfeststellung für das Bauvorhaben "ERWEITERUNG DES FLUGPLATZES MAGDEBURG MIT TEILVERLEGUNG DER B 71" vom 18.05.98 bis 23.06.98 zur Einsichtnahme ausliegen. Geplant war der Ausbau der Start-/Landebahn auf 1.800 m Länge und 45 m Breite sowie die Verlegung der B 71 an bereits bestehende Wohnbebauungen heran!
    Nachdem nach unserem Kenntnisstand zu diesem Zeitpunkt bereits weit über 20 Millionen DM in den Ausbau und die Erweiterung des Flugplatzes geflossen waren, wurde nun das seit spätestens 1991 anstehende Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die bisher praktizierten Verfahren ließen von Anfang an befürchten, dass das Planfeststellungsverfahren trotz massiver schriftlicher Proteste in Form von Einsprüchen von weit über 3.000 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für die Betreiber erfolgreich abgeschlossen werden würde.
    In der dreitägigen Erörterung (vom 01. bis 03. September 1998) wurden von den betroffenen Bürgern die durchweg auftraggeberfreundlichen und zum Teil inhumanen Gutachten kritisch analysiert und durch fachlich fundierte Einschätzungen in Frage gestellt.

Obwohl das Planfeststellungsverfahren (Kosten rund zwei Millionen DM!) noch lief, wurden bereits weitere Baumaßnahmen durchgeführt und weitere vollendete Tatsachen geschaffen. Als Beispiel sei hier u.a. der Neubau des bis heute (fast) ungenutzten Terminals genannt (Einweihung im August 1999).

Am 10.02.2000 wurde der Planfeststellungsbeschluss durch das RP erteilt. Damit wurde rein rechtlich grünes Licht für eine mögliche Erweiterung des Verkehrslandeplatzes gegeben.

Die Begründungen in diesem Planfeststellungsbeschluss waren eine Zumutung! So wurde u.a. in Hinblick auf Fluglärm ausgeführt: „Für die Bestimmung der Zumutbarkeit von Fluglärm bestehen bisher keine gesetzlichen Vorschriften; auch gesetzliche Richtlinien oder Normen fehlen. Das Fluglärmgesetz findet...keine Anwendung.“ (S. 46)

Auf die Einwendungen der Naturschutzverbände wurde erst gar nicht eingegangen. Auch die Anträge, die die Bürger im Anhörungsverfahren gestellt hatten und lt. dem Versammlungsleiter alle hätten bearbeitet werden müssen, wurden nicht mal mehr mit einem Wort erwähnt. Stattdessen nahm man das mit einer Unmenge inhaltlicher und fachlicher Fehler erstellte medizinische Lärmgutachten des Herrn Jansen hin, ohne dies näher zu prüfen. Interessant: Der Autor dieses „Gutachtens“ wurde auch in Berlin-Schönefeld (BBI) aktiv. Allerdings brachten die Bürger so viel Geld auf, dass sie in einem Gegengutachten die fachlichen Ausführungen des Herrn Jansen förmlich in der Luft zerrissen und ihn in die (fachliche) Wüste schickten! (Teile des Gegengutachtens können Sie hier nachlesen)

Wird der Magdeburger Flugplatz nun erweitert?

Die Mittel- und langfristige Unternehmungsplanung der FMG wurde kürzlich durch die WIBERA, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft. Allerdings war der Prüfungsauftrag dermaßen schwach formuliert, dass man von einertPrüfung der Wirtschaftlichkeit überhaupt nicht sprechen kann. Am 16. August 2001 entschieden sich die Stadträte trotzdem für die Annahme des Gutachtens entscheiden. 

Der Stadtrat votierte am 06.12.2001 in einem Grundsatzbeschluss mit knapper Mehrheit für den Ausbau des Flugplatzes. Allerdings ist bis heute nicht klar, ob wirklich ausgebaut wird. Denn das Land soll als Geldgeber herhalten, obwohl es eigentlich lt. Verkehrskonzept des Landes Sachsen-Anhalt nur die Flughäfen Leipzig-Halle und Cochstedt präferiert. Das Land seinerseits steht mächtig unter Druck: Der Flughafen Cochstedt ist nun mal vollständig ausgebaut und derzeit ohne nennenswerte Funktion. Und dass das Land noch Geld geben wird für einen weiteren Flughafen in unmittelbarer Nähe ist kaum noch einem Magdeburger zu vermitteln. Und die rund 100 Fluggäste nach Prag, die selbst durch einen Riesenkraftakt der FMG im Jahr 2001zustande kamen (es flogen 9 Maschinen von ursprünglich geplanten 15 mehr oder weniger gefüllt, vor allem mit Freunden des Flugplatzes), schienen auch nicht gerade überzeugend zu sein. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2002 fort. Von den ursprünglich geplanten Flügen mussten die meisten aus Bedarfsgründen gestrichen werden. 

Man muss sich fragen, ob es denn jetzt schon Aufgabe der FMG ist, die Aufgaben von Reiseagenturen zu übernehmen. Aber mit den vielen Angestellten der FMG (neben einem Geschäftsführer hat man u.a. auch einen gutbezahlten Geschäftsführerassistenten, der bei diversen Reden von Herrn Fechner immer die Folien auf den Overhead-Projektor auflegen darf) dürfte das neben der Tätigkeit des Ausrichtens eines jährlichen Flugplatzfestes (Wozu gibt es eigentlich Agenturen?) wohl alles nur Kleinigkeiten sein..

Dass man mit größeren Maschinen ab Cochstedt mit demselben Aufwand viel preiswertere Angebote hinbekommen hätte, wird natürlich verschwiegen. Das passt dann wohl doch nicht in die Überlegungen der FMG, denn schließlich bezeichnet man sich (in aller Bescheidenheit) selbst als das "Tor zur Welt". Und die größeren Maschinen könne man ja auch bald hier abfertigen. 

Natürlich, Herr Fechner! Aber dann sagen Sie bitte auch den Leuten, dass diese dann jeden einzelnen Charterreisenden mit 147 DM bezuschussen. Für einen 100-Sitzer wären das dann schon 14 700 DM. Und wenn nicht alles so läuft wie Sie mit Ihren Prognosen uns weismachen wollen, werden die Kosten eines jeden Fluges ins Exorbitante wachsen. Und die Stadt kann dann schon im zeitigen Frühjahr eine Haushaltssperre verkünden...

 Obwohl das Land mit einem Flugplatzkonzept für Sachsen-Anhalt kurz vor einer Entscheidung steht, wollte man auf einmal doch nicht mehr so lange warten. Jüngste Beschlüsse zum Ankauf von Flächen für die Erweiterung stießen jedoch auf erheblichen Widerstand.

In einem Gespräch zwischen dem Verkehrsminister und der Bürgerinitiative äußerte sich Verkehrsminister Dr. Daehre (CDU) auf die Zukunft der Entwicklung des Magdeburger Flugplatzes wie folgt: Zunächst soll das Problem Cochstedt gelöst werden. Davor wird nicht über die weitere Entwicklung (sprich: Ausbau) in Magdeburg entschieden.

Ende dieses Jahres will dann das Verkehrsministerium ein Flugplatzkonzept für das Land Sachsen-Anhalt vorlegen. Die Entscheidung über die Zukunft des Magdeburger Flugplatzes eingeschlossen. Lesen Sie dazu auch die kürzlich erschienende Stellungnahme Verkehrsminister Daehre.

Die Landesregierung geht davon aus, dass sie noch in diesem Jahr das Problem Cochstedt gelöst haben wird. Hoffentlich sieht die Lösung nicht nach einem endgültigen Schließen des Cochstedter Flughafens aus. Zumindest Wirtschaftsminister Dr. Rehberger (FDP) hat sich letztens uns gegenüber dahingehend geäußert, dass sich seine Meinung (Pro Cochstedt und gegen einen weiteren Ausbau in Magdeburg) nicht geändert hat.

Am Beispiel des Ausbaus und der geplanten Erweiterung des Flugplatzes Magdeburg wird deutlich, dass sich einige verantwortliche Magdeburger Politiker über die Rechte ihrer Wähler auf Unversehrtheit und menschenwürdige Wohn- und Lebensverhältnisse bedenkenlos hinwegsetzen und allein einer finanzkräftigen Flugplatzlobby gerecht werden wollen. Die Gewinne werden privatisiert durch die Luftverkehrsunternehmen, der Steuerzahler hingegen bezahlt das Ganze. Magdeburg gedeihe...

 


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