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Ökologische und gesundheitliche Aspekte beim Ausbau des Magdeburger Verkehrslandeplatzes zum Flughafen
- Landschaft, Flora und Fauna -

1. Zur Frage der Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächenwasser
(Zitate beziehen sich auf das Ökologische Gutachten zum Planfeststellungsverfahren, das vom Flughafenbetreiber in Auftrag gegeben wurde.)

1. Für den Grundwasserabfluß über den größten Teil des geplanten Erweiterungs-gebietes ist die Grundwasserfließrichtung nicht sicher belegt, sie wird nur in nordwestlicher Richtung "erwartet".Bisher ist das Grundwasser in dem geplanten Erweiterungsgebiet anthropogen (menschverursacht d. Verf.) noch (!) nicht belastet.
2. Die zusätzliche Flächenversiegelung hat Einfluß auf das lokale Dargebot an Oberflächenwasser, dabei bringen der Flug- und Straßenverkehr (einschließlich des Fahrverkehrs auf dem Flugplatzgelände) die "Gefahr der zusätzlichen Schadstoffbelastung mit sich ".
3. Eine zusätzliche Schadstoffeintragung erfolgt auch über die Enteisungsmittel für Flugzeuge und für die Start- und Landebahnen. Unserer Meinung nach ist dennoch ein sukzessiver (mehr und mehr) Eintrag dieser Mittel in die Grund- und Oberflächenwässer zu befürchten.
Wegen der unsicheren Fließrichtung im geplante Erweiterungsgebiet für das Grundwasser und wegen der "Gefahr der zusätzlichen Schadstoffbelastung" durch den Straßen- und Flugverkehr, aber auch durch die Enteisungsmittel für die Oberflächenwässer, muß der sorglosen Zustimmung zum geplanten Erweiterungsgebiet hinsichtlich künftiger Wasserbelastung widersprochen werden.
Die gehäuft existierenden Wohngebiete rings um den Flugplatz und das geplante Erweiterungsgebiet verbieten wegen der möglichen Wasserbelastung (s.o.), der weiter fortschreitenden Verlärmung, der Minderung der Kalt/Frischluftentstehung im geplanten Erweiterungsgebiet, der erheblichen Mehrbelastung gegenüber schon bestehender Vorbelastung mit Schadstoffanreicherungen diese geplante Erweiterung.

2. Die Landschaft um den Flugplatz und das geplante Erweiterungsgebiet

1. "Die Wohngebiete um den Flugplatz und das geplante Erweiterungsgebiet sind zum größten Teil Einzel- und Reihenhaussiedlungen mit Siedlungs- und dörflichem Charakter." Von NW über N, NO, O, SO, S, SW und W sind das in einer sich öffnenden Spirale Benneckenbeck, Lemsdorf, MD-Reform, Planetensiedlung, SKL-Siedlung, Lindenhofsiedlung, Hopfengarten, Lüttgen-Salbke, Salbke, Wolfsfelde, Spionskopf, Beyendorf, Sohlen, Dodendorf, Osterweddingen, Schleibnitz.
2. "Nördlich (und nordwestlich, Anm. des Verf.) des geplanten Erweiterungsgebietes findet einen rasante Ausdehnung gewerblich genutzter Flächen und neuen Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern statt."
Das dort vorhandene Biotop wird als
- "ausgeräumt" und artenarm (an Flora und Fauna), sowie
- strukturarm und mit geringem Erholungspotential und Erlebniswert eingestuft.
- Es ist verlärmt durch den Verkehr auf der B71 und die Salbker und Ottersleber Chaussee, sowie den Flugplatzbetrieb.
- Durch die Gewerbegebiete hat es "negative visuelle Effekte". Die Gewerbeflächen sind stark versiegelt und gehölzfrei.
- Das Gebiet leidet unter erheblichen Vorbelastungen durch Schadstoffanreicherungen und Verlärmung durch den Straßenverkehr (B 71, Ottersleber und Salbker Chaussee), den Bahnbetrieb (Linie MD-HBS) , den Flugbetrieb und durch Sonderbau- und Gewerbeflächen.
- Andererseits handelt es sich bei den Böden um "sehr fruchtbare" Schwarz-erdeböden mit mittlerer bis sehr hoher Feldkapazität mit
- hohem Sorptionsvermögen,
- wichtiger Regelfunktion und
- hoher Verdichtungsneigung.
Damit ist es ein wertvolles Produktionsmittel für die Landwirtschaft !

2. Klimatologisch wird das Gebiet in einem schon aus dem Jahr 1994 stammenden Gutachten als Kaltluftentstehungsgebiet mit geringer Geländeneigung zu den angrenzenden Baugebieten ausgewiesen, das diese Baugebiete mit kalter Frischluft versorgen könne.

3. Folgen der geplanten Erweiterung nach Ansicht der Gutachter

1. Durch Umverlegung der B 71 werden 2,58 km neu verlegt, dadurch werden eine Zusatzfläche von
- 26.165,00 m2 neu versiegelt, in Wegfall kommen
- 69.215,00 m2 Ackerfläche und
- 3.500,00 m2 Feldgehölze werden entfernt.

2. Durch Neuanlage von Parkplätzen werden
- 32.350,00 m2 neu versiegelt und somit werden inklusive der für den Flugverkehr notwendigen Versiegelungen
- 265.515,00 m2 an Grünland- und Ackerflächen, einschließlich des vorhandenen Flugplatzgeländes neu versiegelt.
- "Ehemalige Ackerflächen können ... der Landwirtschaft nicht mehr zugeführt werden."

3. Dadurch wird als sicher erwartet, daß durch die Umnutzung, Verdichtung und Versiegelung eine
- Beeinträchtigung des Arteninventars der Flora, ein
- Verlust von Lebensraum für die Fauna durch die Beleuchtung (Befeuerung)
und den Fahr- und Flugbetrieb.
- Das Büro f. Bergbau- Geologie-Umwelt (Dr. Eiserbeck) stellt fest: "Erheblich und nachteilig beeinträchtigt wird der Boden, der im Zuge der Erweiterung des Flugplatzes und Teilverlegung der Bundesstraße B 71 zusätzlich versiegelt wird."


Weitere Informationen demnächst hier.