Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Geschichte in Dokumenten (Überblick)

 

 

Flughafen Cochstedt/Schneidlingen (Abg. Mathias Weiland, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Drs. 2/4635) vom 18.03.1998

Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Zur Zeit läuft das Änderungsgenehmigungsverfahren für die Modernisierung des Flughafens Cochstedt/Schneidlingen. Geplant ist neben der Modernisierung des Flughafens in unmittelbarer Nähe dazu der Bau eines Gewerbeparks.

Ich (Herr Weiland) frage die Landesregierung:

  1. Wann und von wem wurde der Antrag auf das Änderungsgenehmigungsverfahren gestellt?
  2. Wie hoch werden die Investitionen für die Modernisierung des Flughafens geschätzt?
  3. Wie hoch werden die Investitionen für den Gewerbepark geschätzt?
  4. Als Investor ist in den bisher zugänglichen Unterlagen die "Flughafenentwicklungs GmbH Co. Besitz KG" genannt.
    Ist es richtig, daß der Komplementär (die GmbH) aus der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, dem Landkreis und diversen Kommunen besteht?
  5. Ist es richtig, daß dieser Komplementär alleinig mit seinem Vermögen haftet, und wie bewertet die Landesregierung diese Konstruktion unter dem Aspekt einer ggf. zu Fördermitteln zusätzlichen Bürgschaft der öffentlichen Hand?
  6. Gibt es noch weitere Investoren? Wenn ja, wer sind diese?
  7. Findet bei der Modernisierung des Flughafens eine Förderung durch das Land statt? Wenn ja, in welcher Höhe?
  8. Findet beim Bau des Gewerbeparks eine Förderung durch das Land statt?
    Wenn ja, in welcher Höhe?
  9. Mit welcher Zielrichtung erfolgt eine Förderung durch das Land?
  1. Wurde eine Konkurrenzanalyse bezüglich der umliegenden Großflughäfen und Gewerbegebiete erstellt, und welches sind ggf. ihre Ergebnisse?
  2. Inwieweit übernimmt der Investor Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens?
  3. Welche Garantien wurden seitens des Investors zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben?
  4. Wie beurteilt die Landesregierung ihre Aktivitäten zur ggf. erfolgenden Förderung dieses Vorhabens vor dem Hintergrund der Bestrebungen die Anteile des Landes am Flughafen Leipzig/Halle wegen nicht vorhandener Mittel für Investitionen zu verringern?

 

Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten

Zu 1:

Der Antrag für das Änderungsgenehmigungsverfahren wurde am 3. Februar 1997 gestellt.

Die Harz-Börde Flughafen Betreibergesellschaft mbH beantragt die Änderung der Genehmigung der Anlage und des Betriebes des Harz-Börde-Flughafens Cochstedt/ Schneidlingen vom 26. Mai 1994 gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.v.m. § 38 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).

Zu 2:

Für die Ertüchtigung des Flughafens Cochstedt ist ein Investitionsvolumen von ca. 58,690 Millionen DM geplant.

Zu 3:

Für die Erschließung der GE/GI-Fläche ist ein Investitionsvolumen von ca. 42,290 Millionen DM vorgesehen.

Zu 4 und 5:

Die Fragestellungen entsprechen nicht den Realitäten.

  1. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften der Komplementär als Vollhafter und die Kommanditisten in Höhe ihrer Einlagen.
  2. In der speziellen Form einer KG als GmbH & Co. KG gilt dieses ebenfalls, aber mit der Besonderheit, daß die Vollhaftung der GmbH als Komplementär auf die beschränkte Haftung (Stammkapital) der juristischen Person begrenzt ist.
  3. Komplementär ist beim Flughafen Cochstedt die private FE Flughafenentwicklung Geschäftsführungs GmbH und nicht die öffentliche Seite.
  4. Investor im Sinne der Errichtung und Betreibung des Gesamtstandortes ist die mehrheitlich kommunale Harz-Börde Flughafen Betreibergesellschaft mbH, an der die FE Minderheitsgesellschafter ist.

Zu 6:

Nach Informationen der Geschäftsführung der Harz-Börde Flughafen Betreibergesellschaft mbH hat sich ein Firmenverbund, bestehend aus drei amerikanischen mittelständischen Unternehmen, fest angesiedelt. Sie werden eine Produktion von nichtmetallischen Flugzeugteilen aufbauen und zusammen für ihre amerikanischen Mutterunternehmen den Vertrieb für den europäischen und asiatischen Raum von Cochstedt aus vornehmen.

Allein dieser Firmenverbund will in der Anfangsphase, also in den ersten zwei Jahren, 650 Arbeitsplätze schaffen. Davon sollen mindestens 500 Arbeitskräfte aus der Region gewonnen werden.

Da Fachkräfte benötigt werden (hochwertige Arbeitsplätze), wird ein Ausbildungsprogramm vorbereitet. Schon jetzt liegen mehr als 350 Bewerbungen vor.

In vier bis fünf Jahren sollen am Standort Gewerbegebiet Flughafen Cochstedt 2000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Zu 7, 8 und 9:

Gemäß der seit 1994 konsequent durchgesetzten Praxis, die Erschließung von Gewerbegebieten nur noch in begründeten Ausnahmefällen auf der grünen Wiese zu fördern, wurde auch der Standort Cochstedt bewußt ausgewählt. Das Vorhandensein und die Ausbaumöglichkeit eines technisch und rechtlich gesicherten Verkehrsflughafens bietet speziellen Investoren einmalige Standortvorteile, ohne die eine Ansiedlung niemals erfolgt wäre (amerikan. Flugzeughersteller, Frage 6).

Ziel der Förderung des Landes ist in Cochstedt ein Gewerbegebiet mit modernem Flugplatz für vorrangig luftfahrtaffines Gewerbe zu schaffen. Dabei sollen in vier bis fünf Jahren insgesamt 2000 Dauerarbeitsplätze, mit einem sehr hohen Anteil hochwertiger Arbeitsplätze, entstehen.

Deshalb wird der Standort als einheitliches Konzept mit rd. 83 Millionen DM Investitionszuschuß gefördert.

Zu 10:

Durch die Spezifik des Gewerbegebietes, aufgrund des vorhandenen Flughafens vorrangig luftfahrtaffines Gewerbe anzusiedeln, entsteht keine ausgeprägte Konkurrenzsituation zu anderen Gewerbegebieten. Es kann davon ausgegangen werden, daß sich ein großer Teil der Unternehmen nur aufgrund des vorhandenen Flughafens in Cochstedt ansiedelt.

Außerdem wurden die umliegenden Flughäfen und Gewerbegebiete hinsichtlich der Konkurrenz zum Flugplatz Cochstedt untersucht. Da es sich in Cochstedt zum größten Teil um Ansiedlungen im Zusammenhang mit dem Luftfrachtverkehr handelt und darüber hinaus auch künftig kein Linienflugverkehr vorgesehen ist, dürfte keine nennenswerte Konkurrenz zu den umliegenden Flughäfen gegeben sein.

Zu 11 und 12:

Die private Seite der FE hat für die Komplementärfinanzierung der GA-Fördermittel, für den Erwerb der Flächen sowie Neben- und Betriebskosten mehr als 40 Millionen DM verausgabt.

Damit trägt die FE als Investor ein sehr hohes Risiko, was selbstverständlich mit der Übernahme der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens einhergeht.

Im Zuge der Beantragung der GA-Fördermittel wurde durch den Betreiber ein unabhängiges Gutachten zur Tragfähigkeit eines vorgelegten betriebswirtschaftlichen Konzepts in Auftrag gegeben. Durch die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Filiale Magdeburg, wurde ein Gutachten mit positivem Ergebnis vorgelegt.

Allein der amerikanische Firmenverbund hat für den Erwerb seiner Flächen eine zweistellige Millionensumme gezahlt. Das Investitionsvolumen wird mehrere hundert Millionen betragen. Deshalb ist davon auszugehen, daß auch die Unternehmen die Wirtschaftlichkeit ihres Vorhabens tiefgründig untersucht haben. Eine generelle Garantie für die Anzahl neu zu schaffender Arbeitsplätze hat es noch in keinem Fall gegeben; auch dies spricht für die Seriösität des Vorhabens.

Deshalb wird den Unternehmen bei der vorgesehenen Beantragung von GA-Fördermitteln eine verbindliche Erklärung über die Anzahl der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze abgenommen. Spätestens nach der Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Verbleib der Fördermittel beim Unternehmen vom Erreichen der Arbeitsplatzziele abhängig gemacht.

Zu 13:

Bestrebungen zur Verringerung der Anteile des Landes am Flughafen Leipzig/Halle sind nicht vorhanden.

stützen.