Flughafen Magdeburg-Süd - Geschichte in Zeitdokumenten

 

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Große Anfrage der Fraktion der CDU von Herrn Böhmer vom 19.11.2001 zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt

(Drs. 3/5149)

[Hinweis der Bürgerinitiative: Hier haben wir die gesamte Große Abfrage veröffentlicht. Diese bezieht sich allerdings nicht nur auf den Flugverkehr! Allerdings würde es den Rahmen dieser Internetpräsentation sprengen, alle Aussagen zu dieser Großen Anfrage darzustellen. Wir bieten hiermit folgende Vereinfachung für Sie an:

>>Die große Anfrage ist weiter unten abgedruckt (zum Anfang ).

>>Zu den speziellen Fragen zum Luftverkehr kommen Sie hier!

>>Hier kommen Sie zur Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage zum Thema "Luftverkehr"!

>>Hier können Sie die Plenardebatte nachlesen!

 

Beginn der Großen Anfrage

 

Vorbemerkung:

Wachsende individuelle Mobilität und die sich rasch verändernden Wirtschaftsmärkte prägen die Anforderungen an Verkehrs- und Transportwege, die eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung bilden. Auch in Sachsen-Anhalt ist 12 Jahre nach dem Mauerfall der Aufbau moderner Infrastrukturen noch in vollem Gange.

Die Wirtschaft braucht aber dringend moderne und leistungsfähige Verkehrsnetze sowie Schnittstellen für schnelle Gütertransporte und Personenbeförderungsleistungen. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Straßennetz, das den weit überwiegenden Anteil des Personen- und Güterverkehrs in Sachsen-Anhalt auch zukünftig zu bewältigen haben wird. Gleichzeitig muss die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze für die überregionale Verkehrsanbindung und die regionale Verkehrserschließung in Sachsen-Anhalt durch das Schließen von Netzlücken und die Beseitigung von Engpässen spürbar erhöht werden. Dies ist vor allem auch mit Blick auf die Lage des Landes im zusammenwachsenden Europa mit ständig zunehmenden Transitverkehren eine der wichtigsten Aufgaben.

Ein gesunder Mix aus den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasserwege und Luftverkehrsverbindungen ist das Gebot der Stunde. Nach wie vor stellt ein gut ausgebautes Straßennetz das wesentliche Kriterium für Neuansiedlungen bei der Standortwahl dar und trägt so zur Stärkung und Entwicklung des Wirtschaftsraumes bei. Aufgrund der geringen Wirtschaftskraft und hoher Arbeitslosigkeit kann es sich das Land Sachsen-Anhalt nicht erlauben, wegen einer lückenhaften Infrastruktur mögliche Investoren zu verlieren. Es ist unbestritten, dass die Unternehmerdichte in Sachsen-Anhalt weit unter dem Durchschnitt liegt und immer weiter zurückbleibt.

Hinter der besonderen Bedeutung des Straßennetzes dürfen aber die anderen Verkehrswege nicht zurückfallen. Die Tradition Sachsen-Anhalts als ein klassisches Eisenbahnland geht auf das vorletzte Jahrhundert zurück. Seine bedeutenden Wasserwege machen das Land zwischen Saale und Elbe zu einem idealen Standort für die Binnenschifffahrt. Die Pläne zum Ausbau der Saale wurden erstmals in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt und konnten lediglich aufgrund des Kriegsausbruches nicht mehr verwirklicht werden. Schließlich zeichnen sich auch seit geraumer Zeit entwicklungsfähige Perspektiven im Luftverkehr ab. Nicht von ungefähr war der Flugplatz Magdeburg bis ans Kriegsende in das Liniennetz der Deutschen Lufthansa eingebunden. Auch der Flughafen Leipzig-Halle lag bis zur Gründung der Bezirke in der DDR auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts.

Wir fragen die Landesregierung:

I. Straßenverkehrsinfrastruktur

In der 1996 vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr veröffentlichten Broschüre "Verkehr in Sachsen-Anhalt – Daten und Fakten" wird u. a. festgestellt, dass im Zeitraum von 1991–1994 1218 km Bundesstraßen (52,4 % des Bestandes) und 367,5 km Landes- und Kreisstraßen (5,1 % des Bestandes) erneuert, um- und ausgebaut worden sind. Die folgenden Fragen richten sich insbesondere auf die seit 1994 realisierten Instandsetzungsmaßnahmen sowie auf Aus- und Neubauvorhaben.

1. Bundesverkehrswegeplan und Verkehrsprojekte Deutsche Einheit

1.1. Vollendete Projekte des Bundesverkehrswegeplans

1.1.1 Welche Projekte des 1992 aufgestellten Bundesverkehrswegeplanes (siehe auch Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes im Nov. 1993 beschlossen wurde) sind bereits fertig gestellt worden? Die Aufstellung soll in einem Zeitplan die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, die Linienbestimmung, die Entwurfsaufstellung, das Genehmigungsverfahren, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, den Erörterungstermin sowie den Planfeststellungsbeschluss, den Baubeginn, die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür aufgewendeten Mittel benennen.

1.1.2 Welche weiteren Projekte des 1992 aufgestellten Bundesverkehrswegeplanes befinden sich im Bau?

1.1.3 Welche weiteren Projekte befinden sich noch im Planungsstadium und wie weit ist die Planung jeweils fortgeschritten?

      1. Warum hat sich gerade die Verwirklichung von zahlreichen Ortsumgehungen verzögert, obwohl sie bereits im Bundesverkehrswegeplan 1992 benannt wurden und für die Fortschreibung als vordringlicher Bedarf wieder angemeldet worden sind? Bitte um Erläuterung insbesondere bzgl. der OU Sandersdorf (Stand der Bauabschnitte), OU Bitterfeld, OU Wolfen, OU Stendal und der OU Schönebeck/Bad Salzelmen 2. und 3. Planungsabschnitt, OU Wolmirstedt, OU Ebendorf, OU Letzlingen, OU Bebertal, OU Naumburg, Zeitz - dritter Bauabschnitt, OU Klostermansfeld/Hettstedt.

1.1.5. Wie steht die Landesregierung zu den von den Bürgermeistern und Landräten als besonders dringlich angesehenen Straßenbauprojekten? Bitte um Erläuterung bezüglich der B 87,180 OU Bad Kösen, Eckartsberga, B 246a OU Seehausen-Ovelgünne, B 183 OU Bitterfeld, OU Stendal, OU Haldensleben, B 71/B 190/B 248 OU Salzwedel, B 79/B 81 OU Halberstadt, OU Blankenburg, B 188 OU Oebisfelde sowie Nordumfahrung Wittenberg. Falls die Bezeichnung Ortsumgehung oder -umfahrung in dem jeweils genannten Zusammenhang nicht ganz zutreffend sein sollte, wird darauf verwiesen, dass sie von den betroffenen Mandatsträgern und/oder Bürgern als eine solche angesehen wird.

1.1.6 Welche Projekte sind von der Bundesregierung seit 1998 außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes zusätzlich in die Planung genommen worden?

1.1.7 Welche Vorhaben sind von der Landesregierung nach aktuellstem Stand, differenziert nach der Dringlichkeitsstufe, zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes an- oder nachgemeldet worden?

1.1.8 Bei welchen Bundesstraßen ist über welche Zeiträume eine Abstufung zur Landesstraße geplant?

1.1.9 Welche Kosten könnten dabei auf das Land zukommen?

1.1.10 Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Straßenbauprojekte des Bundes in Sachsen-Anhalt, der gemessen an der Gesamtzahl der in Angriff genommenen Projekte des Bundes in Sachsen-Anhalt bereits fertig gestellt worden ist?

1.1.11 Welchen Grad an Gebrauchsfähigkeit weist das Autobahnnetz in Teilen und insgesamt in Sachsen-Anhalt auf? Sind der Landesregierung Vergleichswerte zu anderen neuen Bundesländern bekannt? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

1.2. Einzelne Projektvorhaben - A 14 und Nordverlängerung

1.2.1 Welche Maßnahmen hat die Landesregierung veranlasst, um das Verkehrsprojekt Nordverlängerung der A 14 voranzutreiben?

1.2.2 Hat die Landesregierung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes darauf gedrungen, dass die Nordverlängerung der A 14 möglichst zügig verwirklicht wird? Wenn ja, auf welche Weise?

      1. Welche offiziellen Gespräche sind zwischen den Landesregierungen von Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern seit 1994 geführt worden?

 

1.2.4 Wie schätzen die Vertreter der Wirtschaft und die Vertreter der Kommunen und Landkreise der Altmark das Projekt Nordverlängerung A 14 ein?

1.2.5 Wie hat die Landesregierung der Bedeutung der Nordverlängerung der A 14 im 1999 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Rechnung getragen? Welche Priorität haben die anderen ebenfalls von der A 14 betroffenen Bundesländer der Nordverlängerung in ihren Landesentwicklungsplänen eingeräumt?

1.2.6 Hat sich die Landesregierung schon einmal mit einer möglichen Linien- bzw. Trassenführung, wie sie immer wieder in der betroffenen Region aufgeworfen wird, auseinander gesetzt? Wenn nein, warum nicht? Welche Variante wird von der Landesregierung vertreten?

1.2.7 Trifft es zu, dass Vertreter des Verkehrsministeriums die Variante favorisieren, die auch von Niedersachsen und Hamburg gefordert wird?

1.2.8 Wie schätzt die Landesregierung die Ergebnisse der 1995 erstellten Verkehrsuntersuchung Nordost ein?

1.2.9 Hat sich die Landesregierung mit der Frage auseinander gesetzt, inwieweit eine private Vorfinanzierung sowohl die Planung als auch die Bauausführung rapide beschleunigen könnte? Sind hierzu Berechnungen angestellt oder Experten zu Rate gezogen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

1.2.10 Am 2. April 2001 hat das Verkehrsministerium Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung erklärt, dass der Verkehrsminister dem Ministerpräsidenten vorschlagen wird, mit einer Initiative zur A 14 an die Bundesregierung heranzutreten. Was ist seither zur Verwirklichung einer solchen Initiative unternommen worden?

1.2.11 Wie bewertet die Landesregierung die Erfolgsaussichten des Flughafenprojektes Stendal-Buchholz ohne eine direkte Autobahnanbindung nach Süden z. B. über eine Verlängerung der A 14?

1.2.12 Teilt die Landesregierung die Einschätzung der DEGES, dass die im Planfeststellungsverfahren für die A 14 festgelegten Lärmschutzmaßnahmen ausreichend seien?

1.2.13 In 2000 wurden ausweislich des Straßenbauberichtes der Bundesregierung im Rahmen des Umweltschutzes für Maßnahmen der Lärmvorsorge rd. 388 Mio. DM und rd. 25 Mio. DM für die Lärmsanierung investiert. In welcher Höhe wurden damit Maßnahmen in Sachsen-Anhalt finanziert? In welcher Höhe wurden Maßnahmen an der A 14 finanziert?

1.3. Einzelne Projektvorhaben - A 9

      1. Beabsichtigt die Landesregierung, sich für den sechsspurigen Ausbau der A 9 zwischen der Autobahnanschlussstelle Zörbig und der Anschlussstelle Schkeuditzer Kreuz einzusetzen?

1.3.2 Beabsichtigt die Landesregierung, sich für eine beschleunigte Planung eines neuen Autobahnkreuzes an der Autobahnanschlussstelle Brehna einzusetzen? Welchen Zeitrahmen hält die Landesregierung für realisierbar?

1.4. Einzelne Projektvorhaben - A 71

1.4.1 Wird die Verlängerung der A 71 zwischen Sangerhausen und Bernburg zur Erschließung des Raums Hettstedt/Eisleben erwogen? Wenn nein, warum?

1.4.2 Wird alternativ zwischen Sangerhausen und Bernburg der Ausbau einer Bundesstraße erwogen? Wenn ja, wie weit ist die Planung konkretisiert worden?

1.5. Einzelne Projektvorhaben - B 6n

1.5.1 Wie sieht der weitere Stand der Planung im Hinblick auf die noch fertigzustellenden Teilstücke aus? Die Aufstellung soll in einem Zeitplan die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, die Linienbestimmung, die Entwurfsaufstellung, das Genehmigungsverfahren, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, den Erörterungstermin sowie den Planfeststellungsbeschluss, den Baubeginn, die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür aufgewendeten Mittel benennen.

1.5.2 Wie steht die Landesregierung zum Projekt einer B 185n von Bernburg über Köthen bis zur A 9 südlich von Dessau?

1.5.3 Schätzt die Landesregierung die verkehrliche Anbindung zwischen der A 14 und A 9 in den Landkreisen Köthen und Anhalt-Zerbst als ausreichend ein? Wenn ja, wird um Erläuterung gebeten, andernfalls um Darlegung der diesbezüglichen Planungen.

1.5.4 Wie stellt sich die Landesregierung die Anbindung der Harzrandregion, insbesondere von Ballenstedt und Harzgerode an die B 6n vor?

1.5.5 Gedenkt die Landesregierung, die Stadt Thale mit einer eigenen Anschlussstelle an die B 6n anzuschließen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

1.6. Einzelne Projektvorhaben - Bundesstraßen allgemein

1.6.1 Ist der Ausbau der B 190 mit Querung der Elbe bei Havelberg geplant? Wenn ja, wann ist mit der Bauausführung zu rechnen?

1.6.2 Wie setzt sich die Landesregierung für den vierstufigen Ausbau der B 71 vom Autobahnkreuz A 2/A 14 bis Haldensleben zur Bewältigung des wachsenden Schwerlastverkehrs nördlich von Magdeburg ein?

1.6.3 Wie sieht die genaue zeitliche Planung für die südliche OU Haldensleben an der B 245 aus?

1.6.4 Erkennt die Landesregierung einen dringenden Bedarf für eine OU Bebertal an? Wenn nein, warum nicht?

1.6.5 Wie setzt sich die Landesregierung für den vierstreifigen Ausbau der B 81 zwischen Langenweddingen und Halberstadt ein? Wie wird die Planung und Ausführung der OU Egeln-Nord, Kroppenstedt und Gröningen vorangetrieben?

1.6.6 Hat die Landesregierung schon einmal die Variante einer Ständerbrücke im Falle einer Verlegung der B 80 im Rahmen des Projektes "Wiederentstehung Salziger See" in Erwägung gezogen? Um konkrete Erläuterung wird gebeten.

1.6.7 Wie sieht die Planung bezüglich des Ausbaus der B 176 zu einem Zubringer der A 38 aus?

1.6.8 Mit welchen Mitteln hat sich die Landesregierung für eine Nordumfahrung Wittenbergs eingesetzt? Wie bewertet die Landesregierung die Realisierungschancen für dieses von zahlreichen Wittenberger Bürgern geforderte Projekt?

1.6.9 Was spricht gegen eine auf den Wünschen der Wittenberger Bürger beruhenden Planungsänderung und eine dementsprechende Nachmeldung der Nordumfahrung zum Bundesverkehrswegeplan?

1.6.10 Der Verkehrsminister hat in einem an den Verkehrsausschussvorsitzenden des Landtages gerichteten Schreiben vom 30. August 2001 der Stadt Wittenberg die Unterstützung des Landesamtes für Straßenbau zugesagt. Was ist seither unternommen worden?

1.6.11 Plant die Landesregierung die Errichtung eines Brückenbauwerkes an der B 180 bei Klostermansfeld? Wenn ja, wie weit ist die Planung vorangeschritten?

1.6.12 Welche Auswirkungen wird der Erdfall Neckendorf auf die B 180 haben?

1.6.13 Im Zuge der Steuerung von Verkehrsströmen in der Stadt Halle ist eine Verbindung zweier vorhandener Bundesstraßen außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortslage erforderlich. Eine neue Trasse zwischen Rennbahndreieck und der B 91 am Ortseingang Ammendorf erscheint sinnvoll und müsste im Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden. Wie bewertet die Landesregierung diese Möglichkeit?

1.6.14 In 2000 wurden ausweislich des Straßenbauberichtes der Bundesregierung 27 Projekte des Bundesfernstraßenbaus, darunter zahlreiche Ortsumgehungen, aber nur eine in Sachsen-Anhalt, im Rahmen einer privaten Vorfinanzierung realisiert. Aus welchen Gründen wird dieses Finanzierungsinstrument in Sachsen-Anhalt nicht eingesetzt?

1.6.15 Auf der Grundlage des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes können der Bau, die Erhaltung, der Betrieb und die Finanzierung von Bundesfernstraßen auf Private im Rahmen so genannter Betreibermodelle übertragen werden. Der Bund hat mit einigen - darunter auch neuen - Bundesländern entsprechende Absprachen über rd. ein Dutzend Projekte getroffen. Sachsen-Anhalt gehört nicht zu diesem Kreis. Warum werden entsprechende Projekte beispielsweise in Rügen und Rostock geprüft und nicht in Sachsen-Anhalt?

1.6.16 Laut Straßenbaubericht der Bundesregierung waren in Sachsen-Anhalt 1999, gemessen an der Anzahl und Länge der Bundesfernstraßen im Land, in geringerem Maße Lärmschutzwälle, Steilwälle, Lärmschutzwände sowie Lärmschutzfenster installiert als im Durchschnitt der neuen Bundesländer. Wie erklärt sich die Landesregierung die nachweislich geringeren Lärmschutzmaßnahmen des Bundes in Sachsen-Anhalt?

1.6.17 In 2000 wurden ausweislich des Straßenbauberichtes der Bundesregierung rd. 360 km Radwege an Bundesstraßen für rd. 100 Mio. DM fertig gestellt. Wie viele Kilometer entfielen davon auf Sachsen-Anhalt?

1.7. Im Investitionsprogramm 1999–2002 hat der Bund für hochprioritäre Maßnahmen 15,3 Mrd. DM sowie für prioritäre Maßnahmen 1,3 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch ist der Anteil der in diesem Zeitraum auf Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt entfällt und welche sind diese? Sind Baumaßnahmen schon ausgeführt worden? Waren Maßnahmen aus diesem Programm bereits zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden oder Bestandteil anderer Programme und welche sind dies im Einzelnen?

1.8. Im Zukunftsinvestitionsprogramm 2001-2003 hat der Bund 2,7 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch ist der Anteil der in diesem Zeitraum auf Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt entfällt und welche sind diese? Sind Baumaßnahmen schon ausgeführt worden? Waren Maßnahmen aus diesem Programm bereits zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden oder Bestandteil anderer Programme und welche sind dies im Einzelnen?

1.9. Das Antistauprogramm der Bundesregierung 2003-2007 hat im Bereich Straßenbau einen Umfang von 3,67 Mrd. DM. Wie hoch ist der Anteil der in diesem Zeitraum auf Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt entfällt und welche sind diese? Waren Maßnahmen aus diesem Programm bereits zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden oder Bestandteil anderer Programme und welche sind dies im Einzelnen?

2. Landesstraßenbau

In der 1996 vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr veröffentlichten Broschüre "Verkehr in Sachsen-Anhalt – Daten und Fakten" wird u. a. festgestellt, dass der Ausbauzustand des Straßennetzes in Sachsen-Anhalt bezüglich Fahrbahnqualität, Fahrbahnbreite und zulässigen Achslasten erhebliche Defizite gegenüber den alten Bundesländern aufweist. Zitat: "Der Anteil der Landesstraßen mit gutem bis sehr gutem Befahrbarkeitszustand liegt unter 20 %. Darüber hinaus besitzen nur 45 % der Landesstraßen die für einen gefahrlosen Begegnungsverkehr erforderliche Ausbaubreite von 5,50 m, sodass nach wie vor ein hoher Ausbaubedarf vorhanden ist. Bei den Brücken im Zuge von Landestraßen wurden 67 % vor 1945 gebaut und sind zumeist dringend instandsetzungsbedürftig." Im Folgenden wird einerseits nach der Gewichtung des Straßenbaus in Sachsen-Anhalt und andererseits nach bis zum jetzigen Zeitpunkt realisierten Instandsetzungsmaßnahmen sowie Aus-und Neubauvorhaben gefragt.

2.1. Warum hält es die Landesregierung nicht für erforderlich, nach dem Vorbild des Bundesverkehrswegeplanes einen Landesverkehrswegeplan zu erstellen, aus dem sich für alle Beteiligten eine berechenbare Straßenbauplanung erkennen ließe?

2.2. Der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt sieht unter Punkt 2.4.2.2. vor, ein Landesentwicklungskonzept für Straßen des Landes Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Gedenkt die Landesregierung dieser zu Anfang der Legislaturperiode selbst auferlegten gesetzlichen Verpflichtung noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode nachzukommen? Wenn nein, mit welcher Begründung?

2.3. Welche Landesstraßenbauprojekte sind seit 1995 ausgeführt worden? Die Aufstellung soll in einem Zeitplan die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, die Linienbestimmung, die Entwurfsaufstellung, das Genehmigungsverfahren, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, den Erörterungstermin sowie den Planfeststellungsbeschluss, den Baubeginn, die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür aufgewendeten Mittel benennen. Bitte nach Straßenbauämtern und nach Jahresscheiben getrennt aufführen.

2.4. Welche weiteren Um- und Ausbau- oder Neubaumaßnahmen befinden sich noch in der Ausführung?

2.5. Welche weiteren Um- und Ausbau- oder Neubaumaßnahmen befinden sich noch im Stadium der Planung und wie weit ist diese jeweils fortgeschritten?

2.6. Gibt es darüber hinaus noch Landesstraßenbauprojekte, die sich noch im Stadium der Vorplanung befinden? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

2.7. Besitzt die Landesregierung eine Übersicht über das Verkehrsaufkommen im Straßennetz des Landes? Es wird um eine Aufzählung der am dichtesten befahrenen Straßen des Landesstraßennetzes gebeten. Diese Aufzählung sollte differenziert nach Landkreisen oder Straßenbauämtern erfolgen und die Verkehrsdichte angeben.

2.8. Plant die Landesregierung, dem Bund die Hochstufung von Landesstraßen vorzuschlagen? Wenn ja, welche sind das und welche Anträge sind wann gestellt worden?

2.9. Plant die Landesregierung, Landesstraßen zu Kreis- oder Gemeindestraßen abzustufen? Wenn ja, welche?

2.10. In welcher Höhe könnten dabei Kosten auf die im Einzelnen betroffenen Kommunen zukommen?

2.11. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Landesstraßenbauprojekte in Sachsen-Anhalt, der, gemessen am Gesamtbedarf in Sachsen-Anhalt, seit 1991 bereits fertig gestellt worden ist?

2.12. Wie weit ist die Erneuerung der Brückenbauwerke im Netz der Landesstraßen fortgeschritten? In welchem Umfang stehen noch Maßnahmen aus?

2.13. In welchem Umfang hat die Landesregierung seit 1995 Investitionen und Bauprojekte im Bereich der Landesstraßenentwicklung getätigt?

2.14. Gibt es im Zusammenhang mit den Strukturfondsmitteln der Europäischen Union Pläne der Landesregierung, mit welchen Mitteln daraus der Landesstraßenbau gefördert werden soll? Bitte um Erläuterung in Bezug auf Projektbereiche im Rahmen der Straßenverkehrsinfrastruktur und nach Jahresscheiben bis 2007 differenziert.

2.15. Gibt es eine straßenbegleitende und bürgernahe Radverkehrskonzeption des Landes Sachsen-Anhalt? Wenn ja, wird gebeten, diese zu erläutern.

2.16. Wie schätzt die Landesregierung den Radwegeausbau im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Straßenbauämter ein?

2.17. Wie geht die Landesregierung im Bereich des Straßenbauamtes Magdeburg auf die Problematik im Raum Wolmirstedt/Samswegen und im Raum Hötensleben/Barneberg/Völpke ein?

2.18. Welcher Anteil an EFRE II-Mitteln war in der Förderperiode bis 1999 ausweislich der Programme für den Landesstraßenbau vorgesehen? In welcher Höhe sind diese Mittel tatsächlich für Bauausgaben und Investitionen im Bereich Landesstraßenbau abgeflossen? Bitte prozentual und in absoluten Beträgen angeben und dabei Kofinanzierungsmittel getrennt ausweisen.

2.19. Welcher Anteil an EFRE III-Mitteln ist in der Förderperiode von 2000-2006 ausweislich der Programme für den Landesstraßenbau vorgesehen? In welcher Höhe sind diese Mittel tatsächlich für Bauausgaben und Investitionen im Bereich Landesstraßenbau abgeflossen? Bitte prozentual und in absoluten Beträgen angeben und dabei Kofinanzierungsmittel getrennt ausweisen.

2.20. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit von privatfinanzierten Straßenverkehrsinfrastrukturprojekten ein? Wurden dazu schon jemals Gespräche mit möglichen Interessenten oder Kreditinstituten geführt? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

2.21. Landesstraßen - Einzelprojekte

2.21.1 Gedenkt die Landesregierung die L 14 bis zum Gewerbepark Arneburg (IGPA) zur Erschließung des Gewerbegebietes und insbesondere des neuen Zellstoffwerkes weiterzuführen? Wenn ja, mit welchem Zeitplan?

2.21.2 Gedenkt die Landesregierung, die Ortsumgehung Ebendorf an der L 48 zu vollenden? Wenn nein, warum nicht?

2.21.3 Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt im Umfeld von Weferlingen beispielsweise an der L 20, zu ergreifen, um die umfangreichen Transportbewegungen, bedingt durch die Bausteinwerke Weferlingen bzw. Wefensleben zu erleichtern?

2.21.4 Wie und wann gedenkt die Landesregierung den unzureichenden Aubaustand der L 42 insbesondere im Bereich von Weferlingen bis Ivenrode zu verbessern?

2.21.5 Wie und wann gedenkt die Landesregierung den unzureichenden Ausbaustand der L 43 insbesondere im Bereich von Weferlingen bis Behnsdorf zu verbessern?

2.21.6Wie und wann gedenkt die Landesregierung den Ausbaustand der L 106 im Bereich von Sommerschenburg bis Wefensleben sowie insbesondere in beiden Ortslagen zu verbessern?

2.21.7Wie und wann gedenkt die Landesregierung den unzureichenden Ausbaustand der L 40 insbesondere im Bereich von Alleringersleben und Ummendorf zu verbessern?

2.21.8 Was gedenkt die Landesregierung angesichts des unbefriedigenden Zustands der L 24 insbesondere im Bereich der freien Flächen zu unternehmen?

3. Kommunalstraßen

    1. Gibt es eine Evaluierung des Landes, wie die GVFG-Förderung in den jeweiligen Regionen gewirkt hat? Bitte bei der Antwort nach Landkreisen getrennt berichten und Besonderheiten der jeweiligen Regionen anführen.
    2. Wie groß ist das Kreisstraßennetz in Sachsen-Anhalt?
    3. Wie groß ist das Gemeindestraßennetz in Sachsen-Anhalt?

3.4. Wie schätzt die Landesregierung den Ausbauzustand der Kreis- und Gemeindestraßen ein? Bitte gesondert nach den einzelnen Landkreisen antworten.

3.5. Wie ist das Verhältnis des Straßenausbaus der Ober- zu den Mittelzentren und zu den Grundzentren?

3.6. Welche Bauprojekte an Kreis- und Gemeindestraßen sind seit 1991 ausgeführt worden? Die Aufstellung soll den Planungsbeginn, den Baubeginn, die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür aufgewendeten Mittel benennen. Bitte nach Kreisen und nach Jahresscheiben getrennt aufführen.

3.7. Ist eine Hochstufung von Kreis- oder Gemeindestraßen zu Landesstraßen geplant? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

3.8. Wie viele Anträge dieser Art sind durch Landkreise in den letzten 4 Jahren gestellt worden? Wie viele sind positiv beschieden worden? Wie gedenkt die Landesregierung die verbliebenen Anträge, insbesondere wenn sie aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens gestellt wurden, zu bescheiden?

3.9. Welche Straßenbauprojekte sind der Landesregierung in diesem Jahr auf eine kurzfristige telefonische Anfrage bei den Gemeinden/Kreisen von diesen gemeldet worden? Bitte um Darlegung der daraufhin erstellten Prioritätenliste.

3.10. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit eines Programms zur Förderung des ländlichen Raums zum Ausbau der Gemeindestraßen, die nicht über Erschließungsbeiträge abrechenbar sind? Wenn nein, warum nicht?

3.11. Einige Kommunen beklagen Verzögerungen bei der Weiterleitung von GVFG-Mittel durch die Landesregierung. Sind der Landesregierung Klagen dieser Art bekannt und was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um den Fördermittelzufluss zu verbessern?

3.12. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeiten der Kreise und Gemeinden ein, die ihnen obliegende Straßenbaulast nach der im Haushalt 2002 geplanten bzw. vorgenommenen Kürzung der Kommunalfinanzen im notwendigen Umfang fortzusetzen? Nimmt die Landesregierung dafür Verzögerungen bei der Instandsetzung der Kreis- und Gemeindestraßen, der Errichtung von Brückenbauwerken im Kreuzungsbereich mit Bundesautobahnen etc. in Kauf?

3.13. Gemäß Verbandsgemeindeeinführungsgesetz wird die Straßenbaulast für außerörtliche Gemeindeverbindungsstraßen auf die Verbandsgemeinde übertragen. Eine Ausstattung mit den erforderlichen Finanzmitteln, etwa durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, ist bisher noch nicht vorgesehen. Wie stellt sich die Landesregierung die Finanzierung dieser Aufgabenübertragung vor?

3.14. Wie gedenkt die Landesregierung, das Problem der ehemaligen KAP (Kooperation Abteilung Pflanzenproduktion) -Straßen auch in Hinblick auf die ungeklärte Baulastzuständigkeit zu lösen?

3.15. Ist der Landesregierung bekannt, dass diese Straßen bei der Bildung von Einheits- bzw. Verbandsgemeinden als Verbindungsstraßen benötigt werden? Was für Folgerungen ergeben sich daraus?

II. Binnenschifffahrt - Häfen

Die Rolle der Binnenschifffahrt muss und wird in unserem Verkehrssystem in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen. Die Binnenschifffahrt wird ihre Transportmengen sowohl absolut als auch relativ im Verhältnis zu den übrigen Verkehrsträgern ausbauen, denn anders können die Verkehrszuwächse der nächsten Jahre nicht bewältigt werden, ohne die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems insgesamt zu gefährden. In Sachsen Anhalt geht es in erster Linie um den Ausbau des letzten Teilstücks der Saale und die Strombaumaßnahmen an der Elbe.

1. Bundesverkehrswegeplan/Verkehrsprojekte Deutsche Einheit

1.1. Welche Einzelmaßnahmen des 1992 aufgestellten Bundesverkehrswegeplanes bzw. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind bereits fertig gestellt worden? Die Aufstellung soll den Planungsbeginn, den Baubeginn, die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür aufgewendeten Mittel benennen.

1.2. Welche Landes-, Bundes- bzw. EU-Mittel sind zur Sanierung und zum Zwecke des Ausbaus der Infrastruktur in Hafenanlagen an Elbe, Saale und des Mittellandkanals sowie an den Flüssen und dem Kanal selbst, den angrenzenden Verkehrsinfrastruktureinrichtungen sowie Gewerbegebiete geflossen (in Jahresscheiben und Einzelmaßnahmen unterteilt)?

1.3. Welche Umstände, die ihren Ursprung in Sachsen-Anhalt haben, hindern die Landesregierung daran, ein Raumordnungsverfahren zum Bau einer Staustufe mit begleitendem ökologischen Grundwassermanagement in Klein Rosenburg einzuleiten?

1.4. Unter welchen Voraussetzungen gedenkt die Landesregierung, ein Raumordnungsverfahren zum Bau einer Staustufe mit begleitendem ökologischen Grundwassermanagement in Klein Rosenburg einzuleiten?

1.5. Anders als die Landesregierung hielt die Bundesregierung zumindest bis 1999 ein dem Bau der Staustufe vorgeschaltetes Planfeststellungsverfahren für ausreichend. 1999 wurde dennoch zwischen Bund und Land eine Vereinbarung getroffen, auf das Raumordnungsverfahren nicht zu verzichten. Welche rechtlichen Erwägungen liegen dieser verabredeten Vorgehensweise zugrunde?

1.6. Würde die Durchführung lediglich eines Planfeststellungsverfahrens vor dem Bau der Staustufe in Klein Rosenburg gegen die derzeit gültigen rechtlichen Bestimmungen verstoßen?

1.7. Welche Synergieeffekte sieht die Landesregierung zwischen Strombaumaßnahmen an der Elbe, der Saale sowie dem Ausbau der Hafenanlagen an Elbe, Saale und dem Mittellandkanal?

1.8. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass die Binnenschifffahrt gegenüber anderen Verkehrsträgern wie etwa der Bahn nicht benachteiligt wird?

1.9. Verfügt die Landesregierung über gesicherte Erkenntnisse, dass sich der Ausbau der Wasserwege in Sachsen-Anhalt nachteilig für die Bahn auswirken wird? Wenn ja, in welcher Weise?

1.10. In welcher Weise wird von der Landesregierung die Kooperation zwischen Bahn und Binnenschifffahrt gefördert?

1.11. Kann die Landesregierung Beispiele für gut funktionierende Schifffahrtsverladebahnhöfe benennen? Mit welchen Mitteln unterstützt die Landesregierung derartige bi- oder trimodale Umschlagplätze für den kombinierten Verkehr?

1.12. Im Zusammenhang mit dem Saaleausbau wird immer wieder auf die Alternative Bahn verwiesen. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass es bei der Bahn auf den als Alternative infrage kommenden Hauptstrecken, wie z. B. von Magdeburg nach Berlin oder nach Hannover für den Güterverkehr Kapazitätsengpässe gibt?

1.13. Wie bewertet die Landesregierung Untersuchungen des Bundesamtes für Naturschutz, das im Falle des Ausbaus Schäden für das ökologische System an der Saale voraussieht?

 

2. Einzelfragen

2.1. An welchen Häfen ist das Land in Sachsen-Anhalt beteiligt? Bitte Höhe der Beteiligung, Höhe der Zuschüsse, unterteilt nach Investitionen und nach laufenden Aufwendungen angeben.

2.2. In welchem Zeitraum wurden die Investitionen für welche Häfen, wann und in welcher Höhe getätigt? Wann erfolgten die Förderzusagen sowie die Fördermittelbescheide?

2.3. Liegen Prognosezahlen für die Elbe- und Saaleschifffahrt vor, vorausgesetzt die Fahrrinne erlaubt eine entsprechende Befahrung? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

2.4. Welche Industrieansiedlungen entlang der Saale verfügen über eine Anlegestelle oder planen eine solche?

2.5. Welche neuen Industrieansiedlungen sind entlang der Saale nach Kenntnis der Landesregierung in den nächsten Jahren noch geplant?

2.6. Welche Betriebe entlang der Saale oder im Einzugsbereich der Saale sind der Baustoffindustrie bzw. der Grundstoffchemie zuzuordnen?

2.7. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen bereits getätigten Landesinvestitionen in den Hafen Halle-Trotha von ca. 60 Mio. DM und dem noch auszubauenden Saalebereich unterhalb von Calbe?

2.8. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen den bereits getätigten und noch ausstehenden EU-, Bundes- und Landesinvestitionen in den Hafen Aken - u. a. für ein Containerterminal - und dem noch ausstehenden Strombaumaßnahmen insbesondere auf der Stadtstrecke Magdeburg? Ist die prognostizierte Umschlagsteigerung von Containern ohne Strombaumaßnahmen realistisch?

2.9. Worin sieht die Landesregierung den Zusammenhang zwischen der Förderung zum Zwecke des Ausbaus von Hafenanlagen und der anderen Bundesprojekte, insbesondere des Baus des Wasserstraßenkreuzes und der Strombaumaßnahmen an der Elbe und des Ausbaus der Saale?

2.10. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Saale bis zum Hafen Halle-Trotha auf 68 km Länge für das Europaschiff ausgebaut ist und damit ein Anlagevermögen von über 1 Mrd. DM ungenutzt ist, da die Vollendung des Saaleausbaus unterhalb von Calbe seit der Wiedervereinigung verzögert wird?

2.11. Wie steht die Landesregierung zur Elberklärung aus dem Jahr 1996?

2.12. Wie steht die Landesregierung zu der Auffassung von Umweltverbänden, dass der Ausbau von Elbe und Saale "zerstörerisch, unwirtschaftlich und ökologisch unhaltbar" sei?

2.13. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung der Wirtschaft, dass nur mit Strombaumaßnahmen an der Elbe und der Vollendung des Saaleausbaus ein leistungsfähiges und modernes Verkehrssystem im Land mit wirtschaftlich effizienten Beiträgen aller Verkehrsträger geschaffen werden kann?

2.14. Trifft es zu, dass sich die Investitionen für die Strombaumassnahmen an der Elbe auf insgesamt 500 Mio. DM belaufen? Wie bewertet die Landesregierung die möglichen Auswirkungen dieser Investitionen auf die einheimische Wirtschaft?

2.15. Wie bewertet die Landesregierung die von der Bundesregierung auf dem "Statusseminar Elbe" bestätigte Absicht, trotz verringerter Güterverkehrsprognosen die Schifffahrtsverhältnisse auf der Elbe durch Strombaumaßnahmen weiterhin zu verbessern? Unterstützt die Landesregierung diese Planung?

2.16. Wie bewertet die Landesregierung die sich abzeichnende Auseinandersetzung um die Instandsetzung von Buhnen in Roßlau angesichts der nunmehr einschlägigen Rechtsprechung wie im Falle des Leitwerkes Gallin?

2.17. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Aktionen der Umweltverbände und ihre Auswirkungen auf die geplanten Strombaumaßnahmen?

2.18. Wie viele Gierfähren gibt es in Sachsen-Anhalt? Wie werden diese vom Land gefördert?

2.19. Welche Gutachten sind im Bereich der Binnenschifffahrt/Hafenanlagen sowie Hafenbahnen von wem für welche Kosten seit 1994 eingeholt worden?

2.20. Inwieweit sind die Ergebnisse dieser Gutachten in die Verkehrsplanung mit eingeflossen?

2.21. Gibt es eine Hafenkonzeption für das Land Sachsen-Anhalt? Wenn ja, mit welchem Inhalt?

2.22. Welche strategische Neuausrichtung der MHG (Magdeburger Hafen GmbH) verfolgt die Landesregierung? Ist insbesondere beabsichtigt, die Umschlag- und Speditionsaktivitäten einzustellen, den Hafenbahnbetrieb aus der MHG auszugliedern und die MHG lediglich als Infrastrukturgesellschaft zu betreiben? Welche Gesellschaften sollen in diesem Fall die zuvor beschriebenen Geschäftsfelder übernehmen?

2.23. In welcher Weise nimmt die Landesregierung ihre Mittlerfunktion zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern Wasser, Schiene und Straße wahr, um Berührungsängste abzubauen und auf eine Verstärkung der Containisierung und des kombinierten Verkehrs hinzuwirken?

2.24. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der Schifffahrtsverordnung für obere Saale und Unstrut und insbesondere das Verbot jeglicher Schifffahrt zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang für die Personenschifffahrt an Saale und Unstrut?

2.25. Ist die Landesregierung bereit, eine Überprüfung der Schleusenzeiten an den vier Unstrutschleusen zu veranlassen, um eine nutzer- und bedarfsorientierte Erweiterung der Schleusenzeiten herbeizuführen?

2.26. Ist die Landesregierung bereit, die als zu bürokratisch und langwierig empfundene Handhabung der Verordnung durch das Regierungspräsidium zu überprüfen und gegebenenfalls auf eine Vereinfachung hinzuwirken?

2.27. Die Unstrut war einst eine Reichsschifffahrtsstraße. Heutzutage ist sie kaum noch für touristische Zwecke befahrbar. Was hindert die Landesregierung angesichts einer steigenden Nachfrage nach Ausflugsfahrten mit Fahrgastschiffen daran, die Befahrbarkeit der Unstrut für Fahrgastschiffe zu verbessern?

2.28. Trifft es zu, dass anlässlich des Besuches des Bundeskanzlers im August 2000 zwei Flachstellen an der Unstrut für eine Bootsfahrt des Kanzlers ausgebaggert wurden?

III. Schienenverkehr

Dem weiteren zügigen Ausbau des Schienennetzes kommt auch zukünftig eine große Bedeutung zu. Insbesondere das zu großen Teilen sanierte Netz der DB AG ist für den Schienengüterverkehr und den Personenverkehr unerlässlich. Der weitere Ausbau des Ergänzungsnetzes sollte unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit stehen, insbesondere die damit realistisch zu erschließenden Güter- und Personenverkehrspotentiale. Der Ausbau und die Modernisierung regional wichtiger Strecken muss den Anforderungen der Zukunft angepasst werden. Dazu muss das Eisenbahnnetz hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Bedeutung für die Region und der Rentabilität von Strecken im Güter- und Personenverkehr untersucht werden.

1. Schienen- und Streckennetz in Sachsen-Anhalt

1.1. Wie groß ist das in Sachsen-Anhalt betriebene Schienen- bzw. Streckennetz?

1.2. In welchem Umfang wird sich das Schienen- bzw. Streckennetz in den kommenden Jahren vermutlich reduzieren?

1.3. Welche Investitionen wurden seit 1990 in das Schienennetz pro Gleiskilometer getätigt?

1.4. Welche ICE- bzw. Interregioverbindungen sind seit 1998 eingestellt worden?

1.5. An welchen Interregioverbindungen besteht eine Finanzierungsbeteiligung des Landes? Wie ist diese ausgestaltet worden?

1.6. Wie steht die Landesregierung zur Forderung einer "dritten Schiene" auf der Bahnstrecke Quedlinburg-Gernrode, damit die Schmalspurbahn bereits von Quedlinburg aus fahren kann? Stimmt die Landesregierung der Einschätzung zu, dass dies die Attraktivität des Abschnitts "Selketal-Bahn" wesentlich steigern könnte? Wenn nein, warum nicht?

1.7. Setzt sich die Landesregierung für die Wiederherstellung der Interregioverbindung Magdeburg-Wittenberge ein? Wenn ja, mit welchen Mitteln?

1.8. Wie schätzt die Landesregierung die Schienenverbindung Magdeburgs als dem wichtigsten Schienenverkehrsknotenpunkt von und nach Schwerin und an die Ostseeküste ein?

1.9. Wie fördert die Landesregierung den zweigleisigen Ausbau der Schienenverkehrsverbindung Uelzen-Stendal mit niveaufreien Kreuzungen der Fernstraßen?

1.10. Wie fördert die Landesregierung den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Magdeburg-Sangerhausen-Erfurt?

1.11. Wie fördert die Landesregierung den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Magdeburg-Oebisfelde?

1.12. Wie fördert die Landesregierung den Ausbau der Strecke Magdeburg-Stendal-Schwerin?

1.13. Was unternimmt die Landesregierung zur Entwicklung des kombinierten Güterverkehrs Straße/Schiene/Wasserstraße durch Ausbau der Schienenwege?

1.14. Welche, mit Landesmitteln geförderten leistungsfähigen Schnittstellen im Bereich des Güterverkehrs gibt es in Sachsen-Anhalt und welche sind noch geplant?

1.15. Wie gedenkt die Landesregierung das Güterverkehrszentrum Magdeburg mit KLV-Terminal sowie die Anbindung an den Magdeburger Hafen zu fördern?

1.16. Welche Ausgleichsmaßnahmen schlägt die Landesregierung zur Vermeidung größerer Nachteile durch das Schließungsprogramm der DB Cargo, Mora C vor?

1.17. Welche Bahnhöfe mit Fernverkehrsaufkommen oder mit regional bedeutsamem Nahverkehrsaufkommen in Sachsen-Anhalt sind aus welchen Gründen bisher noch nicht saniert worden?

1.18. In welchem Umfang hat das Land über EU-, Bundes- oder Landesmittel in den Jahren von 1995-2001 die Instandsetzung von welchen Bahnhöfen bezuschusst?

1.19. Aus welchen Gründen sind Sanierungszusagen wie beispielsweise bezüglich des Bahnhofes in Naumburg nicht eingehalten worden?

1.20. Welche Baumaßnahmen im Einzelnen werden derzeit von der Deutschen Bahn AG in Sachsen-Anhalt zurückgestellt bzw. sind ganz aufgegeben worden?

2. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit

2.1. Welche Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind bereits fertig gestellt worden? Die Aufstellung soll den Planungsbeginn, den Baubeginn, die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür aufgewendeten Mittel benennen.

2.2. Welche Verkehrsprojekte befinden sich noch in der Planung bzw. in der Ausführung?

2.3. Am 08.12. 2000 folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses und nahm einen entsprechenden Antrag der rot-grünen Koalition (14/2906) zur ICE Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt-Halle-Berlin an. Inhalt ist ein an die Bundesregierung gerichteter Prüfantrag, der die Frage der Finanzierung klären soll. Inwieweit ist der Prüfauftrag erfüllt worden? Auf welche Weise hat sich die Landesregierung für den Bau dieser Strecke eingesetzt?

2.4. Welche Haltung nimmt die Landesregierung gegenüber der von Sachsen favorisierten Variante einer Sachsenmagistrale ein?

2.5 Wie bewertet die Landesregierung die Pläne zum Bau eines Stadttunnels in Leipzig, der durchgehende Nord-Süd-Verkehre ermöglichen soll und die Gefahr einer künftigen Abkoppelung der Stadt Halle im Nord-Südverkehr?

3. SPNV/ÖPNV

3.1. Welche Gutachten sind seit 1994 an wen und zu welchen Kosten im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs und/oder öffentlichen Personennahverkehrs vergeben worden?

3.2. Verfügt die Landesregierung über ein Konzept zur effektiven Verwendung der Regionalisierungsmittel? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Konzept?

3.3. Verfügt die Landesregierung über ein Konzept zum Erhalt der Nahverkehrsverbindungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Konzept?

3.4. Wie trägt die Landesregierung den Kürzungsplänen der Deutschen Bahn Rechnung, die schrittweise die ICE-Verbindungen auf der Strecke Hannover-Braunschweig-Magdeburg-Berlin und generell die Interregioverbindungen in Sachsen-Anhalt schrittweise einstellt?

3.5. In welchem Umfang ist eine Abbestellung von Nahverkehrsleistungen geplant?

3.6. Welche Strecken sind an welche privaten Eisenbahnunternehmen vergeben worden? Welche Erfahrungen sind gesammelt worden?

3.7. Wird die Vergabe von Nahverkehrsstrecken an private Anbieter in Erwägung gezogen? Gibt es konkrete Angebote?

3.8. Besitzt die Landesregierung einen Überblick über Mehrkosten, die auf die Landkreise im Falle einer Reduzierung des Nahverkehrsangebotes zukämen? Wenn ja, wird gebeten, diese zu beziffern.

3.9. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, Mittel, die für den SPNV bestimmt sind, den Trägern des ÖPNV zur Verfügung zu stellen?

3.10. Über welche Vergabe von SPNV-Leistungen im Ostharz wird gerade verhandelt? Trifft es zu, dass ein Bieterkonsortium Fahrzeuge von Bombardier einsetzen möchte und ein weiteres Konsortium die Wahl des Herstellers dem Land überlässt? Seit wann werden diese Verhandlungen geführt? Hat es bezüglich der Fahrzeugbeschaffung auch schon Gespräche mit Bombardier gegeben?

3.11. Trifft es zu, dass nach Zuschlag vom Betreiberkonsortium immerhin 10 Betriebsfahrzeuge im Ostharz neu angeschafft werden müssten? Trifft es zu, dass alle Beteiligten an einer Entscheidung noch vor der Landtagswahl im

April 2002 interessiert sind? Inwiefern erklärt sich die Landesregierung die bisher aufgetretenen Verzögerungen?

3.12. Ist der Landesregierung das Konzept der Sachsenbahn bekannt und wie bewertet sie diese Pläne?

4. Organisation des Nahverkehrs - Tätigkeit der Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt

4.1. Die NASA hat sich entgegen der ursprünglichen Konzeption von einer nur für eine Zeit des Übergangs vorgesehenen Einrichtung zu einem auf Dauer angelegten externen Dienstleister der Landesregierung entwickelt. Wie ist es mit der ursprünglichen Absicht der Landesregierung zu vereinbaren, dass die Mitarbeiter der NASA dennoch von Anfang an unbefristete Arbeitsverträge erhielten?

4.2. Wie sieht die Personalausstattung der Nahverkehrsgesellschaften der anderen Bundesländer aus, sofern diese sich überhaupt einer Nahverkehrsgesellschaft bedienen?

4.3. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der von den jeweiligen Nahverkehrsgesellschaften bestellten Kilometerleistungen im Ländervergleich?

4.4. In welcher Art und welcher Höhe hat die NASA Fördermittel zur Aufgabenerfüllung in den letzten 5 Jahren erhalten? In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung die Arbeit der NASA evaluiert?

4.5. Welche Belegungszahlen waren auf den von der NASA bestellten Nebenstrecken in den letzten 5 Jahren zu verzeichnen? Wie hoch war dabei der Anteil der Leer- oder Beinaheleerfahrten? Den Antworten sollten die eigenen Verkehrserhebungen der NASA sowie die Zählungen aus dem Reiseenderfassungssystem der DB AG zugrunde gelegt werden, soweit diese der NASA zur Verfügung stehen oder gestellt werden können.

4.6. Verfügt die Landesregierung bzw. die NASA über ein Konzept, wie der Schienenpersonennahverkehr bei zurückgehenden Finanzierungsmitteln fortgeführt werden soll? Wenn ja, wird gebeten, dieses zu erläutern.

4.7. Hat die Landesregierung bzw. die NASA Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinsichtlich der Nahverkehrsstrecken mit einem geringen bzw. sehr geringen Fahrgastaufkommen durchgeführt? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

4.8. Sind unter dem Eindruck sich reduzierender Finanzierungsmittel schon einmal Kostenvergleiche zu weniger kostenintensiven Verkehrssystemen (Omnibus, Anrufbus) durchgeführt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.9. Sieht sich die Landesregierung bzw. die NASA hinsichtlich der Kursbuchstrecke 252 zwischen Stumsdorf und Bitterfeld zu einem solchen Kostenvergleich in der Lage? Was ergaben die im September 2000 auf dieser Strecke durchgeführten Verkehrserhebungen?

IV. Luftverkehr

Die weitere Entwicklung der Luftverkehrsinfrastruktur als wichtiger Standortfaktor muss in Sachsen-Anhalt die notwendige Unterstützung und Förderung erfahren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den internationalen Großflughafen Stendal/Buchholz. Zudem muss auch über die Positionierung zum Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz Magdeburg im Rahmen eines Luftverkehrskonzeptes Sachsen-Anhalt entschieden werden.

1. Luftverkehrskonzept und Luftverkehrsgutachten

Um der Begriffsvielfalt entgegenzuwirken, wird im Folgenden der Begriff Luftverkehrskonzept verwendet. Er steht für die ebenfalls in der Diskussion befindlichen Begriffe Flughafenkonzept oder -konzeption, Flugplatzkonzept oder -konzeption.

1.1. Gab es in den Jahren 1995-2001 ein Luftverkehrskonzept der Landesregierung? Welche Arbeiten an Flugplätzen und Flughäfen wurden in 1995 in Sachsen-Anhalt durchgeführt? Welche Art von staatlicher Förderung wurde in welcher Höhe direkt oder indirekt aus Mitteln des Landes, des Bundes und der EU gewährt? In welcher Höhe sind die Mittel tatsächlich abgeflossen?

1.2. Ausweislich der Antwort der Landesregierung (3/4823) auf die Kleine Anfrage (3/4722) wird derzeit der nächste Baustein einer Flugplatzkonzeption erarbeitet. Wie viele Bausteine gibt es bereits und worin bestehen diese? Wer hat an ihrer Erstellung mitgewirkt?

1.3. Welche Gutachten hat das Land im Zusammenhang mit Flughafen- bzw. Flugplatzplanungen und den damit zusammenhängenden Raumordnungsverfahren in den Jahren 1994–2001 von wem und mit welchem Kostenaufwand erstellen lassen? Zu welchen Ergebnissen kommen die Gutachter im Einzelnen?

1.4. Sind der Landesregierung andere von Dritten in Auftrag gegebene Gutachten bekannt? Wenn ja, wann wurden diese Gutachten in Auftrag gegeben bzw. wann wurden diese erstellt? Zu welchen Ergebnissen kamen diese Gutachten, soweit sie der Landesregierung bekannt sind?

1.5. Sind im Bereich Luftverkehr Gutachten von Gesellschaften in Auftrag gegeben worden, an denen das Land beteiligt ist? Wenn ja, wann wurden diese Gutachten in Auftrag gegeben bzw. wann wurden diese erstellt? Zu welchen Ergebnissen kamen diese Gutachten, soweit sie der Landesregierung bekannt sind?

2. Flughafen Leipzig-Halle

2.1. Welche Gesellschaftergremien gibt es bei der Mitteldeutschen Flughafen AG (MDF AG) und wer vertritt das Land in diesen?

2.2. Wie wird die gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten in die Praxis umgesetzt? Anhand der Bestellung des Geschaftsführers oder anderer Funktionsträger wird um geeignete Beispiele gebeten.

2.3. Wurden im Rahmen der Neuorganisation Gutachter eingeschaltet? Wenn ja, welche und zu welchen Kosten? Fand zu irgendeinem Zeitpunkt eine Erstattung der Kosten durch das Land statt?

2.4. Wann wird dem Landtag über die mit der Neuorganisation über eine Holdingstruktur erhofften Synergiegewinne und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der MDF AG berichtet?

2.5. Welche Synergieeffekte wurden durch die neue Konstruktion bei der Reduzierung der Personalkosten erzielt?

2.6. Welche Zugverbindungen sind über den Flughafenbahnhof derzeit in Betrieb oder geplant?

3. Flughafen Stendal-Buchholz (geplant)

3.1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens?

3.2. Welche Gespräche wurden mit welchem Ergebnis mit dem Bund geführt?

3.3. Welchen Ländern wurde das Projekt vorgestellt? Ist das Projekt mit interessierten Ländern auf Regierungsebene abgesprochen? Wenn ja, mit welchen?

3.4. Wurden Gespräche und mit welchem Ergebnis im Hinblick auf eine Förderung mit der EU geführt?

3.5. Wie stellt sich die Landesregierung einen funktionalen Flughafenbetrieb Stendal-Buchholz ohne direkte Autobahnanbindung in Sachsen-Anhalt vor?

3.6. Wie stehen die Länder Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Brandenburg zu diesem Flughafenprojekt und welche konkreten Aussagen sind bisher der Landesregierung bekannt geworden?

3.7. Welche Gespräche wurden mit der Industrie in Hinblick auf mögliche Investitionen geführt? Wie ist der konkrete Stand der Gespräche der Airail AG? Welche konkreten Zusagen wurden schon gemacht?

3.8. Welche Gutachten wurden im Zusammenhang mit diesem Projekt in Auftrag gegeben und von wem zu welchen Kosten?

4. Flughafen Cochstedt

4.1. Welche Überlegungen führten zum Ausbau des Standortes Cochstedt?

4.2. Was ist flugaffines Gewerbe? Gibt es für flugaffines Gewerbe bestimmte Standortkriterien?

4.3. Welche verbindlichen Investitionszusagen lagen zu Beginn des Ausbaus vor?

4.4. Welche Mitglieder der Landesregierung haben mit welchen Investoren und in welchem Zeitraum wie viele Gespräche geführt?

4.5. Welche Mitglieder der Landesregierung haben sich an offiziellen Veranstaltungen in Cochstedt, wie beispielsweise Spatenstichen beteiligt?

4.6. In welcher Höhe wurden Landesmittel für den Flughafen oder das angrenzende Gewerbegebiet vor 1994 ausgekehrt?

4.7. In welcher Höhe wurden Fördermittel zugesagt und ausgezahlt?

4.8. In welcher Höhe flossen Landesmittel/Bundesmittel/EU-Mittel neben den durch Fördermittelbescheid zugesagten Mitteln in die Flughafeninfrastruktur, in das angrenzende Gewerbegebiet, in Erschließungsstraßen, in sonstige Infrastruktur im Zeitraum von 1994 bis einschließlich 2001?

4.9. In welcher Höhe flossen so genannte Finanzausgleichsmittel in die Flughafeninfrastruktur, in das angrenzende Gewerbegebiet, in Erschließungsstraßen, in sonstige Infrastruktur, als Kredite oder Betriebskostenzuschüsse an die FuE-Gesellschaft oder an die Betreibergesellschaft im Zeitraum von 1994 bis einschließlich 2001?

4.10. Zu welchem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass die Vorverträge bzw. die Investitionszusagen potenzieller Investoren nicht eingehalten wurden? Warum wurden diese nicht eingehalten?

4.11. Wurden Schadensersatzansprüche gegen potenzielle Investoren geprüft? Wenn nein, warum hat die Landesregierung nicht darauf hingewirkt?

4.12. Auf welcher Grundlage ist die Förderung trotzdem weitergeführt worden?

4.13. Wie oft, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis wurde die Problematik "Cochstedt" im Kabinett beraten?

4.14. Welche Art von Abstimmung hat es in welchem Zeitraum zwischen dem Wirtschaftsressort und dem Verkehrsressort zum Standort Cochstedt gegeben?

4.15. Welche Maßnahmen wurden in den drei im Landtag vorgetragenen Konsolidierungsprogrammen durchgeführt?

4.16. Welche Konzepte für die Fortführung der Förderung im Rahmen der Konsolidierungsprogramme lagen der Landesregierung vor, nachdem die Luftfahrtindustrie weggebrochen war?

4.17. Wer hat diese Konzepte mit welchem Ergebnis geprüft?

4.18. Zu welchem Ergebnis kommt das von der Deutschen Bank und einem anderen Gläubiger bei der Fa. Roland Berger in Auftrag gegebene Gutachten?

4.19. Welche Mitglieder der Landesregierung hatten zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von diesem Gutachten und seinem Inhalt?

4.20. Inwieweit flossen die Erkenntnisse aus diesem Gutachten in die Entscheidungsfindung der Landesregierung mit ein?

4.21. Welche Kriterien hat Roland Berger als Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb aufgestellt?

4.22. Welche Mindestmenge als Frachtaufkommen setzt Roland Berger dabei voraus?

4.23. Welche Überlegungen lagen den Grundstückskäufen durch die GSA (Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH) zugrunde?

4.24. Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Umfang und zu welchem Preis wurden Grundstücke der FuE- oder der Betreibergesellschaft oder des Landkreises im Gewerbegebiet oder im Flughafengelände von der GSA erworben?

4.25. Wie wurde der Verkehrswert dieser Grundstücke von der GSA oder anderen ermittelt?

4.26. In welcher Höhe sind Mittel des Landkreises an die FuE- oder an die Betreibergesellschaft geflossen?

4.27. Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe und zu welchem Zweck hat der Landkreis bzw. seine Wirtschaftsfördergesellschaft Kredite an die FuE- oder an die Betreibergesellschaft gewährt? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.

4.28. Ist dies mit der Kommunalaufsicht vorab besprochen und eventuell genehmigt worden? Wenn ja, wird gebeten, dies zu erläutern.

4.29. Wie sind diese Kredite in beiden Gesellschaften verwendet worden? Wenn ja, wird gebeten, dies zu erläutern.

4.30. Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse über die Höhe der Betriebsmittel, die notwendig sind, um den regulären Flugbetrieb in Cochstedt aufrecht zu erhalten? Wenn ja, wird gebeten, diese zu beziffern.

4.31. Welche Auswirkungen hätte die Insolvenz der mehrheitlich kommunalen Betreibergesellschaft auf den Landeshaushalt?

4.32. Wie sieht die Landesregierung die Situation in Cochstedt nach dem 31.12.2001 (Beendigung der Zahlungen des Hauptgesellschafters Landkreis Aschersleben-Staßfurt)?

4.33. Gibt es konkrete Ansiedlungsinteressenten für den Standort? Wenn ja, welche?

4.34. Wie schätzt die Landesregierung die Realisierung eines Cargo-Hubs ein? Kann sich der Flughafenbetrieb daraus finanzieren?

4.35. Hat die Landesregierung für die zukünftige Verwendung von Flughafen und angrenzendem Gewerbegebiet ein Konzept erarbeitet? Wenn ja, wird gebeten, dieses zu erläutern.

5. Weitere Fluglandeplätze

    1. In welcher Weise ist der Flugplatz Magdeburg im Flughafenkonzept des Bundes berücksichtigt?

5.2. Die Landesregierung war am Planfeststellungsverfahren zum Flugplatz Magdeburg beteiligt und das Regierungspräsidium Verfahrensführer. Steht die Landesregierung weiterhin zur erteilten Baugenehmigung laut Planfeststellungsbeschluss? Wenn nein, warum nicht?

5.3. Wie unterstützt die Landesregierung den Träger des Flugplatzes Magdeburg, um die ab 01.01.2005 in vollem Umfang wirksam werdende Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS1 durch erforderliche Baumaßnahmen erfüllen zu können?

5.4. Für die erste Ausbaustufe des Magdeburger Flughafens einschließlich der Verlegung der B 71 werden über 4 Jahre 25 Mio. DM benötigt, davon ca. 10 Mio. DM reine Landesmittel. Sieht sich die Landesregierung in der Lage, diesen Beitrag zu leisten? Wenn nein, warum nicht?

5.5. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit einer Kooperation zwischen dem Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz Magdeburg ein?

5.6. Unterstützt die Landesregierung die Ausbaupläne für den Fluglandeplatz Ballenstedt insbesondere bei der Berücksichtigung der Auswirkungen der Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS1? Wenn ja, mit welchen Mitteln?

5.7. Unterstützt die Landesregierung die Pläne zur Errichtung eines Fluglandeplatzes Nordharz nördlich von Wernigerode?

V. Güterkraftverkehr/Logistik

Der Verkehrsbericht 2000 der Bundesregierung geht für die gesamte Bundesrepublik von deutlicheren Steigerungen aus. Der Personenverkehr nimmt um rund 20 % zu, während der Güterverkehr um rund 64 % wächst (Basisjahr 1997). Die Verkehrsleistungen im Güterverkehr werden bis zum Jahr 2015 voraussichtlich auf rund 600 Mrd. Tonnenkilometer steigen. Nach einer Prognose des Prognos-Instituts wird sich der Anteil des Straßengüterverkehrs bis 2010 weiter erhöhen, während die Bahn ihren prozentualen Anteil am Güterverkehrsaufkommen nur knapp halten kann.

Die Güterkraftverkehrsunternehmen sehen sich einem zunehmenden europäischen, teilweise weltweiten Wettbewerb ausgesetzt. In diesem Wettbewerb spielen ungleiche steuerliche Rahmenbedingungen eine ebenso entscheidende Rolle wie die gezielte Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch viele ausländische Mitbewerber und "schwarze Schafe" unter den deutschen Konkurrenten. Es ist bisher nicht gelungen, durch eine entsprechende Kontrolldichte und effektive Kontrollmethoden zu einer Verhinderung illegaler Praktiken zu gelangen, die gleichzeitig die Verkehrssicherheit auf den Straßen deutlich gefährden.

Die massiven Steigerungen der Dieselpreise und im Gegensatz zu den Nachbarländern mangelhafte Kompensationen für das Güterkraftverkehrsgewerbe durch Bund und Länder führen zu einer existenziellen Bedrohung insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe im Güterkraftverkehrsgewerbe. Da das Land auf die Stärkung mittelständischer Strukturen setzt, gibt es auch in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf.

1. Verkehrsprognosen

1.1. Welche seit 1995 erstellten Studien und Szenarien über die Entwicklung des Güterverkehrs in Sachsen-Anhalt, der Bundesrepublik und/oder Westeuropa sind der Landesregierung bekannt?

1.2. Welche Prognosezahlen und Kernaussagen enthalten diese Studien und Szenarien in Bezug auf den Güterverkehr?

1.3. Wie bewertet die Landesregierung die Prognosen und Szenarien dieser Studien?

1.4. Welche Prognosen und Szenarien legt die Landesregierung ihren eigenen politischen Konzepten und Vorstellungen zugrunde?

1.5. Welche grundsätzlichen Zielvorstellungen verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die zukünftige Abwicklung des Güterverkehrs in Sachsen-Anhalt?

1.6. Welche Bedeutung wird der Güterverkehr auf der Straße trotz aller Verlagerungsbemühungen in den nächsten Jahren aus Sicht der Landesregierung haben?

1.7. Wie trägt das Land zu einer Vernetzung der Verkehrsträger im Güterverkehr finanziell, organisatorisch und politisch bei?

1.8. Zu welchen Ergebnissen gelangt das Zielkonzept Verkehr aus dem Jahr 1998?

1.9. Wie bewertet die Landesregierung aktuelle Überlegungen der Deutschen Bahn AG, sich auf Langstreckenverbindungen im Güterverkehr zu konzentrieren?

1.10. Welche Rolle können "NE-Bahnen" nach Ansicht der Landesregierung für den zukünftigen Gütertransport auf der Schiene wahrnehmen?

1.11. Welche Aufgaben hat der von Verkehrsminister Heyer installierte Logistikbeirat?

1.12. In welchen Abständen tagt der Logistikbeirat? Wie oft tagte er seit Oktober 2001?

1.13. In welcher Weise sind die im Logistikbeirat gewonnenen Erkenntnisse bereits von der Landesregierung konkret umgesetzt worden?

1.14. Wann legt die Landesregierung das bereits seit geraumer Zeit angekündigte Logistikkonzept vor?

2. Schwerlastverkehrsabgabe

2.1. Wie bewertet die Landesregierung die Anfang September 2000 von der "Pällmann-Kommission" vorgelegten Vorschläge für eine Umstellung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung?

2.2. Welche Auswirkungen und Konsequenzen hätte die Umsetzung dieser Vorschläge auf die Verkehrspolitik, insbesondere auf die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung des Landes Sachsen-Anhalt?

2.3. Welche Position vertritt die Landesregierung zu der Forderung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes, die Schwerlastverkehrsabgabe nicht zusätzlich zu der heutigen Belastung mit Steuern und Abgaben einzuführen, sondern durch eine entsprechende Senkung von Kfz- und/oder Mineralölsteuer aufzufangen?

2.4. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung nach den Gesprächen mit den Fachverbänden und den Vertretern der Industrie- und Handelskammern im September 2001 gezogen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen?

3. Ökosteuer und Steuerrecht

3.1. Zu welchen Verlagerungen von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene oder Wasserstraße ist es seit der Einführung der ersten Stufe der Ökosteuer in Sachsen-Anhalt gekommen? Bitte konkrete bzw. prozentuale Angaben machen.

3.2. In welchem Umfang sind diese Verlagerungen aufgrund der Einführung der Ökosteuer erfolgt?

3.3. Ist es aus Sicht der Landesregierung durch die Einführung der Ökosteuer zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gekommen?

3.4. Welche Auswirkungen hat es, dass auch die Betreiber von Bussen und Bahnen die Ökosteuer – wenn auch nicht zum vollen Satz - aufzubringen haben? Welche konkreten Mehrkosten sind seit 1999 angefallen?

3.5. Hat die Einführung der Ökosteuer zu einer Veränderung von Fahrverhalten und Fahrleistung im Güterkraftverkehr geführt?

3.6. Wenn ja, wie kommen diese Veränderungen zum Ausdruck und wie werden sie ermittelt?

3.7. In welchem Umfang hat sich die Gesamtverkehrsbelastung des Straßennetzes in Sachsen-Anhalt seit der Einführung der Ökosteuer generell verändert?

3.8. Wie hat sich die Relation zwischen Personenkraftwagen und Lkw auf den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt entwickelt?

3.9. In welchem Umfang profitiert das Güterkraftverkehrsgewerbe in Sachsen-Anhalt von der beschlossenen Unternehmenssteuerreform und der vollzogenen Senkung der Sozialversicherungsbeiträge?

3.10. Wie verhalten sich diese Effekte zu den Mehrbelastungen des Güterkraftverkehrsgewerbes durch die Einführung der Ökosteuer?

3.11. Welche Konsequenzen resultieren für das Güterkraftverkehrsgewerbe und seine betriebswirtschaftliche Situation aus der beabsichtigten Verlängerung der Abschreibungsdauer für Anlagegüter einschließlich dem Lkw?

3.12. Wie beurteilt die Landesregierung die diesbezüglichen Beschlüsse der Bundesregierung?

4. Folgen der Kraftstoffpreisentwicklung

4.1. Welche Entlastungsmaßnahmen für das Güterkraftverkehrsgewerbe haben andere Mitgliedsländer der EU, insbesondere Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien, in den letzten 18 Monaten getroffen?

4.2. Wurde von der Bundesrepublik Deutschland in der EU bereits ein Antrag auf Harmonisierung der entsprechenden Rechtsvorschriften gestellt? Wie hat sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat in diesem Sinne engagiert?

4.3. Wie wirken sich diese Kompensationszahlungen und Entlastungsregelungen auf die aktuelle Marktsituation und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Güterkraftverkehrsgewerbes in Sachsen-Anhalt aus?

4.4. Welche Kompensationsmaßnahmen durch Bund und Land sind nach heutigem Stand rechtlich zulässig?

4.5. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung im Gefolge der Protestveranstaltung des Güterkraftverkehrsgewerbes in Sachsen-Anhalt im September 2000 vor dem Landtag ergriffen?

5. Gewerbestruktur im Güterkraftverkehr

5.1. Wie viele Unternehmen des Güterkraftverkehrsgewerbes gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt?

5.2. Wie viele Personen sind derzeit im Güterkraftverkehrsgewerbe in Sachsen-Anhalt beschäftigt?

5.3. Gibt es einen Trend, dass mittelständische Anbieter von Beförderungsleistungen im Güterkraftverkehr zugunsten einer großen Zahl abhängiger Kleinstunternehmen vom Markt verschwinden?

5.4. Wenn ja, wie ist ein solcher Trend zu erklären?

5.5. Wenn ja, welche Maßnahmen von Bund und Land können dazu beitragen, diesen Trend zulasten mittelständischer Anbieterstrukturen abzubremsen oder zu stoppen?

6. Kontrollen von Arbeitsrecht und Straßenverkehrsrecht

6.1. Welche Behörden von Bund und Land sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständig, die sich auf den gewerblichen Güterverkehr beziehen?

6.2. Wie viele Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorschriften haben die zuständigen Behörden in den Jahren 1999 und 2000 auf den Straßen in Sachsen-Anhalt durchgeführt?

6.3. Wie viele Fahrzeuge waren davon deutscher Herkunft, wie viele ausländischer?

6.4. Wie hoch war die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Fahrzeugen, aufgeschlüsselt nach deutschen und ausländischen Fahrzeugen?

6.5. Worin bestanden die festgestellten Auffälligkeiten und welche Arten von Beanstandungen wurden ausgesprochen?

6.6. Wie viele Lkw-Fahrer wurden in den letzten beiden Jahren in Sachsen-Anhalt ermittelt, die illegal beschäftigt waren oder Sozialleistungen missbraucht haben?

6.7. Wie ist der Einsatz osteuropäischer Fahrer auf EU-Lkw von den zuständigen Behörden derzeit im Hinblick auf Ausländerrecht und Arbeitserlaubnisrecht kontrollierbar?

6.8. Wie werden in Sachsen-Anhalt diese Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt?

6.9. Welches Ergebnis hatten entsprechende Kontrollen seit 1998?

VI. Telematik

1. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Einführung der Telematik?

2. Wie bewertet die Landesregierung die in der Binnenschifffahrt eingesetzten Telematiksysteme?

VII. Verwaltungsstruktur

1. Landesstraßenbauverwaltung

1.1. Wie schätzt die Landesregierung die Ausstattung der Straßenbauverwaltung mit Technikausrüstung ein?

1.2. Wie viele Straßenmeistereien im Zuständigkeitsbereich des Bundes wurden seit 1991 generalsaniert?

1.3. Wie viele Straßenmeistereien im Zuständigkeitsbereich des Landes wurden seit 1991 generalsaniert?

1.4. In welchem Umfang nimmt die Landesstraßenbauverwaltung Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis des Bundes wahr?

1.5. Wie gedenkt die Landesregierung, das Gesetz zur Kommunalisierung (Zweites Vorschaltgesetz) im Bereich der Straßenbauverwaltung mit welchen Auswirkungen umzusetzen?

1.6. Welche Organisationsstrukturen sind für die Straßenbauverwaltung vorgesehen?

1.7. Welche Veränderungen sind bezüglich der Autobahnmeistereien vorgesehen?

 

 

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Fraktionsvorsitzender