Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Geschichte in Dokumenten (Überblick)

 

 

Widersprüche gegen die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Magdeburg-Süd

(Abg. Thomas Webel, CDU, Drs. 3/2549) vom 12.01.2000

Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

In einem Beitrag des Generalanzeigers Magdeburg vom 2. Januar 2000 wurde darüber berichtet, das Regierungspräsidium würde jeweils 61 DM Verwaltungsgebühren von insgesamt 3.300 Landebahngegnern verlangen, die auf Veranlassung der "Bürgerinitiative für Alternativen zum Flugplatz Magdeburg-Süd e.V." Widerspruch gegen die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn eingelegt hätten. In dem Artikel heißt es weiter: "In einem Schreiben an alle, die ihre Unterschrift geleistet hatten, erklärte die Bürgerinitiative, dass die Staatssekretäre in einer großen Runde eine Regelung beschlossen hätten, die vorsieht, ‘...dass nur die Bürger keine Gebühren zu zahlen haben, die spätestens bis zum 31. Dezember 1999 ihren Widerspruch schriftlich zurückziehen’."

Ich frage die Landesregierung:

1. Von wie vielen Widerspruchsführern wurden oder werden Verwaltungskosten in welcher Höhe aufgrund welcher Vorschrift in dieser Angelegenheit erhoben?

2. Wann und warum haben sich welche Staatssekretäre mit dieser Angelegenheit befasst?

3. Welche "Regelungen" haben die Staatssekretäre dabei getroffen?

4. Warum sind nur die bis zum 31. Dezember 1999 zurückgezogenen Widersprüche gebührenfrei?

 

Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr

Zu 1:

Das Regierungspräsidium Magdeburg als zuständige Widerspruchsbehörde prüft derzeit die von den Widerspruchsführern schriftlich eingegangenen Rücknahmen ihrer Widersprüche.

Für erfolglose Widersprüche bei der Durchführung des Luftverkehrsgesetzes sind Rechtsbehelfskosten bis zu 5.000,00 DM nach §2 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung zu erheben. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 DM, hinzu kommen 11,00 DM Zustellungskosten.

Zu 2:

Wegen der erteilten Änderungsgenehmigung gegenüber der Flughafen Magdeburg GmbH zum Betrieb einer 1000 m-Start- und Landebahn hat die "Bürgerinitiative für Alternativen zum Flugplatz Magdeburg-Süd e. V." Flugblätter verteilt, denen ein Vordruck "Widerspruch" nebst Begründung beigefügt war. Aufgrund dieser Initiative haben ca. 3.000 Bürger durch Unterzeichnung des Vordrucks Widersprüche gleichen Inhalts erhoben. Zusätzlich wurden noch ca. 300 individuell abgefasste Widersprüche eingelegt.

Das Begehren der Bürgerinitiative nach einem Verzicht auf die Erhebung von Widerspruchsgebühren wurde beim Regierungspräsidium Magdeburg vorgetragen.

Wegen der grundsätzlichen Problematik haben die Staatssekretäre der Staatskanzlei, des MWV, des MI, des MF zusammen mit dem Regierungsvizepräsident des RP Magdeburg am 05.11.1998 darüber beraten.

Zu 3:

Es wurde keine Regelung getroffen, sondern beraten, ob es ein Verfahren gibt, bei dem die Bürger möglichst geringe Kosten zu tragen haben.

Zu 4:

Die Widerspruchsführer sollten die Gelegenheit bekommen, ihren Widerspruch zurückzunehmen, bevor mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wird. Die Frist dafür lief am 31.12.1999 aus. Die Vertreter der Bürgerinitiative wurden hierüber rechtzeitig informiert. In der Presse wurde ergänzend berichtet.

Die Bearbeitung kann aus Gründen der Gleichbehandlung nicht auf einen unbestimmten Termin verschoben werden.