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Ökologische
und gesundheitliche Aspekte beim Ausbau des Magdeburger Verkehrslandeplatzes
zum Flughafen
- Landschaft, Flora und Fauna -
1. Zur Frage der Beeinträchtigung
von Grund- und Oberflächenwasser
(Zitate beziehen sich auf das Ökologische Gutachten zum Planfeststellungsverfahren,
das vom Flughafenbetreiber in Auftrag gegeben wurde.)
1. Für den Grundwasserabfluß
über den größten Teil des geplanten Erweiterungs-gebietes ist die Grundwasserfließrichtung
nicht sicher belegt, sie wird nur in nordwestlicher Richtung "erwartet".Bisher
ist das Grundwasser in dem geplanten Erweiterungsgebiet anthropogen (menschverursacht
d. Verf.) noch (!) nicht belastet.
2. Die zusätzliche Flächenversiegelung hat Einfluß auf das lokale
Dargebot an Oberflächenwasser, dabei bringen der Flug- und Straßenverkehr
(einschließlich des Fahrverkehrs auf dem Flugplatzgelände) die "Gefahr
der zusätzlichen Schadstoffbelastung mit sich ".
3. Eine zusätzliche Schadstoffeintragung erfolgt auch über die Enteisungsmittel
für Flugzeuge und für die Start- und Landebahnen. Unserer Meinung nach
ist dennoch ein sukzessiver (mehr und mehr) Eintrag dieser Mittel in die
Grund- und Oberflächenwässer zu befürchten.
Wegen der unsicheren Fließrichtung im geplante Erweiterungsgebiet für
das Grundwasser und wegen der "Gefahr der zusätzlichen Schadstoffbelastung"
durch den Straßen- und Flugverkehr, aber auch durch die Enteisungsmittel
für die Oberflächenwässer, muß der sorglosen Zustimmung zum geplanten
Erweiterungsgebiet hinsichtlich künftiger Wasserbelastung widersprochen
werden.
Die gehäuft existierenden Wohngebiete rings um den Flugplatz und das geplante
Erweiterungsgebiet verbieten wegen der möglichen Wasserbelastung (s.o.),
der weiter fortschreitenden Verlärmung, der Minderung der Kalt/Frischluftentstehung
im geplanten Erweiterungsgebiet, der erheblichen Mehrbelastung gegenüber
schon bestehender Vorbelastung mit Schadstoffanreicherungen diese geplante
Erweiterung.
2. Die
Landschaft um den Flugplatz und das geplante Erweiterungsgebiet
1. "Die Wohngebiete um
den Flugplatz und das geplante Erweiterungsgebiet sind zum größten Teil
Einzel- und Reihenhaussiedlungen mit Siedlungs- und dörflichem Charakter."
Von NW über N, NO, O, SO, S, SW und W sind das in einer sich öffnenden
Spirale Benneckenbeck, Lemsdorf, MD-Reform, Planetensiedlung, SKL-Siedlung,
Lindenhofsiedlung, Hopfengarten, Lüttgen-Salbke, Salbke, Wolfsfelde, Spionskopf,
Beyendorf, Sohlen, Dodendorf, Osterweddingen, Schleibnitz.
2. "Nördlich (und nordwestlich, Anm. des Verf.) des geplanten Erweiterungsgebietes
findet einen rasante Ausdehnung gewerblich genutzter Flächen und neuen
Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern statt."
Das dort vorhandene Biotop wird als
- "ausgeräumt" und artenarm (an Flora und Fauna), sowie
- strukturarm und mit geringem Erholungspotential und Erlebniswert
eingestuft.
- Es ist verlärmt durch den Verkehr auf der B71 und die Salbker
und Ottersleber Chaussee, sowie den Flugplatzbetrieb.
- Durch die Gewerbegebiete hat es "negative visuelle Effekte".
Die Gewerbeflächen sind stark versiegelt und gehölzfrei.
- Das Gebiet leidet unter erheblichen Vorbelastungen durch Schadstoffanreicherungen
und Verlärmung durch den Straßenverkehr (B 71, Ottersleber und Salbker
Chaussee), den Bahnbetrieb (Linie MD-HBS) , den Flugbetrieb und durch
Sonderbau- und Gewerbeflächen.
- Andererseits handelt es sich bei den Böden um "sehr fruchtbare"
Schwarz-erdeböden mit mittlerer bis sehr hoher Feldkapazität mit
- hohem Sorptionsvermögen,
- wichtiger Regelfunktion und
- hoher Verdichtungsneigung.
Damit ist es ein wertvolles Produktionsmittel für die Landwirtschaft !
2. Klimatologisch wird
das Gebiet in einem schon aus dem Jahr 1994 stammenden Gutachten als Kaltluftentstehungsgebiet
mit geringer Geländeneigung zu den angrenzenden Baugebieten ausgewiesen,
das diese Baugebiete mit kalter Frischluft versorgen könne.
3. Folgen
der geplanten Erweiterung nach Ansicht der Gutachter
1. Durch Umverlegung der
B 71 werden 2,58 km neu verlegt, dadurch werden eine Zusatzfläche
von
- 26.165,00 m2 neu versiegelt, in Wegfall kommen
- 69.215,00 m2 Ackerfläche und
- 3.500,00 m2 Feldgehölze werden entfernt.
2. Durch Neuanlage
von Parkplätzen werden
- 32.350,00 m2 neu versiegelt und somit werden inklusive der
für den Flugverkehr notwendigen Versiegelungen
- 265.515,00 m2 an Grünland- und Ackerflächen, einschließlich des
vorhandenen Flugplatzgeländes neu versiegelt.
- "Ehemalige Ackerflächen können ... der Landwirtschaft nicht
mehr zugeführt werden."
3. Dadurch wird als
sicher erwartet, daß durch die Umnutzung, Verdichtung und Versiegelung
eine
- Beeinträchtigung des Arteninventars der Flora, ein
- Verlust von Lebensraum für die Fauna durch die Beleuchtung (Befeuerung)
und den Fahr- und Flugbetrieb.
- Das Büro f. Bergbau- Geologie-Umwelt (Dr. Eiserbeck) stellt fest: "Erheblich
und nachteilig beeinträchtigt wird der Boden, der im Zuge der Erweiterung
des Flugplatzes und Teilverlegung der Bundesstraße B 71 zusätzlich versiegelt
wird."
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Weitere
Informationen demnächst hier. |