Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten | ||
Geschichte in Dokumenten (Überblick) n
|
Wirtschaftlichkeit des Flughafens Cochstedt
(Abg. Jürgen Scharf, CDU, Drs. 3/4741) vom 15.08.2001 Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Für eine Beurteilung des Flughafenprojektes in Cochstedt (Landkreis Aschersleben-Staßfurt) sind die Harz-Börde-Flughafenbetreibergesellschaft (HBG) sowie die Flughafengesellschaft (FE) von besonderem Interesse. Ich frage die Landesregierung:
Themenkomplex 1: Förderung
Themenkomplex 2: Konzepte
Themenkomplex 3: Wirtschaftlichkeit
Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft und Technologie Vorbemerkung: Der Flughafen Cochstedt wird von der HBG und FE entwickelt und betrieben. Beides sind keine Landesgesellschaften; es handelt sich um juristische Personen des Privatrechts, an denen das Land weder mittelbar noch unmittelbar als Gesellschafter beteiligt ist. Die Landesregierung hat nach Artikel 53 Abs. 4 LVerf-LSA i. V. m. § 30 VwVfG-LSA bei Auskunftsersuchen des Landtages dafür Sorge zu tragen, dass schutzwürdige Interessen Dritter nicht verletzt werden. FE und HBG sind im Verhältnis zum Land Dritte. Die Landesregierung hat daher die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaften als schutzwürdige Interessen Dritter zu wahren.
Zu 1: Zuwendungsempfänger ist die HBG. Der Förderung lag das Konzept zugrunde, den Standort zur Ansiedlung von flughafenaffinem Gewerbe zu entwickeln. Entsprechend wurde der Vorrangstandort im Landesentwicklungsplan als Schwerpunktstandort für Industrie und Gewerbe (Gewerbepark Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen) ausgewiesen. Zu 2: Neben der bereits bewilligten, in Antwort zu Frage 1 dargestellten Förderung gibt es keine weiteren Förderzusagen der Landesregierung. Die Höhe der Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe kann unter Hinweis auf Artikel 53 Abs. 4 Verf LSA nicht veröffentlicht werden. Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (WiSA) hat keine Grundstücke erworben. Zu 3: Die Gewährleistung der Co-Finanzierung obliegt dem Zuwendungsempfänger. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4: Ausweislich vorliegender Handelsregisterauszüge gestalten sich die Gesellschafterverhältnisse wie folgt: An der HBG sind die Flughafenentwicklungs GmbH & Co. Besitz KG, die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Aschersleben-Staßfurt mbH (mit dem Landkreis als Hauptgesellschafter), die Stadt Egeln, die Stadt Cochstedt und die Gemeinde Schneidlingen beteiligt. Gesellschafter der FE-Gruppe, bestehend aus der FE Flughafenentwicklung
Geschäftsführung GmbH, der FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. KG
und der FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. Besitz KG, sind Herr
Dipl.-Ing. Jörg Bartholomäus (Bonstetten), Herr Georg Dück sen. (Gräfeling),
Herr Georg Dück jun. Zu 5. Die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeparks mit Flughafen einschließlich der Akquisition von Investoren ist originäre Aufgabe der HBG und FE. Ergänzender Flugverkehr im Sinne des Landesentwicklungsplans bedeutet: Der Flugbetrieb des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle wird durch den von Cochstedt ergänzt. Zu 6: Ansiedlungen sind bislang nicht erfolgt. Angaben über die in Vorbereitung befindlichen Ansiedlungen sind vertraulich, da eine Bekanntgabe die weiteren Verhandlungen negativ beeinflussen kann. Zu 7: Die Erarbeitung von Verkehrsprognosen und eines belastbaren wirtschaftlichen Konzeptes für die Markteinführung des Gewerbe- und Industrieparks mit Flughafenbetrieb sind originäre Aufgabe der Vorhabensträger HBG und FE. Auf die Darstellung der Einzelheiten wird aufgrund der Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Vorhabensträger verzichtet. Zu 8: Voraussetzung der Fördermittelgewährung war die Vorlage eines Fachgutachtens über die Tragfähigkeit des betriebswirtschaftlichen Konzepts der HBG mit einer daraus abgeleiteten betrieblichen Finanzplanung. Die Fachbegutachtung ist durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen worden. Das Gutachten ist zu einem positiven Ergebnis gekommen. Zu 9: Derzeit keine. Zu 10: Nach Eigenauskünften hält die HBG 48 Arbeitsplätze und die FE 5. Andere Gesellschaften haben sich noch nicht angesiedelt (vgl. Antwort 6). Zu 11: Durch die Landesregierung keine, nach dem Kenntnisstand der Landesregierung durch FE und HBG ebenfalls keine. Zu 12: Nach Auskunft der HBG stellen sich die Flugbewegungen in den oben genannten Jahren wie folgt dar:
Die Einnahmenhöhe unterliegt dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis und kann nur durch die Gesellschaften selbst veröffentlicht werden. Zu 13: Nach Auskunft der HBG lag das Luftfrachtaufkommen im Jahr 2000 bei 45,9 t, im 1. Halbjahr 2001 bei 3,6 t. Die Einnahmenhöhe unterliegt dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Zu 14 bis 19: Die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einnahmen, Ausgaben, Verluste, Verbindlichkeiten) und betrieblichen Planungen (Finanz-/Wirtschaftsplanung) der HBG sowie gegenseitigen Verpflichtungen zwischen FE und HBG sind geschäftsinterne Daten und dürfen von der Landesregierung nicht öffentlich benannt werden. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrates der HBG, die Plausibilität der mittelfristigen Finanzplanung der Gesellschaft zu prüfen. Zu 20: Im Fördermittelbescheid hat sich das Land zur Gewährung von Zuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe (GA) verpflichtet (vgl. Antwort 2). In mit der FE abgeschlossenen Grundstückskaufverträgen hat sich die Grundstücksfond Sachsen-Anhalt mbH (GSA) zur Zahlung der Kaufpreise verpflichtet. Zu 21: Für die nächsten Jahre sind der Landesregierung keine weiteren Investitionsmaßnahmen bekannt. Eine Kosten/Nutzen-Analyse ist daher nicht möglich.
|