§2
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Zweck und Aufgaben
des Vereins
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(1) |
Die Bürgerinitiative
wendet sich gegen den weiteren Ausbau des
bestehenden Magdeburger Verkehrslandeplatzes
zu einem (Regional)Flughafen. Sie ist nicht prinzipiell
gegen einen
Regionalflughafen für die Landeshauptstadt
Magdeburg, sondern
gegen den vorgesehenen Standort am Stadtrand
der Landeshauptstadt. |
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(2) |
Der Verein tritt
insbesondere ein |
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für die Bekämpfung
von vermeidbarem Fluglärm in dem landschaftlich reizvollen Gebiet südlich von Magdeburg, das bereits
als Naherholungsgebiet für die Bürger Magdeburgs ausgewiesen
ist und weiter ausgebaut werden sollte (dazu gehören u.a. auch die reizvollen Waldgebiete in und um die Sohlener Berge mit ihren artenreichen Tierbeständen, die durch den Fluglärm besonders gefährdet sind) |
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gegen die
zusätzliche Luftverschmutzung durch die große Anzahl von Flugbewegungen (geplant sind 40 000 im Jahr!) |
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gegen die
Ausgabe von Millionenbeträgen, die auf Kosten der Steuerzahler für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes zu einem Flugplatz mit bis zu 40 000 Flugbewegungen im Jahr investiert werden, obwohl dieser Flugplatz wegen seiner Lage keine Perspektive hat
.... . |
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§3
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Gemeinnützigkeit
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(1) |
Die Bürgerinitiative
für Alternativen zum Flugplatz Magdeburg-Süd e.V. ist ein allseitig unabhängiger Verein, selbstlos tätig
und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. |
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Der Satzungszweck
wird insbesondere durch die Förderung der Interessen der Magdeburger Bürger
bestimmt, die an der Verbesserung, zumindest aber an der Erhaltung bestehender
Umweltbedingungen im Süden der Landeshauptstadt Magdeburg interessiert
sind. |
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Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen, begünstigt werden. |
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(2) |
Die Tätigkeit
des Vereins gründet sich auf humanistische Ideale und Toleranz in religiösen, rassischen und weltanschaulichen
Fragen. |
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(3) |
Mittel der Bürgerinitiative
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden. |
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§4
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Mitgliedschaft
im Verein
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(1) |
Mitglied in der
Bürgerinitiative kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. |
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Voraussetzung ist
eine an den Verein zu richtende schriftliche Anmeldung zur Aufnahme, in
der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzung verpflichtet. |
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(2) |
Die Mitgliedschaft
erlischt |
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durch Austritt aufgrund
einer schriftlichen Erklärung an den gewählten Vorstand zum Ende eines Quartals; |
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durch Ausschluß
aus dem Verein auf Beschluß der
Mitgliederversammlung; |
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durch Tod eines
Mitglieds. |
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