Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Geschichte in Dokumenten (Überblick)

 

 

Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Herrn Scharf (CDU) (Drs. 3/4838) vom 25.09.2001:

Empfahl das Magdeburger Wirtschaftsministerium einen Betrüger?

Nach einem Beitrag der "Volksstimme" vom 11. August 2001 gab der frühere Geschäftsführer der Flughafenentwicklungsgesellschaft des Airports Cochstedt, Jörg Bartholomäus, als Zeuge vor dem Landgericht Detmold an, der Angeklagte und später wegen Betrugs verurteilte Andreas Kunert, der 2,5 Millionen DM von der Flughafenentwicklungsgesellschaft erhalten hatte, sei ihm vom Magdeburger Wirtschaftsministerium empfohlen worden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wer war es, der den damals schon vorbestraften Andreas Kunert der Flughafenentwicklungsgesellschaft bzw. Herrn Bartholomäus empfahl, wann geschah dies, und aufgrund welcher Informationen bzw. Referenzen erfolgte die Empfehlung?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des mit dem Fall Kunert befassten Detmolder Oberstaatsanwalts Schneider, dass öffentliche Gelder an Kunert geflossen seien, und in welcher Form übte die Landesregierung hier eine Kontrolle der Fördermittelverwendung aus?

 

Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Wirtschaft und Technologie

Zu 1:

Herr Andreas Kunert wurde durch das Ministerium für Wirtschaft und Technologie nicht empfohlen.

Zu 2:

Dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Landesförderinstitut (LFI) liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass öffentliche Gelder persönlich an Herrn Kunert geflossen sind. Herr Kunert hat persönlich für das Projekt Cochstedt keine Fördermittelanträge beim LFI gestellt.

Das Ministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Fördermittelverwendung im Verfahren Cochstedt über das Landesförderinstitut (LFI) mit dem Instrument des Zwischenverwendungsnachweises prüfen lassen.

Dabei konnte die ordnungsgemäße Verwendung eines Fördermittelanteils von 1,6 Millionen DM durch den Zuwendungsempfänger nicht belegt werden. Deshalb hat das LFI pflichtgemäß und unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg Strafanzeige wegen des Verdachts eines möglicherweise begangenen Subventionsbetruges gestellt. Die strafrechtliche Würdigung des Strafantrages obliegt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

Erst nach Einrichtung zusätzlicher Kontrollmechanismen wurde das Projekt fortgesetzt:

  1. Seither wird jede Rechnung vom Landesförderinstitut und vom Staatshochbauamt daraufhin überprüft, ob die Leistung tatsächlich erbracht worden und die Rechnungsstellung angemessen ist.
  2. Bei positivem Prüfergebnis sind die Fördermittel seither zusammen mit den gleichfalls nachzuweisendem Eigenanteil über die beauftragte Bank nur noch direkt an die Rechnungssteller ausgezahlt worden.

Zweckwidrige Mittelverwendungen können mit diesen Kontrollmechanismen ausgeschlossen werden.