Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Geschichte in Dokumenten (Überblick)

 

 

Flugplatzausbau Magdeburg (Abg. Ulrich Kasten, PDS, Drs. 3/2933) vom 23.05.2000

Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Der Planfeststellungsbeschluss zum weiteren Ausbau des Flugplatzes Magdeburg (Verlängerung der Start- und Landebahn um ca. 800 Meter) liegt nunmehr seit einigen Wochen trotz massiver Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden und Initiativen vor.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Ausbaumaßnahmen sind seit 1990 an dem Flugplatz Magdeburg mit welchen Mittelanteilen des Landes vorgenommen worden?
  1. Welche weiteren Ausbaumaßnahmen sind nach heutiger Kenntnis der Landesregierung am Flugplatz Magdeburg mit welchen Mittelanteilen des Landes geplant? Welche planerischen und verfahrenstechnischen Vorarbeiten sind hierfür im Einzelnen noch notwendig? Wann ist Baubeginn für die einzelnen Maßnahmen vorgesehen?
  1. Aus welchen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU wurde und wird der Ausbau des Flugplatzes Magdeburg gefördert?
  1. Sieht die Landesregierung eine direkte oder indirekte Konkurrenz zwischen den Luftverkehrsstandorten Magdeburg und Cochstedt?
    Wenn ja, welche Auswirkungen sind nach Meinung der Landesregierung mit dieser Konkurrenzsituation für die Standorte verbunden?
    Wenn nein, warum nicht?
  1. Inwieweit wird hier den gesetzlichen Rahmenbedingungen des LEP-LSA vom 23. August 1999 entsprochen?
  1. Welches Votum hat die betroffene Planungsregion abgegeben?
  1. Wie beurteilt die Landesregierung bzw. das Regierungspräsidium Magdeburg als Kommunalaufsicht den geplanten Haushaltsmitteleinsatz der Landeshauptstadt Magdeburg in den Flugplatzausbau?
  1. Wie beurteilt die Landesregierung den Bedarf für den Ausbau des Flugplatzes Magdeburg-Süd vor dem Hintergrund der Fertigstellung der BAB 14, der vorhandenen attraktiven InterRegio-Verbindung Magdeburg - Halle/Leipzig und des gerade genehmigten 24-Stunden-Betriebes des Flughafens Leipzig/Halle, einschließlich der Eröffnung der dortigen neuen Start- und Landebahn?

 

Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr

Zu 1:

Von 1991 bis 1999 wurden zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung am Flugplatz Magdeburg-Süd Baumaßnahmen an der Start- und Landebahn, ein Terminal für Passagierabfertigung sowie die Installation der Instrumentenanflugsysteme realisiert. Dazu wurden 6,6 Millionen DM aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Gesamtinvestitionen 7,5 Millionen DM) seitens des Landes aufgebracht.

Zu 2:

Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt der Flugplatzbetreiberin die Verlängerung der Start- und Landebahn von 1000 m auf 1800 m sowie die Verlegung der Bundesstraße 71.

Gemäß § 6 (4) des Luftverkehrsgesetzes ist eine Änderung der Genehmigung erforderlich, wenn die Anlage oder der Betrieb des Flugplatzes wesentlich erweitert oder geändert werden soll.

Wann die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses geplant und durchgeführt werden, obliegt der Gesellschaft und ihrem Anteilseigner.

Zu 3:

Der Ausbau des Flugplatzes Magdeburg-Süd wurde auf der Grundlage des 23. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahre 1994 gefördert.

Weitere Förderanträge zum Flugplatz Magdeburg-Süd wurden beim MW/LFI bisher nicht gestellt.

Zu 4:

Es wird keine Konkurrenzsituation zwischen den Luftverkehrsstandorten Magdeburg und Cochstedt gesehen.

Der Verkehrslandeplatz Magdeburg ist auch für den Privat- und Geschäftsreiseverkehr des Oberzentrums ausgerichtet, während hingegen der Verkehrsflughafen Cochstedt die Funktion eines Luftfahrtindustriestandortes (flugaffines Gewerbe) übernehmen soll.

Zu 5:

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist nach Ziffer 3.2.10 LEP-LSA als Oberzentrum ausgewiesen. Oberzentren sind nach Ziffer 3.2.2 als Standorte hochwertiger spezialisierter Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, wissenschaftlichen und politischen Bereich mit überregionaler und zum Teil landesweiter Bedeutung zu sichern und zu entwickeln.

Der Verkehrsflughafen Cochstedt ist nach Ziffer 3.4.1 LEP-LSA Schwerpunktstandort für Industrie und Gewerbe "Gewebepark Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen" von Bedeutung.

Entsprechend Ziffer 3.6.6.1 Z unterstützt das Land den Ausbau des für Sachsen-Anhalt wichtigen Flughafens Leipzig/Halle zu einem internationalen Flughafen. Ergänzender Flugverkehr wird über den Verkehrsflughafen Cochstedt abgewickelt.

Darüber hinaus legt der LEP-LSA als Ziel unter 3.4.3 Z fest, dass soweit erforderlich, die Vorrangstandorte in den Regionalen Entwicklungsplänen durch regional bedeutsame Standorte zu ergänzen sind. Hierzu sind im Regionalen Entwicklungsprogramm (REP) für den Regierungsbezirk Magdeburg unter Ziffer 2.2.2.3 als regional bedeutsame Verkehrslandeplätze Magdeburg, Ballenstedt und Cochstedt festgelegt.

Insofern steht ein Ausbau des Flugplatzes Magdeburg-Süd im Einklang mit dem LEP-LSA und dem gültigen REP.

Zu 6:

Im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss sind die Einwendungen der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Schönebeck, des Landkreises Bördekreis, der Verwaltungsgemeinschaft Sülzetal, der Stadt Gommern, der Stadt Schönebeck und der Gemeinden Pretzien und Plötzky geprüft und entsprechend eingearbeitet.

Zu 7:

Die Mittel für den Flugplatzausbau hat die Landeshauptstadt Magdeburg in den Haushaltsplan einzustellen. Im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushaltsplanes ist die Landeshauptstadt Magdeburg verpflichtet, den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen (§ 90 Abs. 2 GO LSA).

Daher hat die Landeshauptstadt Magdeburg in ihrer Eigenverantwortung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu entscheiden, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Zu 8:

Der Flugplatz Magdeburg dient auch künftig vorrangig dem Privat- und Geschäftsreiseverkehr und damit der Anbindung des Wirtschaftsstandortes Magdeburg.