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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Herrn Dr. Daehre (CDU) zur Sonderprüfung des Landesrechnungshofes zum Flughafen Cochstedt

Kleine Anfrage - KA 3/7070, gestellt im Jahr 2001, beantwortet 2002

 

Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Die Wirtschaftsministerin Frau Budde hat anlässlich der gemeinsamen Ausschussberatung zu Cochstedt in Anwesenheit des Verkehrsministers Herrn Heyer am 14. September 2001 erklärt, dass von Seiten des Wirtschaftsressorts die Absicht bestünde, die höchstmögliche Aufklärung zu erreichen. Deshalb werde Frau Ministerin Budde den kompletten Vorgang vom Landesrechnungshof überprüfen lassen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann und auf welche Weise hat das Wirtschaftsministerium eine entsprechende Prüfung veranlasst?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Landesrechnungshof bereits mit seiner Prüfung begonnen hat und wie der aktuelle Ermittlungsstand ist?
  3. Falls nicht, wie bewertet die Landesregierung die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofes bei gleichzeitigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?
  4. Trifft es zu, dass Rechnungen im Jahr 1998 vom Landesförderinstitut ausgezahlt wurden, obwohl möglicherweise ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bereits in 1997 entgegenstand?
  5. In welcher Weise und in welchem Umfang war die Hausspitze des Wirtschaftsministeriums in den Jahren 1997 und 1998 mit dem Vorgang Cochstedt befasst?

 

Antwort der Landesregierung vom 12.02.2002

erstellt vom Ministerium für Wirtschaft und Technologie

Drucksache 3/5301

Zu 1:

Das Ministerium für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt hat den Landesrechnungshof mit Schreiben vom 7. September 2001 über das Förderverfahren unterrichtet.

Zu 2:

Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung hat der Landesrechnungshof bis zum 15. Januar 2002 noch nicht mit seiner Prüfung begonnen.

Zu 3:

Nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt als auch nach der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) hat der Landesrechnungshof ein umfassendes Prüfungsrecht. Dieses Prüfungsrecht wird durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht berührt. Nach den bisherigen Erfahrungen der Landesregierung nimmt der Landesrechnungshof aber regelmäßig erst dann seine Prüfungen vor, wenn das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.

Zu 4:

Umstände, die auf einen möglichen vorzeitigen Maßnahmebeginn hindeuten, sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu 5:

Das Förderverfahren wird durch das Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Hausleitung des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie wurde über die wesentlichen Inhalte des Verfahrens durch die zuständigen Referate regelmäßig schriftlich und mündlich unterrichtet.