Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Wirtschaftlichkeit des Flughafens Cochstedt

(Abg. Jürgen Scharf, CDU, Drs. 3/4741) vom 15.08.2001

Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Für eine Beurteilung des Flughafenprojektes in Cochstedt (Landkreis Aschersleben-Staßfurt) sind die Harz-Börde-Flughafenbetreibergesellschaft (HBG) sowie die Flughafengesellschaft (FE) von besonderem Interesse.

Ich frage die Landesregierung:

 

    Themenkomplex 1: Förderung

  1. Mit welchen Zielen wurde welche Gesellschaft gefördert?
  2. Wie hoch war die Förderung und welche Zusagen bestehen seitens der Landesregierung? In welchem Umfang wurden bisher Grundstücke für welchen Kaufpreis von der landeseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft aufgekauft?
  3. Wie hoch war der Anteil der Förderung an den Gesamtinvestitionen? Wer hat die Co-Finanzierung gewährleistet?
  4. Welche Firmen/Unternehmen (auch Gebietskörperschaften) sind am Projekt Cochstedt (HBG und FE) direkt oder indirekt beteiligt?

 

    Themenkomplex 2: Konzepte

  1. Wie soll das Ziel des Landesentwicklungsplanes (Industrie und Gewerbegebiet mit Flughafen) erreicht werden? Was bedeutet ausweislich des Landesentwicklungsplanes ergänzender Flugverkehr?
  2. Welche Firmen haben sich angesiedelt und welche Ansiedlungen werden vorbereitet?
  3. Welche Verkehrsprognose und welches wirtschaftliche Konzept liegen den Planungen der HBG zugrunde?
  4. Wer hat die Konzepte (Wirtschaft und Verkehr) mit welchem Ergebnis geprüft?
  5. Welche Konkurrenzsituation besteht zum Flughafen Leipzig/Halle?
  6. Wie viele Arbeitsplätze sind am Flughafen entstanden untergliedert nach HBG, FE und andere?
  7. Welche Studien werden erstellt und welche sind in Arbeit?
  8.  

    Themenkomplex 3: Wirtschaftlichkeit

  9. Wie viele Flugbewegungen haben im Jahr 2000 nach Wiederinbetriebnahme und 2001 stattgefunden (aufgeteilt nach gewerblich und nichtgewerblich, unter und über 14.000 kg Höchstmasse, Anzahl der Trainingsflüge größerer Gesellschaften)? Wie hoch sind die Einnahmen daraus?
  10. Wie hoch war das Frachtaufkommen in den Jahren 2000 und 2001? Wie hoch sind die Einnahmen daraus?
  11. Wie hoch waren die Ausgaben (Personal, Miete/Pacht, Zinsen, Energie und sonstige Betriebskosten) der HBG in den Jahren 2000 und 2001?
  12. Wer hat die Verluste bisher getragen?
  13. Welche Verbindlichkeiten hat die HBG wem gegenüber?
  14. Wie sieht die mittelfristige Finanzplanung der HBG aus? Wer hat diese auf Plausibilität überprüft?
  15. Wie sieht der Wirtschaftsplan der HBG für 2001 aus?
  16. Welche Verpflichtungen (vertraglich, gesellschaftlich) bestehen zwischen der FE und der HBG?
  17. Welche Verpflichtungen ist das Land direkt oder indirekt gegenüber der HBG und FE eingegangen?
  18. Welche Investitionen sind für die nächsten Jahre geplant? Wie sollen diese finanziert werden? Wie sieht die Kosten/Nutzen-Analyse aus?

 

Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Wirtschaft und Technologie

Vorbemerkung:

Der Flughafen Cochstedt wird von der HBG und FE entwickelt und betrieben. Beides sind keine Landesgesellschaften; es handelt sich um juristische Personen des Privatrechts, an denen das Land weder mittelbar noch unmittelbar als Gesellschafter beteiligt ist.

Die Landesregierung hat nach Artikel 53 Abs. 4 LVerf-LSA i. V. m. § 30 VwVfG-LSA bei Auskunftsersuchen des Landtages dafür Sorge zu tragen, dass schutzwürdige Interessen Dritter nicht verletzt werden. FE und HBG sind im Verhältnis zum Land Dritte. Die Landesregierung hat daher die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaften als schutzwürdige Interessen Dritter zu wahren.

 

Zu 1:

Zuwendungsempfänger ist die HBG. Der Förderung lag das Konzept zugrunde, den Standort zur Ansiedlung von flughafenaffinem Gewerbe zu entwickeln. Entsprechend wurde der Vorrangstandort im Landesentwicklungsplan als Schwerpunktstandort für Industrie und Gewerbe (Gewerbepark Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen) ausgewiesen.

Zu 2:

Neben der bereits bewilligten, in Antwort zu Frage 1 dargestellten Förderung gibt es keine weiteren Förderzusagen der Landesregierung. Die Höhe der Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe kann unter Hinweis auf Artikel 53 Abs. 4 Verf LSA nicht veröffentlicht werden.

Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (WiSA) hat keine Grundstücke erworben.

Zu 3:

Die Gewährleistung der Co-Finanzierung obliegt dem Zuwendungsempfänger. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.

Zu 4:

Ausweislich vorliegender Handelsregisterauszüge gestalten sich die Gesellschafterverhältnisse wie folgt:

An der HBG sind die Flughafenentwicklungs GmbH & Co. Besitz KG, die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Aschersleben-Staßfurt mbH (mit dem Landkreis als Hauptgesellschafter), die Stadt Egeln, die Stadt Cochstedt und die Gemeinde Schneidlingen beteiligt.

Gesellschafter der FE-Gruppe, bestehend aus der FE Flughafenentwicklung Geschäftsführung GmbH, der FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. KG und der FE Flughafenentwicklungs GmbH & Co. Besitz KG, sind Herr Dipl.-Ing. Jörg Bartholomäus (Bonstetten), Herr Georg Dück sen. (Gräfeling), Herr Georg Dück jun.
(München) und Herr Walter Dück (Gräfeling).

Zu 5.

Die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeparks mit Flughafen einschließlich der Akquisition von Investoren ist originäre Aufgabe der HBG und FE. Ergänzender Flugverkehr im Sinne des Landesentwicklungsplans bedeutet: Der Flugbetrieb des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle wird durch den von Cochstedt ergänzt.

Zu 6:

Ansiedlungen sind bislang nicht erfolgt. Angaben über die in Vorbereitung befindlichen Ansiedlungen sind vertraulich, da eine Bekanntgabe die weiteren Verhandlungen negativ beeinflussen kann.

Zu 7:

Die Erarbeitung von Verkehrsprognosen und eines belastbaren wirtschaftlichen Konzeptes für die Markteinführung des Gewerbe- und Industrieparks mit Flughafenbetrieb sind originäre Aufgabe der Vorhabensträger HBG und FE. Auf die Darstellung der Einzelheiten wird aufgrund der Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Vorhabensträger verzichtet.

Zu 8:

Voraussetzung der Fördermittelgewährung war die Vorlage eines Fachgutachtens über die Tragfähigkeit des betriebswirtschaftlichen Konzepts der HBG mit einer daraus abgeleiteten betrieblichen Finanzplanung. Die Fachbegutachtung ist durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen worden. Das Gutachten ist zu einem positiven Ergebnis gekommen.

Zu 9:

Derzeit keine.

Zu 10:

Nach Eigenauskünften hält die HBG 48 Arbeitsplätze und die FE 5. Andere Gesellschaften haben sich noch nicht angesiedelt (vgl. Antwort 6).

Zu 11:

Durch die Landesregierung keine, nach dem Kenntnisstand der Landesregierung durch FE und HBG ebenfalls keine.

Zu 12:

Nach Auskunft der HBG stellen sich die Flugbewegungen in den oben genannten Jahren wie folgt dar:

 

 

Flugbewegungen

gesamtes Jahr 2000

(Flugverkehr über

14 000 t erst ab

1.7.2000)

1. Halbjahr 2001 (bis

30.06.2001)

Gesamtflugbewegungen

5 292

5 144

     

Gesamtflugbewegungen

aufgeteilt nach nicht-

gewerblich/gewerblich

   

nichtgewerblich

960

1 551

gewerblich

4 332

3 593

Summe

5 292

5 144

     

von gewerblichen Flug-

bewegungen: Anzahl

Trainingsflüge

4 118

3 444

     

Gesamtflugbewegungen

aufgeteilt nach Tonnen

   

unter 14 000 t

3 408

2 344

über 14 000 t

1 884

2 862

Summe

5 292

5 144

Die Einnahmenhöhe unterliegt dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis und kann nur durch die Gesellschaften selbst veröffentlicht werden.

Zu 13:

Nach Auskunft der HBG lag das Luftfrachtaufkommen im Jahr 2000 bei 45,9 t, im 1. Halbjahr 2001 bei 3,6 t. Die Einnahmenhöhe unterliegt dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis.

Zu 14 bis 19:

Die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einnahmen, Ausgaben, Verluste, Verbindlichkeiten) und betrieblichen Planungen (Finanz-/Wirtschaftsplanung) der HBG sowie gegenseitigen Verpflichtungen zwischen FE und HBG sind geschäftsinterne Daten und dürfen von der Landesregierung nicht öffentlich benannt werden. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrates der HBG, die Plausibilität der mittelfristigen Finanzplanung der Gesellschaft zu prüfen.

Zu 20:

Im Fördermittelbescheid hat sich das Land zur Gewährung von Zuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe (GA) verpflichtet (vgl. Antwort 2).

In mit der FE abgeschlossenen Grundstückskaufverträgen hat sich die Grundstücksfond Sachsen-Anhalt mbH (GSA) zur Zahlung der Kaufpreise verpflichtet.

Zu 21:

Für die nächsten Jahre sind der Landesregierung keine weiteren Investitionsmaßnahmen bekannt. Eine Kosten/Nutzen-Analyse ist daher nicht möglich.