Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Geschichte in Dokumenten (Überblick)

 

 

Lärmbelästigung durch Flugverkehr im Land Sachsen-Anhalt (Abg. Kerstin Helmecke, FDVP, Drs. 3/3404) vom 21.08.2000

Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche bedeutenden Flugplätze gibt es im Land Sachsen-Anhalt?
  1. Wie hoch sind die durch Fluglärm ausgelösten Geräuschbelastungen für die Bürger des Landes Sachsen-Anhalt?

Es wird um die Vorlage von Messwerten gebeten.

  1. Gibt es Erhebungen zur Lärmbelästigung durch Fluglärm im Land Sachsen-Anhalt und wie wird das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm im Land Sachsen-Anhalt angewendet?

Um die Vorlage von Messwerten wird gebeten.

  1. Gab es in den Jahren 1991 bis 1999 Beschwerden über Fluglärm von Bürgern des Landes Sachsen-Anhalt?

Wenn ja: Wie viele Beschwerden sind der Landesregierung bekannt und wo sind die belasteten Bürger ansässig?

 

Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr

Zu 1:

Als bedeutend werden alle dem allgemeinen Verkehr dienenden Flugplätze angesehen. Im Land Sachsen-Anhalt befinden sich folgende bedeutende Flugplätze:

  1. Verkehrsflughafen Harz-Börde Flughafen Cochstedt/Schneidlingen
  2. Verkehrslandeplatz Ballenstedt
  3. Verkehrslandeplatz Dessau
  4. Verkehrslandeplatz Halle-Oppin
  5. Verkehrslandeplatz Magdeburg
  6. Verkehrslandeplatz Stendal-Borstel.

Zu 2:

Der Landesregierung liegen keine Messwerte der in Sachsen-Anhalt liegenden Flugplätze vor.

Zu 3:

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen werden für

  1. Verkehrsflughäfen, die dem Fluglinienverkehr angeschlossen sind, und
  2. militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Flugzeugen mit Strahlentriebwerken zu dienen bestimmt sind,

Lärmschutzbereiche festgesetzt (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm).

Da im Land Sachsen-Anhalt keiner der Flugplätze diese Kriterien erfüllt, liegen für sie keine Messwerte vor.

Zu 4:

Der Landesregierung sind in den Jahren 1991 bis 1999 allgemein gehaltene Beschwerden von Bürgerinitiativen (Bürgerinitiative für Alternativen zum Flugplatz Magdeburg Süd e. V. und Bürgerinitiative für einen umweltverträglichen Flugplatz Dessau) bekannt, die sich unter anderem mit der Problematik Fluglärm beschäftigten.