Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Beantwortung der Großen Anfrage der CDU an die Landesregierung (Drs. 3/5276)

hier: Beantwortung der Fragen zum Thema "Luftverkehr"

 

IV            Luftverkehr

 

Die weitere Entwicklung der Luftverkehrsinfrastruktur als wichtiger Standort­faktor muss in Sachsen-Anhalt die notwendige Unterstützung und Förderung erfahren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den internationalen Großflughafen Stendal/Buchholz. Zudem muss auch über die Positionierung zum Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz Magdeburg im Rahmen eines Luftverkehrskonzeptes Sachsen-Anhalt entschieden werden.

 

1            Luftverkehrskonzept und Luftverkehrsgutachten

 

Um der Begriffsvielfalt entgegenzuwirken, wird im Folgenden der Begriff Luft­verkehrskonzept verwendet. Er steht für die ebenfalls in der Diskussion be­findlichen Begriffe Flughafenkonzept oder -konzeption, Flugplatzkonzept oder -konzeption.

 

1.1       Gab es in den Jahren 1995-2001 ein Luftverkehrskonzept der Landesre­gierung? Welche Arbeiten an Flugplätzen und Flughäfen wurden in 1995 in Sachsen-Anhalt durchgeführt? Welche Art von staatlicher Förderung wurde in welcher Höhe direkt oder indirekt aus Mitteln des Landes, des Bundes und der EU gewährt? In welcher Höhe sind die Mittel tatsächlich abgeflossen?

 

Die Landesregierung hat ein Gutachten terminlich so in Auftrag gegeben, dass bis zum Ende der 3. Legislaturperiode ein wissenschaftlich fundiertes Flugplatzkonzept im Entwurf vorliegt, der im Weiteren mit den Landkreisen und kreisfreien Städten er­örtert werden soll.

Am Flughafen Leipzig/Halle, an dessen Gesellschaft das Land beteiligt ist, erfolgte mit der Unterstützung des Landes der Ausbau nördlich der BAB 14. Mit der Inbe­triebnahme der neuen Start- und Landebahn im März 2000 können nun auch Inter­kontinentalflüge ohne Gewichtsbeschränkungen durchgeführt werden. Bis zum Jahr 2003 werden zur Verbesserung der Integration der Verkehrsträger voraussichtlich ca. 11,25 Mio. € (22 Mio. DM) für den Bau des Flughafenbahnhofs (Anteil Nahverkehr) bereitgestellt. Nach Inbetriebnahme des Schienenverkehrs auf der Strecke Halle–Leipzig kann der Flughafen sowohl von der Landeshauptstadt Magdeburg als auch von der Stadt Halle direkt mit der Bahn erreicht werden.

 

Tabelle IV-1.1

 

Flugplatz

Jahr

Förderzweck

Fördervolumen

Verkehrslandeplatz

Halle/Oppin

1994

Sanierung

Start- und Landebahn

 

GA-Förderung

920.325,30 €

(1.800.000 DM)

- abgeschlossen -

 

Verkehrslandeplatz

Magdeburg

1996

Vorfelderweiterung,

Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeu­ges

 

Investitionszuschuss

227.524,88 €

(445.000,- DM)

- abgeschlossen -

 

Verkehrslandeplatz

Magdeburg

1997

Komplettierung Vorfeld, einschließlich Beleuchtung,

Vorfeldkontrolle und Umzäunung von Flugbetriebsflächen

 

Investitionszuschuss

236.216,84 €

(462.000,- DM)

- abgeschlossen -

Verkehrslandeplatz

Stendal/Borstel

1997

Verbesserung der Luftaufsichtsstelle durch:

- Funkgerät für den Flugfunkverkehr

- Signalscheinwerfer

- Flugplatzdrehfeuer

 

Investitionszuschuss

10.361,33 €

(20.265,- DM)

- abgeschlossen -

Verkehrsflughafen

Cochstedt

seit 1997

Ausbau des Verkehrsflughafens im Rahmen der Förderung eines Ge­werbe- und Industriegebietes

Investitionsförderung durch das Wirtschafts­ministerium

40,90 Mio. €

(ca. 83 Mio. DM)

 

 

1.2            Ausweislich der Antwort der Landesregierung (3/4823) auf die Kleine An­frage (3/4722) wird derzeit der nächste Baustein einer Flugplatzkonzep­tion erarbeitet. Wie viele Bausteine gibt es bereits und worin bestehen diese? Wer hat an ihrer Erstellung mitgewirkt?

 

Der erste Baustein diente der Erstellung eines Datengerüstes und ersten Abschät­zungen für zukünftige Entwicklungen. Als zweiter Baustein wurden Aussagen zu den relevanten Wirtschaftsdaten sowie weitere tabellarische Darstellungen ausgearbeitet. Der nunmehr dritte und abschließende Baustein umfasst die zusammenfassende Analyse auf der Grundlage aller vorhandenen Daten sowie die Vorschläge zur zu­künftigen Infrastruktur des Luftverkehrs.

Die Vergabe zur Ausarbeitung der letzten Bausteine erfolgte nach Vorlage des Flug­hafenkonzeptes der Bundesregierung sowie der Erhebung der Datenbasis für den fortzuschreibenden Bundesverkehrswegeplan. Somit können realitätsnahe und für die Verkehrspolitik des Landes nutzbringende Ergebnisse erwartet werden.

 

Zusätzlich wurde ein weiterer Gutachter damit beauftragt festzustellen, ob es sinnvoll sein kann, das Projekt Berlin International am Standort Stendal zu verfolgen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Standort Stendal als Alternative verfolgt werden sollte, so lange der Ausbau Schönefeld als internationales Drehkreuz nicht gesichert ist.

 

Tabelle IV-1.2

Baustein

Aufgabenstellung/Ergebnis

1.       Baustein

Ist–Darstellung der vorhandenen Flugplätze im LSA für die Erstellung des Flugplatzkonzeptes und erste Abschätzungen zur Entwicklung des Luftverkehrs

2.       Baustein

Zuarbeit von wirtschaftlichen Daten zum Flug­platzkonzept einschließlich grafischer und ta­bellarischer Darstellungen

3.       Baustein

Erstellung des Flugplatzkonzeptes für das Land Sachsen-Anhalt

4.       Gutachterliche Bewertung

Ermittlung der Marktchancen der Realisierung eines Flughafens Berlin International am Standort Stendal.

 

Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfas­senden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutachters nicht genannt werden darf.

 

1.3            Welche Gutachten hat das Land im Zusammenhang mit Flughafen- bzw. Flugplatzplanungen und den damit zusammenhängenden Raumord­nungsverfahren in den Jahren 1994 - 2001 von wem und mit welchem Kostenaufwand erstellen lassen? Zu welchen Ergebnissen kommen die Gutachter im Einzelnen?

 

Vom MRLU bzw. aus dem Geschäftsbereich des MRLU wurden im Zusammenhang mit dem Flughafen Stendal-Buchholz Gutachten in Auftrag gegeben.

Es wird auf die Tabellen IV-1.2 und IV-3.8 verwiesen. Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfassenden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutachters, insbesondere im Zusammenhang mit seinem Honorar nicht genannt werden darf.

 

1.4      Sind der Landesregierung andere von Dritten in Auftrag gegebene Gut­achten bekannt? Wenn ja, wann wurden diese Gutachten in Auftrag ge­geben bzw. wann wurden diese erstellt? Zu welchen Ergebnissen kamen diese Gutachten, soweit sie der Landesregierung bekannt sind?

 

Es wird auf die Antworten zu den Fragen IV-4.18 und folgende verwiesen.

 

1.5      Sind im Bereich Luftverkehr Gutachten von Gesellschaften in Auftrag gegeben worden, an denen das Land beteiligt ist? Wenn ja, wann wurden diese Gutachten in Auftrag gegeben bzw. wann wurden diese erstellt? Zu welchen Ergebnissen kamen diese Gutachten, soweit sie der Landesre­gierung bekannt sind?

 

Im Auftrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLH) wurde das Konzept “Unterneh­mensstruktur 2000” der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden zur Vorbereitung der Mitteldeutschen Flughafen AG von einem Gutachter untersucht. Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfassenden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA so­wie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutach­ters nicht genannt werden darf.

Im Ergebnis wurde daraufhin die Mitteldeutsche Flughafen AG am 06.12. 2000 gegrün­det.

 

2            Flughafen Leipzig-Halle

 

2.1     Welche Gesellschaftergremien gibt es bei der Mitteldeutschen Flughafen AG (MDF AG) und wer vertritt das Land in diesen?

 

Tabelle IV-2.1

 

Gesellschaftergremien bei der MF AG

vertreten durch

Aufsichtsrat

Herr Minister Dr. Heyer (MWV)

Herr Minister Gerhards (MF)

Präsidium

Herr Minister Dr. Heyer (MWV)

Hauptversammlung

Herr Umlauft (MWV)

Finanzausschuss

Herr Dr. Stegmann (MF) als Gast

Strategieausschuss

Herr Klewe (MWV) als Gast

 

2.2      Wie wird die gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten in die Pra­xis umgesetzt? Anhand der Bestellung des Geschäftsführers oder ande­rer Funktionsträger wird um geeignete Beispiele gebeten.

 

Die bisherigen Entscheidungen in den Aufsichtsgremien bedurften bisher keiner ge­sonderten Vorabsprachen. Die Beschlüsse wurden einvernehmlich gefasst.

Rechte, die nicht über die Satzung bzw. die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und Vorstands abzusichern sind, wurden in der gemeinsamen Erklärung der Minis­terpräsidenten festgeschrieben. Damit wurden über die bisherigen Grundlagen hin­aus Festlegungen zur einvernehmlichen Entwicklung der Mitteldeutschen Flughafen AG getroffen. Insbesondere in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten der MF AG ist Einvernehmen zwischen den Aktionären Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt bzw. der für sie handelnden Personen zu erzielen, unbeschadet der grundsätzlichen Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit der Mandatsträger.

 

2.3            Wurden im Rahmen der Neuorganisation Gutachter eingeschaltet? Wenn ja, welche und zu welchen Kosten? Fand zu irgendeinem Zeitpunkt eine Erstattung der Kosten durch das Land statt?

 

Es wird auf die Antwort zu Frage IV-1.5 verwiesen.

 

Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfas­senden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutachters, insbesondere im Zusammenhang mit seinem Honorar nicht genannt werden darf.

 

2.4      Wann wird dem Landtag über die mit der Neuorganisation über eine Hol­dingstruktur erhofften Synergiegewinne und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der MDF AG berichtet?

 

Die MF AG als Holding hat am 01.01.2001 ihre Arbeit aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen über den Eintritt erhoffter Synergieef­fekte und Aussagen zu den Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der MF AG getroffen werden. Hierzu sind längere Beobachtungszeiträume (von mindestens zwei Jahresabschlüssen) erforderlich.

 

2.5            Welche Synergieeffekte wurden durch die neue Konstruktion bei der Re­duzierung der Personalkosten erzielt?

 

Es wird auf die Antwort zu Frage IV-2.4 verwiesen.

 

2.6               Welche Zugverbindungen sind über den Flughafenbahnhof derzeit in Be­trieb oder geplant?

 

Gemäß gemeinsamer Absprache zwischen den Ländern Sachsen und Sachsen-An­halt soll der Flughafenbahnhof zum Flugplanwechsel im Jahr 2003 mit durchgehen­den Zügen auf der Strecke Halle – Leipzig in Betrieb gehen. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Aufnahme einer Nahverkehrsverbindung im 1–Stunden–Takt zwischen Halle und Leipzig vorgesehen.

Ab dem Jahr 2003 soll der Flughafen Leipzig/Halle durch die Fernverkehrslinien

-           ICE Dresden–Leipzig–Halle–Magdeburg–Hannover–Ruhrgebiet (derzeitige IC–Linie 5),

                   IC Leipzig–Magdeburg–Hannover–Oldenburg (derzeitige IR–Linie 14)

angebunden werden.

Mit der DB AG wird derzeit abgestimmt, die Baumaßnahmen so zu beschleunigen, dass dieses Ziel erreicht werden kann.

 

3            Flughafen Stendal-Buchholz (geplant)

 

3.1       Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens?

 

Der Projektträger, die Firma AIRAIL AG, hat das Ziel, die Unterlagen für das Plan­feststellungsverfahren im ersten Halbjahr 2002 dem Regierungspräsidium Magde­burg als zuständiger Behörde vorzulegen.

 

3.2             Welche Gespräche wurden mit welchem Ergebnis mit dem Bund ge­führt?

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Flughafenkonzeptes der Bundesregierung wurden unter anderem mit dem BMVBW Gespräche geführt. So konnte erreicht werden, dass der Standort Stendal im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Luftverkehr aufgeführt wurde.

Stendal bietet als alternativer Standort für einen Großflughafen, falls Schönefeld nicht realisiert werden kann, eine Reihe herausragender Vorteile:

- Da keine Lärmbeschränkungen zu erwarten sind, wird ein Flughafen dort nicht in seiner Entwicklung eingeschränkt wie ein stadtnaher Flughafen.

- Da kein Nachtflugverbot zu erwarten ist, wird ein 24-Stunden-Betrieb möglich sein.

- Bereits vorliegende oder sicher zu erwartende rechtliche Genehmigungen ermögli­chen einen raschen Baubeginn.

- Mit modernen ICE-Zügen ist der Flughafenstandort bei Stendal in 35 Minuten vom Lehrter Bahnhof in Berlin erreichbar; die Flugreisenden können bereits während der Zugfahrt einchecken und ihr Gepäck aufgeben und direkt im Abflugbereich ankom­men; das bedeutet erstklassige Zeit- und Bequemlichkeitsvorteile (Projektidee).

- Es sind keine Kontaminationsprobleme bekannt.

 

3.3            Welchen Ländern wurde das Projekt vorgestellt? Ist das Projekt mit inte­ressierten Ländern auf Regierungsebene abgesprochen? Wenn ja, mit welchen?

 

Von einer offiziellen Vorstellung des Projektes auf Regierungsebene wurde bisher abgesehen. Das Land hat jedoch die Studie zur Ermittlung der Marktchancen der Realisierung eines Flughafens Berlin International am Standort Stendal an verschie­dene Länder versandt. In vielfältigster Weise nutzte die Landesregierung alle Mög­lichkeiten das Projekt bei einem möglichen Scheitern des Vorhabens am Standort Schönefeld zu entwickeln. Im Rahmen der VALK vom 11. Oktober 1999 wurde das Thema “Strategie zur Entwicklung der deutschen Flughäfen” diskutiert. Im Ergebnis der Erörterung hat das Land Sachsen-Anhalt den Standort Stendal ins Gespräch ge­bracht.

 

3.4            Wurden Gespräche und mit welchem Ergebnis im Hinblick auf eine För­derung mit der EU geführt?

 

Das Projekt wurde im Juli 2001 bei der Europäischen Kommission, GD Energie und Verkehr, in Brüssel vorgestellt. Konkrete Absprachen einer Förderung konnten na­turgemäß noch nicht erfolgen.

 

3.5      Wie stellt sich die Landesregierung einen funktionalen Flughafenbetrieb Stendal-Buchholz ohne direkte Autobahnanbindung in Sachsen-Anhalt vor?

 

Ein Flughafenbetrieb ist ohne eine Autobahnanbindung unrealistisch.

Für den Flughafen “Berlin International bei Stendal” ist auf Grund des Landesent­wicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt (zeichnerische Darstellung der Ziele der Raumordnung) und der “Verkehrsuntersuchung Nordost” des BMVBW folgende Straßenanbindung vorgesehen:

- Autobahnerweiterung A 14 Magdeburg–Stendal zur A 24 Richtung Hamburg–Berlin

- Ausbau der Bundesstraßen 188, 189 und B 5.

 

3.6      Wie stehen die Länder Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Brandenburg zu diesem Flughafenprojekt und welche konkreten Aussagen sind bisher der Landesregierung bekannt geworden?

 

Bevor konkrete Aussagen anderer Länder erwartet werden können, muss der Plan­feststellungsbeschluss vorliegen.

 

3.7            Welche Gespräche wurden mit der Industrie im Hinblick auf mögliche Investitionen geführt? Wie ist der konkrete Stand der Gespräche der Air­ail AG? Welche konkreten Zusagen wurden schon gemacht?

 

Nach Angaben der AIRAIL AG werden derzeit intensive Gespräche mit potenziellen Betreibern und Investoren geführt. Da es sich um Gespräche zwischen Unternehmen handelt, sind deren Ergebnisse vertraulich.

 

3.8            Welche Gutachten wurden im Zusammenhang mit diesem Projekt in Auf­trag gegeben und von wem zu welchen Kosten?

 

Zu diesem Projekt wurden folgende Gutachten in Auftrag gegeben:


Tabelle IV-3.8

Auftraggeber/Jahr

Gegenstand des Gutachtens

Kosten

MWV/1997

“Langfristige Luftverkehrsprognose für den Flughafen Berlin Internatio­nal am Standort Stendal”

203.366,64 €

(397.555,00 DM)

MRLU/1997

“Raum- und Verkehrsentwicklung Altmark unter besonderer Berück­sichtigung des Luftverkehrs”

10.123,58 €

(19.800,00 DM)

MRLU/1997

“Grobstudie Öffentliche Infrastruk­turmaßnahmen im Zusammenhang mit einem von einem privaten An­tragssteller geplanten Großflugha­fen Buchholz (Altmark)”

28.989,74 €

(56.695,00 DM)

MRLU/1997

“Vorstudie für den Entwurf eines Entwicklungskonzeptes des Ge­genentwurfs zu einem angedachten Großflughafen Buchholz”

13.743,56 €

(26.880,00 DM)

Regierungspräsi­dium Magdeburg

“Gutachten zum Thema Flugsicher­heit unter den Gesichtspunkten des Vogelschlags”

16.854,74 €

(32.965,00 DM)

MWV/2000

“Ermittlung der Marktchancen der Realisierung eines Flughafens Ber­lin International am Standort Sten­dal”

230.081,34 €

(ca. 450.00,00 DM) (gemein­sam mit MW, Stadt Magde­burg und Stendal sowie Alt­markkreis)

 

Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 18 Landesverfassung LSA gewährleisten einen umfas­senden Eigentumsschutz, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließt. § 61 Beamtengesetz LSA sowie § 30 VwVfG LSA konkretisieren diese Garantie, so dass der Name des Gutachters, insbesondere im Zusammenhang mit seinem Honorar nicht genannt werden darf.

 

4            Flughafen Cochstedt

 

4.1            Welche Überlegungen führten zum Ausbau des Standortes Cochstedt?

 

Entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm wurde der Standort als Gewerbe- und Industriegebiet mit Flughafen entwickelt.

Der Ausbau von Cochstedt wurde auf Initiative des Landkreises Aschersleben-Staß­furt und Herrn Bartholomäus als späterem Hauptgesellschafter der FE-Gruppe vor­genommen. Zwischen diesen wurde hierzu am 05.07.1995 eine Kooperationsverein­barung abgeschlossen. Zu den Zielsetzungen des Kooperationsvertrages gehörte, den Flugplatzstandort Cochstedt durch die Entwicklung eines Gewerbegebietes zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen und überregional tätigen Firmen der Luftfahrt so­wie ansässigen Firmen einen Luftfrachtflughafen zu bieten. Entsprechend hieß es im Schriftverkehr der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) des Landkreises vom


24.10.1995 zur Beantragung der Flughafengenehmigung: ”Für die weitere Entwick­lung des Gewerbeparks soll am Harz-Börde Flughafen Cochstedt/Schneidlingen ge­werbliche Luftfahrt mit Fluggerät über 14 t maximale Abflugmasse mit Instrumenten­flugbetrieb ständig durchgeführt werden.” Die GfW hat auch entsprechende GA-An­träge auf Infrastrukturförderung für das Projekt gestellt.

 

4.2      Was ist flugaffines Gewerbe? Gibt es für flugaffines Gewerbe bestimmte Standortkriterien?

 

Flugaffin ist Gewerbe, das als Standortkriterium eine Flughafeninfrastruktur zur An­siedlung benötigt. Zum flugaffinen Gewerbe gehören insbesondere das Luftfracht umschlagende Logistik- und Transportgewerbe, das Flugzeug/Flugzeugteile herstel­lende Produktionsgewerbe und die Flugzeugwartung.

 

4.3            Welche verbindlichen Investitionszusagen lagen zu Beginn des Ausbaus vor?

 

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) des Landkreises Aschersleben-Staßfurt  hat im GA-Antragsverfahren (Gemeinschaftsaufgabe-Antragsverfahren) 11 Investoren für eine Ansiedlung in Cochstedt benannt. Der angegebene Flächenbe­darf war so groß, dass das geplante Gewerbegebiet für eine Realisierung sämtlicher benannter Ansiedlungen nicht ausgereicht hätte. An der Ernsthaftigkeit dieser Inter­essensbekundungen zu zweifeln, bestand kein Anlass, da die GfW eine Gesellschaft in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (des Landkreises) ist. Diese Angaben der GfW waren Grundlage für die GA-Bewilligungsentscheidung.

 

4.4            Welche Mitglieder der Landesregierung haben mit welchen Investoren und in welchem Zeitraum wie viele Gespräche geführt?

 

Die Vermarktung von Cochstedt ist und war nicht originäre Aufgabe der Landesregie­rung. Die Verantwortung dafür liegt bei den vor Ort tätigen Flughafengesellschaften.

Nach den Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist von Anfang an der Projektträger für die rahmenplankonforme Abwicklung des Vorhabens zuständig, zu der die Vermarktung, die Ausführung und der Betrieb des Infrastrukturprojektes gehören. Projektträgerin von Cochstedt ist die eigens für diesen Zweck gegründete Harz-Börde-Flughafenbetreibergesellschaft mbH (HBG), die zu 36 % vom Landkreis, zu je 5 % von den Standortkommunen Schneidlingen, Cochstedt und Egeln, sowie zu 49 % von der FE Flughafenent­wicklungs GmbH & Co. Besitz KG gehalten wird.

Die Vermarktung oblag daneben der FE-Gruppe als Eigentümerin der zu veräußern­den Gewerbefläche. Schließlich ist und war auch die GfW Beteiligte. Sie hat als Mit­initiator des Projekts die ersten GA-Anträge gestellt und die Ansiedlungsinteressen­ten in das Förderverfahren eingebracht, deren Anzahl in der Antwort zu Frage IV-4.3 genannt ist. Heute ist die GfW kommunale Mehrheitsgesellschafterin der HBG.

Durch die Landesregierung wurden unterstützende Gespräche mit Investoren auf Arbeitsebene vom nach der Geschäftsverteilung zuständigen Ministerium für Wirt­schaft und Technologie geführt. Die Investitionsinteressen dürfen zum Schutz beste­hender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht benannt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unternehmen der Veröffentlichung vorher ausdrücklich zuge­stimmt haben. Aus wettbewerblichen Gründen haben Investoren regelmäßig ein Inte­resse daran, ihren Eintritt oder ihre Expansion in den Markt nicht vorfristig Konkur­renten zu offenbaren.

Am Rande des zweiten Straßenfestes in Egeln am 01. Oktober 1995 wurde Herrn Ministerpräsident Dr. Höppner das Vorhaben eines Gewerbegebietes am Flughafen Cochstedt vorgestellt. Am 23. April 1998 nahm der Minister des Inneren in Meisdorf auf Einladung des Landkreises Aschersleben-Staßfurt an der Vorstellung eines Kon­zeptes einer amerikanischen Investorengruppe teil. Weiterhin nahm er im Sommer in Magdeburg an einem Gespräch teil, welches der damalige Minister für Wirtschaft und Technologie mit Vertretern der Investorengruppe führte. Darüber hinaus hatte der Minister des Innern als Abgeordneter aus dem Landkreis Aschersleben-Staßfurt mehrere Kontakte zu möglichen Finanziers, die vorrangig auf Initiative von Herrn Bartholomäus zustande kamen.

 

4.5            Welche Mitglieder der Landesregierung haben sich an offiziellen Veran­staltungen in Cochstedt, wie beispielsweise Spatenstichen beteiligt?

 

Der Ministerpräsident Dr. Höppner sowie der Minister des Innern Herr Dr. Püchel nahmen am 22. November 1997 bei der Vornahme des Spatenstichs für den Gewer­bepark Cochstedt teil. Die Übergabe des Bescheides über die Änderung der Flug­hafengenehmigung erfolgte durch den Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Herrn Dr. Heyer in Anwesenheit des Ministers des Innern, Herrn Dr. Püchel, im Frühjahr 1998.

 

4.6      In welcher Höhe wurden Landesmittel für den Flughafen oder das an­grenzende Gewerbegebiet vor 1994 ausgekehrt?

 

Vor 1994 wurde ein GA-Zuschuss in Höhe von 1,38 Mio. € (2,7 Mio. DM) durch die Landesregierung ausgezahlt. Weitere Landesmittel wurden vor 1994 nicht gewährt.

 

4.7      In welcher Höhe wurden Fördermittel zugesagt und ausgezahlt?

 

Zusätzlich zu der unter Frage IV-4.6 genannten Zuwendung wurde durch GA-Förde­rung 1997 ein Zuschuss in Höhe von 42.430.477,00 € (82.986.800 DM) bewilligt. Da­von wurden bislang 40.074.336,00 € (78.378.589,39 DM) ausgezahlt.

 

4.8      In welcher Höhe flossen Landesmittel/Bundesmittel/EU-Mittel neben den durch Fördermittelbescheid zugesagten Mitteln in die Flughafeninfra­struktur, in das angrenzende Gewerbegebiet, in Erschließungsstraßen, in sonstige Infrastruktur im Zeitraum von 1994 bis einschließlich 2001?

 

Neben der GA-Förderung nach Antwort zu Frage IV-4.7 flossen im Zeitraum von 1994 bis 2001 folgende Fördermittel in den Flughafen:

144.495,66 € (282.608,95 DM) für die Vermarktung davon:

Anteil EU-Mittel:             99.291.201,00 € (194.196,71 DM)

Anteil Landesmittel:              45.204,46 € (88.412,24 DM).

 


4.9      In welcher Höhe flossen so genannte Finanzausgleichsmittel in die Flug­hafeninfrastruktur, in das angrenzende Gewerbegebiet, in Erschlie­ßungsstraßen, in sonstige Infrastruktur, als Kredite oder Betriebskosten­zuschüsse an die FuE-Gesellschaft oder an die Betreibergesellschaft im Zeitraum von 1994 bis einschließlich 2001?

 

Wegen des so genannten Gesamtdeckungsprinzips ist weder für die Landesregie­rung noch die beteiligten Kommunen ersichtlich, ob und in welcher Höhe Einnahmen aus dem Finanzausgleich für Cochstedt eingesetzt wurden.

Die Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten nach dem Finanzausgleichsgesetz allgemeine Zuweisungen, investive Zuweisungen, Zuweisungen zur Milderung der Sozialhilfelasten, Straßenbaulastzuweisungen und Zuweisungen für die Schülerbe­förderung. Diese Zuweisungen sind nicht zweckgebunden, sondern im kommunalen Haushalt als allgemeine Deckungsmittel anzusetzen. Das heißt, sie dürfen für Aus­gaben jeder Art verwandt werden. Lediglich die investiven Zuweisungen dürfen nur innerhalb des Vermögenshaushaltes zum Einsatz kommen. Investive Zuweisungen sind für Cochstedt nicht gewährt worden.

 

4.10      Zu welchem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass die Vorverträge bzw. die Investitionszusagen potenzieller Investoren nicht eingehalten wurden? Warum wurden diese nicht eingehalten?

 

Die Vermarktung von Cochstedt ist durch die GfW, HBG und die FE-Gruppe durch­geführt worden (vgl. Antwort zu Frage IV-4.4). Die Landesregierung hat daher keine originären Kenntnisse darüber, weshalb die avisierten Ansiedlungen nicht zustande gekommen sind. Nach Angaben der FE-Gruppe und der HBG lag der Grund für das Scheitern der Ansiedlung des amerikanischen Flugzeugbau-Investorenkonsortiums darin, dass im Rahmen der Gesamtfinanzierung der erforderliche Eigenanteil nicht dargestellt werden konnte. Über die Entwicklung der Vermarktung ist die Landesre­gierung durch die FE und HBG im Wesentlichen nur zeitgleich und mit gleichem In­halt wie die Presse und Öffentlichkeit informiert worden.

 

4.11            Wurden Schadensersatzansprüche gegen potenzielle Investoren ge­prüft? Wenn nein, warum hat die Landesregierung nicht darauf hinge­wirkt?

 

Dem Land stehen nach Prüfung der Landesregierung keine eigenen Schadenser­satzansprüche gegen potenzielle Investoren zu. Schadensersatzansprüche können bei Nichterfüllung bereits abgeschlossener Verträge durch die Vertragsparteien selbst oder von den verhandlungsführenden Parteien eines Vertrages unter dem Ge­sichtspunkt der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Pflichten erhoben werden, wenn ein Investor grundlos seine Vertragsverhandlungen abbricht und durch die bis­herigen Verhandlungen ein so genannter Vertrauensschutztatbestand auf Weiterver­handlung geschaffen worden ist. Die Landesregierung war weder Partei von bereits abgeschlossenen Verträgen noch der Anbahnung von Vertragsverhältnissen zum Verkauf von Liegenschaften. Dies war ausschließlich die FE-Gruppe, daneben die HBG und GfW (vgl. Antwort zu Frage IV-4.10). Daher kann die Landesregierung nicht beurteilen, ob Schadensersatzansprüche unter den Gesichtspunkten der Nicht­erfüllung bestehender Verträge oder wegen grundlosen Abbruches von Vertragsver­handlungen geltend gemacht werden können. Im Bereich der kommunalen Selbst­verwaltung und zivilrechtlichen Privatautonomie ist es ihr darüber hinaus verwehrt, auf die Erhebung von Schadensersatzansprüchen hinzuwirken.

 

4.12       Auf welcher Grundlage ist die Förderung trotzdem weitergeführt wor­den?

 

Grundlage der Weiterführung der Förderung waren die mit den Hauptgläubigern von Cochstedt im Juni 1999 geführten Konsolidierungsgespräche, die der Beseitigung der Liquiditätsschwäche der HBG, der Weiterführung des Flughafenbaus und der Unterstützung der Vermarktung dienten.

Im Zentrum stand die Frage, ob man die von den Beteiligten eingesetzten Mittel (seitens des Landes bis dahin 17,38 Mio. € (34 Mio. DM) GA-Förderung) verloren gegeben und das gesamte Projekt Cochstedt infrage stellen oder ob man versuchen sollte, den Flughafen durch eine gemeinsame Kraftanstrengung auf eine neue Basis zu stellen.

Für die Beteiligung der Landesregierung an der Konsolidierung war ausschlagge­bend, dass durch die HBG eine Vielzahl bestehender Verhandlungskontakte für Cochstedt benannt worden sind. Die in dem Verfahren beteiligte kreditgewährende deutsche Großbank hatte es übernommen, die Investorensuche aktiv zu unterstützen und ein Consultant Büro mit der Begleitung der Vermarktungsaktivitäten zu beauftra­gen.

 

4.13    Wie oft, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis wurde die Problematik ”Cochstedt” im Kabinett beraten?

 

Das Kabinett hat in acht Sitzungen über die Problematik “Cochstedt” beraten. Davon fanden eine Beratung 1998, sieben Beratungen 2001 und zwei Beratungen in 2002 statt.

 

4.14            Welche Art von Abstimmung hat es in welchem Zeitraum zwischen dem Wirtschaftsressort und dem Verkehrsressort zum Standort Cochstedt gegeben?

 

Zwischen Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt hat es über den gesamten Projektzeitraum Abstimmungen zu den Voraussetzungen und der Weiterführung der Flughafenbetriebsgenehmigung gege­ben.

 

4.15            Welche Maßnahmen wurden in den drei im Landtag vorgetragenen Kon­soli­dierungsprogrammen durchgeführt?

 

Maßnahmen der drei Konsolidierungsprogramme waren, gegliedert nach den Zeit­punkten der Konsolidierungen:

 

Erstes Konsolidierungsprogramm (Juni 1999)

Aufgrund einer im Januar 1999 erstatteten Anzeige wegen Subventionsbetruges wurde das reguläre Fördermittelcontrolling durch folgende Maßnahmen intensiviert:

- Fördermittel werden nur noch gezahlt, nachdem der Aufsichtsrat die Mittel angefor­dert hat und LFI sowie Staatshochbauamt die Rechnungen geprüft haben,

- Fördermittel werden nur noch an die Bank (Verwahrkonto) und über diese, nach Nachweis des für die Förderung erforderlichen Eigenanteils, direkt an die Gläubiger der HBG gezahlt.

Die für die Investitionsfinanzierung entstandene Eigenmittel-Deckungslücke der FE-Gruppe und HBG in Höhe von 5,11 Mio. € (10 Mio. DM) (einschließlich der 818.067 € (1,6 Mio. DM) fehlenden Mittel, die durch die Verwendungsnachweisprüfung nicht nachgewiesen werden konnten, vgl. oben) wurde anteilig durch die Hauptgläubiger, die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Aschersleben–Staßfurt sowie die Landes­regierung geschlossen. Die Landesregierung beteiligte sich mit Grundstücksankäu­fen der GSA in Höhe von 2,04 € (4 Mio. DM).

Die kreditgewährende deutsche Großbank erklärte sich bereit, die Vermarktung des Projektes aktiv zu unterstützen, eine Firma wurde mit der Begleitung der Vermark­tungsgespräche beauftragt.

 

Zweites Konsolidierungsprogramm (September 2000)

Die GSA nahm im Auftrag des Landes einen weiteren Grundstücksankauf in Höhe von 1,79 Mio. €   (3,5 Mio. DM) vor. Dies war erforderlich, um das Betriebsmitteldefizit zu decken, die ab Vollinbetriebnahme des Flughafens im Juli 2000 bis zum Jahresende 2000 vom Flughafenunternehmer kalkuliert wurde.

 

Drittes Konsolidierungsprogramm (März bis Anfang November 2001)

Der Landkreis gewährte der HBG im Juni 2001 für die Betriebskosten des Jahres 2001 ein Betriebsmitteldarlehen i. H. v. 1.023 Mio. € (2 Mio. DM). Die Landesregie­rung erklärte sich im Gegenzug bereit, die Belastbarkeit der durch die HBG aufge­nommenen Verhandlungskontakte und sich daraus ergebende Vermarktungsmög­lichkeiten durch einen im Luftverkehrsgeschäft erfahrenen Consultant prüfen zu las­sen.

 

4.16            Welche Konzepte für die Fortführung der Förderung im Rahmen der Konsolidierungsprogramme lagen der Landesregierung vor, nachdem die Luftfahrtindustrie weggebrochen war?

 

Grundlage der Förderung war auch nach dem Wegbrechen der amerikanischen Luftfahrtindustrie das von der HBG eingereichte Betreiberkonzept. Das Betreiberkon­zept hat ganz allgemein die Gewinnung von Investoren für den Gewerbepark sowie die Akquirierung von Luftfracht beinhaltet (vgl. Antwort zu Frage IV-4.1). Es war nicht auf die Ansiedlung von Unternehmen der amerikanischen Luftfahrtindustrie be­schränkt. Diese Ziele sind beibehalten worden.

Die FE-Gruppe und die HBG haben der Landesregierung auf Nachfrage zum jeweils aktuellen Entwicklungsstand zu verschiedenen Zeitpunkten eine Vielzahl von An­siedlungsinteressenten und Verhandlungskontakten für Cochstedt benannt. Es be­stand kein Anlass, die Ernsthaftigkeit dieser Verhandlungen in Zweifel zu ziehen, da die HBG eine mehrheitlich von öffentlich-rechtlichen Körperschaften gehaltene Ge­sellschaft ist. Unter Teilnahme der Grundpfandrechtsgläubiger liefen noch im 4. Quartal 2000 Verhandlungen mit amerikanischen Investoren.

Einen eigenen Einblick in den Stand der Verhandlungen erhielt die Landesregierung im Herbst 2001, als sie sich im Gegenzug zum Betriebsmittelkredit des Landkreises bereit erklärte, die vorliegenden Verhandlungslisten der HBG auf Belastbarkeit und Vermarktungspotenziale zu prüfen. Im Ergebnis lautete die Prüfung des von der Landesregierung beauftragten Consultants darauf, dass keine Interessenten mit ei­nem konkreten Abschlussinteresse für Cochstedt vorhanden sind und eine kurz- und mittelfristige Vermarktungsmöglichkeit von Cochstedt nicht zu erkennen ist.

 

4.17    Wer hat diese Konzepte mit welchem Ergebnis geprüft?

 

Es wird auf die Antwort zu Frage IV-4.18 verwiesen.

 

4.18    Zu welchem Ergebnis kommt das von der Deutschen Bank und einem anderen Gläubiger bei der Fa. Roland Berger in Auftrag gegebene Gut­achten?

 

Zur Bewertung der Vermarktungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ist der Gutach­ter prüfend tätig gewesen. Das Gutachten wurde von der HBG in Auftrag gegeben. Es enthält eine Einschätzung der Marktpotenziale von Cochstedt und betriebsinterne Daten. Die Offenlegung des Gutachtens kann im positiven oder negativen Sinne we­sentlichen Einfluss auf die Vermarktungsfähigkeit von Cochstedt haben. Das Gut­achten stellt somit ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar. Die HBG hat die Lan­desregierung mit Schreiben vom 29.08.01 um Vertraulichkeit der Betriebsinterna ge­beten. Der Landesregierung ist es deshalb verwehrt, Einzelheiten des Gutachtens offen zu legen.

 

4.19            Welche Mitglieder der Landesregierung hatten zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von diesem Gutachten und seinem Inhalt?

 

Das Gutachten wurde dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt am 17.01.01 übergeben. Aus den vorgenannten Gründen durfte über den Inhalt des Gutachtens nur ministeriumsintern informiert werden.

 

4.20            Inwieweit flossen die Erkenntnisse aus diesem Gutachten in die Entscheidungsfindung der Landesregierung mit ein?

 

Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in der Entscheidungsfindung der Landesre­gierung berücksichtigt.

 

4.21            Welche Kriterien hat Roland Berger als Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb aufgestellt?

 

Eine Beantwortung der Fragen ist der Landesregierung verwehrt, da dadurch Ge­schäfts- und Betriebsgeheimnisse der HBG berührt werden (vgl. Antwort auf Fragen IV- 4.18).

 

 


4.22            Welche Mindestmenge als Frachtaufkommen setzt Roland Berger dabei voraus?

 

Es wird auf die Antwort zu Frage IV-4.21 verwiesen.

 

4.23            Welche Überlegungen lagen den Grundstückskäufen durch die GSA (Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH) zugrunde?

 

Die Grundstücksankäufe der GSA stellten den Beitrag des Landes an der Konsolidie­rung der HBG dar (vgl. Antwort zu Frage IV-4.15).

 

Die Gründe, weshalb sich die Landesregierung am Konsolidierungsprogramm betei­ligte, sind in der Antwort zu Frage IV-4.12 dargestellt.

 

4.24       Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Umfang und zu welchem Preis wur­den Grundstücke der FuE- oder der Betreibergesellschaft oder des Landkreises im Gewerbegebiet oder im Flughafengelände von der GSA erworben?

 

Durch die GSA sind folgende Grundstücksankäufe von der FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. Besitz KG und FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. KG vorgenommen worden:

-         am 26. August 1999 15.442 m² GE-Fläche zum Kaufpreis von 268.187,93 €

(524.530,00 DM) sowie 98.151 m² GE-Fläche zum Kaufpreis von 1.789.521,50 € (3.475.470,00 DM),

-         am 16. Dezember 2000 106.994 m² (davon 53.497 m² Flughafenfläche

 und 53.497 m² GI-Fläche) zum Kaufpreis von 1.789.521,50 € (3.500.000,00 DM).

Insgesamt beträgt der Durchschnittskaufpreis 17,38 €/m2 (34 DM/m2).

 

4.25       Wie wurde der Verkehrswert dieser Grundstücke von der GSA oder an­deren ermittelt?

 

Zur Verkehrswertermittlung sind nach § 3 Wertermittlungsverordnung die allgemei­nen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt im Zeitpunkt des Wertermittlungs­stichtages zugrunde zu legen. Im Hinblick darauf wurde berücksichtigt, dass den Grundstücken – ausweislich der bestehenden Grundschuldeintragungen – ein Belei­hungswert von über 25,56 €/m2 (50 DM/m2) zukommt. Die von der GSA angekauften Grundstücke sind solche mit besonderer Werthaltigkeit (direkt an der Landebahn gelegen und Teile der Flughafenfunktionsfläche). Preismindernd ist das bestehende Vermarktungsrisiko eingeflossen. Es wurden deutliche Abschläge vom Beleihungs­wert vorgenommen (Ankauf zu 17,38 €/m2 (34 DM/m2)). Dieser Preis stellte das Ma­ximum der erzielbaren Verhandlungslösung dar, zu der die Hauptgläubiger noch be­reit waren, die für einen Ankauf der Grundstücke erforderlichen Grundschuld–Pfandfreigaben zu erklären. Im Ergebnis wurde die Kaufpreisvorstellung von 35,79 bis 51,13 € (70 bis 100 DM) deutlich unterschritten, mit der die FE–Gruppe die Liegenschaften auf dem Markt angeboten hat.

 

 


4.26       In welcher Höhe sind Mittel des Landkreises an die FuE- oder an die Betreibergesellschaft geflossen?

 

Über die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landkreises Aschersleben-Staß­furt mbH (GfW) gewährte der Landkreis der Flughafenentwicklungs GmbH & Co KG (FE) ein Darlehen in Höhe von 511.291,80 € (1 Mio. DM) und der HBG in Höhe von 1.022.583,70 € (2 Mio. DM).

Über das Ob und die Höhe weiterer Finanzzuweisungen des Landkreises an die Ge­sellschaften liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.

 

4.27    Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe und zu welchem Zweck hat der Landkreis bzw. seine Wirtschaftsfördergesellschaft Kredite an die FuE- oder an die Betreibergesellschaft gewährt? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

 

Es wurde ein Darlehen an die FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. KG im Jahr 2000 gewährt. Es diente der Finanzierung des durch die FE-Gruppe in der ersten Konsolidierung übernommenen Kostendeckungsanteils. Ein weiteres Darlehen an die HBG wurde im Jahr 2001 gewährt. Es diente der Betriebsmittelfinanzierung der im 2. Halbjahr 2001 anfallenden Flughafenbetriebskosten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage IV-4.26 verwiesen.

 

4.28    Ist dies mit der Kommunalaufsicht vorab besprochen und eventuell ge­nehmigt worden? Wenn ja, wird gebeten, dies zu erläutern.

 

Bei den der Kommunalaufsicht bekannten oben genannten Leistungen des Landkrei­ses handelt es sich nicht um Rechtsgeschäfte, die der kommunalaufsichtlichen Ge­nehmigung bedürfen. Genehmigungspflichtig ist nach Kommunalrecht lediglich der Gesamtbetrag der im kommunalen Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahme, unter bestimmten Voraussetzungen der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungs­ermächtigungen und ab einer bestimmten Höhe der vorgesehene Kassenkreditrah­men. Die sonstige Abwicklung der Haushaltswirtschaft gestaltet die Kommune als selbständige Körperschaft frei nach ihrem Ermessen.

 

4.29       Wie sind diese Kredite in beiden Gesellschaften verwendet worden? Wenn ja, wird gebeten, dies zu erläutern.

 

Die Frage nach der einzelnen Verwendung der Mittel ist nicht Gegenstand des Han­delns, der Absichten und der Planungen der Landesregierung. Sie kann daher von der Landesregierung nicht beantwortet werden.

 

4.30            Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse über die Höhe der Betriebsmit­tel, die notwendig sind, um den regulären Flugbetrieb in Cochstedt aufrecht zu erhalten? Wenn ja, wird gebeten, diese zu beziffern.

 

Der Landesregierung sind Daten über die Kosten des regulären Flugbetriebs in Cochstedt vorgelegt worden. Da sie in positiver oder negativer Weise Auswirkungen auf die Vermarktungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Cochstedt haben können, sind sie von der Vertraulichkeitserklärung der HBG nach Antwort zu Frage IV-4.18 umfasst.

 

4.31            Welche Auswirkungen hätte die Insolvenz der mehrheitlich kommunalen Betreibergesellschaft auf den Landeshaushalt?

 

Das Insolvenzverfahren der HBG ist zwischenzeitlich eröffnet worden. Der Landeshaushalt wird durch die Insolvenz der HBG nicht belastet. Von der HBG müssen Fördermittel zurückgefordert werden, wenn kein Insolvenzplanverfahren mit dem Ziel einer Betriebsfortsetzung der HBG durchgeführt wird. Ob eine Betriebsfortsetzung erfolgt, ist von der Prüfung des eingesetzten Insolvenzverwalters abhängig. Daran anknüpfend wird die Landesregierung über die Notwendigkeit einer Rückforderung entscheiden.

 

4.32      Wie sieht die Landesregierung die Situation in Cochstedt nach dem 31.12.2001 (Beendigung der Zahlungen des Hauptgesellschafters Landkreis Aschersleben-Staßfurt)?

 

Nach dem 31.12.2001 stehen bei der HBG keine ausreichenden Mittel für die Instandhaltung, Bewachung und Vermarktung von Cochstedt mehr zur Verfügung.

Zusammen mit dem Insolvenzverwalter der HBG liegt es am Landkreis und den an der HBG beteiligten Standortkommunen, für die Vermarktung Sorge zu tragen und drohenden Verfall, Diebstahl und Vandalismus der Liegenschaft Cochstedt abzuwenden. Die Landesregierung steht nicht in der originären Verantwortung für Cochstedt.

Die Landesregierung hat zwischenzeitlich dafür gesorgt, dass ab 18. Januar 2002 die Sicherung der Infrastruktur durch den Insolvenzverwalter sichergestellt ist.

Das Vorhaben “Gewerbe- und Industriegebiet mit Verkehrsflughafen” am Standort Cochstedt ist über die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landkreises Aschersleben-Staßfurt und durch den Landkreis initiiert worden (Flughafengenehmigung, Antragstellungen auf GA-Mittel).

Ohne kommunale Mehrheitsbeteiligung, also die Beteiligungen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landkreises und der Standortkommunen, wäre eine Infrastrukturförderung nicht möglich gewesen. Das Projekt wurde mithin im regionalen wirtschaftspolitischen Interesse gefördert.

Der Landkreis ist über seine Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zusammen mit den anderen Standortkommunen weiterhin Hauptgesellschafter.

Der Aufsichtsrat trägt die Verantwortung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Er hat insbesondere Kontrollverpflichtungen für Unternehmens­konzept, Finanzplanung, Vermarktung und deren Umsetzung.

Mit der GA-Förderung und den Grundstücksankäufen der GSA hat die Landesregie­rung finanzielle Beiträge geleistet, die weit über diejenigen der anderen Beteiligten hinausgegangen sind. Selbstverständlich ist sie zur weiteren Unterstützung bereit, wenn ernsthafte und belastbare Investitionsvorhaben vorgelegt werden. Dies war und ist notwendige Bedingung der Infrastrukturförderung für das “Gewerbe- und Industriegebiet mit Verkehrsflughafen” am Standort Cochstedt.

 

 

4.33    Gibt es konkrete Ansiedlungsinteressenten für den Standort? Wenn ja, welche?

 

Nein, konkrete Ansiedlungsinteressenten gibt es nicht, vgl. Antwort zu Frage IV-4.16. Soweit gegenwärtig Interessen an Cochstedt bestehen, gehen diese über die Sondierung des Standortes nicht hinaus. Die Namen von in diesem Sinne Interessierten dürfen aus den Gründen der Antwort zu Frage IV-4.18. nicht benannt werden.

 

4.34    Wie schätzt die Landesregierung die Realisierung eines Cargo-Hubs ein? Kann sich der Flughafenbetrieb daraus finanzieren?

 

Eine Aussage, ob und ab wann der Flugbetrieb sich aus diesem Geschäftszweig finanzieren kann, hängt stark von der Art der Luftfracht sowie der zeitlichen Abfolge des Betriebes ab. Sicherlich werden jedoch mehrere 10.000 Tonnen pro Jahr erforderlich sein.

Die Initiierung eines Cargo-Hub (Ausbau des Flughafengeschäfts in Cochstedt mit Vernetzung anderer Flughafenstandorte durch ein schienengebundenes Hub-Sys­tem), wie etwa von einer privaten AG beabsichtigt, wäre mit einem zusätzlichen Investitionsaufwand verbunden. Ein Urteil, ob ein solcher Investor in der Lage ist, den Flughafenbetrieb daraus zu finanzieren, ist durch die Landesregierung nicht zu fällen.

 

4.35    Hat die Landesregierung für die zukünftige Verwendung von Flughafen und angrenzendem Gewerbegebiet ein Konzept erarbeitet? Wenn ja, wird gebeten, dieses zu erläutern.

 

Die Landesregierung steht nicht in der originären Verantwortung für Cochstedt; gleichwohl hat die Landesregierung jegliche Vermarktungsbemühungen unterstützt. Diese Aufgabe liegt bei den vorläufigen Insolvenzverwaltern und dem Landkreis sowie den Standortkommunen als kommunalen Mehrheitsgesellschaftern und Mitiniti­atoren des Projekts (siehe auch Antwort zu Frage IV-4.32).

 

Unabhängig davon prüft die Landesregierung derzeit in Abstimmung mit der Region, ob der Standort Cochstedt für einen regionalen Verkehrsflughafen geeignet ist.

 

5            Weitere Fluglandeplätze

 

5.1      In welcher Weise ist der Flugplatz Magdeburg im Flughafenkonzept des Bundes berücksichtigt?

 

Im Flughafenkonzept der Bundesregierung (Stand 30. August 2000) wird der Flug­platz Magdeburg in Tabelle 2 auf Seite 56 mit dem Hinweis erwähnt, dass für die Start- und Landebahn sowie das Vorfeld eine erforderliche Bauerlaubnis beantragt wurde.

Des Weiteren findet der Flugplatz Magdeburg unter dem Kapitel 5 (Seite 65 - Kapa­zitätsengpässe und Bewertung des Bundes) Erwähnung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es weiterhin dringend erforderlich ist, den Kapazitäts­engpass in Magdeburg (Schaffung neuer Kapazitäten - hierbei ist die Verlängerung der Start- und Landebahn gemeint) zu beseitigen.

 

5.2      Die Landesregierung war am Planfeststellungsverfahren zum Flugplatz Magdeburg beteiligt und das Regierungspräsidium Verfahrensführer. Steht die Landesregierung weiterhin zur erteilten Baugenehmigung laut Planfeststellungsbeschluss? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Landesregierung war über das Planfeststellungsverfahren durch das Regie­rungspräsidium Magdeburg informiert, aber nicht im juristischen Sinne beteiligt.

 

Neben der grundsätzlichen Frage, ob ein Projekt planfestgestellt werden kann oder nicht, ist natürlich auch das Problem eines wirtschaftlichen Betriebes zu prüfen. Da dies nicht Aufgabe der Planfeststellungsbehörde ist, hat die Stadt Magdeburg dies durch ein gesondertes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft feststellen lassen. Am 6. Dezember 2001 hat sich die Stadt für den Ausbau des Flugplatzes ausgesprochen.

Die Landesregierung wird in enger Absprache zwischen den beteiligten Ressorts auf der Basis des in Arbeit befindlichen Flugplatzkonzeptes entscheiden, ob weitere För­dermittel für den Ausbau des Flugplatzes Magdeburg bereit gestellt werden.

Es wird auf die Beantwortung zu Frage IV-4.35 verwiesen.

 

5.3     Wie unterstützt die Landesregierung den Träger des Flugplatzes Magde­burg, um die ab 01.01.2005 in vollem Umfang wirksam werdende Flugbe­triebsvorschrift JAR-OPS1 durch erforderliche Baumaßnahmen erfüllen zu können?

 

Es wird auf die Antwort zu Frage IV-5.2 verwiesen.

 

5.4      Für die erste Ausbaustufe des Magdeburger Flughafens einschließlich der Verlegung der B 71 werden über 4 Jahre 25 Mio. DM benötigt, davon ca. 10 Mio. DM reine Landesmittel. Sieht sich die Landesregierung in der Lage, diesen Beitrag zu leisten? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Stadt Magdeburg hat beim Ministerium für Wirtschaft und Technologie einen An­trag auf Förderung im Rahmen der Landesinitiative REGIO gestellt, in dem auch das Flugplatzprojekt aufgeführt ist. Dieser wird derzeit noch geprüft. Eine endgültige Ent­scheidung ist noch nicht getroffen worden.

Es wird auch auf die Antwort zu Frage IV-5.2 verwiesen.

 

5.5      Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit einer Kooperation zwi­schen dem Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz Magdeburg ein?

 

Die Frage ob und in welchem Umfang eine Kooperation sinnvoll ist, muss in erster Linie von den Betreibergesellschaften herbeigeführt werden. Erst danach kann eine Bewertung durch die Landesregierung erfolgen.

 

Hierzu wird auf die Beantwortung zu den Fragen IV-4.35 und IV-5.2 verwiesen.

 

5.6            Unterstützt die Landesregierung die Ausbaupläne für den Fluglandeplatz Ballenstedt insbesondere bei der Berücksichtigung der Auswirkungen der Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS1? Wenn ja, mit welchen Mitteln?

 

Nach Rückfrage bei der Betreibergesellschaft ist ein Flugplatzausbau derzeit nicht geplant.

 

5.7            Unterstützt die Landesregierung die Pläne zur Errichtung eines Fluglan­deplatzes Nordharz nördlich von Wernigerode?

 

Für dieses Projekt wurde ein Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beim zuständigen Regierungspräsidium Magdeburg gestellt. Nur wenn eine Plan­rechtfertigung mit vorliegt, kann das Verfahren eingeleitet werden. Selbstverständlich wird dieses Projekt im Rahmen des in Arbeit befindlichen Flugplatzkonzept des Lan­des Sachsen-Anhalt bewertet.