Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten | ||
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Beantwortung der Großen Anfrage der CDU an die Landesregierung (Drs. 3/5276) hier: Beantwortung der Fragen zum Thema "Luftverkehr"
IV Luftverkehr Die
weitere Entwicklung der Luftverkehrsinfrastruktur als wichtiger Standortfaktor
muss in Sachsen-Anhalt die notwendige Unterstützung und Förderung
erfahren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den
internationalen Großflughafen Stendal/Buchholz. Zudem muss auch über
die Positionierung zum Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz Magdeburg im
Rahmen eines Luftverkehrskonzeptes Sachsen-Anhalt entschieden werden. 1 Luftverkehrskonzept
und Luftverkehrsgutachten Um der Begriffsvielfalt
entgegenzuwirken, wird im Folgenden der Begriff Luftverkehrskonzept
verwendet. Er steht für die ebenfalls in der Diskussion befindlichen
Begriffe Flughafenkonzept oder -konzeption, Flugplatzkonzept oder
-konzeption. 1.1
Gab es in den Jahren 1995-2001 ein Luftverkehrskonzept der Landesregierung?
Welche Arbeiten an Flugplätzen und Flughäfen wurden in 1995 in
Sachsen-Anhalt durchgeführt? Welche Art von staatlicher Förderung wurde
in welcher Höhe direkt oder indirekt aus Mitteln des Landes, des Bundes
und der EU gewährt? In welcher Höhe sind die Mittel tatsächlich
abgeflossen? Die
Landesregierung hat ein Gutachten terminlich so in Auftrag gegeben, dass
bis zum Ende der 3. Legislaturperiode ein wissenschaftlich fundiertes
Flugplatzkonzept im Entwurf vorliegt, der im Weiteren mit den Landkreisen
und kreisfreien Städten erörtert werden soll. Am
Flughafen Leipzig/Halle, an dessen Gesellschaft das Land beteiligt ist,
erfolgte mit der Unterstützung des Landes der Ausbau nördlich der BAB
14. Mit der Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn im März 2000
können nun auch Interkontinentalflüge ohne Gewichtsbeschränkungen
durchgeführt werden. Bis zum Jahr 2003 werden zur Verbesserung
der Integration der Verkehrsträger voraussichtlich ca. 11,25 Mio. € (22
Mio. DM) für den Bau des Flughafenbahnhofs (Anteil Nahverkehr)
bereitgestellt. Nach Inbetriebnahme des Schienenverkehrs auf der Strecke
Halle–Leipzig kann der Flughafen sowohl von der Landeshauptstadt
Magdeburg als auch von der Stadt Halle direkt mit der Bahn erreicht
werden. Tabelle IV-1.1
1.2 Ausweislich
der Antwort der Landesregierung (3/4823) auf die Kleine Anfrage (3/4722)
wird derzeit der nächste Baustein einer Flugplatzkonzeption erarbeitet.
Wie viele Bausteine gibt es bereits und worin bestehen diese? Wer hat an
ihrer Erstellung mitgewirkt? Der
erste Baustein diente der Erstellung eines Datengerüstes und ersten Abschätzungen
für zukünftige Entwicklungen. Als zweiter Baustein wurden Aussagen zu
den relevanten Wirtschaftsdaten sowie weitere tabellarische Darstellungen
ausgearbeitet. Der nunmehr dritte und abschließende Baustein umfasst die
zusammenfassende Analyse auf der Grundlage aller vorhandenen Daten sowie
die Vorschläge zur zukünftigen Infrastruktur des Luftverkehrs. Die
Vergabe zur Ausarbeitung der letzten Bausteine erfolgte nach Vorlage des
Flughafenkonzeptes der Bundesregierung sowie der Erhebung der Datenbasis
für den fortzuschreibenden Bundesverkehrswegeplan. Somit können realitätsnahe
und für die Verkehrspolitik des Landes nutzbringende Ergebnisse erwartet
werden. Zusätzlich
wurde ein weiterer Gutachter damit beauftragt festzustellen, ob es
sinnvoll sein kann, das Projekt Berlin International am Standort Stendal
zu verfolgen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Standort Stendal
als Alternative verfolgt werden sollte, so lange der Ausbau Schönefeld
als internationales Drehkreuz nicht gesichert ist.
Art.
14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfassenden
Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. §
61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie,
so dass der Name des Gutachters nicht genannt werden darf. 1.3 Welche
Gutachten hat das Land im Zusammenhang mit Flughafen- bzw.
Flugplatzplanungen und den damit zusammenhängenden Raumordnungsverfahren
in den Jahren 1994 - 2001 von wem und mit welchem Kostenaufwand erstellen
lassen? Zu welchen Ergebnissen kommen die Gutachter im Einzelnen? Vom MRLU bzw. aus dem Geschäftsbereich des MRLU wurden im Zusammenhang mit dem Flughafen Stendal-Buchholz Gutachten in Auftrag gegeben. Es
wird auf die Tabellen IV-1.2 und IV-3.8 verwiesen. Art. 14 Abs. 1 GG und
Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfassenden
Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. §
61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese
Garantie, so dass der Name des Gutachters, insbesondere im Zusammenhang
mit seinem Honorar nicht genannt werden darf. 1.4 Sind der Landesregierung andere von
Dritten in Auftrag gegebene Gutachten bekannt? Wenn ja, wann wurden
diese Gutachten in Auftrag gegeben bzw. wann wurden diese erstellt? Zu
welchen Ergebnissen kamen diese Gutachten, soweit sie der Landesregierung
bekannt sind? Es wird auf die Antworten zu den Fragen IV-4.18 und folgende verwiesen. 1.5 Sind im Bereich Luftverkehr Gutachten
von Gesellschaften in Auftrag gegeben worden, an denen das Land beteiligt
ist? Wenn ja, wann wurden diese Gutachten in Auftrag gegeben bzw. wann
wurden diese erstellt? Zu welchen Ergebnissen kamen diese Gutachten,
soweit sie der Landesregierung bekannt sind? Im Auftrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLH) wurde das Konzept “Unternehmensstruktur 2000” der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden zur Vorbereitung der Mitteldeutschen Flughafen AG von einem Gutachter untersucht. Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfassenden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutachters nicht genannt werden darf. Im
Ergebnis wurde daraufhin die Mitteldeutsche Flughafen AG am 06.12. 2000
gegründet. 2 Flughafen
Leipzig-Halle 2.1 Welche
Gesellschaftergremien gibt es bei der Mitteldeutschen Flughafen AG (MDF
AG) und wer vertritt das Land in diesen? Tabelle IV-2.1
2.2
Wie wird die gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten in die
Praxis umgesetzt? Anhand der Bestellung des Geschäftsführers oder anderer
Funktionsträger wird um geeignete Beispiele gebeten. Die
bisherigen Entscheidungen in den Aufsichtsgremien bedurften bisher keiner
gesonderten Vorabsprachen. Die Beschlüsse wurden einvernehmlich
gefasst. Rechte,
die nicht über die Satzung bzw. die Geschäftsordnungen des
Aufsichtsrates und Vorstands abzusichern sind, wurden in der gemeinsamen
Erklärung der Ministerpräsidenten festgeschrieben. Damit wurden über
die bisherigen Grundlagen hinaus Festlegungen zur einvernehmlichen
Entwicklung der Mitteldeutschen Flughafen AG getroffen. Insbesondere in
Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten der MF AG ist Einvernehmen
zwischen den Aktionären Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt
bzw. der für sie handelnden Personen zu erzielen, unbeschadet der grundsätzlichen
Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit der Mandatsträger. 2.3 Wurden
im Rahmen der Neuorganisation Gutachter eingeschaltet? Wenn ja, welche und
zu welchen Kosten? Fand zu irgendeinem Zeitpunkt eine Erstattung der
Kosten durch das Land statt? Es wird auf die Antwort zu Frage IV-1.5 verwiesen. Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfassenden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutachters, insbesondere im Zusammenhang mit seinem Honorar nicht genannt werden darf. 2.4 Wann wird dem Landtag über die mit der
Neuorganisation über eine Holdingstruktur erhofften Synergiegewinne und
ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der MDF AG berichtet? Die MF AG als Holding hat am 01.01.2001 ihre Arbeit aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen über den Eintritt erhoffter Synergieeffekte und Aussagen zu den Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der MF AG getroffen werden. Hierzu sind längere Beobachtungszeiträume (von mindestens zwei Jahresabschlüssen) erforderlich. 2.5 Welche
Synergieeffekte wurden durch die neue Konstruktion bei der Reduzierung
der Personalkosten erzielt? Es wird auf die Antwort zu Frage IV-2.4 verwiesen. 2.6
Welche Zugverbindungen sind über den Flughafenbahnhof derzeit in Betrieb
oder geplant? Gemäß gemeinsamer Absprache zwischen den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt soll der Flughafenbahnhof zum Flugplanwechsel im Jahr 2003 mit durchgehenden Zügen auf der Strecke Halle – Leipzig in Betrieb gehen. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Aufnahme einer Nahverkehrsverbindung im 1–Stunden–Takt zwischen Halle und Leipzig vorgesehen. Ab dem Jahr 2003 soll der Flughafen Leipzig/Halle
durch die Fernverkehrslinien -
ICE Dresden–Leipzig–Halle–Magdeburg–Hannover–Ruhrgebiet
(derzeitige IC–Linie 5), – IC Leipzig–Magdeburg–Hannover–Oldenburg (derzeitige IR–Linie 14) angebunden
werden. Mit
der DB AG wird derzeit abgestimmt, die Baumaßnahmen so zu beschleunigen,
dass dieses Ziel erreicht werden kann. 3
Flughafen Stendal-Buchholz (geplant) 3.1
Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens? Der Projektträger, die Firma AIRAIL AG, hat das Ziel, die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren im ersten Halbjahr 2002 dem Regierungspräsidium Magdeburg als zuständiger Behörde vorzulegen. 3.2
Welche Gespräche wurden mit welchem Ergebnis mit dem Bund geführt? Im Rahmen der Erarbeitung des Flughafenkonzeptes der Bundesregierung wurden unter anderem mit dem BMVBW Gespräche geführt. So konnte erreicht werden, dass der Standort Stendal im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Luftverkehr aufgeführt wurde. Stendal
bietet als alternativer Standort für einen Großflughafen, falls Schönefeld
nicht realisiert werden kann, eine Reihe herausragender Vorteile: - Da keine Lärmbeschränkungen zu erwarten sind,
wird ein Flughafen dort nicht in seiner Entwicklung eingeschränkt wie ein
stadtnaher Flughafen. - Da kein Nachtflugverbot zu erwarten ist, wird ein 24-Stunden-Betrieb möglich sein. - Bereits vorliegende oder sicher zu erwartende
rechtliche Genehmigungen ermöglichen einen raschen Baubeginn. - Mit modernen ICE-Zügen ist der Flughafenstandort bei Stendal in 35 Minuten vom Lehrter Bahnhof in Berlin erreichbar; die Flugreisenden können bereits während der Zugfahrt einchecken und ihr Gepäck aufgeben und direkt im Abflugbereich ankommen; das bedeutet erstklassige Zeit- und Bequemlichkeitsvorteile (Projektidee). - Es sind keine Kontaminationsprobleme bekannt. 3.3
Welchen Ländern wurde das Projekt vorgestellt? Ist das Projekt mit
interessierten Ländern auf Regierungsebene abgesprochen? Wenn ja, mit
welchen? Von einer offiziellen Vorstellung des Projektes auf Regierungsebene wurde bisher abgesehen. Das Land hat jedoch die Studie zur Ermittlung der Marktchancen der Realisierung eines Flughafens Berlin International am Standort Stendal an verschiedene Länder versandt. In vielfältigster Weise nutzte die Landesregierung alle Möglichkeiten das Projekt bei einem möglichen Scheitern des Vorhabens am Standort Schönefeld zu entwickeln. Im Rahmen der VALK vom 11. Oktober 1999 wurde das Thema “Strategie zur Entwicklung der deutschen Flughäfen” diskutiert. Im Ergebnis der Erörterung hat das Land Sachsen-Anhalt den Standort Stendal ins Gespräch gebracht. 3.4 Wurden
Gespräche und mit welchem Ergebnis im Hinblick auf eine Förderung mit
der EU geführt? Das Projekt wurde im Juli 2001 bei der Europäischen Kommission, GD Energie und Verkehr, in Brüssel vorgestellt. Konkrete Absprachen einer Förderung konnten naturgemäß noch nicht erfolgen. 3.5
Wie stellt sich die Landesregierung einen funktionalen
Flughafenbetrieb Stendal-Buchholz ohne direkte Autobahnanbindung in
Sachsen-Anhalt vor? Ein Flughafenbetrieb ist ohne eine Autobahnanbindung
unrealistisch. Für
den Flughafen “Berlin International bei Stendal” ist auf Grund des
Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt (zeichnerische
Darstellung der Ziele der Raumordnung) und der “Verkehrsuntersuchung
Nordost” des BMVBW folgende Straßenanbindung vorgesehen: -
Autobahnerweiterung A 14 Magdeburg–Stendal zur A 24 Richtung
Hamburg–Berlin - Ausbau der
Bundesstraßen 188, 189 und B 5. 3.6 Wie stehen die Länder Niedersachsen,
Sachsen, Berlin und Brandenburg zu diesem Flughafenprojekt und welche
konkreten Aussagen sind bisher der Landesregierung bekannt geworden? Bevor konkrete Aussagen anderer Länder erwartet werden können, muss der Planfeststellungsbeschluss vorliegen. 3.7 Welche
Gespräche wurden mit der Industrie im Hinblick auf mögliche
Investitionen geführt? Wie ist der konkrete Stand der Gespräche der Airail
AG? Welche konkreten Zusagen wurden schon gemacht? Nach Angaben der AIRAIL AG werden derzeit intensive Gespräche mit potenziellen Betreibern und Investoren geführt. Da es sich um Gespräche zwischen Unternehmen handelt, sind deren Ergebnisse vertraulich. 3.8 Welche
Gutachten wurden im Zusammenhang mit diesem Projekt in Auftrag gegeben
und von wem zu welchen Kosten? Zu diesem Projekt wurden folgende Gutachten in Auftrag gegeben: Tabelle
IV-3.8
Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfassenden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutachters, insbesondere im Zusammenhang mit seinem Honorar nicht genannt werden darf. 4 Flughafen
Cochstedt 4.1 Welche
Überlegungen führten zum Ausbau des Standortes Cochstedt? Entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm wurde der Standort als Gewerbe- und Industriegebiet mit Flughafen entwickelt. Der
Ausbau von Cochstedt wurde auf Initiative des Landkreises Aschersleben-Staßfurt
und Herrn Bartholomäus als späterem Hauptgesellschafter der FE-Gruppe
vorgenommen. Zwischen diesen wurde hierzu am 05.07.1995 eine
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Zu den Zielsetzungen des
Kooperationsvertrages gehörte, den Flugplatzstandort Cochstedt durch die
Entwicklung eines Gewerbegebietes zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen
und überregional tätigen Firmen der Luftfahrt sowie ansässigen Firmen
einen Luftfrachtflughafen zu bieten. Entsprechend hieß es im
Schriftverkehr der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) des
Landkreises vom 24.10.1995
zur Beantragung der Flughafengenehmigung: ”Für die weitere Entwicklung
des Gewerbeparks soll am Harz-Börde Flughafen Cochstedt/Schneidlingen gewerbliche
Luftfahrt mit Fluggerät über 14 t maximale Abflugmasse mit Instrumentenflugbetrieb
ständig durchgeführt werden.” Die GfW hat auch entsprechende GA-Anträge
auf Infrastrukturförderung für das Projekt gestellt. 4.2 Was ist flugaffines Gewerbe? Gibt es für
flugaffines Gewerbe bestimmte Standortkriterien? Flugaffin
ist Gewerbe, das als Standortkriterium eine Flughafeninfrastruktur zur Ansiedlung
benötigt. Zum flugaffinen Gewerbe gehören insbesondere das Luftfracht
umschlagende Logistik- und Transportgewerbe, das Flugzeug/Flugzeugteile
herstellende Produktionsgewerbe und die Flugzeugwartung. 4.3 Welche
verbindlichen Investitionszusagen lagen zu Beginn des Ausbaus vor? Die
Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) des Landkreises
Aschersleben-Staßfurt hat im
GA-Antragsverfahren (Gemeinschaftsaufgabe-Antragsverfahren) 11 Investoren
für eine Ansiedlung in Cochstedt benannt. Der angegebene Flächenbedarf
war so groß, dass das geplante Gewerbegebiet für eine Realisierung sämtlicher
benannter Ansiedlungen nicht ausgereicht hätte. An der Ernsthaftigkeit
dieser Interessensbekundungen zu zweifeln, bestand kein Anlass, da die
GfW eine Gesellschaft in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft
(des Landkreises) ist. Diese Angaben der GfW waren Grundlage für die
GA-Bewilligungsentscheidung. 4.4 Welche
Mitglieder der Landesregierung haben mit welchen Investoren und in welchem
Zeitraum wie viele Gespräche geführt? Die Vermarktung von Cochstedt ist und war nicht originäre Aufgabe der Landesregierung. Die Verantwortung dafür liegt bei den vor Ort tätigen Flughafengesellschaften. Nach den Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist von Anfang an der Projektträger für die rahmenplankonforme Abwicklung des Vorhabens zuständig, zu der die Vermarktung, die Ausführung und der Betrieb des Infrastrukturprojektes gehören. Projektträgerin von Cochstedt ist die eigens für diesen Zweck gegründete Harz-Börde-Flughafenbetreibergesellschaft mbH (HBG), die zu 36 % vom Landkreis, zu je 5 % von den Standortkommunen Schneidlingen, Cochstedt und Egeln, sowie zu 49 % von der FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. Besitz KG gehalten wird. Die
Vermarktung oblag daneben der FE-Gruppe als Eigentümerin der zu veräußernden
Gewerbefläche. Schließlich ist und war auch die GfW Beteiligte. Sie hat
als Mitinitiator des Projekts die ersten GA-Anträge gestellt und die
Ansiedlungsinteressenten in das Förderverfahren eingebracht, deren
Anzahl in der Antwort zu Frage IV-4.3 genannt ist. Heute ist die GfW
kommunale Mehrheitsgesellschafterin der HBG. Durch
die Landesregierung wurden unterstützende Gespräche mit Investoren auf
Arbeitsebene vom nach der Geschäftsverteilung zuständigen Ministerium für
Wirtschaft und Technologie geführt. Die Investitionsinteressen dürfen
zum Schutz bestehender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht benannt
werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unternehmen der Veröffentlichung
vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Aus wettbewerblichen Gründen
haben Investoren regelmäßig ein Interesse daran, ihren Eintritt oder
ihre Expansion in den Markt nicht vorfristig Konkurrenten zu offenbaren. Am
Rande des zweiten Straßenfestes in Egeln am 01. Oktober 1995 wurde Herrn
Ministerpräsident Dr. Höppner das Vorhaben eines Gewerbegebietes am
Flughafen Cochstedt vorgestellt. Am 23. April 1998 nahm der Minister des
Inneren in Meisdorf auf Einladung des Landkreises Aschersleben-Staßfurt
an der Vorstellung eines Konzeptes einer amerikanischen Investorengruppe
teil. Weiterhin nahm er im Sommer in Magdeburg an einem Gespräch teil,
welches der damalige Minister für Wirtschaft und Technologie mit
Vertretern der Investorengruppe führte. Darüber hinaus hatte der
Minister des Innern als Abgeordneter aus dem Landkreis Aschersleben-Staßfurt
mehrere Kontakte zu möglichen Finanziers, die vorrangig auf Initiative
von Herrn Bartholomäus zustande kamen. 4.5 Welche
Mitglieder der Landesregierung haben sich an offiziellen Veranstaltungen
in Cochstedt, wie beispielsweise Spatenstichen beteiligt? Der
Ministerpräsident Dr. Höppner sowie der Minister des Innern Herr Dr. Püchel
nahmen am 22. November 1997 bei der Vornahme des Spatenstichs für den
Gewerbepark Cochstedt teil. Die Übergabe des Bescheides über die Änderung
der Flughafengenehmigung erfolgte durch den Minister für Wohnungswesen,
Städtebau und Verkehr Herrn Dr. Heyer in Anwesenheit des Ministers des
Innern, Herrn Dr. Püchel, im Frühjahr 1998. 4.6 In welcher Höhe wurden Landesmittel für
den Flughafen oder das angrenzende Gewerbegebiet vor 1994 ausgekehrt? Vor
1994 wurde ein GA-Zuschuss in Höhe von 1,38 Mio. € (2,7 Mio. DM) durch
die Landesregierung ausgezahlt. Weitere Landesmittel wurden vor 1994 nicht
gewährt. 4.7 In welcher Höhe wurden Fördermittel
zugesagt und ausgezahlt? Zusätzlich zu der unter Frage IV-4.6 genannten Zuwendung wurde durch GA-Förderung 1997 ein Zuschuss in Höhe von 42.430.477,00 € (82.986.800 DM) bewilligt. Davon wurden bislang 40.074.336,00 € (78.378.589,39 DM) ausgezahlt. 4.8 In welcher Höhe flossen
Landesmittel/Bundesmittel/EU-Mittel neben den durch Fördermittelbescheid
zugesagten Mitteln in die Flughafeninfrastruktur, in das angrenzende
Gewerbegebiet, in Erschließungsstraßen, in sonstige Infrastruktur im
Zeitraum von 1994 bis einschließlich 2001? Neben der GA-Förderung nach Antwort zu Frage IV-4.7 flossen im Zeitraum von 1994 bis 2001 folgende Fördermittel in den Flughafen: 144.495,66 € (282.608,95 DM) für die Vermarktung
davon: Anteil EU-Mittel: 99.291.201,00 € (194.196,71 DM) Anteil Landesmittel:
45.204,46 € (88.412,24 DM). 4.9 In welcher Höhe flossen so genannte
Finanzausgleichsmittel in die Flughafeninfrastruktur, in das angrenzende
Gewerbegebiet, in Erschließungsstraßen, in sonstige Infrastruktur, als
Kredite oder Betriebskostenzuschüsse an die FuE-Gesellschaft oder an
die Betreibergesellschaft im Zeitraum von 1994 bis einschließlich 2001? Wegen des so genannten Gesamtdeckungsprinzips ist weder für die Landesregierung noch die beteiligten Kommunen ersichtlich, ob und in welcher Höhe Einnahmen aus dem Finanzausgleich für Cochstedt eingesetzt wurden. Die
Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten nach dem Finanzausgleichsgesetz
allgemeine Zuweisungen, investive Zuweisungen, Zuweisungen zur Milderung
der Sozialhilfelasten, Straßenbaulastzuweisungen und Zuweisungen für die
Schülerbeförderung. Diese Zuweisungen sind nicht zweckgebunden,
sondern im kommunalen Haushalt als allgemeine Deckungsmittel anzusetzen.
Das heißt, sie dürfen für Ausgaben jeder Art verwandt werden.
Lediglich die investiven Zuweisungen dürfen nur innerhalb des Vermögenshaushaltes
zum Einsatz kommen. Investive Zuweisungen sind für Cochstedt nicht gewährt
worden. 4.10
Zu welchem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass die Vorverträge bzw. die
Investitionszusagen potenzieller Investoren nicht eingehalten wurden?
Warum wurden diese nicht eingehalten? Die
Vermarktung von Cochstedt ist durch die GfW, HBG und die FE-Gruppe durchgeführt
worden (vgl. Antwort zu Frage IV-4.4). Die Landesregierung hat daher keine
originären Kenntnisse darüber, weshalb die avisierten Ansiedlungen nicht
zustande gekommen sind. Nach Angaben der FE-Gruppe und der HBG lag der
Grund für das Scheitern der Ansiedlung des amerikanischen
Flugzeugbau-Investorenkonsortiums darin, dass im Rahmen der
Gesamtfinanzierung der erforderliche Eigenanteil nicht dargestellt werden
konnte. Über die Entwicklung der Vermarktung ist die Landesregierung
durch die FE und HBG im Wesentlichen nur zeitgleich und mit gleichem Inhalt
wie die Presse und Öffentlichkeit informiert worden. 4.11 Wurden
Schadensersatzansprüche gegen potenzielle Investoren geprüft? Wenn
nein, warum hat die Landesregierung nicht darauf hingewirkt? Dem
Land stehen nach Prüfung der Landesregierung keine eigenen Schadensersatzansprüche
gegen potenzielle Investoren zu. Schadensersatzansprüche können bei
Nichterfüllung bereits abgeschlossener Verträge durch die
Vertragsparteien selbst oder von den verhandlungsführenden Parteien eines
Vertrages unter dem Gesichtspunkt der schuldhaften Verletzung
vorvertraglicher Pflichten erhoben werden, wenn ein Investor grundlos
seine Vertragsverhandlungen abbricht und durch die bisherigen
Verhandlungen ein so genannter Vertrauensschutztatbestand auf Weiterverhandlung
geschaffen worden ist. Die Landesregierung war weder Partei von bereits
abgeschlossenen Verträgen noch der Anbahnung von Vertragsverhältnissen
zum Verkauf von Liegenschaften. Dies war ausschließlich die FE-Gruppe,
daneben die HBG und GfW (vgl. Antwort zu Frage IV-4.10). Daher kann die
Landesregierung nicht beurteilen, ob Schadensersatzansprüche unter den
Gesichtspunkten der Nichterfüllung bestehender Verträge oder wegen
grundlosen Abbruches von Vertragsverhandlungen geltend gemacht werden können.
Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und zivilrechtlichen
Privatautonomie ist es ihr darüber hinaus verwehrt, auf die Erhebung von
Schadensersatzansprüchen hinzuwirken. 4.12
Auf welcher Grundlage ist die Förderung trotzdem weitergeführt
worden? Grundlage der Weiterführung der Förderung waren die mit den Hauptgläubigern von Cochstedt im Juni 1999 geführten Konsolidierungsgespräche, die der Beseitigung der Liquiditätsschwäche der HBG, der Weiterführung des Flughafenbaus und der Unterstützung der Vermarktung dienten. Im Zentrum stand die Frage, ob man die von den Beteiligten eingesetzten Mittel (seitens des Landes bis dahin 17,38 Mio. € (34 Mio. DM) GA-Förderung) verloren gegeben und das gesamte Projekt Cochstedt infrage stellen oder ob man versuchen sollte, den Flughafen durch eine gemeinsame Kraftanstrengung auf eine neue Basis zu stellen. Für die Beteiligung der Landesregierung an der
Konsolidierung war ausschlaggebend, dass durch die HBG eine Vielzahl
bestehender Verhandlungskontakte für Cochstedt benannt worden sind. Die
in dem Verfahren beteiligte kreditgewährende deutsche Großbank hatte es
übernommen, die Investorensuche aktiv zu unterstützen und ein Consultant
Büro mit der Begleitung der Vermarktungsaktivitäten zu beauftragen. 4.13 Wie oft, in welchem Zeitraum und mit welchem
Ergebnis wurde die Problematik ”Cochstedt” im Kabinett beraten? Das
Kabinett hat in acht Sitzungen über die Problematik “Cochstedt”
beraten. Davon fanden eine Beratung 1998, sieben Beratungen 2001 und zwei
Beratungen in 2002 statt. 4.14 Welche
Art von Abstimmung hat es in welchem Zeitraum zwischen dem
Wirtschaftsressort und dem Verkehrsressort zum Standort Cochstedt gegeben? Zwischen
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes
Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie des
Landes Sachsen-Anhalt hat es über den gesamten Projektzeitraum
Abstimmungen zu den Voraussetzungen und der Weiterführung der
Flughafenbetriebsgenehmigung gegeben. 4.15 Welche
Maßnahmen wurden in den drei im Landtag vorgetragenen Konsolidierungsprogrammen
durchgeführt? Maßnahmen der drei Konsolidierungsprogramme waren, gegliedert nach den Zeitpunkten der Konsolidierungen: Erstes Konsolidierungsprogramm (Juni 1999) Aufgrund einer im Januar 1999 erstatteten Anzeige wegen Subventionsbetruges wurde das reguläre Fördermittelcontrolling durch folgende Maßnahmen intensiviert: - Fördermittel werden nur noch gezahlt, nachdem der
Aufsichtsrat die Mittel angefordert hat und LFI sowie Staatshochbauamt
die Rechnungen geprüft haben, - Fördermittel werden nur noch an die Bank (Verwahrkonto) und über diese, nach Nachweis des für die Förderung erforderlichen Eigenanteils, direkt an die Gläubiger der HBG gezahlt. Die für die Investitionsfinanzierung entstandene Eigenmittel-Deckungslücke der FE-Gruppe und HBG in Höhe von 5,11 Mio. € (10 Mio. DM) (einschließlich der 818.067 € (1,6 Mio. DM) fehlenden Mittel, die durch die Verwendungsnachweisprüfung nicht nachgewiesen werden konnten, vgl. oben) wurde anteilig durch die Hauptgläubiger, die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Aschersleben–Staßfurt sowie die Landesregierung geschlossen. Die Landesregierung beteiligte sich mit Grundstücksankäufen der GSA in Höhe von 2,04 € (4 Mio. DM). Die kreditgewährende deutsche Großbank erklärte sich bereit, die Vermarktung des Projektes aktiv zu unterstützen, eine Firma wurde mit der Begleitung der Vermarktungsgespräche beauftragt. Zweites Konsolidierungsprogramm (September 2000) Die GSA nahm im Auftrag des Landes einen weiteren Grundstücksankauf in Höhe von 1,79 Mio. € (3,5 Mio. DM) vor. Dies war erforderlich, um das Betriebsmitteldefizit zu decken, die ab Vollinbetriebnahme des Flughafens im Juli 2000 bis zum Jahresende 2000 vom Flughafenunternehmer kalkuliert wurde. Drittes Konsolidierungsprogramm (März bis Anfang November
2001) Der
Landkreis gewährte der HBG im Juni 2001 für die Betriebskosten des
Jahres 2001 ein Betriebsmitteldarlehen i. H. v. 1.023 Mio. € (2 Mio.
DM). Die Landesregierung erklärte sich im Gegenzug bereit, die
Belastbarkeit der durch die HBG aufgenommenen Verhandlungskontakte und
sich daraus ergebende Vermarktungsmöglichkeiten durch einen im
Luftverkehrsgeschäft erfahrenen Consultant prüfen zu lassen. 4.16 Welche
Konzepte für die Fortführung der Förderung im Rahmen der
Konsolidierungsprogramme lagen der Landesregierung vor, nachdem die
Luftfahrtindustrie weggebrochen war? Grundlage der Förderung war auch nach dem Wegbrechen der amerikanischen Luftfahrtindustrie das von der HBG eingereichte Betreiberkonzept. Das Betreiberkonzept hat ganz allgemein die Gewinnung von Investoren für den Gewerbepark sowie die Akquirierung von Luftfracht beinhaltet (vgl. Antwort zu Frage IV-4.1). Es war nicht auf die Ansiedlung von Unternehmen der amerikanischen Luftfahrtindustrie beschränkt. Diese Ziele sind beibehalten worden. Die
FE-Gruppe und die HBG haben der Landesregierung auf Nachfrage zum jeweils
aktuellen Entwicklungsstand zu verschiedenen Zeitpunkten eine Vielzahl von
Ansiedlungsinteressenten und Verhandlungskontakten für Cochstedt
benannt. Es bestand kein Anlass, die Ernsthaftigkeit dieser
Verhandlungen in Zweifel zu ziehen, da die HBG eine mehrheitlich von öffentlich-rechtlichen
Körperschaften gehaltene Gesellschaft ist. Unter Teilnahme der
Grundpfandrechtsgläubiger liefen noch im 4. Quartal 2000 Verhandlungen
mit amerikanischen Investoren. Einen eigenen Einblick in den Stand der Verhandlungen erhielt die Landesregierung im Herbst 2001, als sie sich im Gegenzug zum Betriebsmittelkredit des Landkreises bereit erklärte, die vorliegenden Verhandlungslisten der HBG auf Belastbarkeit und Vermarktungspotenziale zu prüfen. Im Ergebnis lautete die Prüfung des von der Landesregierung beauftragten Consultants darauf, dass keine Interessenten mit einem konkreten Abschlussinteresse für Cochstedt vorhanden sind und eine kurz- und mittelfristige Vermarktungsmöglichkeit von Cochstedt nicht zu erkennen ist. 4.17
Wer hat diese Konzepte mit welchem Ergebnis geprüft? Es wird auf die Antwort zu Frage IV-4.18 verwiesen. 4.18 Zu welchem Ergebnis kommt das von der Deutschen
Bank und einem anderen Gläubiger bei der Fa. Roland Berger in Auftrag
gegebene Gutachten? Zur
Bewertung der Vermarktungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ist der
Gutachter prüfend tätig gewesen. Das Gutachten wurde von der HBG in
Auftrag gegeben. Es enthält eine Einschätzung der Marktpotenziale von
Cochstedt und betriebsinterne Daten. Die Offenlegung des Gutachtens kann
im positiven oder negativen Sinne wesentlichen Einfluss auf die
Vermarktungsfähigkeit von Cochstedt haben. Das Gutachten stellt somit
ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar. Die HBG hat die Landesregierung
mit Schreiben vom 29.08.01 um Vertraulichkeit der Betriebsinterna gebeten.
Der Landesregierung ist es deshalb verwehrt, Einzelheiten des Gutachtens
offen zu legen. 4.19 Welche
Mitglieder der Landesregierung hatten zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von
diesem Gutachten und seinem Inhalt? Das Gutachten wurde dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt am 17.01.01 übergeben. Aus den vorgenannten Gründen durfte über den Inhalt des Gutachtens nur ministeriumsintern informiert werden. 4.20 Inwieweit
flossen die Erkenntnisse aus diesem Gutachten in die Entscheidungsfindung
der Landesregierung mit ein? Die
Ergebnisse des Gutachtens wurden in der Entscheidungsfindung der Landesregierung
berücksichtigt. 4.21 Welche
Kriterien hat Roland Berger als Voraussetzung für einen wirtschaftlichen
Betrieb aufgestellt? Eine
Beantwortung der Fragen ist der Landesregierung verwehrt, da dadurch Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse der HBG berührt werden (vgl. Antwort auf Fragen
IV- 4.18). 4.22 Welche
Mindestmenge als Frachtaufkommen setzt Roland Berger dabei voraus? Es
wird auf die Antwort zu Frage IV-4.21 verwiesen. 4.23 Welche
Überlegungen lagen den Grundstückskäufen durch die GSA (Grundstücksfonds
Sachsen-Anhalt GmbH) zugrunde? Die Grundstücksankäufe der GSA stellten den Beitrag des Landes an der Konsolidierung der HBG dar (vgl. Antwort zu Frage IV-4.15). Die Gründe, weshalb sich die Landesregierung am Konsolidierungsprogramm beteiligte, sind in der Antwort zu Frage IV-4.12 dargestellt. 4.24 Zu welchem Zeitpunkt, in welchem
Umfang und zu welchem Preis wurden Grundstücke der FuE- oder der
Betreibergesellschaft oder des Landkreises im Gewerbegebiet oder im
Flughafengelände von der GSA erworben? Durch die GSA sind folgende Grundstücksankäufe von der FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. Besitz KG und FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. KG vorgenommen worden: -
am 26. August 1999 15.442 m² GE-Fläche zum Kaufpreis von 268.187,93
€ (524.530,00
DM) sowie 98.151 m² GE-Fläche zum Kaufpreis von 1.789.521,50 €
(3.475.470,00 DM), -
am 16. Dezember 2000 106.994 m² (davon 53.497 m² Flughafenfläche und
53.497 m² GI-Fläche) zum Kaufpreis von 1.789.521,50 € (3.500.000,00
DM). Insgesamt beträgt der Durchschnittskaufpreis 17,38 €/m2 (34 DM/m2). 4.25 Wie wurde der Verkehrswert dieser
Grundstücke von der GSA oder anderen ermittelt? Zur Verkehrswertermittlung sind nach § 3 Wertermittlungsverordnung die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt im Zeitpunkt des Wertermittlungsstichtages zugrunde zu legen. Im Hinblick darauf wurde berücksichtigt, dass den Grundstücken – ausweislich der bestehenden Grundschuldeintragungen – ein Beleihungswert von über 25,56 €/m2 (50 DM/m2) zukommt. Die von der GSA angekauften Grundstücke sind solche mit besonderer Werthaltigkeit (direkt an der Landebahn gelegen und Teile der Flughafenfunktionsfläche). Preismindernd ist das bestehende Vermarktungsrisiko eingeflossen. Es wurden deutliche Abschläge vom Beleihungswert vorgenommen (Ankauf zu 17,38 €/m2 (34 DM/m2)). Dieser Preis stellte das Maximum der erzielbaren Verhandlungslösung dar, zu der die Hauptgläubiger noch bereit waren, die für einen Ankauf der Grundstücke erforderlichen Grundschuld–Pfandfreigaben zu erklären. Im Ergebnis wurde die Kaufpreisvorstellung von 35,79 bis 51,13 € (70 bis 100 DM) deutlich unterschritten, mit der die FE–Gruppe die Liegenschaften auf dem Markt angeboten hat. 4.26 In welcher Höhe sind Mittel des
Landkreises an die FuE- oder an die Betreibergesellschaft geflossen? Über
die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landkreises
Aschersleben-Staßfurt mbH (GfW) gewährte der Landkreis der
Flughafenentwicklungs GmbH & Co KG (FE) ein Darlehen in Höhe von
511.291,80 € (1 Mio. DM) und der HBG in Höhe von 1.022.583,70 € (2
Mio. DM). Über
das Ob und die Höhe weiterer Finanzzuweisungen des Landkreises an die Gesellschaften
liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. 4.27 Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe und zu
welchem Zweck hat der Landkreis bzw. seine Wirtschaftsfördergesellschaft
Kredite an die FuE- oder an die Betreibergesellschaft gewährt? Wenn ja,
wird gebeten, diese zu benennen. Es
wurde ein Darlehen an die FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. KG im
Jahr 2000 gewährt. Es diente der Finanzierung des durch die FE-Gruppe in
der ersten Konsolidierung übernommenen Kostendeckungsanteils. Ein
weiteres Darlehen an die HBG wurde im Jahr 2001 gewährt. Es diente der
Betriebsmittelfinanzierung der im 2. Halbjahr 2001 anfallenden
Flughafenbetriebskosten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage IV-4.26
verwiesen. 4.28 Ist dies mit der Kommunalaufsicht vorab besprochen
und eventuell genehmigt worden? Wenn ja, wird gebeten, dies zu erläutern.
Bei
den der Kommunalaufsicht bekannten oben genannten Leistungen des Landkreises
handelt es sich nicht um Rechtsgeschäfte, die der kommunalaufsichtlichen
Genehmigung bedürfen. Genehmigungspflichtig ist nach Kommunalrecht
lediglich der Gesamtbetrag der im kommunalen Haushalt vorgesehenen
Kreditaufnahme, unter bestimmten Voraussetzungen der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen und ab einer bestimmten Höhe
der vorgesehene Kassenkreditrahmen. Die sonstige Abwicklung der
Haushaltswirtschaft gestaltet die Kommune als selbständige Körperschaft
frei nach ihrem Ermessen. 4.29 Wie sind diese Kredite in beiden
Gesellschaften verwendet worden? Wenn ja, wird gebeten, dies zu erläutern.
Die
Frage nach der einzelnen Verwendung der Mittel ist nicht Gegenstand des
Handelns, der Absichten und der Planungen der Landesregierung. Sie kann
daher von der Landesregierung nicht beantwortet werden. 4.30 Besitzt
die Landesregierung Erkenntnisse über die Höhe der Betriebsmittel, die
notwendig sind, um den regulären Flugbetrieb in Cochstedt aufrecht zu
erhalten? Wenn ja, wird gebeten, diese zu beziffern. Der Landesregierung sind Daten über die Kosten des regulären Flugbetriebs in Cochstedt vorgelegt worden. Da sie in positiver oder negativer Weise Auswirkungen auf die Vermarktungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Cochstedt haben können, sind sie von der Vertraulichkeitserklärung der HBG nach Antwort zu Frage IV-4.18 umfasst. 4.31 Welche
Auswirkungen hätte die Insolvenz der mehrheitlich kommunalen
Betreibergesellschaft auf den Landeshaushalt? Das
Insolvenzverfahren der HBG ist zwischenzeitlich eröffnet worden. Der
Landeshaushalt wird durch die Insolvenz der HBG nicht belastet. Von der
HBG müssen Fördermittel zurückgefordert werden, wenn kein
Insolvenzplanverfahren mit dem Ziel einer Betriebsfortsetzung der HBG
durchgeführt wird. Ob eine Betriebsfortsetzung erfolgt, ist von der Prüfung
des eingesetzten Insolvenzverwalters abhängig. Daran anknüpfend wird die
Landesregierung über die Notwendigkeit einer Rückforderung entscheiden. 4.32
Wie sieht die Landesregierung die Situation in Cochstedt nach dem
31.12.2001 (Beendigung der Zahlungen des Hauptgesellschafters Landkreis
Aschersleben-Staßfurt)? Nach dem 31.12.2001 stehen bei der HBG keine ausreichenden Mittel für die Instandhaltung, Bewachung und Vermarktung von Cochstedt mehr zur Verfügung. Zusammen mit dem Insolvenzverwalter der HBG liegt es am Landkreis und den an der HBG beteiligten Standortkommunen, für die Vermarktung Sorge zu tragen und drohenden Verfall, Diebstahl und Vandalismus der Liegenschaft Cochstedt abzuwenden. Die Landesregierung steht nicht in der originären Verantwortung für Cochstedt. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich dafür gesorgt, dass ab 18. Januar 2002 die Sicherung der Infrastruktur durch den Insolvenzverwalter sichergestellt ist. Das Vorhaben “Gewerbe- und Industriegebiet mit Verkehrsflughafen” am Standort Cochstedt ist über die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landkreises Aschersleben-Staßfurt und durch den Landkreis initiiert worden (Flughafengenehmigung, Antragstellungen auf GA-Mittel). Ohne kommunale Mehrheitsbeteiligung, also die Beteiligungen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landkreises und der Standortkommunen, wäre eine Infrastrukturförderung nicht möglich gewesen. Das Projekt wurde mithin im regionalen wirtschaftspolitischen Interesse gefördert. Der Landkreis ist über seine Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zusammen mit den anderen Standortkommunen weiterhin Hauptgesellschafter. Der Aufsichtsrat trägt die Verantwortung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Er hat insbesondere Kontrollverpflichtungen für Unternehmenskonzept, Finanzplanung, Vermarktung und deren Umsetzung. Mit der GA-Förderung und den Grundstücksankäufen der GSA hat die Landesregierung finanzielle Beiträge geleistet, die weit über diejenigen der anderen Beteiligten hinausgegangen sind. Selbstverständlich ist sie zur weiteren Unterstützung bereit, wenn ernsthafte und belastbare Investitionsvorhaben vorgelegt werden. Dies war und ist notwendige Bedingung der Infrastrukturförderung für das “Gewerbe- und Industriegebiet mit Verkehrsflughafen” am Standort Cochstedt. 4.33 Gibt es konkrete Ansiedlungsinteressenten für den
Standort? Wenn ja, welche? Nein,
konkrete Ansiedlungsinteressenten gibt es nicht, vgl. Antwort zu Frage
IV-4.16. Soweit gegenwärtig Interessen an Cochstedt bestehen, gehen diese
über die Sondierung des Standortes nicht hinaus. Die Namen von in diesem
Sinne Interessierten dürfen aus den Gründen der Antwort zu Frage
IV-4.18. nicht benannt werden. 4.34 Wie schätzt die Landesregierung die Realisierung
eines Cargo-Hubs ein? Kann sich der Flughafenbetrieb daraus finanzieren? Eine
Aussage, ob und ab wann der Flugbetrieb sich aus diesem Geschäftszweig
finanzieren kann, hängt stark von der Art der Luftfracht sowie der
zeitlichen Abfolge des Betriebes ab. Sicherlich werden jedoch mehrere
10.000 Tonnen pro Jahr erforderlich sein. Die
Initiierung eines Cargo-Hub (Ausbau des Flughafengeschäfts in Cochstedt
mit Vernetzung anderer Flughafenstandorte durch ein schienengebundenes
Hub-System), wie etwa von einer privaten AG beabsichtigt, wäre mit
einem zusätzlichen Investitionsaufwand verbunden. Ein Urteil, ob ein
solcher Investor in der Lage ist, den Flughafenbetrieb daraus zu
finanzieren, ist durch die Landesregierung nicht zu fällen. 4.35 Hat die Landesregierung für die zukünftige
Verwendung von Flughafen und angrenzendem Gewerbegebiet ein Konzept
erarbeitet? Wenn ja, wird gebeten, dieses zu erläutern. Die
Landesregierung steht nicht in der originären Verantwortung für
Cochstedt; gleichwohl hat die Landesregierung jegliche Vermarktungsbemühungen
unterstützt. Diese Aufgabe liegt bei den vorläufigen Insolvenzverwaltern
und dem Landkreis sowie den Standortkommunen als kommunalen
Mehrheitsgesellschaftern und Mitinitiatoren des Projekts (siehe auch
Antwort zu Frage IV-4.32). Unabhängig
davon prüft die Landesregierung derzeit in Abstimmung mit der Region, ob
der Standort Cochstedt für einen regionalen Verkehrsflughafen geeignet
ist. 5 Weitere
Fluglandeplätze 5.1 In welcher Weise ist der Flugplatz
Magdeburg im Flughafenkonzept des Bundes berücksichtigt? Im
Flughafenkonzept der Bundesregierung (Stand 30. August 2000) wird der Flugplatz
Magdeburg in Tabelle 2 auf Seite 56 mit dem Hinweis erwähnt, dass für
die Start- und Landebahn sowie das Vorfeld eine erforderliche Bauerlaubnis
beantragt wurde. Des
Weiteren findet der Flugplatz Magdeburg unter dem Kapitel 5 (Seite 65 -
Kapazitätsengpässe und Bewertung des Bundes) Erwähnung. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es weiterhin dringend
erforderlich ist, den Kapazitätsengpass in Magdeburg (Schaffung neuer
Kapazitäten - hierbei ist die Verlängerung der Start- und Landebahn
gemeint) zu beseitigen. 5.2
Die Landesregierung war am Planfeststellungsverfahren zum Flugplatz
Magdeburg beteiligt und das Regierungspräsidium Verfahrensführer. Steht
die Landesregierung weiterhin zur erteilten Baugenehmigung laut
Planfeststellungsbeschluss? Wenn nein, warum nicht? Die
Landesregierung war über das Planfeststellungsverfahren durch das Regierungspräsidium
Magdeburg informiert, aber nicht im juristischen Sinne beteiligt. Neben
der grundsätzlichen Frage, ob ein Projekt planfestgestellt werden kann
oder nicht, ist natürlich auch das Problem eines wirtschaftlichen
Betriebes zu prüfen. Da dies nicht Aufgabe der Planfeststellungsbehörde
ist, hat die Stadt Magdeburg dies durch ein gesondertes Gutachten einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft feststellen lassen. Am 6. Dezember 2001
hat sich die Stadt für den Ausbau des Flugplatzes ausgesprochen. Die
Landesregierung wird in enger Absprache zwischen den beteiligten Ressorts
auf der Basis des in Arbeit befindlichen Flugplatzkonzeptes entscheiden,
ob weitere Fördermittel für den Ausbau des Flugplatzes Magdeburg
bereit gestellt werden. Es wird auf die Beantwortung zu Frage IV-4.35
verwiesen. 5.3 Wie
unterstützt die Landesregierung den Träger des Flugplatzes Magdeburg,
um die ab 01.01.2005 in vollem Umfang wirksam werdende Flugbetriebsvorschrift
JAR-OPS1 durch erforderliche Baumaßnahmen erfüllen zu können? Es wird auf die Antwort zu Frage IV-5.2 verwiesen. 5.4 Für die erste Ausbaustufe des
Magdeburger Flughafens einschließlich der Verlegung der B 71 werden über
4 Jahre 25 Mio. DM benötigt, davon ca. 10 Mio. DM reine Landesmittel.
Sieht sich die Landesregierung in der Lage, diesen Beitrag zu leisten?
Wenn nein, warum nicht? Die Stadt Magdeburg hat beim Ministerium für Wirtschaft und Technologie einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Landesinitiative REGIO gestellt, in dem auch das Flugplatzprojekt aufgeführt ist. Dieser wird derzeit noch geprüft. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Es wird auch auf die Antwort zu Frage IV-5.2
verwiesen. 5.5 Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit
einer Kooperation zwischen dem Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz
Magdeburg ein? Die Frage ob und in welchem Umfang eine Kooperation sinnvoll ist, muss in erster Linie von den Betreibergesellschaften herbeigeführt werden. Erst danach kann eine Bewertung durch die Landesregierung erfolgen. Hierzu wird auf die Beantwortung zu den Fragen IV-4.35 und IV-5.2 verwiesen. 5.6 Unterstützt
die Landesregierung die Ausbaupläne für den Fluglandeplatz Ballenstedt
insbesondere bei der Berücksichtigung der Auswirkungen der
Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS1? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Nach Rückfrage bei der Betreibergesellschaft ist ein Flugplatzausbau derzeit nicht geplant. 5.7 Unterstützt
die Landesregierung die Pläne zur Errichtung eines Fluglandeplatzes
Nordharz nördlich von Wernigerode? Für dieses Projekt wurde ein Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beim zuständigen Regierungspräsidium Magdeburg gestellt. Nur wenn eine Planrechtfertigung mit vorliegt, kann das Verfahren eingeleitet werden. Selbstverständlich wird dieses Projekt im Rahmen des in Arbeit befindlichen Flugplatzkonzept des Landes Sachsen-Anhalt bewertet.
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