FLUGHAFEN MAGDEBURG-SÜD

 


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Hier die wichtigsten Auszüge aus unserer Satzung:

§2 Zweck und Aufgaben des Vereins
(1) Die Bürgerinitiative wendet sich gegen den weiteren Ausbau des   bestehenden Magdeburger Verkehrslandeplatzes zu einem (Regional)Flughafen. Sie ist nicht prinzipiell gegen einen   Regionalflughafen für die Landeshauptstadt Magdeburg, sondern   gegen den vorgesehenen Standort am Stadtrand der Landeshauptstadt.
(2) Der Verein tritt insbesondere ein

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für die Bekämpfung von vermeidbarem Fluglärm in dem landschaftlich reizvollen Gebiet südlich von Magdeburg, das bereits als Naherholungsgebiet für die Bürger Magdeburgs ausgewiesen ist und  weiter ausgebaut werden sollte (dazu gehören u.a. auch die reizvollen Waldgebiete in und um die Sohlener Berge mit ihren artenreichen Tierbeständen, die durch den Fluglärm besonders gefährdet sind)

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gegen die zusätzliche Luftverschmutzung durch die große Anzahl   von Flugbewegungen (geplant sind 40 000 im Jahr!)

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gegen die Ausgabe von Millionenbeträgen, die auf Kosten der Steuerzahler für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes zu einem  Flugplatz mit bis zu 40 000 Flugbewegungen im Jahr investiert werden, obwohl dieser Flugplatz wegen seiner Lage keine  Perspektive hat .... .

 

§3 Gemeinnützigkeit

   

(1) Die Bürgerinitiative für Alternativen zum Flugplatz Magdeburg-Süd e.V. ist ein allseitig unabhängiger Verein, selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

  

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung der Interessen der Magdeburger Bürger bestimmt, die an der Verbesserung, zumindest aber an der Erhaltung bestehender Umweltbedingungen im Süden der Landeshauptstadt Magdeburg interessiert sind.

  

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

  

(2) Die Tätigkeit des Vereins gründet sich auf humanistische Ideale und Toleranz in religiösen, rassischen und weltanschaulichen Fragen.
(3) Mittel der Bürgerinitiative dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke    verwendet werden.
§4 Mitgliedschaft im Verein
(1) Mitglied in der Bürgerinitiative kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden.
Voraussetzung ist eine an den Verein zu richtende schriftliche Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzung verpflichtet.
(2) Die Mitgliedschaft erlischt

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durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung an den gewählten Vorstand zum Ende eines Quartals;

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durch Ausschluß aus dem Verein auf Beschluß der    Mitgliederversammlung;

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durch Tod eines Mitglieds.

Weitere Informationen demnächst hier.