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(Überblick)
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Große
Anfrage der Fraktion der CDU von Herrn Böhmer vom 19.11.2001 zur
Entwicklung
der Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt
(Drs. 3/5149)
[ Hinweis
der Bürgerinitiative:
Hier haben wir die gesamte Große Abfrage veröffentlicht. Diese bezieht
sich allerdings nicht nur auf den Flugverkehr! Allerdings würde es den
Rahmen dieser Internetpräsentation sprengen, alle Aussagen zu dieser
Großen Anfrage darzustellen. Wir bieten hiermit folgende Vereinfachung
für Sie an:
>>Die
große Anfrage ist weiter unten abgedruckt (zum
Anfang ).
>>Zu
den speziellen Fragen zum Luftverkehr kommen Sie
hier!
>>Hier
kommen Sie zur Antwort
der Landesregierung auf
die große Anfrage zum Thema "Luftverkehr"!
>>Hier
können Sie die Plenardebatte nachlesen!
Beginn der Großen Anfrage
Vorbemerkung:
Wachsende
individuelle Mobilität und die sich rasch verändernden
Wirtschaftsmärkte prägen die Anforderungen an Verkehrs- und
Transportwege, die eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine
dynamische Wirtschaftsentwicklung bilden. Auch in Sachsen-Anhalt ist 12
Jahre nach dem Mauerfall der Aufbau moderner Infrastrukturen noch in
vollem Gange.
Die
Wirtschaft braucht aber dringend moderne und leistungsfähige
Verkehrsnetze sowie Schnittstellen für schnelle Gütertransporte und
Personenbeförderungsleistungen. Besondere Bedeutung hat in diesem
Zusammenhang das Straßennetz, das den weit überwiegenden Anteil des
Personen- und Güterverkehrs in Sachsen-Anhalt auch zukünftig zu
bewältigen haben wird. Gleichzeitig muss die Leistungsfähigkeit der
Verkehrsnetze für die überregionale Verkehrsanbindung und die regionale
Verkehrserschließung in Sachsen-Anhalt durch das Schließen von
Netzlücken und die Beseitigung von Engpässen spürbar erhöht werden.
Dies ist vor allem auch mit Blick auf die Lage des Landes im
zusammenwachsenden Europa mit ständig zunehmenden Transitverkehren eine
der wichtigsten Aufgaben.
Ein
gesunder Mix aus den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasserwege und
Luftverkehrsverbindungen ist das Gebot der Stunde. Nach wie vor stellt ein
gut ausgebautes Straßennetz das wesentliche Kriterium für
Neuansiedlungen bei der Standortwahl dar und trägt so zur Stärkung und
Entwicklung des Wirtschaftsraumes bei. Aufgrund der geringen
Wirtschaftskraft und hoher Arbeitslosigkeit kann es sich das Land
Sachsen-Anhalt nicht erlauben, wegen einer lückenhaften Infrastruktur
mögliche Investoren zu verlieren. Es ist unbestritten, dass die
Unternehmerdichte in Sachsen-Anhalt weit unter dem Durchschnitt liegt und
immer weiter zurückbleibt.
Hinter
der besonderen Bedeutung des Straßennetzes dürfen aber die anderen
Verkehrswege nicht zurückfallen. Die Tradition Sachsen-Anhalts als ein
klassisches Eisenbahnland geht auf das vorletzte Jahrhundert zurück.
Seine bedeutenden Wasserwege machen das Land zwischen Saale und Elbe zu
einem idealen Standort für die Binnenschifffahrt. Die Pläne zum Ausbau
der Saale wurden erstmals in den dreißiger Jahren des letzten
Jahrhunderts entwickelt und konnten lediglich aufgrund des
Kriegsausbruches nicht mehr verwirklicht werden. Schließlich zeichnen
sich auch seit geraumer Zeit entwicklungsfähige Perspektiven im
Luftverkehr ab. Nicht von ungefähr war der Flugplatz Magdeburg bis ans
Kriegsende in das Liniennetz der Deutschen Lufthansa eingebunden. Auch der
Flughafen Leipzig-Halle lag bis zur Gründung der Bezirke in der DDR auf
dem Gebiet Sachsen-Anhalts.
Wir
fragen die Landesregierung:
I.
Straßenverkehrsinfrastruktur
In
der 1996 vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr
veröffentlichten Broschüre "Verkehr in Sachsen-Anhalt – Daten und
Fakten" wird u. a. festgestellt, dass im Zeitraum von 1991–1994
1218 km Bundesstraßen (52,4 % des Bestandes) und 367,5 km Landes- und
Kreisstraßen (5,1 % des Bestandes) erneuert, um- und ausgebaut worden
sind. Die folgenden Fragen richten sich insbesondere auf die seit 1994
realisierten Instandsetzungsmaßnahmen sowie auf Aus- und Neubauvorhaben.
1.
Bundesverkehrswegeplan und Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
1.1.
Vollendete Projekte des Bundesverkehrswegeplans
1.1.1
Welche Projekte des 1992 aufgestellten Bundesverkehrswegeplanes (siehe
auch Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der mit dem Vierten Gesetz
zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes im Nov. 1993 beschlossen
wurde) sind bereits fertig gestellt worden? Die Aufstellung soll in
einem Zeitplan die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, die
Linienbestimmung, die Entwurfsaufstellung, das Genehmigungsverfahren,
die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, den Erörterungstermin
sowie den Planfeststellungsbeschluss, den Baubeginn, die genaue
Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür
aufgewendeten Mittel benennen.
1.1.2
Welche weiteren Projekte des 1992 aufgestellten Bundesverkehrswegeplanes
befinden sich im Bau?
1.1.3
Welche weiteren Projekte befinden sich noch im Planungsstadium und wie
weit ist die Planung jeweils fortgeschritten?
- Warum
hat sich gerade die Verwirklichung von zahlreichen Ortsumgehungen
verzögert, obwohl sie bereits im Bundesverkehrswegeplan 1992 benannt
wurden und für die Fortschreibung als vordringlicher Bedarf wieder
angemeldet worden sind? Bitte um Erläuterung insbesondere bzgl. der
OU Sandersdorf (Stand der Bauabschnitte), OU Bitterfeld, OU Wolfen, OU
Stendal und der OU Schönebeck/Bad Salzelmen 2. und 3.
Planungsabschnitt, OU Wolmirstedt, OU Ebendorf, OU Letzlingen, OU
Bebertal, OU Naumburg, Zeitz - dritter Bauabschnitt, OU
Klostermansfeld/Hettstedt.
1.1.5.
Wie steht die Landesregierung zu den von den Bürgermeistern und
Landräten als besonders dringlich angesehenen Straßenbauprojekten?
Bitte um Erläuterung bezüglich der B 87,180 OU Bad Kösen,
Eckartsberga, B 246a OU Seehausen-Ovelgünne, B 183 OU Bitterfeld, OU
Stendal, OU Haldensleben, B 71/B 190/B 248 OU Salzwedel, B 79/B 81
OU Halberstadt, OU Blankenburg, B 188 OU Oebisfelde sowie
Nordumfahrung Wittenberg. Falls die Bezeichnung Ortsumgehung oder
-umfahrung in dem jeweils genannten Zusammenhang nicht ganz zutreffend
sein sollte, wird darauf verwiesen, dass sie von den betroffenen
Mandatsträgern und/oder Bürgern als eine solche angesehen wird.
1.1.6
Welche Projekte sind von der Bundesregierung seit 1998 außerhalb des
Bundesverkehrswegeplanes zusätzlich in die Planung genommen worden?
1.1.7
Welche Vorhaben sind von der Landesregierung nach aktuellstem Stand,
differenziert nach der Dringlichkeitsstufe, zur Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplanes an- oder nachgemeldet worden?
1.1.8
Bei welchen Bundesstraßen ist über welche Zeiträume eine Abstufung
zur Landesstraße geplant?
1.1.9
Welche Kosten könnten dabei auf das Land zukommen?
1.1.10
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Straßenbauprojekte des Bundes
in Sachsen-Anhalt, der gemessen an der Gesamtzahl der in Angriff
genommenen Projekte des Bundes in Sachsen-Anhalt bereits fertig gestellt
worden ist?
1.1.11
Welchen Grad an Gebrauchsfähigkeit weist das Autobahnnetz in Teilen und
insgesamt in Sachsen-Anhalt auf? Sind der Landesregierung
Vergleichswerte zu anderen neuen Bundesländern bekannt? Wenn ja, wird
gebeten, diese zu benennen.
1.2.
Einzelne Projektvorhaben - A 14 und Nordverlängerung
1.2.1
Welche Maßnahmen hat die Landesregierung veranlasst, um das
Verkehrsprojekt Nordverlängerung der A 14 voranzutreiben?
1.2.2
Hat die Landesregierung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes darauf
gedrungen, dass die Nordverlängerung der A 14 möglichst zügig
verwirklicht wird? Wenn ja, auf welche Weise?
- Welche
offiziellen Gespräche sind zwischen den Landesregierungen von
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
seit 1994 geführt worden?
1.2.4
Wie schätzen die Vertreter der Wirtschaft und die Vertreter der Kommunen
und Landkreise der Altmark das Projekt Nordverlängerung A 14 ein?
1.2.5
Wie hat die Landesregierung der Bedeutung der Nordverlängerung der A 14
im 1999 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Rechnung getragen?
Welche Priorität haben die anderen ebenfalls von der A 14 betroffenen
Bundesländer der Nordverlängerung in ihren Landesentwicklungsplänen
eingeräumt?
1.2.6
Hat sich die Landesregierung schon einmal mit einer möglichen Linien-
bzw. Trassenführung, wie sie immer wieder in der betroffenen Region
aufgeworfen wird, auseinander gesetzt? Wenn nein, warum nicht? Welche
Variante wird von der Landesregierung vertreten?
1.2.7
Trifft es zu, dass Vertreter des Verkehrsministeriums die Variante
favorisieren, die auch von Niedersachsen und Hamburg gefordert wird?
1.2.8
Wie schätzt die Landesregierung die Ergebnisse der 1995 erstellten
Verkehrsuntersuchung Nordost ein?
1.2.9
Hat sich die Landesregierung mit der Frage auseinander gesetzt, inwieweit
eine private Vorfinanzierung sowohl die Planung als auch die
Bauausführung rapide beschleunigen könnte? Sind hierzu Berechnungen
angestellt oder Experten zu Rate gezogen worden? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
1.2.10
Am 2. April 2001 hat das Verkehrsministerium Sachsen-Anhalt in einer
Pressemitteilung erklärt, dass der Verkehrsminister dem
Ministerpräsidenten vorschlagen wird, mit einer Initiative zur A 14 an
die Bundesregierung heranzutreten. Was ist seither zur Verwirklichung
einer solchen Initiative unternommen worden?
1.2.11
Wie bewertet die Landesregierung die Erfolgsaussichten des
Flughafenprojektes Stendal-Buchholz ohne eine direkte Autobahnanbindung
nach Süden z. B. über eine Verlängerung der A 14?
1.2.12
Teilt die Landesregierung die Einschätzung der DEGES, dass die im
Planfeststellungsverfahren für die A 14 festgelegten
Lärmschutzmaßnahmen ausreichend seien?
1.2.13
In 2000 wurden ausweislich des Straßenbauberichtes der Bundesregierung
im Rahmen des Umweltschutzes für Maßnahmen der Lärmvorsorge rd. 388
Mio. DM und rd. 25 Mio. DM für die Lärmsanierung investiert. In welcher
Höhe wurden damit Maßnahmen in Sachsen-Anhalt finanziert? In welcher
Höhe wurden Maßnahmen an der A 14 finanziert?
1.3.
Einzelne Projektvorhaben - A 9
- Beabsichtigt
die Landesregierung, sich für den sechsspurigen Ausbau der A 9
zwischen der Autobahnanschlussstelle Zörbig und der Anschlussstelle
Schkeuditzer Kreuz einzusetzen?
1.3.2
Beabsichtigt die Landesregierung, sich für eine beschleunigte Planung
eines neuen Autobahnkreuzes an der Autobahnanschlussstelle Brehna
einzusetzen? Welchen Zeitrahmen hält die Landesregierung für
realisierbar?
1.4.
Einzelne Projektvorhaben - A 71
1.4.1
Wird die Verlängerung der A 71 zwischen Sangerhausen und Bernburg zur
Erschließung des Raums Hettstedt/Eisleben erwogen? Wenn nein, warum?
1.4.2
Wird alternativ zwischen Sangerhausen und Bernburg der Ausbau einer
Bundesstraße erwogen? Wenn ja, wie weit ist die Planung konkretisiert
worden?
1.5.
Einzelne Projektvorhaben - B 6n
1.5.1
Wie sieht der weitere Stand der Planung im Hinblick auf die noch
fertigzustellenden Teilstücke aus? Die Aufstellung soll in einem
Zeitplan die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, die
Linienbestimmung, die Entwurfsaufstellung, das Genehmigungsverfahren,
die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, den Erörterungstermin
sowie den Planfeststellungsbeschluss, den Baubeginn, die genaue
Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die dafür
aufgewendeten Mittel benennen.
1.5.2
Wie steht die Landesregierung zum Projekt einer B 185n von Bernburg
über Köthen bis zur A 9 südlich von Dessau?
1.5.3
Schätzt die Landesregierung die verkehrliche Anbindung zwischen der A
14 und A 9 in den Landkreisen Köthen und Anhalt-Zerbst als ausreichend
ein? Wenn ja, wird um Erläuterung gebeten, andernfalls um Darlegung der
diesbezüglichen Planungen.
1.5.4
Wie stellt sich die Landesregierung die Anbindung der Harzrandregion,
insbesondere von Ballenstedt und Harzgerode an die B 6n vor?
1.5.5
Gedenkt die Landesregierung, die Stadt Thale mit einer eigenen
Anschlussstelle an die B 6n anzuschließen? Wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
1.6.
Einzelne Projektvorhaben - Bundesstraßen allgemein
1.6.1
Ist der Ausbau der B 190 mit Querung der Elbe bei Havelberg geplant?
Wenn ja, wann ist mit der Bauausführung zu rechnen?
1.6.2
Wie setzt sich die Landesregierung für den vierstufigen Ausbau der B 71
vom Autobahnkreuz A 2/A 14 bis Haldensleben zur Bewältigung des
wachsenden Schwerlastverkehrs nördlich von Magdeburg ein?
1.6.3
Wie sieht die genaue zeitliche Planung für die südliche OU
Haldensleben an der B 245 aus?
1.6.4
Erkennt die Landesregierung einen dringenden Bedarf für eine OU
Bebertal an? Wenn nein, warum nicht?
1.6.5
Wie setzt sich die Landesregierung für den vierstreifigen Ausbau der B
81 zwischen Langenweddingen und Halberstadt ein? Wie wird die Planung
und Ausführung der OU Egeln-Nord, Kroppenstedt und Gröningen
vorangetrieben?
1.6.6
Hat die Landesregierung schon einmal die Variante einer Ständerbrücke
im Falle einer Verlegung der B 80 im Rahmen des Projektes
"Wiederentstehung Salziger See" in Erwägung gezogen? Um
konkrete Erläuterung wird gebeten.
1.6.7
Wie sieht die Planung bezüglich des Ausbaus der B 176 zu einem
Zubringer der A 38 aus?
1.6.8
Mit welchen Mitteln hat sich die Landesregierung für eine Nordumfahrung
Wittenbergs eingesetzt? Wie bewertet die Landesregierung die
Realisierungschancen für dieses von zahlreichen Wittenberger Bürgern
geforderte Projekt?
1.6.9
Was spricht gegen eine auf den Wünschen der Wittenberger Bürger
beruhenden Planungsänderung und eine dementsprechende Nachmeldung der
Nordumfahrung zum Bundesverkehrswegeplan?
1.6.10
Der Verkehrsminister hat in einem an den Verkehrsausschussvorsitzenden
des Landtages gerichteten Schreiben vom 30. August 2001 der Stadt
Wittenberg die Unterstützung des Landesamtes für Straßenbau zugesagt.
Was ist seither unternommen worden?
1.6.11
Plant die Landesregierung die Errichtung eines Brückenbauwerkes an der
B 180 bei Klostermansfeld? Wenn ja, wie weit ist die Planung
vorangeschritten?
1.6.12
Welche Auswirkungen wird der Erdfall Neckendorf auf die B 180 haben?
1.6.13
Im Zuge der Steuerung von Verkehrsströmen in der Stadt Halle ist eine
Verbindung zweier vorhandener Bundesstraßen außerhalb der in
Zusammenhang bebauten Ortslage erforderlich. Eine neue Trasse zwischen
Rennbahndreieck und der B 91 am Ortseingang Ammendorf erscheint sinnvoll
und müsste im Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden. Wie bewertet
die Landesregierung diese Möglichkeit?
1.6.14
In 2000 wurden ausweislich des Straßenbauberichtes der Bundesregierung
27 Projekte des Bundesfernstraßenbaus, darunter zahlreiche
Ortsumgehungen, aber nur eine in Sachsen-Anhalt, im Rahmen einer
privaten Vorfinanzierung realisiert. Aus welchen Gründen wird dieses
Finanzierungsinstrument in Sachsen-Anhalt nicht eingesetzt?
1.6.15
Auf der Grundlage des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes können der
Bau, die Erhaltung, der Betrieb und die Finanzierung von
Bundesfernstraßen auf Private im Rahmen so genannter Betreibermodelle
übertragen werden. Der Bund hat mit einigen - darunter auch neuen -
Bundesländern entsprechende Absprachen über rd. ein Dutzend Projekte
getroffen. Sachsen-Anhalt gehört nicht zu diesem Kreis. Warum werden
entsprechende Projekte beispielsweise in Rügen und Rostock geprüft und
nicht in Sachsen-Anhalt?
1.6.16
Laut Straßenbaubericht der Bundesregierung waren in Sachsen-Anhalt
1999, gemessen an der Anzahl und Länge der Bundesfernstraßen im Land,
in geringerem Maße Lärmschutzwälle, Steilwälle, Lärmschutzwände
sowie Lärmschutzfenster installiert als im Durchschnitt der neuen
Bundesländer. Wie erklärt sich die Landesregierung die nachweislich
geringeren Lärmschutzmaßnahmen des Bundes in Sachsen-Anhalt?
1.6.17
In 2000 wurden ausweislich des Straßenbauberichtes der Bundesregierung
rd. 360 km Radwege an Bundesstraßen für rd. 100 Mio. DM fertig
gestellt. Wie viele Kilometer entfielen davon auf Sachsen-Anhalt?
1.7.
Im Investitionsprogramm 1999–2002 hat der Bund für hochprioritäre
Maßnahmen 15,3 Mrd. DM sowie für prioritäre Maßnahmen 1,3 Mrd. DM
zur Verfügung gestellt. Wie hoch ist der Anteil der in diesem Zeitraum
auf Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt entfällt und welche sind diese?
Sind Baumaßnahmen schon ausgeführt worden? Waren Maßnahmen aus diesem
Programm bereits zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden oder
Bestandteil anderer Programme und welche sind dies im Einzelnen?
1.8.
Im Zukunftsinvestitionsprogramm 2001-2003 hat der Bund 2,7 Mrd. DM zur
Verfügung gestellt. Wie hoch ist der Anteil der in diesem Zeitraum auf
Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt entfällt und welche sind diese? Sind
Baumaßnahmen schon ausgeführt worden? Waren Maßnahmen aus diesem
Programm bereits zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden oder
Bestandteil anderer Programme und welche sind dies im Einzelnen?
1.9.
Das Antistauprogramm der Bundesregierung 2003-2007 hat im Bereich
Straßenbau einen Umfang von 3,67 Mrd. DM. Wie hoch ist der Anteil der
in diesem Zeitraum auf Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt entfällt und
welche sind diese? Waren Maßnahmen aus diesem Programm bereits zum
Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden oder Bestandteil anderer
Programme und welche sind dies im Einzelnen?
2.
Landesstraßenbau
In
der 1996 vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr
veröffentlichten Broschüre "Verkehr in Sachsen-Anhalt – Daten und
Fakten" wird u. a. festgestellt, dass der Ausbauzustand des
Straßennetzes in Sachsen-Anhalt bezüglich Fahrbahnqualität,
Fahrbahnbreite und zulässigen Achslasten erhebliche Defizite gegenüber
den alten Bundesländern aufweist. Zitat: "Der Anteil der
Landesstraßen mit gutem bis sehr gutem Befahrbarkeitszustand liegt unter
20 %. Darüber hinaus besitzen nur 45 % der Landesstraßen die für einen
gefahrlosen Begegnungsverkehr erforderliche Ausbaubreite von 5,50 m,
sodass nach wie vor ein hoher Ausbaubedarf vorhanden ist. Bei den Brücken
im Zuge von Landestraßen wurden 67 % vor 1945 gebaut und sind zumeist
dringend instandsetzungsbedürftig." Im Folgenden wird einerseits
nach der Gewichtung des Straßenbaus in Sachsen-Anhalt und andererseits
nach bis zum jetzigen Zeitpunkt realisierten Instandsetzungsmaßnahmen
sowie Aus-und Neubauvorhaben gefragt.
2.1.
Warum hält es die Landesregierung nicht für erforderlich, nach dem
Vorbild des Bundesverkehrswegeplanes einen Landesverkehrswegeplan zu
erstellen, aus dem sich für alle Beteiligten eine berechenbare
Straßenbauplanung erkennen ließe?
2.2.
Der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt sieht unter Punkt
2.4.2.2. vor, ein Landesentwicklungskonzept für Straßen des Landes
Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Gedenkt die Landesregierung dieser zu Anfang
der Legislaturperiode selbst auferlegten gesetzlichen Verpflichtung noch
vor Ende der laufenden Legislaturperiode nachzukommen? Wenn nein, mit
welcher Begründung?
2.3.
Welche Landesstraßenbauprojekte sind seit 1995 ausgeführt worden? Die
Aufstellung soll in einem Zeitplan die Einleitung des
Raumordnungsverfahrens, die Linienbestimmung, die Entwurfsaufstellung, das
Genehmigungsverfahren, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, den
Erörterungstermin sowie den Planfeststellungsbeschluss, den Baubeginn,
die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie
die dafür aufgewendeten Mittel benennen. Bitte nach Straßenbauämtern
und nach Jahresscheiben getrennt aufführen.
2.4.
Welche weiteren Um- und Ausbau- oder Neubaumaßnahmen befinden sich noch
in der Ausführung?
2.5.
Welche weiteren Um- und Ausbau- oder Neubaumaßnahmen befinden sich noch
im Stadium der Planung und wie weit ist diese jeweils fortgeschritten?
2.6.
Gibt es darüber hinaus noch Landesstraßenbauprojekte, die sich noch im
Stadium der Vorplanung befinden? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.
2.7.
Besitzt die Landesregierung eine Übersicht über das Verkehrsaufkommen im
Straßennetz des Landes? Es wird um eine Aufzählung der am dichtesten
befahrenen Straßen des Landesstraßennetzes gebeten. Diese Aufzählung
sollte differenziert nach Landkreisen oder Straßenbauämtern erfolgen und
die Verkehrsdichte angeben.
2.8.
Plant die Landesregierung, dem Bund die Hochstufung von Landesstraßen
vorzuschlagen? Wenn ja, welche sind das und welche Anträge sind wann
gestellt worden?
2.9.
Plant die Landesregierung, Landesstraßen zu Kreis- oder Gemeindestraßen
abzustufen? Wenn ja, welche?
2.10.
In welcher Höhe könnten dabei Kosten auf die im Einzelnen betroffenen
Kommunen zukommen?
2.11.
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Landesstraßenbauprojekte in
Sachsen-Anhalt, der, gemessen am Gesamtbedarf in Sachsen-Anhalt, seit 1991
bereits fertig gestellt worden ist?
2.12.
Wie weit ist die Erneuerung der Brückenbauwerke im Netz der
Landesstraßen fortgeschritten? In welchem Umfang stehen noch Maßnahmen
aus?
2.13.
In welchem Umfang hat die Landesregierung seit 1995 Investitionen und
Bauprojekte im Bereich der Landesstraßenentwicklung getätigt?
2.14.
Gibt es im Zusammenhang mit den Strukturfondsmitteln der Europäischen
Union Pläne der Landesregierung, mit welchen Mitteln daraus der
Landesstraßenbau gefördert werden soll? Bitte um Erläuterung in Bezug
auf Projektbereiche im Rahmen der Straßenverkehrsinfrastruktur und nach
Jahresscheiben bis 2007 differenziert.
2.15.
Gibt es eine straßenbegleitende und bürgernahe Radverkehrskonzeption des
Landes Sachsen-Anhalt? Wenn ja, wird gebeten, diese zu erläutern.
2.16.
Wie schätzt die Landesregierung den Radwegeausbau im
Zuständigkeitsbereich der einzelnen Straßenbauämter ein?
2.17.
Wie geht die Landesregierung im Bereich des Straßenbauamtes Magdeburg auf
die Problematik im Raum Wolmirstedt/Samswegen und im Raum Hötensleben/Barneberg/Völpke
ein?
2.18.
Welcher Anteil an EFRE II-Mitteln war in der Förderperiode bis 1999
ausweislich der Programme für den Landesstraßenbau vorgesehen? In
welcher Höhe sind diese Mittel tatsächlich für Bauausgaben und
Investitionen im Bereich Landesstraßenbau abgeflossen? Bitte prozentual
und in absoluten Beträgen angeben und dabei Kofinanzierungsmittel
getrennt ausweisen.
2.19.
Welcher Anteil an EFRE III-Mitteln ist in der Förderperiode von 2000-2006
ausweislich der Programme für den Landesstraßenbau vorgesehen? In
welcher Höhe sind diese Mittel tatsächlich für Bauausgaben und
Investitionen im Bereich Landesstraßenbau abgeflossen? Bitte prozentual
und in absoluten Beträgen angeben und dabei Kofinanzierungsmittel
getrennt ausweisen.
2.20.
Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit von privatfinanzierten
Straßenverkehrsinfrastrukturprojekten ein? Wurden dazu schon jemals
Gespräche mit möglichen Interessenten oder Kreditinstituten geführt?
Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.
2.21.
Landesstraßen - Einzelprojekte
2.21.1
Gedenkt die Landesregierung die L 14 bis zum Gewerbepark Arneburg (IGPA)
zur Erschließung des Gewerbegebietes und insbesondere des neuen
Zellstoffwerkes weiterzuführen? Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
2.21.2
Gedenkt die Landesregierung, die Ortsumgehung Ebendorf an der L 48 zu
vollenden? Wenn nein, warum nicht?
2.21.3
Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt im
Umfeld von Weferlingen beispielsweise an der L 20, zu ergreifen, um die
umfangreichen Transportbewegungen, bedingt durch die Bausteinwerke
Weferlingen bzw. Wefensleben zu erleichtern?
2.21.4
Wie und wann gedenkt die Landesregierung den unzureichenden Aubaustand der
L 42 insbesondere im Bereich von Weferlingen bis Ivenrode zu verbessern?
2.21.5
Wie und wann gedenkt die Landesregierung den unzureichenden Ausbaustand
der L 43 insbesondere im Bereich von Weferlingen bis Behnsdorf zu
verbessern?
2.21.6Wie
und wann gedenkt die Landesregierung den Ausbaustand der L 106 im Bereich
von Sommerschenburg bis Wefensleben sowie insbesondere in beiden Ortslagen
zu verbessern?
2.21.7Wie
und wann gedenkt die Landesregierung den unzureichenden Ausbaustand der L
40 insbesondere im Bereich von Alleringersleben und Ummendorf zu
verbessern?
2.21.8
Was gedenkt die Landesregierung angesichts des unbefriedigenden Zustands
der L 24 insbesondere im Bereich der freien Flächen zu unternehmen?
3.
Kommunalstraßen
- Gibt
es eine Evaluierung des Landes, wie die GVFG-Förderung in den
jeweiligen Regionen gewirkt hat? Bitte bei der Antwort nach Landkreisen
getrennt berichten und Besonderheiten der jeweiligen Regionen
anführen.
- Wie
groß ist das Kreisstraßennetz in Sachsen-Anhalt?
- Wie
groß ist das Gemeindestraßennetz in Sachsen-Anhalt?
3.4.
Wie schätzt die Landesregierung den Ausbauzustand der Kreis- und
Gemeindestraßen ein? Bitte gesondert nach den einzelnen Landkreisen
antworten.
3.5.
Wie ist das Verhältnis des Straßenausbaus der Ober- zu den
Mittelzentren und zu den Grundzentren?
3.6.
Welche Bauprojekte an Kreis- und Gemeindestraßen sind seit 1991
ausgeführt worden? Die Aufstellung soll den Planungsbeginn, den
Baubeginn, die genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der
Fertigstellung sowie die dafür aufgewendeten Mittel benennen. Bitte
nach Kreisen und nach Jahresscheiben getrennt aufführen.
3.7.
Ist eine Hochstufung von Kreis- oder Gemeindestraßen zu Landesstraßen
geplant? Wenn ja, wird gebeten, diese zu benennen.
3.8.
Wie viele Anträge dieser Art sind durch Landkreise in den letzten 4
Jahren gestellt worden? Wie viele sind positiv beschieden worden? Wie
gedenkt die Landesregierung die verbliebenen Anträge, insbesondere wenn
sie aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens gestellt wurden, zu
bescheiden?
3.9.
Welche Straßenbauprojekte sind der Landesregierung in diesem Jahr auf
eine kurzfristige telefonische Anfrage bei den Gemeinden/Kreisen von
diesen gemeldet worden? Bitte um Darlegung der daraufhin erstellten
Prioritätenliste.
3.10.
Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit eines Programms zur
Förderung des ländlichen Raums zum Ausbau der Gemeindestraßen, die
nicht über Erschließungsbeiträge abrechenbar sind? Wenn nein, warum
nicht?
3.11.
Einige Kommunen beklagen Verzögerungen bei der Weiterleitung von
GVFG-Mittel durch die Landesregierung. Sind der Landesregierung Klagen
dieser Art bekannt und was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen,
um den Fördermittelzufluss zu verbessern?
3.12.
Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeiten der Kreise und
Gemeinden ein, die ihnen obliegende Straßenbaulast nach der im Haushalt
2002 geplanten bzw. vorgenommenen Kürzung der Kommunalfinanzen im
notwendigen Umfang fortzusetzen? Nimmt die Landesregierung dafür
Verzögerungen bei der Instandsetzung der Kreis- und Gemeindestraßen,
der Errichtung von Brückenbauwerken im Kreuzungsbereich mit
Bundesautobahnen etc. in Kauf?
3.13.
Gemäß Verbandsgemeindeeinführungsgesetz wird die Straßenbaulast für
außerörtliche Gemeindeverbindungsstraßen auf die Verbandsgemeinde
übertragen. Eine Ausstattung mit den erforderlichen Finanzmitteln, etwa
durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, ist bisher noch nicht
vorgesehen. Wie stellt sich die Landesregierung die Finanzierung dieser
Aufgabenübertragung vor?
3.14.
Wie gedenkt die Landesregierung, das Problem der ehemaligen KAP
(Kooperation Abteilung Pflanzenproduktion) -Straßen auch in Hinblick
auf die ungeklärte Baulastzuständigkeit zu lösen?
3.15.
Ist der Landesregierung bekannt, dass diese Straßen bei der Bildung von
Einheits- bzw. Verbandsgemeinden als Verbindungsstraßen benötigt
werden? Was für Folgerungen ergeben sich daraus?
II.
Binnenschifffahrt - Häfen
Die
Rolle der Binnenschifffahrt muss und wird in unserem Verkehrssystem in den
kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen. Die Binnenschifffahrt
wird ihre Transportmengen sowohl absolut als auch relativ im Verhältnis
zu den übrigen Verkehrsträgern ausbauen, denn anders können die
Verkehrszuwächse der nächsten Jahre nicht bewältigt werden, ohne die
Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems insgesamt zu gefährden. In
Sachsen Anhalt geht es in erster Linie um den Ausbau des letzten
Teilstücks der Saale und die Strombaumaßnahmen an der Elbe.
1.
Bundesverkehrswegeplan/Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
1.1.
Welche Einzelmaßnahmen des 1992 aufgestellten Bundesverkehrswegeplanes
bzw. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind bereits fertig gestellt
worden? Die Aufstellung soll den Planungsbeginn, den Baubeginn, die
genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die
dafür aufgewendeten Mittel benennen.
1.2.
Welche Landes-, Bundes- bzw. EU-Mittel sind zur Sanierung und zum Zwecke
des Ausbaus der Infrastruktur in Hafenanlagen an Elbe, Saale und des
Mittellandkanals sowie an den Flüssen und dem Kanal selbst, den
angrenzenden Verkehrsinfrastruktureinrichtungen sowie Gewerbegebiete
geflossen (in Jahresscheiben und Einzelmaßnahmen unterteilt)?
1.3.
Welche Umstände, die ihren Ursprung in Sachsen-Anhalt haben, hindern
die Landesregierung daran, ein Raumordnungsverfahren zum Bau einer
Staustufe mit begleitendem ökologischen Grundwassermanagement in Klein
Rosenburg einzuleiten?
1.4.
Unter welchen Voraussetzungen gedenkt die Landesregierung, ein
Raumordnungsverfahren zum Bau einer Staustufe mit begleitendem
ökologischen Grundwassermanagement in Klein Rosenburg einzuleiten?
1.5.
Anders als die Landesregierung hielt die Bundesregierung zumindest bis
1999 ein dem Bau der Staustufe vorgeschaltetes
Planfeststellungsverfahren für ausreichend. 1999 wurde dennoch zwischen
Bund und Land eine Vereinbarung getroffen, auf das Raumordnungsverfahren
nicht zu verzichten. Welche rechtlichen Erwägungen liegen dieser
verabredeten Vorgehensweise zugrunde?
1.6.
Würde die Durchführung lediglich eines Planfeststellungsverfahrens vor
dem Bau der Staustufe in Klein Rosenburg gegen die derzeit gültigen
rechtlichen Bestimmungen verstoßen?
1.7.
Welche Synergieeffekte sieht die Landesregierung zwischen
Strombaumaßnahmen an der Elbe, der Saale sowie dem Ausbau der
Hafenanlagen an Elbe, Saale und dem Mittellandkanal?
1.8.
Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass die
Binnenschifffahrt gegenüber anderen Verkehrsträgern wie etwa der Bahn
nicht benachteiligt wird?
1.9.
Verfügt die Landesregierung über gesicherte Erkenntnisse, dass sich
der Ausbau der Wasserwege in Sachsen-Anhalt nachteilig für die Bahn
auswirken wird? Wenn ja, in welcher Weise?
1.10.
In welcher Weise wird von der Landesregierung die Kooperation zwischen
Bahn und Binnenschifffahrt gefördert?
1.11.
Kann die Landesregierung Beispiele für gut funktionierende
Schifffahrtsverladebahnhöfe benennen? Mit welchen Mitteln unterstützt
die Landesregierung derartige bi- oder trimodale Umschlagplätze für
den kombinierten Verkehr?
1.12.
Im Zusammenhang mit dem Saaleausbau wird immer wieder auf die
Alternative Bahn verwiesen. Wie bewertet die Landesregierung die
Tatsache, dass es bei der Bahn auf den als Alternative infrage kommenden
Hauptstrecken, wie z. B. von Magdeburg nach Berlin oder nach
Hannover für den Güterverkehr Kapazitätsengpässe gibt?
1.13.
Wie bewertet die Landesregierung Untersuchungen des Bundesamtes für
Naturschutz, das im Falle des Ausbaus Schäden für das ökologische
System an der Saale voraussieht?
2.
Einzelfragen
2.1.
An welchen Häfen ist das Land in Sachsen-Anhalt beteiligt? Bitte Höhe
der Beteiligung, Höhe der Zuschüsse, unterteilt nach Investitionen und
nach laufenden Aufwendungen angeben.
2.2.
In welchem Zeitraum wurden die Investitionen für welche Häfen, wann
und in welcher Höhe getätigt? Wann erfolgten die Förderzusagen sowie
die Fördermittelbescheide?
2.3.
Liegen Prognosezahlen für die Elbe- und Saaleschifffahrt vor,
vorausgesetzt die Fahrrinne erlaubt eine entsprechende Befahrung? Wenn
ja, wird gebeten, diese zu benennen.
2.4.
Welche Industrieansiedlungen entlang der Saale verfügen über eine
Anlegestelle oder planen eine solche?
2.5.
Welche neuen Industrieansiedlungen sind entlang der Saale nach Kenntnis
der Landesregierung in den nächsten Jahren noch geplant?
2.6.
Welche Betriebe entlang der Saale oder im Einzugsbereich der Saale sind
der Baustoffindustrie bzw. der Grundstoffchemie zuzuordnen?
2.7.
Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen bereits
getätigten Landesinvestitionen in den Hafen Halle-Trotha von ca. 60
Mio. DM und dem noch auszubauenden Saalebereich unterhalb von Calbe?
2.8.
Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen den bereits
getätigten und noch ausstehenden EU-, Bundes- und Landesinvestitionen
in den Hafen Aken - u. a. für ein Containerterminal - und dem noch
ausstehenden Strombaumaßnahmen insbesondere auf der Stadtstrecke
Magdeburg? Ist die prognostizierte Umschlagsteigerung von Containern
ohne Strombaumaßnahmen realistisch?
2.9.
Worin sieht die Landesregierung den Zusammenhang zwischen der Förderung
zum Zwecke des Ausbaus von Hafenanlagen und der anderen Bundesprojekte,
insbesondere des Baus des Wasserstraßenkreuzes und der
Strombaumaßnahmen an der Elbe und des Ausbaus der Saale?
2.10.
Wie bewertet die Landesregierung, dass die Saale bis zum Hafen
Halle-Trotha auf 68 km Länge für das Europaschiff ausgebaut ist und
damit ein Anlagevermögen von über 1 Mrd. DM ungenutzt ist, da die
Vollendung des Saaleausbaus unterhalb von Calbe seit der
Wiedervereinigung verzögert wird?
2.11.
Wie steht die Landesregierung zur Elberklärung aus dem Jahr 1996?
2.12.
Wie steht die Landesregierung zu der Auffassung von Umweltverbänden,
dass der Ausbau von Elbe und Saale "zerstörerisch,
unwirtschaftlich und ökologisch unhaltbar" sei?
2.13.
Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung der Wirtschaft, dass nur
mit Strombaumaßnahmen an der Elbe und der Vollendung des Saaleausbaus
ein leistungsfähiges und modernes Verkehrssystem im Land mit
wirtschaftlich effizienten Beiträgen aller Verkehrsträger geschaffen
werden kann?
2.14.
Trifft es zu, dass sich die Investitionen für die Strombaumassnahmen an
der Elbe auf insgesamt 500 Mio. DM belaufen? Wie bewertet die
Landesregierung die möglichen Auswirkungen dieser Investitionen auf die
einheimische Wirtschaft?
2.15.
Wie bewertet die Landesregierung die von der Bundesregierung auf dem
"Statusseminar Elbe" bestätigte Absicht, trotz verringerter
Güterverkehrsprognosen die Schifffahrtsverhältnisse auf der Elbe durch
Strombaumaßnahmen weiterhin zu verbessern? Unterstützt die
Landesregierung diese Planung?
2.16.
Wie bewertet die Landesregierung die sich abzeichnende
Auseinandersetzung um die Instandsetzung von Buhnen in Roßlau
angesichts der nunmehr einschlägigen Rechtsprechung wie im Falle des
Leitwerkes Gallin?
2.17.
Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Aktionen der
Umweltverbände und ihre Auswirkungen auf die geplanten
Strombaumaßnahmen?
2.18.
Wie viele Gierfähren gibt es in Sachsen-Anhalt? Wie werden diese vom
Land gefördert?
2.19.
Welche Gutachten sind im Bereich der Binnenschifffahrt/Hafenanlagen
sowie Hafenbahnen von wem für welche Kosten seit 1994 eingeholt worden?
2.20.
Inwieweit sind die Ergebnisse dieser Gutachten in die Verkehrsplanung
mit eingeflossen?
2.21.
Gibt es eine Hafenkonzeption für das Land Sachsen-Anhalt? Wenn ja, mit
welchem Inhalt?
2.22.
Welche strategische Neuausrichtung der MHG (Magdeburger Hafen GmbH)
verfolgt die Landesregierung? Ist insbesondere beabsichtigt, die
Umschlag- und Speditionsaktivitäten einzustellen, den Hafenbahnbetrieb
aus der MHG auszugliedern und die MHG lediglich als
Infrastrukturgesellschaft zu betreiben? Welche Gesellschaften sollen in
diesem Fall die zuvor beschriebenen Geschäftsfelder übernehmen?
2.23.
In welcher Weise nimmt die Landesregierung ihre Mittlerfunktion zwischen
den verschiedenen Verkehrsträgern Wasser, Schiene und Straße wahr, um
Berührungsängste abzubauen und auf eine Verstärkung der
Containisierung und des kombinierten Verkehrs hinzuwirken?
2.24.
Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der
Schifffahrtsverordnung für obere Saale und Unstrut und insbesondere das
Verbot jeglicher Schifffahrt zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang
für die Personenschifffahrt an Saale und Unstrut?
2.25.
Ist die Landesregierung bereit, eine Überprüfung der Schleusenzeiten
an den vier Unstrutschleusen zu veranlassen, um eine nutzer- und
bedarfsorientierte Erweiterung der Schleusenzeiten herbeizuführen?
2.26.
Ist die Landesregierung bereit, die als zu bürokratisch und langwierig
empfundene Handhabung der Verordnung durch das Regierungspräsidium zu
überprüfen und gegebenenfalls auf eine Vereinfachung hinzuwirken?
2.27.
Die Unstrut war einst eine Reichsschifffahrtsstraße. Heutzutage ist sie
kaum noch für touristische Zwecke befahrbar. Was hindert die
Landesregierung angesichts einer steigenden Nachfrage nach
Ausflugsfahrten mit Fahrgastschiffen daran, die Befahrbarkeit der
Unstrut für Fahrgastschiffe zu verbessern?
2.28.
Trifft es zu, dass anlässlich des Besuches des Bundeskanzlers im August
2000 zwei Flachstellen an der Unstrut für eine Bootsfahrt des Kanzlers
ausgebaggert wurden?
III.
Schienenverkehr
Dem
weiteren zügigen Ausbau des Schienennetzes kommt auch zukünftig eine
große Bedeutung zu. Insbesondere das zu großen Teilen sanierte Netz der
DB AG ist für den Schienengüterverkehr und den Personenverkehr
unerlässlich. Der weitere Ausbau des Ergänzungsnetzes sollte unter dem
Aspekt der Wirtschaftlichkeit stehen, insbesondere die damit realistisch
zu erschließenden Güter- und Personenverkehrspotentiale. Der Ausbau und
die Modernisierung regional wichtiger Strecken muss den Anforderungen der
Zukunft angepasst werden. Dazu muss das Eisenbahnnetz hinsichtlich seiner
wirtschaftlichen Bedeutung für die Region und der Rentabilität von
Strecken im Güter- und Personenverkehr untersucht werden.
1.
Schienen- und Streckennetz in Sachsen-Anhalt
1.1.
Wie groß ist das in Sachsen-Anhalt betriebene Schienen- bzw.
Streckennetz?
1.2.
In welchem Umfang wird sich das Schienen- bzw. Streckennetz in den
kommenden Jahren vermutlich reduzieren?
1.3.
Welche Investitionen wurden seit 1990 in das Schienennetz pro
Gleiskilometer getätigt?
1.4.
Welche ICE- bzw. Interregioverbindungen sind seit 1998 eingestellt
worden?
1.5.
An welchen Interregioverbindungen besteht eine Finanzierungsbeteiligung
des Landes? Wie ist diese ausgestaltet worden?
1.6.
Wie steht die Landesregierung zur Forderung einer "dritten
Schiene" auf der Bahnstrecke Quedlinburg-Gernrode, damit die
Schmalspurbahn bereits von Quedlinburg aus fahren kann? Stimmt die
Landesregierung der Einschätzung zu, dass dies die Attraktivität des
Abschnitts "Selketal-Bahn" wesentlich steigern könnte? Wenn
nein, warum nicht?
1.7.
Setzt sich die Landesregierung für die Wiederherstellung der
Interregioverbindung Magdeburg-Wittenberge ein? Wenn ja, mit welchen
Mitteln?
1.8.
Wie schätzt die Landesregierung die Schienenverbindung Magdeburgs als
dem wichtigsten Schienenverkehrsknotenpunkt von und nach Schwerin und an
die Ostseeküste ein?
1.9.
Wie fördert die Landesregierung den zweigleisigen Ausbau der
Schienenverkehrsverbindung Uelzen-Stendal mit niveaufreien Kreuzungen
der Fernstraßen?
1.10.
Wie fördert die Landesregierung den zweigleisigen Ausbau und die
Elektrifizierung der Strecke Magdeburg-Sangerhausen-Erfurt?
1.11.
Wie fördert die Landesregierung den zweigleisigen Ausbau und die
Elektrifizierung der Strecke Magdeburg-Oebisfelde?
1.12.
Wie fördert die Landesregierung den Ausbau der Strecke
Magdeburg-Stendal-Schwerin?
1.13.
Was unternimmt die Landesregierung zur Entwicklung des kombinierten
Güterverkehrs Straße/Schiene/Wasserstraße durch Ausbau der
Schienenwege?
1.14.
Welche, mit Landesmitteln geförderten leistungsfähigen Schnittstellen
im Bereich des Güterverkehrs gibt es in Sachsen-Anhalt und welche sind
noch geplant?
1.15.
Wie gedenkt die Landesregierung das Güterverkehrszentrum Magdeburg mit
KLV-Terminal sowie die Anbindung an den Magdeburger Hafen zu fördern?
1.16.
Welche Ausgleichsmaßnahmen schlägt die Landesregierung zur Vermeidung
größerer Nachteile durch das Schließungsprogramm der DB Cargo, Mora C
vor?
1.17.
Welche Bahnhöfe mit Fernverkehrsaufkommen oder mit regional bedeutsamem
Nahverkehrsaufkommen in Sachsen-Anhalt sind aus welchen Gründen bisher
noch nicht saniert worden?
1.18.
In welchem Umfang hat das Land über EU-, Bundes- oder Landesmittel in
den Jahren von 1995-2001 die Instandsetzung von welchen Bahnhöfen
bezuschusst?
1.19.
Aus welchen Gründen sind Sanierungszusagen wie beispielsweise
bezüglich des Bahnhofes in Naumburg nicht eingehalten worden?
1.20.
Welche Baumaßnahmen im Einzelnen werden derzeit von der Deutschen Bahn
AG in Sachsen-Anhalt zurückgestellt bzw. sind ganz aufgegeben worden?
2.
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
2.1.
Welche Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind bereits fertig gestellt
worden? Die Aufstellung soll den Planungsbeginn, den Baubeginn, die
genaue Bezeichnung der Maßnahme, das Jahr der Fertigstellung sowie die
dafür aufgewendeten Mittel benennen.
2.2.
Welche Verkehrsprojekte befinden sich noch in der Planung bzw. in der
Ausführung?
2.3.
Am 08.12. 2000 folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des
Verkehrsausschusses und nahm einen entsprechenden Antrag der rot-grünen
Koalition (14/2906) zur ICE Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt-Halle-Berlin
an. Inhalt ist ein an die Bundesregierung gerichteter Prüfantrag, der
die Frage der Finanzierung klären soll. Inwieweit ist der Prüfauftrag
erfüllt worden? Auf welche Weise hat sich die Landesregierung für den
Bau dieser Strecke eingesetzt?
2.4.
Welche Haltung nimmt die Landesregierung gegenüber der von Sachsen
favorisierten Variante einer Sachsenmagistrale ein?
2.5
Wie bewertet die Landesregierung die Pläne zum Bau eines Stadttunnels
in Leipzig, der durchgehende Nord-Süd-Verkehre ermöglichen soll und
die Gefahr einer künftigen Abkoppelung der Stadt Halle im
Nord-Südverkehr?
3.
SPNV/ÖPNV
3.1.
Welche Gutachten sind seit 1994 an wen und zu welchen Kosten im Bereich
des Schienenpersonennahverkehrs und/oder öffentlichen
Personennahverkehrs vergeben worden?
3.2.
Verfügt die Landesregierung über ein Konzept zur effektiven Verwendung
der Regionalisierungsmittel? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das
Konzept?
3.3.
Verfügt die Landesregierung über ein Konzept zum Erhalt der
Nahverkehrsverbindungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Konzept?
3.4.
Wie trägt die Landesregierung den Kürzungsplänen der Deutschen Bahn
Rechnung, die schrittweise die ICE-Verbindungen auf der Strecke
Hannover-Braunschweig-Magdeburg-Berlin und generell die
Interregioverbindungen in Sachsen-Anhalt schrittweise einstellt?
3.5.
In welchem Umfang ist eine Abbestellung von Nahverkehrsleistungen
geplant?
3.6.
Welche Strecken sind an welche privaten Eisenbahnunternehmen vergeben
worden? Welche Erfahrungen sind gesammelt worden?
3.7.
Wird die Vergabe von Nahverkehrsstrecken an private Anbieter in
Erwägung gezogen? Gibt es konkrete Angebote?
3.8.
Besitzt die Landesregierung einen Überblick über Mehrkosten, die auf
die Landkreise im Falle einer Reduzierung des Nahverkehrsangebotes
zukämen? Wenn ja, wird gebeten, diese zu beziffern.
3.9.
Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, Mittel, die für den
SPNV bestimmt sind, den Trägern des ÖPNV zur Verfügung zu stellen?
3.10.
Über welche Vergabe von SPNV-Leistungen im Ostharz wird gerade
verhandelt? Trifft es zu, dass ein Bieterkonsortium Fahrzeuge von
Bombardier einsetzen möchte und ein weiteres Konsortium die Wahl des
Herstellers dem Land überlässt? Seit wann werden diese Verhandlungen
geführt? Hat es bezüglich der Fahrzeugbeschaffung auch schon
Gespräche mit Bombardier gegeben?
3.11.
Trifft es zu, dass nach Zuschlag vom Betreiberkonsortium immerhin 10
Betriebsfahrzeuge im Ostharz neu angeschafft werden müssten? Trifft es
zu, dass alle Beteiligten an einer Entscheidung noch vor der
Landtagswahl im
April
2002 interessiert sind? Inwiefern erklärt sich die Landesregierung die
bisher aufgetretenen Verzögerungen?
3.12.
Ist der Landesregierung das Konzept der Sachsenbahn bekannt und wie
bewertet sie diese Pläne?
4.
Organisation des Nahverkehrs - Tätigkeit der Nahverkehrsgesellschaft
Sachsen-Anhalt
4.1.
Die NASA hat sich entgegen der ursprünglichen Konzeption von einer nur
für eine Zeit des Übergangs vorgesehenen Einrichtung zu einem auf
Dauer angelegten externen Dienstleister der Landesregierung entwickelt.
Wie ist es mit der ursprünglichen Absicht der Landesregierung zu
vereinbaren, dass die Mitarbeiter der NASA dennoch von Anfang an
unbefristete Arbeitsverträge erhielten?
4.2.
Wie sieht die Personalausstattung der Nahverkehrsgesellschaften der
anderen Bundesländer aus, sofern diese sich überhaupt einer
Nahverkehrsgesellschaft bedienen?
4.3.
Wie hoch ist das Gesamtvolumen der von den jeweiligen
Nahverkehrsgesellschaften bestellten Kilometerleistungen im
Ländervergleich?
4.4.
In welcher Art und welcher Höhe hat die NASA Fördermittel zur
Aufgabenerfüllung in den letzten 5 Jahren erhalten? In welcher Weise
und mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung die Arbeit der NASA
evaluiert?
4.5.
Welche Belegungszahlen waren auf den von der NASA bestellten
Nebenstrecken in den letzten 5 Jahren zu verzeichnen? Wie hoch war dabei
der Anteil der Leer- oder Beinaheleerfahrten? Den Antworten sollten die
eigenen Verkehrserhebungen der NASA sowie die Zählungen aus dem
Reiseenderfassungssystem der DB AG zugrunde gelegt werden, soweit diese
der NASA zur Verfügung stehen oder gestellt werden können.
4.6.
Verfügt die Landesregierung bzw. die NASA über ein Konzept, wie der
Schienenpersonennahverkehr bei zurückgehenden Finanzierungsmitteln
fortgeführt werden soll? Wenn ja, wird gebeten, dieses zu erläutern.
4.7.
Hat die Landesregierung bzw. die NASA Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
hinsichtlich der Nahverkehrsstrecken mit einem geringen bzw. sehr
geringen Fahrgastaufkommen durchgeführt? Wenn ja, wird gebeten, diese
zu benennen.
4.8.
Sind unter dem Eindruck sich reduzierender Finanzierungsmittel schon
einmal Kostenvergleiche zu weniger kostenintensiven Verkehrssystemen
(Omnibus, Anrufbus) durchgeführt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4.9.
Sieht sich die Landesregierung bzw. die NASA hinsichtlich der
Kursbuchstrecke 252 zwischen Stumsdorf und Bitterfeld zu einem solchen
Kostenvergleich in der Lage? Was ergaben die im September 2000 auf
dieser Strecke durchgeführten Verkehrserhebungen?
IV.
Luftverkehr
Die
weitere Entwicklung der Luftverkehrsinfrastruktur als wichtiger
Standortfaktor muss in Sachsen-Anhalt die notwendige Unterstützung und
Förderung erfahren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den
internationalen Großflughafen Stendal/Buchholz. Zudem muss auch über die
Positionierung zum Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz Magdeburg im
Rahmen eines Luftverkehrskonzeptes Sachsen-Anhalt entschieden werden.
1.
Luftverkehrskonzept und Luftverkehrsgutachten
Um
der Begriffsvielfalt entgegenzuwirken, wird im Folgenden der Begriff
Luftverkehrskonzept verwendet. Er steht für die ebenfalls in der
Diskussion befindlichen Begriffe Flughafenkonzept oder -konzeption,
Flugplatzkonzept oder -konzeption.
1.1.
Gab es in den Jahren 1995-2001 ein Luftverkehrskonzept der
Landesregierung? Welche Arbeiten an Flugplätzen und Flughäfen wurden
in 1995 in Sachsen-Anhalt durchgeführt? Welche Art von staatlicher
Förderung wurde in welcher Höhe direkt oder indirekt aus Mitteln des
Landes, des Bundes und der EU gewährt? In welcher Höhe sind die Mittel
tatsächlich abgeflossen?
1.2.
Ausweislich der Antwort der Landesregierung (3/4823) auf die Kleine
Anfrage (3/4722) wird derzeit der nächste Baustein einer
Flugplatzkonzeption erarbeitet. Wie viele Bausteine gibt es bereits und
worin bestehen diese? Wer hat an ihrer Erstellung mitgewirkt?
1.3.
Welche Gutachten hat das Land im Zusammenhang mit Flughafen- bzw.
Flugplatzplanungen und den damit zusammenhängenden
Raumordnungsverfahren in den Jahren 1994–2001 von wem und mit welchem
Kostenaufwand erstellen lassen? Zu welchen Ergebnissen kommen die
Gutachter im Einzelnen?
1.4.
Sind der Landesregierung andere von Dritten in Auftrag gegebene
Gutachten bekannt? Wenn ja, wann wurden diese Gutachten in Auftrag
gegeben bzw. wann wurden diese erstellt? Zu welchen Ergebnissen kamen
diese Gutachten, soweit sie der Landesregierung bekannt sind?
1.5.
Sind im Bereich Luftverkehr Gutachten von Gesellschaften in Auftrag
gegeben worden, an denen das Land beteiligt ist? Wenn ja, wann wurden
diese Gutachten in Auftrag gegeben bzw. wann wurden diese erstellt? Zu
welchen Ergebnissen kamen diese Gutachten, soweit sie der
Landesregierung bekannt sind?
2.
Flughafen Leipzig-Halle
2.1.
Welche Gesellschaftergremien gibt es bei der Mitteldeutschen Flughafen
AG (MDF AG) und wer vertritt das Land in diesen?
2.2.
Wie wird die gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten in die
Praxis umgesetzt? Anhand der Bestellung des Geschaftsführers oder
anderer Funktionsträger wird um geeignete Beispiele gebeten.
2.3.
Wurden im Rahmen der Neuorganisation Gutachter eingeschaltet? Wenn ja,
welche und zu welchen Kosten? Fand zu irgendeinem Zeitpunkt eine
Erstattung der Kosten durch das Land statt?
2.4.
Wann wird dem Landtag über die mit der Neuorganisation über eine
Holdingstruktur erhofften Synergiegewinne und ihre Auswirkungen auf die
wirtschaftliche Situation der MDF AG berichtet?
2.5.
Welche Synergieeffekte wurden durch die neue Konstruktion bei der
Reduzierung der Personalkosten erzielt?
2.6.
Welche Zugverbindungen sind über den Flughafenbahnhof derzeit in
Betrieb oder geplant?
3.
Flughafen Stendal-Buchholz (geplant)
3.1.
Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens?
3.2.
Welche Gespräche wurden mit welchem Ergebnis mit dem Bund geführt?
3.3.
Welchen Ländern wurde das Projekt vorgestellt? Ist das Projekt mit
interessierten Ländern auf Regierungsebene abgesprochen? Wenn ja, mit
welchen?
3.4.
Wurden Gespräche und mit welchem Ergebnis im Hinblick auf eine
Förderung mit der EU geführt?
3.5.
Wie stellt sich die Landesregierung einen funktionalen Flughafenbetrieb
Stendal-Buchholz ohne direkte Autobahnanbindung in Sachsen-Anhalt vor?
3.6.
Wie stehen die Länder Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Brandenburg zu
diesem Flughafenprojekt und welche konkreten Aussagen sind bisher der
Landesregierung bekannt geworden?
3.7.
Welche Gespräche wurden mit der Industrie in Hinblick auf mögliche
Investitionen geführt? Wie ist der konkrete Stand der Gespräche der
Airail AG? Welche konkreten Zusagen wurden schon gemacht?
3.8.
Welche Gutachten wurden im Zusammenhang mit diesem Projekt in Auftrag
gegeben und von wem zu welchen Kosten?
4.
Flughafen Cochstedt
4.1.
Welche Überlegungen führten zum Ausbau des Standortes Cochstedt?
4.2.
Was ist flugaffines Gewerbe? Gibt es für flugaffines Gewerbe bestimmte
Standortkriterien?
4.3.
Welche verbindlichen Investitionszusagen lagen zu Beginn des Ausbaus
vor?
4.4.
Welche Mitglieder der Landesregierung haben mit welchen Investoren und
in welchem Zeitraum wie viele Gespräche geführt?
4.5.
Welche Mitglieder der Landesregierung haben sich an offiziellen
Veranstaltungen in Cochstedt, wie beispielsweise Spatenstichen
beteiligt?
4.6.
In welcher Höhe wurden Landesmittel für den Flughafen oder das
angrenzende Gewerbegebiet vor 1994 ausgekehrt?
4.7.
In welcher Höhe wurden Fördermittel zugesagt und ausgezahlt?
4.8.
In welcher Höhe flossen Landesmittel/Bundesmittel/EU-Mittel neben den
durch Fördermittelbescheid zugesagten Mitteln in die
Flughafeninfrastruktur, in das angrenzende Gewerbegebiet, in
Erschließungsstraßen, in sonstige Infrastruktur im Zeitraum von 1994
bis einschließlich 2001?
4.9.
In welcher Höhe flossen so genannte Finanzausgleichsmittel in die
Flughafeninfrastruktur, in das angrenzende Gewerbegebiet, in
Erschließungsstraßen, in sonstige Infrastruktur, als Kredite oder
Betriebskostenzuschüsse an die FuE-Gesellschaft oder an die
Betreibergesellschaft im Zeitraum von 1994 bis einschließlich 2001?
4.10.
Zu welchem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass die Vorverträge bzw. die
Investitionszusagen potenzieller Investoren nicht eingehalten wurden?
Warum wurden diese nicht eingehalten?
4.11.
Wurden Schadensersatzansprüche gegen potenzielle Investoren geprüft?
Wenn nein, warum hat die Landesregierung nicht darauf hingewirkt?
4.12.
Auf welcher Grundlage ist die Förderung trotzdem weitergeführt worden?
4.13.
Wie oft, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis wurde die
Problematik "Cochstedt" im Kabinett beraten?
4.14.
Welche Art von Abstimmung hat es in welchem Zeitraum zwischen dem
Wirtschaftsressort und dem Verkehrsressort zum Standort Cochstedt
gegeben?
4.15.
Welche Maßnahmen wurden in den drei im Landtag vorgetragenen
Konsolidierungsprogrammen durchgeführt?
4.16.
Welche Konzepte für die Fortführung der Förderung im Rahmen der
Konsolidierungsprogramme lagen der Landesregierung vor, nachdem die
Luftfahrtindustrie weggebrochen war?
4.17.
Wer hat diese Konzepte mit welchem Ergebnis geprüft?
4.18.
Zu welchem Ergebnis kommt das von der Deutschen Bank und einem anderen
Gläubiger bei der Fa. Roland Berger in Auftrag gegebene Gutachten?
4.19.
Welche Mitglieder der Landesregierung hatten zu welchem Zeitpunkt
Kenntnis von diesem Gutachten und seinem Inhalt?
4.20.
Inwieweit flossen die Erkenntnisse aus diesem Gutachten in die
Entscheidungsfindung der Landesregierung mit ein?
4.21.
Welche Kriterien hat Roland Berger als Voraussetzung für einen
wirtschaftlichen Betrieb aufgestellt?
4.22.
Welche Mindestmenge als Frachtaufkommen setzt Roland Berger dabei
voraus?
4.23.
Welche Überlegungen lagen den Grundstückskäufen durch die GSA
(Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH) zugrunde?
4.24.
Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Umfang und zu welchem Preis wurden
Grundstücke der FuE- oder der Betreibergesellschaft oder des
Landkreises im Gewerbegebiet oder im Flughafengelände von der GSA
erworben?
4.25.
Wie wurde der Verkehrswert dieser Grundstücke von der GSA oder anderen
ermittelt?
4.26.
In welcher Höhe sind Mittel des Landkreises an die FuE- oder an die
Betreibergesellschaft geflossen?
4.27.
Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe und zu welchem Zweck hat der
Landkreis bzw. seine Wirtschaftsfördergesellschaft Kredite an die FuE-
oder an die Betreibergesellschaft gewährt? Wenn ja, wird gebeten, diese
zu benennen.
4.28.
Ist dies mit der Kommunalaufsicht vorab besprochen und eventuell
genehmigt worden? Wenn ja, wird gebeten, dies zu erläutern.
4.29.
Wie sind diese Kredite in beiden Gesellschaften verwendet worden? Wenn
ja, wird gebeten, dies zu erläutern.
4.30.
Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse über die Höhe der
Betriebsmittel, die notwendig sind, um den regulären Flugbetrieb in
Cochstedt aufrecht zu erhalten? Wenn ja, wird gebeten, diese zu
beziffern.
4.31.
Welche Auswirkungen hätte die Insolvenz der mehrheitlich kommunalen
Betreibergesellschaft auf den Landeshaushalt?
4.32.
Wie sieht die Landesregierung die Situation in Cochstedt nach dem
31.12.2001 (Beendigung der Zahlungen des Hauptgesellschafters Landkreis
Aschersleben-Staßfurt)?
4.33.
Gibt es konkrete Ansiedlungsinteressenten für den Standort? Wenn ja,
welche?
4.34.
Wie schätzt die Landesregierung die Realisierung eines Cargo-Hubs ein?
Kann sich der Flughafenbetrieb daraus finanzieren?
4.35.
Hat die Landesregierung für die zukünftige Verwendung von Flughafen
und angrenzendem Gewerbegebiet ein Konzept erarbeitet? Wenn ja, wird
gebeten, dieses zu erläutern.
5.
Weitere Fluglandeplätze
- In
welcher Weise ist der Flugplatz Magdeburg im Flughafenkonzept des
Bundes berücksichtigt?
5.2.
Die Landesregierung war am Planfeststellungsverfahren zum Flugplatz
Magdeburg beteiligt und das Regierungspräsidium Verfahrensführer.
Steht die Landesregierung weiterhin zur erteilten Baugenehmigung laut
Planfeststellungsbeschluss? Wenn nein, warum nicht?
5.3.
Wie unterstützt die Landesregierung den Träger des Flugplatzes
Magdeburg, um die ab 01.01.2005 in vollem Umfang wirksam werdende
Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS1 durch erforderliche Baumaßnahmen
erfüllen zu können?
5.4.
Für die erste Ausbaustufe des Magdeburger Flughafens einschließlich
der Verlegung der B 71 werden über 4 Jahre 25 Mio. DM benötigt, davon
ca. 10 Mio. DM reine Landesmittel. Sieht sich die Landesregierung in der
Lage, diesen Beitrag zu leisten? Wenn nein, warum nicht?
5.5.
Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit einer Kooperation
zwischen dem Flughafen Cochstedt und dem Flugplatz Magdeburg ein?
5.6.
Unterstützt die Landesregierung die Ausbaupläne für den
Fluglandeplatz Ballenstedt insbesondere bei der Berücksichtigung der
Auswirkungen der Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS1? Wenn ja, mit welchen
Mitteln?
5.7.
Unterstützt die Landesregierung die Pläne zur Errichtung eines
Fluglandeplatzes Nordharz nördlich von Wernigerode?
V.
Güterkraftverkehr/Logistik
Der
Verkehrsbericht 2000 der Bundesregierung geht für die gesamte
Bundesrepublik von deutlicheren Steigerungen aus. Der Personenverkehr
nimmt um rund 20 % zu, während der Güterverkehr um rund 64 % wächst
(Basisjahr 1997). Die Verkehrsleistungen im Güterverkehr werden bis zum
Jahr 2015 voraussichtlich auf rund 600 Mrd. Tonnenkilometer steigen. Nach
einer Prognose des Prognos-Instituts wird sich der Anteil des
Straßengüterverkehrs bis 2010 weiter erhöhen, während die Bahn ihren
prozentualen Anteil am Güterverkehrsaufkommen nur knapp halten kann.
Die
Güterkraftverkehrsunternehmen sehen sich einem zunehmenden europäischen,
teilweise weltweiten Wettbewerb ausgesetzt. In diesem Wettbewerb spielen
ungleiche steuerliche Rahmenbedingungen eine ebenso entscheidende Rolle
wie die gezielte Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch viele
ausländische Mitbewerber und "schwarze Schafe" unter den
deutschen Konkurrenten. Es ist bisher nicht gelungen, durch eine
entsprechende Kontrolldichte und effektive Kontrollmethoden zu einer
Verhinderung illegaler Praktiken zu gelangen, die gleichzeitig die
Verkehrssicherheit auf den Straßen deutlich gefährden.
Die
massiven Steigerungen der Dieselpreise und im Gegensatz zu den
Nachbarländern mangelhafte Kompensationen für das
Güterkraftverkehrsgewerbe durch Bund und Länder führen zu einer
existenziellen Bedrohung insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe im
Güterkraftverkehrsgewerbe. Da das Land auf die Stärkung
mittelständischer Strukturen setzt, gibt es auch in diesem Bereich
dringenden Handlungsbedarf.
1.
Verkehrsprognosen
1.1.
Welche seit 1995 erstellten Studien und Szenarien über die Entwicklung
des Güterverkehrs in Sachsen-Anhalt, der Bundesrepublik und/oder
Westeuropa sind der Landesregierung bekannt?
1.2.
Welche Prognosezahlen und Kernaussagen enthalten diese Studien und
Szenarien in Bezug auf den Güterverkehr?
1.3.
Wie bewertet die Landesregierung die Prognosen und Szenarien dieser
Studien?
1.4.
Welche Prognosen und Szenarien legt die Landesregierung ihren eigenen
politischen Konzepten und Vorstellungen zugrunde?
1.5.
Welche grundsätzlichen Zielvorstellungen verfolgt die Landesregierung
in Bezug auf die zukünftige Abwicklung des Güterverkehrs in
Sachsen-Anhalt?
1.6.
Welche Bedeutung wird der Güterverkehr auf der Straße trotz aller
Verlagerungsbemühungen in den nächsten Jahren aus Sicht der
Landesregierung haben?
1.7.
Wie trägt das Land zu einer Vernetzung der Verkehrsträger im
Güterverkehr finanziell, organisatorisch und politisch bei?
1.8.
Zu welchen Ergebnissen gelangt das Zielkonzept Verkehr aus dem Jahr
1998?
1.9.
Wie bewertet die Landesregierung aktuelle Überlegungen der Deutschen
Bahn AG, sich auf Langstreckenverbindungen im Güterverkehr zu
konzentrieren?
1.10.
Welche Rolle können "NE-Bahnen" nach Ansicht der
Landesregierung für den zukünftigen Gütertransport auf der Schiene
wahrnehmen?
1.11.
Welche Aufgaben hat der von Verkehrsminister Heyer installierte
Logistikbeirat?
1.12.
In welchen Abständen tagt der Logistikbeirat? Wie oft tagte er seit
Oktober 2001?
1.13.
In welcher Weise sind die im Logistikbeirat gewonnenen Erkenntnisse
bereits von der Landesregierung konkret umgesetzt worden?
1.14.
Wann legt die Landesregierung das bereits seit geraumer Zeit
angekündigte Logistikkonzept vor?
2.
Schwerlastverkehrsabgabe
2.1.
Wie bewertet die Landesregierung die Anfang September 2000 von der
"Pällmann-Kommission" vorgelegten Vorschläge für eine
Umstellung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung?
2.2.
Welche Auswirkungen und Konsequenzen hätte die Umsetzung dieser
Vorschläge auf die Verkehrspolitik, insbesondere auf die
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung des Landes Sachsen-Anhalt?
2.3.
Welche Position vertritt die Landesregierung zu der Forderung des
deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes, die Schwerlastverkehrsabgabe
nicht zusätzlich zu der heutigen Belastung mit Steuern und Abgaben
einzuführen, sondern durch eine entsprechende Senkung von Kfz- und/oder
Mineralölsteuer aufzufangen?
2.4.
Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung nach den Gesprächen
mit den Fachverbänden und den Vertretern der Industrie- und
Handelskammern im September 2001 gezogen? Welche Maßnahmen wurden
ergriffen, um vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen?
3.
Ökosteuer und Steuerrecht
3.1.
Zu welchen Verlagerungen von Güterverkehr von der Straße auf die
Schiene oder Wasserstraße ist es seit der Einführung der ersten Stufe
der Ökosteuer in Sachsen-Anhalt gekommen? Bitte konkrete bzw.
prozentuale Angaben machen.
3.2.
In welchem Umfang sind diese Verlagerungen aufgrund der Einführung der
Ökosteuer erfolgt?
3.3.
Ist es aus Sicht der Landesregierung durch die Einführung der
Ökosteuer zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene
gekommen?
3.4.
Welche Auswirkungen hat es, dass auch die Betreiber von Bussen und
Bahnen die Ökosteuer – wenn auch nicht zum vollen Satz - aufzubringen
haben? Welche konkreten Mehrkosten sind seit 1999 angefallen?
3.5.
Hat die Einführung der Ökosteuer zu einer Veränderung von
Fahrverhalten und Fahrleistung im Güterkraftverkehr geführt?
3.6.
Wenn ja, wie kommen diese Veränderungen zum Ausdruck und wie werden sie
ermittelt?
3.7.
In welchem Umfang hat sich die Gesamtverkehrsbelastung des
Straßennetzes in Sachsen-Anhalt seit der Einführung der Ökosteuer
generell verändert?
3.8.
Wie hat sich die Relation zwischen Personenkraftwagen und Lkw auf den
Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt entwickelt?
3.9.
In welchem Umfang profitiert das Güterkraftverkehrsgewerbe in
Sachsen-Anhalt von der beschlossenen Unternehmenssteuerreform und der
vollzogenen Senkung der Sozialversicherungsbeiträge?
3.10.
Wie verhalten sich diese Effekte zu den Mehrbelastungen des
Güterkraftverkehrsgewerbes durch die Einführung der Ökosteuer?
3.11.
Welche Konsequenzen resultieren für das Güterkraftverkehrsgewerbe und
seine betriebswirtschaftliche Situation aus der beabsichtigten
Verlängerung der Abschreibungsdauer für Anlagegüter einschließlich
dem Lkw?
3.12.
Wie beurteilt die Landesregierung die diesbezüglichen Beschlüsse der
Bundesregierung?
4.
Folgen der Kraftstoffpreisentwicklung
4.1.
Welche Entlastungsmaßnahmen für das Güterkraftverkehrsgewerbe haben
andere Mitgliedsländer der EU, insbesondere Belgien, Dänemark,
Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien,
in den letzten 18 Monaten getroffen?
4.2.
Wurde von der Bundesrepublik Deutschland in der EU bereits ein Antrag
auf Harmonisierung der entsprechenden Rechtsvorschriften gestellt? Wie
hat sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat in diesem Sinne engagiert?
4.3.
Wie wirken sich diese Kompensationszahlungen und Entlastungsregelungen
auf die aktuelle Marktsituation und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit des Güterkraftverkehrsgewerbes in Sachsen-Anhalt
aus?
4.4.
Welche Kompensationsmaßnahmen durch Bund und Land sind nach heutigem
Stand rechtlich zulässig?
4.5.
Welche Aktivitäten hat die Landesregierung im Gefolge der
Protestveranstaltung des Güterkraftverkehrsgewerbes in Sachsen-Anhalt
im September 2000 vor dem Landtag ergriffen?
5.
Gewerbestruktur im Güterkraftverkehr
5.1.
Wie viele Unternehmen des Güterkraftverkehrsgewerbes gibt es derzeit in
Sachsen-Anhalt?
5.2.
Wie viele Personen sind derzeit im Güterkraftverkehrsgewerbe in
Sachsen-Anhalt beschäftigt?
5.3.
Gibt es einen Trend, dass mittelständische Anbieter von
Beförderungsleistungen im Güterkraftverkehr zugunsten einer großen
Zahl abhängiger Kleinstunternehmen vom Markt verschwinden?
5.4.
Wenn ja, wie ist ein solcher Trend zu erklären?
5.5.
Wenn ja, welche Maßnahmen von Bund und Land können dazu beitragen,
diesen Trend zulasten mittelständischer Anbieterstrukturen abzubremsen
oder zu stoppen?
6.
Kontrollen von Arbeitsrecht und Straßenverkehrsrecht
6.1.
Welche Behörden von Bund und Land sind für die Einhaltung der
Rechtsvorschriften zuständig, die sich auf den gewerblichen
Güterverkehr beziehen?
6.2.
Wie viele Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorschriften
haben die zuständigen Behörden in den Jahren 1999 und 2000 auf den
Straßen in Sachsen-Anhalt durchgeführt?
6.3.
Wie viele Fahrzeuge waren davon deutscher Herkunft, wie viele
ausländischer?
6.4.
Wie hoch war die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Fahrzeugen,
aufgeschlüsselt nach deutschen und ausländischen Fahrzeugen?
6.5.
Worin bestanden die festgestellten Auffälligkeiten und welche Arten von
Beanstandungen wurden ausgesprochen?
6.6.
Wie viele Lkw-Fahrer wurden in den letzten beiden Jahren in
Sachsen-Anhalt ermittelt, die illegal beschäftigt waren oder
Sozialleistungen missbraucht haben?
6.7.
Wie ist der Einsatz osteuropäischer Fahrer auf EU-Lkw von den
zuständigen Behörden derzeit im Hinblick auf Ausländerrecht und
Arbeitserlaubnisrecht kontrollierbar?
6.8.
Wie werden in Sachsen-Anhalt diese Kontrollen durch die zuständigen
Behörden durchgeführt?
6.9.
Welches Ergebnis hatten entsprechende Kontrollen seit 1998?
VI.
Telematik
1.
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Einführung
der Telematik?
2.
Wie bewertet die Landesregierung die in der Binnenschifffahrt
eingesetzten Telematiksysteme?
VII.
Verwaltungsstruktur
1.
Landesstraßenbauverwaltung
1.1.
Wie schätzt die Landesregierung die Ausstattung der
Straßenbauverwaltung mit Technikausrüstung ein?
1.2.
Wie viele Straßenmeistereien im Zuständigkeitsbereich des Bundes
wurden seit 1991 generalsaniert?
1.3.
Wie viele Straßenmeistereien im Zuständigkeitsbereich des Landes
wurden seit 1991 generalsaniert?
1.4.
In welchem Umfang nimmt die Landesstraßenbauverwaltung Aufgaben im
übertragenen Wirkungskreis des Bundes wahr?
1.5.
Wie gedenkt die Landesregierung, das Gesetz zur Kommunalisierung
(Zweites Vorschaltgesetz) im Bereich der Straßenbauverwaltung mit
welchen Auswirkungen umzusetzen?
1.6.
Welche Organisationsstrukturen sind für die Straßenbauverwaltung
vorgesehen?
1.7.
Welche Veränderungen sind bezüglich der Autobahnmeistereien
vorgesehen?
Prof.
Dr. Wolfgang Böhmer
Fraktionsvorsitzender
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