FLUGPLATZ UND FLUGLÄRMDezibel / Lärmbelastung / Meinung | ||
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Ökologische und
gesundheitliche Aspekte beim Ausbau des Magdeburger Verkehrslandeplatzes
zum Flughafen Das Wort Lärm leitet sich von dem Wort Alarm her. Unter den Lärmschädigungen sind zu nennen: - die spezifische Lärmkrankheit
Lärmschwerhörigkeit, Gewöhnung schützt hierbei nicht vor Schäden, im Gegenteil, die kumulative (anreichernde) Wirkung des Lärms erschöpft das Nervensystem, so daß die Betroffenen von immer geringeren Lärmpegeln gereizt werden. 1. Der Meßwert "Dezibel" Dieses Lärm-Maß "Dezibel" ist ein logarithmisches Maß, weil auch das menschliche Ohr ein logarithmisch sich steigerndes Empfinden für den Reiz Schall (Lärm) hat. D.h. das Empfinden des menschlichen Ohres für Schall erhöht sich nicht linear mit der Reizstärke sondern logarithmisch. D.h. eine Verdopplung der Reizstärkezahl wird nicht auch nur ein doppeltes Reizempfinden verursachen, sondern ein Schallpegel von 20 dB bewirkt schon den 10-fachen Reizempfindungswert, ein Schallpegel von 40 dB den 100-fachen, ein Schallpegel von 60 dB den 1000-fachen Reizempfindungswert bezogen auf den Hörschwellenwert. Das heißt schon geringfügige Erhöhungen des dB-Wertes in der Umgebung von 50-60 dB können das Reiz- und Belästigungsempfinden vervielfacht (dreifach) erhöhen. Nicht erst eine Verdreifachung
des Wertes von 50 dB auf 150 dB würde also das Schallreizempfinden des
menschlichen Ohres verdreifachen, sondern bereits die Steigerung von 50
dB auf 60 dB, d.h. um 10 dB in diesem Bereich, verdreifacht das Reizempfinden
des Ohres. 2. Die Lärmbelastung durch Fluglärm: Man muß sich vergegenwärtigen, daß sich die Wirkung aller dieser Schallquellen auf den menschlichen Organismus integriert (summiert), überlagert und kumuliert (aufhäuft und speichert im Körper). In Magdeburg kommen zu diesen schädigenden Schallquellen noch die Lärmsteigerung durch die Flugbewegungen und die gehäuften Flugbewegungen nach der Erweiterung des Flugplatzes hinzu. Nach Prof.Dr.Kurt Oeser von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm beginnen die gesundheitlichen Schädigungen bei Erwachsenen schon bei 60 dB bis 65 dB. Seinen Erkenntnissen nach setzen bei 35 dB Schlafstörungen ein und bei 55 dB erwacht ein Schläfer schon bei einem einmaligen Schallereignis. Doch der Bundesgerichtshof sieht einen "enteignenden Zugriff" des Lärms auf Anwohner erst ab 72 Dezibel als gegeben an. Ein Bericht einer Frau anläßlich einer Versammlung der Bürgerinitiative: "Wenn dann ein Flugzeug an ihrem Wohnhaus vorbeifliegt, können sie kein Wort mehr miteinander reden, dann ist Sendepause. Und da können sie auch getrost für immer ihre Gläser aus den Vitrinen und Schränken ausräumen, die klirren nicht nur, die knallen ihnen raus. Ich weiß wovon ich rede, ich habe neben einem Flugplatz gewohnt." Die Auswirkungen von Lärm auf Kinder scheint noch erheblich größer zu sein, wie auf Erwachsene. Besonders da deren Einschlafzeiten gerade auch in den Zeiten erhöhter Flugtätigkeit liegen und sie bis zum späteren Erwachsenenalter die längste Zeit Lärmschadwirkungen kumulieren können. Die Ärzte-Zeitung vom 9.3.1998 schreibt : "Kinder, die ständig Geräuschen von Flugzeugen ausgesetzt sind, stehen unter erhöhtem Streß und haben eine verminderte Lebensqualität." Schon die Erhöhung der Lärmbelastung um 7 dB durch Fluglärm löst bei Kindern Dauerstreß aus. 3. Aus dem medizinischen Gutachten für die Flugplatzerweiterung Der Gutachter legt
das Lärmgutachten zugrunde und kommt zu dem zynischen Schluß, daß an den
zur Berechnung herangezogenen Immissionsorten (Orten an denen Lärmeinwirkungen
stattfinden!) weder der eine kritische Pegel von 19 x 99 dB am
Tage noch der andere von 6 x 75 dB in der Nacht erreicht würde
Dazu muß gesagt werden, daß dieser erste Tagpegel einen Grenzwert
darstellt, bei dessen Überschreitung schon eine vegetative Übersteuerung
ausgelöst wird und d. i. die Auslösung eines Herzinfarktes ! Der
Pegel für die Nacht beschreibt den Grenzwert ab dem ein lärmbedingtes
Erwachen ausgelöst wird. Aus diesem Grunde
schließen wir uns einer Forderung nach neuen Grenzwerten von J.H.
Beckers an
Diese Werte werden bei weitem durch die im Lärmgutachten des Planfeststellungsverfahrens "errechneten" Lärmpegel an den untersuchten Immissionsorten überschritten. Bereits heute überschreitet die Fluglärmbelastung durch den Betrieb auf dem Verkehrslandeplatz Magdeburg schon die Erheblichkeitsschwelle. In einem Lärmgutachten vom Ingenieurbüro Dr.Zöllner von 1993 werden bereits für den Immissionsort Spionskopf 59 dB als Mittelwerte und 64 dB als Maximalwerte ermittelt. In einer Leitlinie zur Beurteilung der Fluglärmbelastung, der sog. LAI-Leitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz wurde 1997 verabschiedet, daß ab 50 dB eine Erheblichkeit der Fluglärmbelastung gegeben ist. Doch selbst die Schalltechnische Untersuchung des von der Flughafen GmbH bestellt Gutachters, der Müller-BBM, errechnet 1997 für das Jahr 2010 in diesem Bereich Maximal-Pegelwerte von durchschnittlich 6 mal 65 dB pro Nacht. Unter dem Anspruch des Schlafens bei zumindest teilweise geöffnetem Fenster ergeben sich 6 nächtliche Störungen von 55 dB, die selbst schon den Grenzwert des o.g. medizinischen Gutachtens erreichen. Neuere Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung (Maschke, Ising, Hecht, Bundesgesundheitsblatt 3/97,86,95) gehen aber davon aus, daß im Schlafraum über fünf Stunden lediglich 36 dB und sogar über acht Stunden lediglich 32 dB erreicht werden dürfen. Aus diesen Gründen, und schon ohne den Bezug auf das größere Sicherheitsrisiko der Anwohner, der Wertminderung des Grundeigentums dieser Anwohner, der größeren ökologischen Belastung durch einen erweiterten Flugplatzausbau zuzüglich der mehr als 10 dieser Flugplatz-Objekte in der näheren und ferneren Umgebung in Sachsen- Anhalt, resultiert für die Bürgerinitiative eine glatte Ablehnung dieses geplanten Erweiterungsvorhabens Flugplatz MD-Süd. |
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